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Schuldfrage Fahrradunfall
- Ersteller Lord Bainzer
- Erstellt am
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ONH
Grand Admiral Special
Nur weil die Baustellenarbeiter bzw. die Stadt es versäumt eine ordentliche Beschilderung auszuweisen, muss ich davon ausgehen, dass der Radweg in Gegenrichtung aufgehoben ist und nur für Fußgänger oder schiebende "Radfahrer" freigegeben ist?
Schiebende Radfahrer sind Fussgänger, nein
Da hätte ich gern mal ein Referenzurteil oder eine Rechtsbegründung dafür.
Wenn da nur ein (239) Schild steht hast du auf der linken Seite rechtlich gesehen auf dem Sattel nichts zu suchen. Da der linke Fahrradstreifen nur für den Gegenverkehr ist ohne Schild. Kann sein das es bei Baustellen nicht so strickt gehandhabt wird vor Gericht. Im dümmsten Fall hast du Pech und wirst dafür bestraft das die Stadt das nicht passend Signalisiert hat, und du dadurch unangemessen hinten raus auf die Strasse gefahren bist. Aus der Teilschuld kannst du dich nicht rausreden, die ist vorhanden.
Da fehlt die Verhältnismäßigkeit!
Deshalb schreibst du auch das du ca. 30 km/h gefahren bist, wenn schon mit Verhältnismässigkeit kommst, wenn man wie im gegebenenfalls wohl angemessen verzögert hätte sähe die Sache wesentlich anderst aus.
Es gibt ein Urteil zu einer Kollision beim Wenden zwischen Autofahrer und Motorradfahrer da hat der Motorradfahrer 1/3 Teilschuld, da er 50% schneller gefahren ist als zu erwarten. Das ist mit dem Velo bei dir beim befahrend er Kreuzung trotz dem wenigen Verkehr beim Unfall wohl auch der Fall, aber wohl nicht so einfach beweisbar, zu deinem Glück.
Der Passant/Augenzeuge hat übrigens auch die Autofahrerin stark kritisiert, soweit ich das mitbekommen konnte...so ganz allein bin ich mit meiner Meinung zu diesem Vorfall also nicht.
Das sagt gar nichts darüber aus ob du Teilschuldig bist.
ghostadmin
Grand Admiral Special
Nein, Rechtswidrig heisst noch lange nicht nichtig, und nur nichtige Verkehrstafeln dürfen ignoriert werden und die Definition was nichtig ist ist nicht eindeutig vorhanden.
Wenn da ein Schild steht hat das Gültigkeit, egal ob es Sinn macht oder nicht. z.B. Radweg blaues Schild obwohl der Weg nur 1m breit ist, hat Gültigkeit auch wenn das Schild da nicht stehen dürfte.
---------- Beitrag hinzugefügt um 17:31 ---------- Vorheriger Beitrag um 17:30 ----------
Wenn da nur ein (239) Schild steht hast du auf der linken Seite rechtlich gesehen auf dem Sattel nichts zu suchen.
War das Schild da? Ich sehe hier nirgends das es sich um einen Fußweg handelt.
Zuletzt bearbeitet:
ONH
Grand Admiral Special
Wenn da ein Schild steht hat das Gültigkeit, egal ob es Sinn macht oder nicht. z.B. Radweg blaues Schild obwohl der Weg nur 1m breit ist, hat Gültigkeit auch wenn das Schild da nicht stehen dürfte.
---------- Beitrag hinzugefügt um 17:31 ---------- Vorheriger Beitrag um 17:30 ----------
War das Schild da?
Hab, ja nichts anderes gesagt, das Schild kann Wiederrechtlich da stehen gültig ist es solange es nicht für nichtiger erklärt wird.
Das mit dem Schild ob da oder nicht, solange nicht das Schild mit dem einem Fahrrad da war, muss man davon ausgehen dass es nicht erlaubt ist. StVG habe ich in einem vorhergehenden Post verlinkt.
Ein Urteil zu einem Unfall auf dem linken Fahrradstreifen:
http://www.schiedsstellen.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2005/Heft01/2005_01_S_10a-11.pdf
Zumal würde ich ohne Informationen davon ausgehen, dass die Autofahrerin sich verschalten hat und deshalb angehalten ist. Das Anhalten kann nicht zwingend als Vortrittsverzicht gesehen werden.
