Resurlaub bei Kündigung....

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Admiral Special
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Grüßt euch!

Ich habe ein kleines Probleme welches ich mit meine Recherchen nicht zu 100% lösen kann. Ich würde zu 30.06.14 kündigen wollen und mir stellt sich die Frage wieviel Urlaub ich in Anspruch nehmen kann. Ich habe recherchiert und für meine Begriffe müsste ich den kompletten Jahresurlaub von 36 Tagen in meinem Fall bekommen da ich quasi die 6 Monate abgeleistet habe (kein urlaub in der Zwischenzeit). Da ich allerdings bei der Suche zumindest für mein Verständnis keine zufriedenstellende Lösung des Problems zumindest nicht in Gänze gefunden habe wollte ich euch mal fragen. Eventuell kennt sich Jemand mit der Materie aus und kann mir konkret sagen was in meinem Fall zutrifft. Da ich davon ausgehe dass mein Vorgesetzter absolut keine Ahnung hat und ich auf den Kündigungstag in jeglicher Hinsicht vorbereitet sein möchte. Falls alles zutrifft hat er mich dann nicht mehr so lange wie er von sich aus ausrechen würde. Ich würde ihm das ganze gesetzeskonform verklickern wollen....

Grüße
 
Hallo Lucky,

Ich gehe bei 36 Urlaubstagen davon aus das du nach einem Tarifvertrag bezahlt wirst ( dann sollte es so geregelt sein das dir pro Beschäfftigungsmonat in diesem Jahr 3 Urlaubstage zu stehen, 36/12=3 Tage im Monat ). Dein erster anlaufpunkt sollte wenn vorhanden der Betriebsrat sein, dieser kann dir über den Tarifvertrag und seine Regelungen auskunft geben.

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/502888/Urlaubsanspruch.html?page=2
I. Urlaubsanspruch im Kalenderjahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der gesetzlichen Regelung in § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche (von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche). Dieser Mindesturlaubsanspruch ist unabdingbar. Dies bedeutet, dass eine anderweitige geringere arbeitsvertragliche Vereinbarung unwirksam wäre. Eine Vereinbarung, die einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht, ist dagegen selbstverständlich möglich und häufig auch die Regel.

Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ist zu unterscheiden zwischen einer Beendigung bis einschließlich 30.06. oder zu einem späteren Zeitpunkt.

1. Bei einer Beendigung bis einschließlich 30.06., also innerhalb der ersten Jahreshälfte, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 lit. c, BUrlG). Scheidet der Arbeitnehmer also z. B. zum 31.05. eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen für das gesamte Kalenderjahr, einen Urlaubsanspruch in Höhe von 13 Urlaubstagen. Weil das Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr nur fünf volle Monate (01.01. bis einschließlich 31.05.) bestand, ergibt sich folgende Berechnung: 5 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 12,5 Urlaubstage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind dabei auf ganze Urlaubstage aufzurunden, also in unserem Beispiel auf 13 Urlaubstage.

2. Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06., z. B. zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.

In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung getroffen wurde (dt. etwa zeitanteilig). Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens der Urlaub nur anteilig gewährt werden soll.

Ein Formulierungsbeispiel, das die aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH berücksichtigt: "Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."

a) Ist eine solche zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag nicht enthalten, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub. Sind z. B. 30 Urlaubstage vereinbart, so kann der Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens nach dem 30.06. auch 30 Urlaubstage in Anspruch nehmen.

b) Findet sich im Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung wieder, so hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur einen anteiligen Anspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden nach dem 30.06. immer mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beanspruchen kann.

Die anteilige Berechnung kommt dabei bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen erst bei einem Ausscheiden zum 30.09. zum Tragen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen (9 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage = aufgerundet 23 Urlaubstage).


Gruss Dagen
 
Ich habe recherchiert und für meine Begriffe müsste ich den kompletten Jahresurlaub von 36 Tagen in meinem Fall bekommen da ich quasi die 6 Monate abgeleistet habe (kein urlaub in der Zwischenzeit).

