Rücklastschriftgebühr der eigenen Bank

vibeseeker

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Hallo,

wollte mal fragen ob sich hier jemand (wirklich) auskennt mit Rücklastschriftgebühren.

Problem: Neues Bankkonto, und bei 2 Sachen vergessen die Lastschrift auf das neue Konto umzustellen. Das Geld hatte ich komplett vom alten Konto abgezogen. Jetzt will natürlich erstmal die einziehende Bank Gebühren erheben, was ich gewohnt bin und im gewissen Rahmen auch rechtlich in Ordnung ist.

Zusätzlich belastete meine eigene Bank mit jeweils 10 Euro mein Konto. Verwendungszweck lautet jeweils "ENTGELT KUNDENMITTEILUNG WEGEN AUFTRAGSABLEHNUNG". Das ist mir vollkommen neu, ich war schon jahrelang bei dieser Bank (Volksbank) und bei Rücklastschriften hat stets nur der Einzieher Gebühren erhoben. Das heißt, ich muss jetzt an die beiden Einzieher jeweils 8 bzw. 10 Euro zahlen UND zusätzlich jeweils 10 Euro an die eigene Bank.

Darf die eigene Bank das jetzt seit neuestem?
 
Banken dürfen alles^^ 10 Euro sind aber schon ne Nummer, dachte bislang meine Bank wäre unverschämt, aber das wäre dann ja gut das doppelte was du da berappen musst..:[
 
dachte die dürfen seit ein paar jahren schon keine gebühren mehr für rücklastschriften berechnen....

Lastschriftrückgabe: (Rücklastschrift)
Verweigert Ihre Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und
Überweisungen, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird die Bank im eigenen Sicherheitsinteresse
tätig. Sie darf Ihnen dafür keine Kosten berechnen, auch nicht für die Nachricht über die
Nichtausführung. Sie darf die Kosten auch nicht in Schadenersatz umbenennen. BGH, Az. XI ZR
5/97, Az. XI ZR 296/96, Az. XI ZR 197/00 und BGH, Az. XI ZR 154/04
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/bankrecht/gebuehren-fuer-ruecklastschrift-408861
 
Zuletzt bearbeitet:
wäre mir neu, mein Institut kennt da keine Skrupel, wenn ihr beide euch so unsicher seid schaut doch in die Gebührensatzung euer Bank, muss laut Gestz in jeder Filiale ausgelegt sein.
 
dachte die dürfen seit ein paar jahren schon keine gebühren mehr für rücklastschriften berechnen....


Quelle: http://www.juraforum.de/forum/bankrecht/gebuehren-fuer-ruecklastschrift-408861

Den Artikel habe ich grade auch gefunden. Weiter heißt es da aber:

Falls Ihre Bank oder Sparkasse Ihnen eine Gebühr belastet, klären Sie zunächst ab, ob das alte Einzugsermächtigungsverfahren angewendet wurde. Falls ja, fordern Sie die Korrektur der Belastungsbuchung. Seit dem 9. Juli 2012 ist zu beachten, dass Banken und Sparkassen ihre Geschäftsbedingungen gehändert haben und damit eine Angleichung der alten Einzugsermächtigung an die SEPA-Lastschrift erfolgte. Dies bedeutet, dass seit diesem Tag Entgelte für die Benachrichtigung nach einer Rücklastschrift zulässig sind.

*CONFUSED*

War wohl wieder die Bank-Lobby erfolgreich tätig.
 
LOL...na die finden auch immer was neues um uns die kohle abzugreifen 8-(
 
Zusätzlich belastete meine eigene Bank mit jeweils 10 Euro mein Konto. Verwendungszweck lautet jeweils "ENTGELT KUNDENMITTEILUNG WEGEN AUFTRAGSABLEHNUNG".