Lord Bainzer
Grand Admiral Special
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Um das Ganze noch mal zusammenzufassen:
Ich habe eine Teilschuld, da:
- ich nicht vorausschauend angemessen verzögert habe (soweit klar)
- ich zu schnell unterwegs war (was zum einen schlecht nachweisbar ist und zum anderen gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, es wird von einer angemessenen Geschwindigkeit gesprochen (?))
- ich ev. den linken Fahrradweg illegal mit dem Rad befahren habe (was aufgrund der Beschilderung noch genau zu ermitteln wäre)
- ich der Autofahrerin nicht die Vorfahrt gewährt habe und damit den Unfall fahrlässig mitverursacht habe
Wäre da jetzt noch was zu ergänzen? Wie in etwa sähe das Teilschuldverhältnis aus, wenn alle o.g. Punkte zutreffen würden?
Ich habe eine Teilschuld, da:
- ich nicht vorausschauend angemessen verzögert habe (soweit klar)
- ich zu schnell unterwegs war (was zum einen schlecht nachweisbar ist und zum anderen gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, es wird von einer angemessenen Geschwindigkeit gesprochen (?))
- ich ev. den linken Fahrradweg illegal mit dem Rad befahren habe (was aufgrund der Beschilderung noch genau zu ermitteln wäre)
- ich der Autofahrerin nicht die Vorfahrt gewährt habe und damit den Unfall fahrlässig mitverursacht habe
Wäre da jetzt noch was zu ergänzen? Wie in etwa sähe das Teilschuldverhältnis aus, wenn alle o.g. Punkte zutreffen würden?
Shadowtrooper
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Frag das im Notfall einen Anwalt aber ich denke nicht das sich bei der Sachlage für eine der Parteien hier ein Rechtsstreit lohnt. Könnte gut sein das ihr beide ein kleines Bußgeld bekommt und die Sache damit erledigt ist. Welche Versicherung welchen Schaden abdeckt können die Versicherungen anhand der Akten auch direkt untereinander klären und Schmerzensgeld bei Teilschuld ist wohl auch nicht so ganz einfach zu klären. Hier müsste man sich wohl auch mal von einem guten Anwalt beraten lassen ob das lohnt und Sinnvoll ist. Von dem was ich hier so lese vermute ich fast ehr das es nicht lohnt bzw nicht Sinnvoll ist.
Zuletzt bearbeitet:
ONH
Grand Admiral Special
@Lord Bainzer
Die ersten 2 Punkte sind einer (je nach Beschilderung sieht es anderst aus 4 - 25km/h. Es gibt verschiedene Höchstgeschwindigkeiten!). Da die Geschwindigkeit nicht nachweisbar sein würde die Geschwindigkeit weniger einer Rolle spielen, zu geringe Aufmerksamkeit.
Die Signalisation zum den linken Fahrradweg benutzen, und der Vortritt sind auch ein Punkt und nicht 2 von Fahrlässigkeit würde wohl nicht gesprochen, je nach Gericht würde der Vortritt anderst interpretiert, trotz illegaler Nutzung Vortritt. Die Autofahrerin hat sich nicht ausreichend vergewissert hat ob jemand da kommt. Da gibt es 1/3-2/3 Urteile.
Wenn du weniger Schuld bekommst wäre Schmerzensgeld möglich.
Die ersten 2 Punkte sind einer (je nach Beschilderung sieht es anderst aus 4 - 25km/h. Es gibt verschiedene Höchstgeschwindigkeiten!). Da die Geschwindigkeit nicht nachweisbar sein würde die Geschwindigkeit weniger einer Rolle spielen, zu geringe Aufmerksamkeit.
Die Signalisation zum den linken Fahrradweg benutzen, und der Vortritt sind auch ein Punkt und nicht 2 von Fahrlässigkeit würde wohl nicht gesprochen, je nach Gericht würde der Vortritt anderst interpretiert, trotz illegaler Nutzung Vortritt. Die Autofahrerin hat sich nicht ausreichend vergewissert hat ob jemand da kommt. Da gibt es 1/3-2/3 Urteile.
Wenn du weniger Schuld bekommst wäre Schmerzensgeld möglich.