Erstmal fetten Respekt zu 36 Tagen Jahresurlaub (5 oder 6-Tage-Woche?)

Weil 50% des Arbeitsjahres abgeleistet wurden, glaubt man, Anspruch auf 100% des Jahresurlaubs zu haben?

Wie Dagenvon schon schrieb/zitierte, hat man (vorausgesetzt Arbeitsjahr=Kalenderjahr) für jeden beschäftigten Monat Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs, also 18 Tage in Deinem Fall. Abgesehen von eventuellen Überstunden also bei 5-Tage-Woche Urlaub ab dem 05.06. bzw. bei 6-Tage-Woche Urlaub ab 10.06., mMn

---------- Beitrag hinzugefügt um 12:25 ---------- Vorheriger Beitrag um 12:20 ----------

100% Jahresurlaub bei 50% gearbeitet würde ja auch bedeuten, dass ich beim nächsten Arbeitgeber wieder 6 Monate voll arbeiten kann, zum 31.12. kündige und wieder vollen Jahresurlaub erhalte?! ??? 60+ Urlaubs-Tage im Jahr, goil! *buck*

Ne im Ernst, was bzw. wo wurde da recherchiert?
 
Ich kenne das eigentlich so das man anteilig den Jahresurlaub bekommt also bei 6 Monaten halt die Hälfte (6/12 Jahresurlaub) währen dann immerhin noch 18 Tage. Allerdings gibt es Betriebe wo Urlaub mindestens ein Quartal im Vorfeld Eingetragen werden muss damit hättest du ein Problem und könntest den Urlaub möglicherweise gar nicht mehr so kurzfristig antreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit mir bekannt muss man länger als 6 Monate beschäftigt sein. War bei mir nämlich auch der Fall.
Ich habe zum 30.06 gekündigt und hatte somit Anspruch auf die Hälfte. Hätte ich zum 01.07 gekündigt (was in der Praxis wohl kaum geht, wenn dann eher 31.07) dann hätte ich den vollen Anspruch gehabt.

So steht es ja auch oben im Auszug aus dem Gesetz :)

Und 36 Tage sind mal echt krass.
Ist da noch was übrig vom letzten Jahr (bei meiner Kündigung hatte ich noch fast 50 Tage über) oder ist das echt Standard im Vertrag?
 
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Danke euch für die Antworten!

Also warum ich 36Tage habe weiß ich auch nicht ist einfach so allerdings mit 6 Arbeitstagen gerechnet was immernoch recht viel ist. ;) Das alles mit Betriesbrat und Leute die überhaupt von irgend Etwas Plan haben kann ich alles ausschließen. Im Text ist es relativ gut beschrieben weiß nicht wie ich es nicht geschafft habe den Auszug zu finden.

Fassen wir mal zusammen: Also wenn ich bspw. zum 15.07 (in meinem Fall wird es zum 15. wohl nicht gehen) dann würde mir mein Jahresurlaub zustehen zumindes kann ich es nicht anders aus dem Text entnehmen.

Ich war heute nochmal bei dem zukünftigen AG die Situation zu besprechen und es wird sich um 1 Monat verschieben quasi dass ich erst ab dem 01.08 anfange kann. Wenn das so ist kündige ich dem entsprechend wie im Beispiel auch zufällig steht zum 31.07 und würde dann eben 36 Tage Urlaub haben + die glaub ich 3 Feiertage die noch dazwischen sind + 1 Tag Überstunden. Dann würde ich bis auf 1 Tag auf 7 Wochen kommen die ich verdammt gut gebrauchen kann weil ich im Moment auf Zahnfleisch laufe ums mal so auszudrücken. Will ja nicht um Sonst weg. ;)

