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How to install the app on iOS
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rechtliche bedenken bei Meiner Webseite Tauschmarktplatz
- Ersteller gironimo
- Erstellt am
Hi leute,
erstmal Frohe Weihnachten
Nu zu meiner Frage, ich wollte gerne ein Tauschmarktplatz eröffnen.
Wo mann halt wie Hier sachen (Hardware und andere Güter) tauschen kann.
Ich habe als Startseite folgende regeln angegeben die Aktzeptiert werden müssen
www.tauschboerse24.com.
(achtet bitte nicht auf die rechtschreibung ist ja nur ein entwurf !)
Nu habe ich doch bedenken dieSeite zu eröffnen da mir viele gesagt haben das ich mit 100% sicherheit verklagt werde.
Was meint Ihr dazu ´??
Gruß sven
erstmal Frohe Weihnachten
Nu zu meiner Frage, ich wollte gerne ein Tauschmarktplatz eröffnen.
Wo mann halt wie Hier sachen (Hardware und andere Güter) tauschen kann.
Ich habe als Startseite folgende regeln angegeben die Aktzeptiert werden müssen
www.tauschboerse24.com.
(achtet bitte nicht auf die rechtschreibung ist ja nur ein entwurf !)
Nu habe ich doch bedenken dieSeite zu eröffnen da mir viele gesagt haben das ich mit 100% sicherheit verklagt werde.
Was meint Ihr dazu ´??
Gruß sven
G
gast146
Guest
Schöne Domain haste da...sry for OT^^
Sepp
Grand Admiral Special
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- 23.01.2001
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- 3.968
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- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
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- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Wer Deine Site nutzt, muss Deine Regeln (AGB) beachten. DIe müssten sicher etwas ausgefeilter (auch sprachlich(rechtschreibetechnisch) sein. Auch hast Du eine Überwachungsfunktion. Der bloße Hinweis, was die Nutzer alles nicht dürfen, hilft Dir im Grunde bei Ansprüchen Dritter nichts.
Ansonsten geht es aber im Grunde. Ebay geht doch auch.
Ansonsten geht es aber im Grunde. Ebay geht doch auch.
[...]
Ansonsten geht es aber im Grunde. Ebay geht doch auch.
Nur ist Ebay eine Milliardenschwere Firma mit einer eigenen Restabteilung, allein das wirkt schon als Abschreckung gegen Leute, die was daran auszusetzen haben könnten.
Sepp
Grand Admiral Special
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Nur ist Ebay eine Milliardenschwere Firma mit einer eigenen Restabteilung, allein das wirkt schon als Abschreckung gegen Leute, die was daran auszusetzen haben könnten.
Richtig.
xrain
Admiral Special
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- Schaaaaaalke
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- 3 Gig
- Mainboard
- esrocktK7V88
- Kühlung
- SilentBoost
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- Dual 2 x 512
- Grafikprozessor
- 6800LE * 400 / 850
- Display
- 19" Acer * 1024x768x32
- HDD
- 80er Seagate / 8 MB - 7.200
- Optisches Laufwerk
- Toshiba 2012 / Benq 1655
- Soundkarte
- onBoard
- Gehäuse
- CS601
- Netzteil
- Tagan 330W
- Betriebssystem
- XP Home
- Verschiedenes
- Brother 2030 / Netgear RP 614
ICH würde diesen wirklich netten Domainnamen registriert lassen, jedoch nicht benutzen, um jeglichen Ärger zu vermeiden.
Der Verkauf wird voraussichtlich ein paaaaaar Teuronen einbringen 8)
Der Verkauf wird voraussichtlich ein paaaaaar Teuronen einbringen 8)
Sepp
Grand Admiral Special
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Da hier nur die "24" verwendet wird, sehe ich markenrechtlich keine Chance der "scout24" MArkeninhaber, hier erfolgreich gegen vorzugehen. Denn die Endung ist eben nicht zusammen mit den Teil "scout" gegeben. EIne Verwechslung ist daher ausgeschlossen. DIe bloße Zahl "24" kann sicher markenrechtlich nicht geschützt werden.
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