Ist immer wieder sehr interessant wie manche User hier ihre privaten Interessen als Autofahrer und ihre offensichtliche allgemeine Abneigung gegen Radfahrer im Straßenverkehr hinter einer vermeintlich sachlichen Beratung verstecken.
Dieser Satz beweist, dass du an einer objektiven "Beratung" gar nicht interessiert bist. Du erwartest einfach radfahrerfreundliche Auslegungen, um dich selbst zu bestätigen. Ich dachte eigentlich, dass ich noch relativ objektiv geblieben bin, stattdessen höre ich, dass mein Posting einfach egal ist. Glückwunsch.
Servus,
Lasse dich nicht von Polizisten oder hiesigen Autotyrannen beeindrucken.
Der Radweg ist während der Sperrung kein "linker" Radweg, denn die Straße hat weder eine Fahrbahn noch einen "rechten" Rad- oder Gehweg. Solange nicht durch Schilder verboten, darfst du darauf in beide Richtungen fahren.
Ferner befandest du dich auf einer Vorfahrtstraße (sonst wären die Furtmarkierungen nicht zulässig), das Vorfahrtrecht ist ziemlich "stark". Das inkludiert einen Vertrauensgrundsatz, dass die Vorfahrt von anderen Teilnehmern auch gewährt wird, dh. man muss nicht präventiv an Kreuzungen oder Einmündungen abbremsen.
Die 30 km/h waren auch nicht unangepasst schnell. Das ist keine ungewöhnlich hohe Geschwindigkeit, weder für Fahrzeuge allgemein noch für Radfahrer. Zumal es etwas abschüssig war.
Frage: was war am westlichen Ende beschildert? Eine (eher geringe) Mitschuld könnte sich höchstens aus einem ausgeschilderten Verkehrsverbot ergeben.
Zur Hauptschuldigen:
Sie haftet wegen einer Betriebsgefahr ihres KFZ (§ 7 (1) StVG).
Sie hat gewendet, es gilt besondere Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO (Gefährdung anderer ausschließen)
Sie hat deine Vorfahrt missachtet (§ 8 StVO, Gefährdung oder wesentliche Behinderung verboten).
Wenn man nun Eins und Eins zusammenzählt, wird dir wohl keine Mitschuld anzurechnen sein.
Lasse dich nicht von Polizisten oder hiesigen Autotyrannen beeindrucken.
Der Radweg ist während der Sperrung kein "linker" Radweg, denn die Straße hat weder eine Fahrbahn noch einen "rechten" Rad- oder Gehweg. Solange nicht durch Schilder verboten, darfst du darauf in beide Richtungen fahren.
Ferner befandest du dich auf einer Vorfahrtstraße (sonst wären die Furtmarkierungen nicht zulässig), das Vorfahrtrecht ist ziemlich "stark". Das inkludiert einen Vertrauensgrundsatz, dass die Vorfahrt von anderen Teilnehmern auch gewährt wird, dh. man muss nicht präventiv an Kreuzungen oder Einmündungen abbremsen.
Die 30 km/h waren auch nicht unangepasst schnell. Das ist keine ungewöhnlich hohe Geschwindigkeit, weder für Fahrzeuge allgemein noch für Radfahrer. Zumal es etwas abschüssig war.
Frage: was war am westlichen Ende beschildert? Eine (eher geringe) Mitschuld könnte sich höchstens aus einem ausgeschilderten Verkehrsverbot ergeben.
Zur Hauptschuldigen:
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Sie hat gewendet, es gilt besondere Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO (Gefährdung anderer ausschließen)
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Wenn man nun Eins und Eins zusammenzählt, wird dir wohl keine Mitschuld anzurechnen sein.
tspoon
Grand Admiral Special
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Lies dir mal deine Posts durch.
Du hast die wenden sehen und bist trotzdem weiter gefahren.
Hättest du kurz abgebremst und wärst hinter Ihr vorbei gefahren wäre nichts passiert.
Mit Fehlern von anderen muss man immer rechnen.
Die Ausrede "ich hatte Vorfahrt" nützt dir nichts, wenn du tot auf der Straße liegst. Denk mal drüber nach.
Problem ist das keiner von uns dabei war und somit alles auf deiner Aussage beruht.
Wenn auf der anderen Seite der Kreuzung keine Fahrradweg für dich freigegeben war, ist der Fahrradweg für dich zu Ende und du hättest absteigen müssen.