Die Sache mit Urlaub vom Vorjahr ist kompliziert da hätte ich auch noch schlappe 3 Wochen. Ich glaube nicht, dass ich das noch drauflegen kann bzw. wüsste ich keine Begründung die "stark" genug wäre. Meine einzige Idee ist, dass mein Vorgesetzter da er so oder so keine Ahnung hat wie das mit dem Urlaub läuft quasi verschuldet hat, dass ich den Urlaub noch habe. Fragt mich bitte nicht warum und was das für eine Logik sein soll aber er rechent irgendwie Semesterweise ka er meinte das sei einfacher aber kompletter Blödsinn und hat nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun. Durch diese "Rechenweise" und auch generell hätte ich mein Jahresurlaub 2013 nicht nehmen können (ich hatte ansich einiges an Urlaub aber auch schon vom Vorjahr usw.) Ich habs dabei belassen und wahrscheinlich einiges an Urlaub in den letzten fast 4 Jahren verschenkt. Gut eigene Blödheit nur jetzt muss ich mich ja schon zwangsweise damit befassen weil ich nichts mehr verschenken will was mir zusteht. Habe genug Kraft und Zeit und Seele reingesteckt dass ich es verdient habe mal zu Ruhe zu kommen....bevors wieder weitergeht....

Edit: Falls jemand eine Idee hat wie man die 3 Wochen noch mit aufnehmen könnte (glaube dass das einfach nicht mehr machbar ist) bitte herdamit ich wäre sehr glücklich darüber wenns per Zauberei oder so doch möglich ist. :D
 
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Mit der Kündigung mit allem was ab dem 01.07 ist müsste es so richtig sein.
Wurde mir zumindest von meinem damaligen Arbeitgeber so gesagt. Ist irgendwie seltsam aber nu ja.
 
Ich habe so oder so das Gefühl, dass die meisten Arbeitgeber garnicht wissen wie das eigentlich ist und millionen von Arbeitnehmern genauso wenig. In gewisser WEise ergänzt sich das ja auch obwohl weit von den gesetzlichen bestimmungen entfernt. Mein neuer Arbeitgeber ist sich da auch nicht sicher wie das läuft und muss erstmal nachschauen. Die Aussage war das hat man doch immer so gemacht quasi vom Gesetz abweichend ... Ich packe mir auch an die eigene Nase obwohl ich mich schon vor Jahren damit auch wenn nur oberflächlich beschäftigt habe ließ ich doch alles so laufen nach dem Motto wird schon irgendwie passen. Die Ambition sollte man aber zwischendurch wie jetzt gerade in meinem Fall habe sich um sowas zu kümmern. Eine Kollegibn die vor glaub ich 2 Wochen gekündigt hat arbeitet immernoch und so wies aussieht nächste Woche auch noch (nach meine berechnungen und soviel ich weiß müsste sie schon mind 1 Woche in Urlaub sein). So um die 3 Wochen hat sie so oder so anteilig + noch den Urlab vom letzten Jahr was man ihr und auch mir ins nächste Jahr verschoben hat. Aber auch wenn für diesjahr 7 Wochen fest eingetragen sind fehlen so wies der Fall zu sein scheint 2 Wochen. Bei der Kündigung sollte müsste theoretisch das mit draufgeschlagen werden. Es gibt wohl irgendwelche (ganz besondere) Fristen die bis glaub ich Juni gelten (weiß jetzt nicht genau). Aber so ansich würde mich mal interessieren wie das läuft wenn der Arbeitgeber durch falsche Vorgehensweise Urlaub vergibt. Wer ist denn dran schuld, dass es so ist wie es ist, dass irgendwelche Verschiebungen gibt die nicht Vertraglich oder sonstwie geregelt sind. Wie bereits geschrieben wenn ich mich nicht ganz irre dann sind noch durch diese abenteuerlichen Verschiebungen 3 Wochen mehr Urlaub. Klingt schon sehr abenteuerlich weil ich so gut wie 10Wochen urlaub hätte und das wäre jetzt schon kanpp und es wird mit dem Jahresurlaub auch knapp weil ich zu 99% davon ausgehe, dass mein ChefChef mir nichts zahlen wollen würde an Urlaub bei überschreitung.
 
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Also wenn Du zum 30.6. kündigst, dann ist das ja eben nicht mehr als ein halbes Jahr, also stehen diese ganzen o.g. Möglichkeiten (entweder 20 Tage, oder volle 36 falls nichts im Arbeitsvertrags drinsteht usw.) gar nicht zur Debatte. Ich denke, mit 18 Tagen (also 36/12 * 6) käme das wohl hin.

