rechtliche bedenken bei Meiner Webseite Tauschmarktplatz

gironimo

Fleet Captain Special
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Hi leute,
erstmal Frohe Weihnachten :)
Nu zu meiner Frage, ich wollte gerne ein Tauschmarktplatz eröffnen.
Wo mann halt wie Hier sachen (Hardware und andere Güter) tauschen kann.
Ich habe als Startseite folgende regeln angegeben die Aktzeptiert werden müssen
www.tauschboerse24.com.
(achtet bitte nicht auf die rechtschreibung ist ja nur ein entwurf !)
Nu habe ich doch bedenken dieSeite zu eröffnen da mir viele gesagt haben das ich mit 100% sicherheit verklagt werde.
Was meint Ihr dazu ´??

Gruß sven
 
Wer Deine Site nutzt, muss Deine Regeln (AGB) beachten. DIe müssten sicher etwas ausgefeilter (auch sprachlich(rechtschreibetechnisch) sein. Auch hast Du eine Überwachungsfunktion. Der bloße Hinweis, was die Nutzer alles nicht dürfen, hilft Dir im Grunde bei Ansprüchen Dritter nichts.

Ansonsten geht es aber im Grunde. Ebay geht doch auch. ;)
 
[...]

Ansonsten geht es aber im Grunde. Ebay geht doch auch. ;)


Nur ist Ebay eine Milliardenschwere Firma mit einer eigenen Restabteilung, allein das wirkt schon als Abschreckung gegen Leute, die was daran auszusetzen haben könnten.
 
Nur ist Ebay eine Milliardenschwere Firma mit einer eigenen Restabteilung, allein das wirkt schon als Abschreckung gegen Leute, die was daran auszusetzen haben könnten.

Richtig.
 
Gab es nicht einmal Stress mit Domains, die auf "24" enden?
 
Hi,

dachte ich auch, AFAIK waren/sind das zumindest die scout24 Domains.
 
ICH würde diesen wirklich netten Domainnamen registriert lassen, jedoch nicht benutzen, um jeglichen Ärger zu vermeiden.
Der Verkauf wird voraussichtlich ein paaaaaar Teuronen einbringen 8)
 
das mit der endung 24 dachte ich auch, aber wenn mann so sieht was es alles für domine mit den endungen 24 gibt kann ich mir das fast nicht vorstellen .

wo kann man den domins verkaufen ??

gruß
 
Da hier nur die "24" verwendet wird, sehe ich markenrechtlich keine Chance der "scout24" MArkeninhaber, hier erfolgreich gegen vorzugehen. Denn die Endung ist eben nicht zusammen mit den Teil "scout" gegeben. EIne Verwechslung ist daher ausgeschlossen. DIe bloße Zahl "24" kann sicher markenrechtlich nicht geschützt werden.
 
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