Ohne Fotos von der Kreuzung ist alles nur raten. Nur wenn es so war gibt es Gerichtsurteile wo der Fahrradfahrer 100% Schuld bekommen hat. Benutzung des Radwegs in falsche Richtung etc.
Warum haben wir was gegen Fahrradfahrer, wenn wir dich auf deine Fehler hinweisen?
Die Dame hat bestimmte nicht mit 50 nen Kreis auf die Bahn gezaubert.
Du hast Sie gesehen, wie Sie wendet. Wenn du in so einer Situation noch vor ein Auto fährst bist du selber Schuld.
Du hast die wenden sehen und bist trotzdem weiter gefahren.
Hättest du kurz abgebremst und wärst hinter Ihr vorbei gefahren wäre nichts passiert.
Mit Fehlern von anderen muss man immer rechnen.
Die Ausrede "ich hatte Vorfahrt" nützt dir nichts, wenn du tot auf der Straße liegst. Denk mal drüber nach.
Problem ist das keiner von uns dabei war und somit alles auf deiner Aussage beruht.
Wenn auf der anderen Seite der Kreuzung keine Fahrradweg für dich freigegeben war, ist der Fahrradweg für dich zu Ende und du hättest absteigen müssen.
Ohne Fotos von der Kreuzung ist alles nur raten. Nur wenn es so war gibt es Gerichtsurteile wo der Fahrradfahrer 100% Schuld bekommen hat. Benutzung des Radwegs in falsche Richtung etc.
Warum haben wir was gegen Fahrradfahrer, wenn wir dich auf deine Fehler hinweisen?
Die Dame hat bestimmte nicht mit 50 nen Kreis auf die Bahn gezaubert.
Du hast Sie gesehen, wie Sie wendet. Wenn du in so einer Situation noch vor ein Auto fährst bist du selber Schuld.
ghostadmin
Grand Admiral Special
Immer noch unklar welches Schild da stand.
An die "Autofahrer". Ein Fahrrad bewegt man mit reiner Muskelkraft, deswegen bremst man nicht gerne mehr als man ohnehin in der Stadt muss. Kostet nämlich mehr Energie als nur ein Pedal antippen. Das soll jetzt keine Ausrede rein aber erklärt doch warum man sich als Autofahrer leichter tut wenn man sagt, ja brems doch. Er war ja nun der Meinung das sie ihn vorbeilassen würde, den Grund kennt man leider auch nicht. Aber wenn ich ein derartiges Signal erhalte, bremse ich auch nicht.
Und er hat auch vermutlich gesehen das das Auto genau vor ihm anhielt während diesem Manöver. Sehr unglückliche Zustände.
An die "Autofahrer". Ein Fahrrad bewegt man mit reiner Muskelkraft, deswegen bremst man nicht gerne mehr als man ohnehin in der Stadt muss. Kostet nämlich mehr Energie als nur ein Pedal antippen. Das soll jetzt keine Ausrede rein aber erklärt doch warum man sich als Autofahrer leichter tut wenn man sagt, ja brems doch. Er war ja nun der Meinung das sie ihn vorbeilassen würde, den Grund kennt man leider auch nicht. Aber wenn ich ein derartiges Signal erhalte, bremse ich auch nicht.
Du hast Sie gesehen, wie Sie wendet. Wenn du in so einer Situation noch vor ein Auto fährst bist du selber Schuld.
Und er hat auch vermutlich gesehen das das Auto genau vor ihm anhielt während diesem Manöver. Sehr unglückliche Zustände.
G
Gast03032015
Guest
Ja, es muss eindeutig geklärt sein, dass er als Fahrradfahrer diese Spur in dieser Richtung befahren durfte.Immer noch unklar welches Schild da stand.