Dein Resturlaub vom Vorjahr (den es nur unter bestimmten Bedingungen gibt, also wenn man entweder bis Jahresende krank war oder aus betrieblichen Gründen zwangsweise durcharbeiten mußte) ist Ende März verfallen, das wird also eh nix mehr. Jedenfalls, falls im Arbeitsvertrag nicht extra was für Dich Günstigeres steht oder wenn das so im Betrieb üblich ist, daß der Urlaub länger noch nachträglich genommen werden kann. Letzteres könnte durchaus der Fall sein, wenn alle anderen Mitarbeiter das so seit Jahren genehmigt bekommen, wie Du angedeutet hast; wird aber im Ernstfall heikel, das zu belegen. Scheint ja nur so eine kleine Klitsche zu sein, wo vieles mündlich vereinbart wird, der Chef irgendwie undeutlich vertröstet "jaja denken wir schon irgendwann mal drüber nach" usw. Ohne was Schriftliches ist immer alles schwierig, und bei nur einer Handvoll Mitarbeitern, die eh nie Urlaub nehmen können und bei ggf. nicht so langem Bestehen der Firma kann man auch schlecht irgendwelche Muster erkennen, die vor dem Arbeitsgericht als "üblich" bestehen könnten.

Also wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber kennt sich damit auch nicht so aus, denn geh zu ihm hin und sag ihm (selbstbewußt aber freundlich), den Resturlaub könntest Du ja gar nicht mehr abfeiern, selbst wenn Du sofort aufhörst zu arbeiten, und Du erwartest stattdessen eine Urlaubsabgeltung. Entweder für die Tage, die nicht mehr reinpassen bis 30.6. oder für mehr, falls Du noch weiterarbeiten sollst bis dahin (wäre dann effektiv doppelter Lohn, bzw. genauer gesagt normaler Lohn plus das, was Du für einen Urlaubstag bekommst). Wenn er drauf eingeht, super, steckt das Geld ein, Fall erledigt. Falls er aber "nö, ist verfallen" sagt, kann man immer noch überlegen (sprich Du mußt einem Anwalt alle Details vortragen), ob man eine Aussicht hat, ggf. doch noch was einzuklagen.
 
Warum das?
Also ich hatte bei meinem neuen Arbeitgeber auch wieder ganz normal Urlaub.
Und in der Probezeit darf man auch pro Monat min. 2 Monate nehmen.
 
Dir sollte aber klar sein, daß Dir dann kein Urlaub für dieses Jahr bei Deinem neuen Arbeitgeber mehr zusteht.

Kannst du das irgendwie belegen? Müsste das im Idealfall schriftlich haben bzw. am besten ausschließen für Eventualitäten ;D

Das ist auch eine interessante Sache. Mein Neuer AG ging auch davon aus, dass der Urlaub dann fürs Jahr durch ist. Also ich habe keine Informationen darüber, dass das der Fall ist. Von der Logik her sind das 2 Paar SSchuhe weil Vertrag A ja ansich nichts mit Vertrag B zu tun hat müsste man ja irgendwie kombinieren. Das würde dann auch sowas bedeuten, dass wenn ich arbeitslos war bereits "Urlaub" hatte oder wenn ich beim neuen AG mehr urlaub habe müsste ja mein mehr Urlaub verfallen umgekehrt mehr arbeiten (überstunden oder so;D ) wenn weniger oder ähnlich merkwürdige Kombinationen. Wenn ich unbezahlt für eine Weile von der Arbeit wegbleibe wäre das jetzt "Urlaub" oder eben nicht etc...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir sollte aber klar sein, daß Dir dann kein Urlaub für dieses Jahr bei Deinem neuen Arbeitgeber mehr zusteht.
Wieso das? wir reden doch hier über erarbeitete Urlaubsansprüche bis 30.6. diesen Jahres, aus dem ersten Halbjahr sowieso und ggf. auch aus dem Vorjahr (oder Vorjahren). Wenn er danach woanders weiterarbeitet, sammelt er da ja wieder Urlaubsansprüche an, pro Monat eben. Wieviel genau, ist ja nicht Gegenstand der Diskussion hier.
 