Woher weiß denn die neue Bank, dass Abbuchungen von Deinem alten Konto fehlschlugen? *kopfkratz
 
Ah okay, Mißverständnis geklärt... War ja auch spät! ;D
 
Achtung und jetzt kommt DAS DÜMMSTE Argument, welches ich seid kurzem immer öfter lesen muss und mit dem man meint alles ist in Ordnung:

"Das sind eben gewinnorientierte Unternehmen. Die müssen ja auch ihre Kosten decken und sind keine Wohltätigkeitsvereine".


Bei Banken liest man es noch nicht, aber bei seinem Lieblingshandyhersteller, Internetprovider, etc. immer häufiger ^^ Warscheinlich ist das die Masse strunzdummer BWLer die ich häufig in Kursen getroffen habe, aber die eigentlich nur auswendig lernen aber nix verstehen :D

Das da nur noch zwischen "Wohltätigkeitsverein" und "Abzocker" differenziert werden kann und der Mensch nicht mehr in der Lage ist Grautöne wahrzunehmen ist wirklich erschreckend. Die Unternehmen die die Leute abzocken schaffen es auch noch sie so zu manipulieren, dass die Opfer sie verteidigen. Lass Hirn regnen....
 
fände ich auch eklig, wenn man nach einem kleinen Schauer auf dem Hof überall wabbelige graue Stückchen wegkehren muß. ;)
 
Wie erwartet konnten mir die durch und durch inkompetenten Mitarbeiter der Volksbank nicht weiterhelfen. Man werde die Rechtsabteilung kontaktieren und das klären.

Per Fax ging soeben ein Einspruch mit den oben verlinkten Aktenzeichen und direkt danach die Kündigung raus :)

---------- Beitrag hinzugefügt um 13:23 ---------- Vorheriger Beitrag um 13:21 ----------

Achtung und jetzt kommt DAS DÜMMSTE Argument, welches ich seid kurzem immer öfter lesen muss und mit dem man meint alles ist in Ordnung:

"Das sind eben gewinnorientierte Unternehmen. Die müssen ja auch ihre Kosten decken und sind keine Wohltätigkeitsvereine".


Bei Banken liest man es noch nicht, aber bei seinem Lieblingshandyhersteller, Internetprovider, etc. immer häufiger ^^ Warscheinlich ist das die Masse strunzdummer BWLer die ich häufig in Kursen getroffen habe, aber die eigentlich nur auswendig lernen aber nix verstehen :D

Das da nur noch zwischen "Wohltätigkeitsverein" und "Abzocker" differenziert werden kann und der Mensch nicht mehr in der Lage ist Grautöne wahrzunehmen ist wirklich erschreckend. Die Unternehmen die die Leute abzocken schaffen es auch noch sie so zu manipulieren, dass die Opfer sie verteidigen. Lass Hirn regnen....

Menschen, die mit "ist doch alles in Ordnung" argumentieren, kann man heute eigentlich grundsätzlich in den Sack mit der Aufschrift "begrenzter Horizont" packen und hoffen, dass sie nicht allzuviel Schaden darin anrichten. ;)

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:20 ---------- Vorheriger Beitrag um 13:23 ----------

Last update: Die Bank nimmt die Gebührenerhebung zurück. Aber nicht, weil sie etwas falsch gemacht, sondern aus Kulanz. Die 10 Euro waren nämlich für eine "Kundenmitteilung", dass eine Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, und das ist offenbar seit Frühjar 2013 bei der Volksbank KRP kostenpflichtig. Welche Mitteilung das sein soll, ist mir rätselhaft, da ich nicht einmal einen Standard-Brief über diesen Vorgang bekam. Abzocker. Die 20 Euro werden gutgeschrieben und das Konto wird aufgelöst.
 
Hehehehe Kulanz ist ein anderer Ausdruck für "Haben Angst das sie ein Kunde verlässt". Wäre super für die kath. Kirche.

"Ja wir denken immer noch das die Sonne sich um die Erde dreht, aber aus Kulanz entschuldigen wir uns für die Hinrichtungen" :D So bleibt die Unfehlbarkeit des Papstes gewahrt. Des Papstes und der Bank. Denn die steht sogar über Gott.
 
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