Im Internet findet sich was Widersprüchliches:
(Koordinaten: 52.14411 11.62776)
---------- Beitrag hinzugefügt um 13:02 ---------- Vorheriger Beitrag um 12:29 ----------
Grundsätzlich ist es dir als Fahrradfahrer erstmal verboten diese Spur in falscher Richtung zu benutzen.Auf den ersten Blick scheint die Schuldfrage also relativ einfach zu sein, wird dann aber wieder etwas fraglicher, als ich den Polizeibeamten bei der Befragung der Autofahrerin sagen hörte, ich (also der Radfahrer) sei schliesslich auf der falschen Seite gefahren. Das ist auch soweit richtig, nur ist die komplette Brücke bis auf den linken Fußgänger-/Radweg komplett gesperrt, wodurch sich gar keine andere Möglichkeit ergibt als diesen zu nutzen. Nun meinte der Beamte ausserdem noch, dass ich hätte absteigen müssen und das Rad über die Brücke hätte schieben müssen (was allein in den 5 Minuten wo die Polizei am Fuß der Brücke stand auch mind. 3 anderen Radfahren nicht geläufig gewesen sein muss). Nun existiert am Beginn der Brücke nur ein Zeichen, dass die Fußgänger die andere Strassenseite benutzen müssen, aber kein Hinweis darauf, dass Radfahrer hier abzusteigen haben...
Wie sieht denn das Ganze jetzt aus? Bekomme ich eine Teilschuld oder worauf läuft das jetzt hier hinaus?
Nur, wenn es dir durch ein Schild ausdrücklich erlaubt worden wäre, dürftest du den Radweg auch in entgegengesetzter Richtung befahren.
So wie es aussieht, scheint der Beamte dir eine richtige Einschätzung der Situation gegeben zu haben.
Zuletzt bearbeitet:
Lasse dich nicht von Polizisten oder hiesigen Autotyrannen beeindrucken.
Dein Geschwurbel wird durch Wiederholung nicht richtiger.
Was bist du denn für ein Spaßvogel? Was für ein Bullshit.
Lord Bainzer
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Ich dachte eigentlich, dass ich noch relativ objektiv geblieben bin, stattdessen höre ich, dass mein Posting einfach egal ist. Glückwunsch.
Sorry, du warst auch gar nicht gemeint, sondern eher ein anderer Poster über deinem Beitrag.
Zur Baustelleninfo:
Als ich nachgeschaut hatte, stand da noch Fußgänger + Radfahrer (welche Richtung natürlich nicht angegeben). Da die Brücke aber auch vor der Baumassnahme ein kombinierter Fuß- und Radweg war, kann man trotzdem davon ausgehen, dass er das auch bleibt, wenn nur eine Seite benutzt werden kann. Ein Verbotsschild für Radfahrer gibt es definitiv nicht!
G
Gast03032015
Guest
An Autobahnbrücken steht auch kein Verbotsschild, dass man dort keine Pflastersteine herunterwerfen darf.
Ein fehlendes Verbotsschild sagt also garnichts.
Wichtig ist, auch nicht, ob dein ursprünglicher Radweg für Fußgänger und Radfahrer erlaubt war.
Das Einzige, was für dich wichtig ist, ist ob nur die Fußgänger oder Fußgänger und Radfahrer auf die andere Spur geleitet wurden.
Denn nur dieses Schild hätte dir die Erlaubnis gegeben auf dem anderen Radweg in entgegengesetzter Richtung zu "fahren".
Ich glaube ein Foto würde den Sachverhalt schnell klären.
Ein fehlendes Verbotsschild sagt also garnichts.
Wichtig ist, auch nicht, ob dein ursprünglicher Radweg für Fußgänger und Radfahrer erlaubt war.
Das Einzige, was für dich wichtig ist, ist ob nur die Fußgänger oder Fußgänger und Radfahrer auf die andere Spur geleitet wurden.
Denn nur dieses Schild hätte dir die Erlaubnis gegeben auf dem anderen Radweg in entgegengesetzter Richtung zu "fahren".
Ich glaube ein Foto würde den Sachverhalt schnell klären.
Zuletzt bearbeitet:
Shadowtrooper
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Der Springende Punkt ist dürfen nur Fußgänger den Radweg auf der anderen Seite in die Gegenrichtung mitnutzen oder wirklich Fußgänger und Radfahrer (sehr selten) und das entscheidet einzig und alleine das aufgestellte Schild vor der Baustelle. Wenn es nur Fußgänger sind auf dem Schild müsste man absteigen und das Rad über die Brücke schieben. Dass das in der Zeit noch xyz andere Radfahrer ignoriert haben Spielt hier keine Rolle. Die Autofahrerin hat auf jeden Fall ihre Sorgfaltspflicht verletzt es ist aber sehr gut möglich das man auf dem Radweg in die Falsche Richtung Tatsächlich nur schieben und nicht Fahren darf und dann wäre da sicherlich eine Mitschuld deinerseits.