Ich geh jezt auch einfach mal davon aus, dass eine mit dem Anderen absolut nichts zu tun hat im Bezug auf die oberen Posts. Für mein Teil versuce ich zumindest mein Jahresurlaub durchzubekomen und knapp 7 verdiente Wochen sind auch ok auch wenn ich bereits jetzt reif für eine Kur bin für ein "reset". Ich muss nur mein zukünftigen AG dazu bringen, dass ich den vertrag früher bekomme. Dass ich bei Überschreitung den Urlaub bezahlte bekommen bringt mir im endeffek nichts weil erstens ich den Urlaub brauche um mich wieder auf die Reihe zu bekommen (jetzt ohne Details ist ja auch nicht Gegenstand der Sache) und zweitens geh ich davon aus das mein "Chef,Chef" da durchaus widerwillg dazu stehen würde. Davon mal abgesehn das das in Währungseinheit nach Steuern relativ wenig ausfallen würde...
 
Warum das?
Also ich hatte bei meinem neuen Arbeitgeber auch wieder ganz normal Urlaub.
Und in der Probezeit darf man auch pro Monat min. 2 Monate nehmen.

Und eben das glaube ich auch nicht. Und steht so auch nicht im Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
 
Gilt das womöglich nur für die Situation nach dem 30.06?
Denn ich habe zum 30-06 gekündigt und am 01.07 neu angefangen. Hatte also beim alten Arbeitgeber die Hälfte meines Jahresurlaubs und beim neuen auch.

Und vorlegen musste ich da nix.

Wenn man nach dem 30.06 kündigt bzw. eben aufhört, dann hat man beim alten Arbeitgeber ja den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub und daher beim neuen natürlich nix mehr.
 
ja, der Anspruch auf Urlaub besteht nicht für die ersten sechs Monate, aber für die zweiten durchaus.

Es kann ja sein, daß jemand seinen Jahresurlaub von nach Vertrag gewährten beispielsweise 36 Tagen (3 Tage pro Monat) bereits im Januar und Februar komplett nimmt, dann aber im Laufe des Jahres kündigt und den Arbeitsplatz wechselt. In dem Fall hat er sein Jahreskontingent von Urlaub eben schon verbraten und kann beim neuen Arbeitgeber in diesem Jahr keine weiteren Urlaubsansprüche ansammeln.

Aber hier geht es ja nur um die Ansprüche der ersten Jahreshälfte. Wenn der neue Arbeitgeber dann z.B. nur 20 Tage pro Jahr genehmigt, dann kriegt er so seinen bisherigen 18 Tagen aus dem alten Vertrag bis 30.6. nochmal 10 Tage für den zweiten Teil des Jahres dazu (Probezeitregelungen usw. für dieses Beispiel jetzt mal unberücksichtigt).

Wenn nur ein angetretener Urlaubstag alle Anspüche für das Jahr vernichten würde, nur weil man den Arbeitgeber wechselt, dann wäre das nicht nur unfair und unlogisch, sondern wäre auch der zweite Satz des Gesetzestextes sinnlos, denn die Bescheinigung braucht der Arbeitnehmer doch, um dem neuen Arbeitgeber zu bescheinigen, daß er bisher nur x Tage Urlaub hatte und daher noch soundsoviele beim neuen in Anspruch nehmen kann.



Aber mal ganz davon ab: Finde den Laden schon recht komisch, wo zwar überaus großzügige 36 Tage Jahresurlaub auf dem Papier stehen und man auch theoretisch Jahresurlaub beliebig lange in Folgejahre übertragen kann, praktisch aber gar kein Urlaub gewährt wird, weil immer betriebliche Gründe dagegen sprechen, solange bis die Leute entnervt und ausgebrannt kündigen, und dann gibt es noch nicht mal eine Ersatzzahlung dafür. Sieht ja doch recht absichtlich aus. Ich frage mich wirklich, was Arbeitsgerichte zu so einem Geschäftsgebahren sagen würden.