G
Gast03032015
Guest
Ich vermute, die Radfahrer fahren alle fleißig an diesem Schild vorbei. (Auf der anderen Seite wird der "Fußgängerzusatz" fehlen)
Lord Bainzer
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Okay, das leuchtet irgendwo ein. Ein Bild der Beschilderung Anfahrt Baustelle werde ich noch nachreichen. Allerdings stellt diese (nicht unbedingt geläufige) Vorschrift für den durchschnittlichen Radfahrer eine große Herausforderung dar. Ich meine jeder, wirklich jeder Radfahrer fährt da jeden Tag so wie ich über die Brücke...habe da noch nicht einen einzigen schieben sehen.
Das macht zwar mein "Vergehen" der Benutzung des Radweges auf der falschen Strassenseite nicht besser, lässt aber schon deutlich erkennen, dass hier bei der Ausbildung (z.B. Fahrschule, Verkehrserziehung) Wissenslücken hinterlassen werden, die dann zu solchen Fehleinschätzungen führen können. Zugegeben ist dieser Fall hier schon sehr speziell, aber die Benutzung anderer Radwege aufgrund von Baumassnahmen, dürfte doch schon weiter verbreitet sein.
Das macht zwar mein "Vergehen" der Benutzung des Radweges auf der falschen Strassenseite nicht besser, lässt aber schon deutlich erkennen, dass hier bei der Ausbildung (z.B. Fahrschule, Verkehrserziehung) Wissenslücken hinterlassen werden, die dann zu solchen Fehleinschätzungen führen können. Zugegeben ist dieser Fall hier schon sehr speziell, aber die Benutzung anderer Radwege aufgrund von Baumassnahmen, dürfte doch schon weiter verbreitet sein.
G
Gast03032015
Guest
Das kann gut sein. Viele Radfahrer neigen dazu, sich der Vorteile der Regeln für die Fußgänger und die der anderen Kraftfahrzeuge gleichzeitig zu bedienen.Das macht zwar mein "Vergehen" der Benutzung des Radweges auf der falschen Strassenseite nicht besser, lässt aber schon deutlich erkennen, dass hier bei der Ausbildung (z.B. Fahrschule, Verkehrserziehung) Wissenslücken hinterlassen werden, die dann zu solchen Fehleinschätzungen führen können.
So habe ich es schon oft erlebt, dass Radfahrer eine Kreuzung bei grüner Fußgängerampel überqueren.
Auf der anderen Seite nutzen sie die normale Ampel, wenn die grün ist und bestehen darauf, dass die Fußgänger warten müssen.
Hier scheint es so zu sein, dass das "Rechenwerk" des Fahrradfahrer auf Fußgängermodus geschaltet hat.
ONH
Grand Admiral Special
Ja, es muss eindeutig geklärt sein, dass er als Fahrradfahrer diese Spur in dieser Richtung befahren durfte.
Im Internet findet sich was Widersprüchliches:
Nein.und das entscheidet einzig und allein das aufgestellte Schild vor der Baustelle.
An der Stelle ( https://www.openstreetmap.org/edit#map=20/52.14444/11.62660 ) muss man wissen, was da erlaubt wird und auch wie es an der Münchenhofstrasse weitergeht. Ist da nachfolgend links fahren erlaubt? Vor/Nach der Strasse sollte ein Schild stehen, wird wohl nicht immer konsequent gemacht, was nur in einem Falle eines Unfalles doof ist. Da wird wohl der Polizist hingeschaut haben und keine Erlaubnis in der Richtung gesehen haben, womit die Erlaubnis, da weiterzufahren seiner Meinung nach nicht angezeigt ist. Und ein Einfahren auf eine Strasse besteht mit den dafür folgenden Pflichten.
Und er hat auch vermutlich gesehen das das Auto genau vor ihm anhielt während diesem Manöver. Sehr unglückliche Zustände.
Ja, das ist sehr unglücklich, da kein Augenkontakt Vorlag, womit selbst bei Vortrittsrecht ein erzwingen des Vortrittes vorliegt, wenn man sich die bestehenden Urteile ansieht.
ghostadmin
Grand Admiral Special
Als ich nachgeschaut hatte, stand da noch Fußgänger + Radfahrer (welche Richtung natürlich nicht angegeben).