Also die Zeit kann Dir keiner wiedergeben, aber die Kohle würde ich aus dem Kerl auspressen, so viel wie zu holen ist. Anwalt ist evtl. keine schlechte Idee.
 
Aber mal ganz davon ab: Finde den Laden schon recht komisch, wo zwar überaus großzügige 36 Tage Jahresurlaub auf dem Papier stehen und man auch theoretisch Jahresurlaub beliebig lange in Folgejahre übertragen kann, praktisch aber gar kein Urlaub gewährt wird, weil immer betriebliche Gründe dagegen sprechen, solange bis die Leute entnervt und ausgebrannt kündigen, und dann gibt es noch nicht mal eine Ersatzzahlung dafür.

Das habe ich mich auch bei meinem alten Arbeitgeber gefragt und auch gekündigt.
Ich konnte kaum Urlaub nehmen weil immer was dagegen gesprochen hat. Dazu Überstunden ohne Ende.
Zum Glück konnte ich mir da wenigsten mal was auszahlen lassen. Aber das kann es auch einfach nicht sein.
 
Ich sag mal so Schriflich steht da mal rein garnichts zumindest aktuell. Mir fehelen im Prinzip noch 2 Vertäge sprich der erste + die Aktualisierung davon (Gehaltserhöhung).

So nebenbei habe ich auch mal schlappe 1,5 Jahre auf ein Arbeitszeugnis warten müssen. Stand aber wenn überhaupt nur Ansatzweise drin was ich eigentlich geleistetet habe/sollte wie auch immer. Habs dann gelassen auch wenn ich das REcht habe weil sinnlos. Achso zwischendurch hat copy & paste zugeschlagen weil ich spontan im Text weiblich war.*kopfkratz Ich weiß es klingt abenteuerlich will jetzt aber auch nicht ins Detail gehen sonst wirds ein Roman werden. ;) Ansich geht es in dem Fall nicht darum, dass man das alles mit "Absicht" gemacht hat mit den AN.

Mangels Interesse wie auch immer "never tuch a running system" Bequemlichkeit aus Unwissenheit lässt man es einfach so laufen. Mein Vorgesetzter ist 10 Jahre jünger (quasi aus der Ausbildung gekommen und das Sagen haben) hab ihn so wie er ist "akzeptiert" aber ein greenhorn als Chef funktioniert meistens nicht und auch wenn nicht in Gänze böse gemeint, werden trotzdem gerade Leute die auf seiner Seite sind verheizt. Hab schon wieder zu viel geschwallt aber egal. ;D

Seh ich das richtig, dass ich dann garkein Anspruch auf mehr Urlaub habe was das Jahr betrifft? Wäre ja etwas blöd aber dass ich flüchten will steht fest. ;D
 
tja, das mit am Anspruch ist eben so eine Sache. Rein gesetzlich nicht, das wäre evtl. bis Ende März noch gegangen für den Vorjahresurlaub. ABER wenn darüberhinausgehend etwas vereinbart ist, dann kann man darauf auch pochen. Genauso wie die 36 Tage Urlaub ja auch mehr sind als gesetzlich vorgeschrieben. Nur wenn Du nix Schriftliches hast, wie willst Du beweisen, daß er Dir das versprochen hat? Zeugenaussagen anderer (ehemaliger) Mitarbeiter vielleicht, die auch jahrelang nie Urlaub bekommen haben.

Also wie gesagt, wir können das hier ja nicht aus der Ferne und ohne jegliche Details einschätzen. Aber falls das da Usus ist, die Leute mit viel Urlaub zu ködern und ihnen dann keinen zu geben, dann kann man bestimmt rechtlich irgendwas dagegen machen. Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und frag ihn, ob da was zu machen ist (sprich Geld rauszuholen).