Die Richtung gilt in der das Schild zeigt.
KGBerlin
Grand Admiral Special
Servus,
Lasse dich nicht von Polizisten oder hiesigen Autotyrannen beeindrucken.
...
Sorry fürs trollen, aber das finde ich göttlich.
Sollte mir mal wieder Nachts ein Fahrradfahrer ohne Beleuchtung vom Radweg aus, direkt vor das Auto fahren, halte ich also voll drauf
50 sind ja angemessen und der Radfahrer hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und sein Rad entsprach nicht der STVZO.
Straße ist Krieg
Ich hab auch selten so einen Spinner erlebt, obwohl es hier im Forum ja schon einige Diskussionen gab.
Aber mit einem Fahrrad musst du halt straff unterwegs sein, nicht so lasch wie mit einem Auto.
Aber mit einem Fahrrad musst du halt straff unterwegs sein, nicht so lasch wie mit einem Auto.
Zuletzt bearbeitet:
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- Soundkarte
- Sound BlasterX AE-5
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- Lian Li PC-O11 Dynamic weiß
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- Tastatur
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Die Richtung gilt in der das Schild zeigt.
Das ist mir durchaus bewußt, einen Führerschein habe ich ja schießlich auch irgendwann mal gemacht.
Wenn ich mich recht erinnere, könnte vor der Baustelle Zeichen 250 gestanden haben, damit wäre ich ja dann auch beim Wechsel des Fahrradwegs zum Absteigen verpflichtet gewesen. Also siehts fast so aus als ob ich den linken Fahrradweg illegal fahrend benutzt habe. Damit dürfte definitiv eine Teilschuld fällig sein, auch wenn Zeichen 254 an dieser Stelle eindeutiger und besser verständlich gewesen wäre, da die kompl. Strasse für KFZ sowieso offensichtlich gesperrt ist. Das führt dann wahrscheinlich dazu, das nahezu jeder andere Radfahrer diese Vorschrift an dieser Stelle auch mißachtet.
Bleibt also abzuwarten wie die Verteilung der Schuld dann im konkreten aussieht.
Ausserdem bitte ich diesen Faden nicht als Bashing-Thread zu mißbrauchen. Danke.
Zuletzt bearbeitet:
KGBerlin
Grand Admiral Special
Ich hab auch selten so einen Spinner erlebt, obwohl es hier im Forum ja schon einige Diskussionen gab.
Aber mit einem Fahrrad musst du halt straff unterwegs sein, nicht so lasch wie mit einem Auto.
Mir geht es hier weniger um Fahrradfahrer noch um Autofahrer.
Ich fahre zwar seltener Fahrrad, dafür um so mehr Auto und ab und zu Moped.
Und selbst auf dem Moped achte ich peinlichst darauf, was passieren könnte.
Da verzichte ich auch gerne mal auf die Vorfahrt und achte auf jede Kaufhallenausfahrt usw.
Und nein ich habe da keine Argumente wie der Autofahrer muss Rücksicht nehmen, weil ich muss mehr Gas geben als er, falls ich bremsen würde.
Es bedienen immer noch Menschen die Räder, Motorräder und Autos.
Und Menschen machen Fehler.
Von einem Autofahrer zu verlangen, er müsste einen permanent 360° Blick haben, ist so schwachsinnig wie von einem Fahrradfahrer zu verlangen, eben diesen zu haben.
Mir sind schon Radfahrer vom Radweg aus, direkt vor das Auto gewechselt und das nicht beim abbiegen.
Mir sind schon Autofahrer direkt vor das Moped gefahren, obwohl sie direkt zu mir gesehen haben.
Mit sind schon Autofahrer fast in mein Auto gefahren, weil sie zu blöde zum bremsen waren. Allerdings hat es für die Hupe immer gereicht
Ich fahre auch alles andere als perfekt.
Auf die Idee als Kamikaze mein "Recht" wahrzunehmen, bin ich allerdings auch schon gekommen.
So Raketenwerfer in der Front und dann *boooom* *baaaaamm*.. freie Fahrt für mich.
Allerdings hat mein Hirn vor dem Aufschlag immer noch gesagt: "Moment, brems mal besser."
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