Wenn Dir ein paar hundert oder tausend Euro egal sind, dann lass es. Aber ich sag mal so, wenn sich der Anwalt darum kümmert, dann hält sich der Streß für Dich in Grenzen. Mir ginge es jedenfalls gegen den Strich, wenn sich jemand bereichert und darauf baut, daß die Leute schon nichts dagegen machen, weil sie den Aufwand scheuen. Vielleicht sagt Dir der Anwalt auch gleich, nee, das ist so rechtens, da haben Sie nicht aufgepaßt. Dann ist auch gut, weißt Du wenigstens, auf was Du zukünftig achten mußt (z.B. immer alles schriftlich zu machen und alles abzuheften^^).
 
Hey, ich möchte mich hier mal kurz ranhängen weil in diesem Thread einige ahnungsvolle Leute versammelt sind. Ich hoffe, dass es okay ist. Das eigentliche Thema ist ja abschließend behandelt.


Also:
Ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertag der Ende Juni endet. Ein unbefristeter Anschlussvertrag existiert, mit Gehaltserhöhung.
Jetzt frage ich mich wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berechnet werden? Das ist ein 13. Gehalt auf 1/3 und 2/3 verteilt.

Wenn das erste drittel (also das Urlaubsgeld) nach dem geringeren Gehalt berechnet wird, die restlichen 2/3 des 13. Gehalts aber das ab Juli höhere Einkommen berücksichtigt komme ich da gedanklich etwas ins Schleudern wie das berechnet werden müsste.

Über eine Info wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße vom gruenmuckel.
 
Jeder Arbeitnehmer hat normal pro Jahr maximal Anspruch auf (Behinderten-Regelungen außen vor):
5 Tagewoche =30 Tage Urlaub
6 Tagewoche =36 Tage Urlaub
(egal wie viele Arbeitgeber)
Länger 6 Monate des Jahres = 20 (25) Tage Urlaubsanspruch (voller Urlaubsanspruch!)
Unter 6 Monate des Jahres = anteilig (max 13 Tage)
Resturlaub muß bis zum 31.03. des Folgejahres, beantragt genehmigt und genommen sein, ansonsten gilt er als verfallen.
Länger Zeiträume sind godwill des AG.
Vorsicht im neuen Arbeitsverhältnis, gilt hier nur noch die 5 Tagewoche im Gegensatz zu vorigen Stelle mit 6 Tage, das pro Arbeitsmonat nur noch 2,5 Tage Urlaubsanspruch pro gearbeitetem Monat erwirtschaftet werden.
Dein neuer Arbeitgeber hat vollkommen recht wenn er sagt das Dir dann für den Rest des Jahres kein Urlaub mehr von Dir erwirtschaftet und genommen werden kann.


Gruß

D.U.

---------- Beitrag hinzugefügt um 16:37 ---------- Vorheriger Beitrag um 16:34 ----------

@muckel,
Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen Dir meines Wissens erst nach 12 Monaten "unbefristet" zu.
Hier gibt es aber viele Regelungen, u.a. Betriebszugehörigkeit, Krankheitstage...
Gute Arbeitgeber informieren meist mit der Oktober/November Abrechnung wie da verfahren wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Arbeitnehmer hat normal pro Jahr maximal Anspruch auf (Behinderten-Regelungen außen vor):
5 Tagewoche =30 Tage Urlaub
6 Tagewoche =36 Tage Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Tage. Quelle

Wie kommst du auf 30?

Es gibt ggf. Sonderregelungen für Samstag sprich ggf. auch für 6 Tagewochen.

Ich hatte bei 2 Arbeitgebern 24 Tage und jetzt 28 und kenne auch niemanden der mehr hat. Eher so 26-28.
 
Ich habe 30 Tage Urlaubsanspruch bei 5 Tagewoche ;)

Min 24 Tage bei Werktagen = Montag bis Samstag!


Gruß

D.U.
 
Du hast, das ist richtig. Ich hatte auch schon 30 Tage. Aber Homie hat recht. Gesetliches Minimum sind 24 Tage bei 5 Tage woche und 30 bei 6 Tage Woche.
 
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