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Schuldfrage Fahrradunfall
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Hattet ihr eigentlich schon das Thema "abgesenkter Bordstein"? Wie sind da die Verhältnisse vor Ort? Unterschiedlichen Belag kann man ja schon auf dem Google Earth- Bild erkennen.
ghostadmin
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Hattet ihr eigentlich schon das Thema "abgesenkter Bordstein"?
irrelevant
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Wieso irrelevant? Speis mich bitte nicht mit einem Wort ab, sonst fang ich an an deiner Kinderstube zu zweifeln.
Man erkennt 2 unterschiedliche Straßenbeläge, folglich ist dort auch ein Bordstein möglich. Sollte dem so sein, hat der Verkehrsteilnehmer der die Brücke verlässt die Vorfahrt zu achten und jegliche Diskussion wäre müßig.
Man erkennt 2 unterschiedliche Straßenbeläge, folglich ist dort auch ein Bordstein möglich. Sollte dem so sein, hat der Verkehrsteilnehmer der die Brücke verlässt die Vorfahrt zu achten und jegliche Diskussion wäre müßig.
eine schuld oder teilschuld wird durch ein gericht festgelegt - nicht durch die polizei. und solange niemand klagt, gibt es auch keine feststellung der schuldverhältnisse.
Richtig, die Poliziei hat damit nix zu tun. Hab ich auch schon ein zwei mal hier rein geschrieben.
Bedingt falsch, eine mögliche Teilschuld wird unter den Versicherungen/Regulierungsvertretern (z.B. Anwalt) ausgehandelt. Einigen sich diese nicht zufriedenstellend kann man (die Versicherung/Anwalt) vor Gericht ziehen, welches dann als "außenstehende Partei" die Regulierung festlegt (das sind dann immer die Urteile die einige Erstaunen).
Der Autoführer ist ja Versichert und gibt seiner Versicherung die Regulierungsvollmacht, der Fahrer kann selbst quasi gar nix machen, das macht alles die Versicherung. Der Radfahrer hat (i.d.R.) keine Versicherung welche die Regulierung übernimmt. Mangels Sachkentniss/Erfahrung kann man sowas auch nicht selbst machen, deshalb muss ein Anwalt her.
Wenn ich mal die Fakten zusammenzähle:
- Unfall mit Personenschaden
- warscheinlich unklare Beschilderung/Radwegverlauf
- Fehlverhalten seitens des Autofahrers
- mögliches Fehlverhalten seitens des Radfahrers
Dann schreit das nach Rechtsbeistand, außer du bist erfahrener Rechtswissenschaftler...
VG
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Wenn ich mich recht erinnere, könnte vor der Baustelle Zeichen 250 gestanden haben, damit wäre ich ja dann auch beim Wechsel des Fahrradwegs zum Absteigen verpflichtet gewesen. Also siehts fast so aus als ob ich den linken Fahrradweg illegal fahrend benutzt habe. Damit dürfte definitiv eine Teilschuld fällig sein, auch wenn Zeichen 254 an dieser Stelle eindeutiger und besser verständlich gewesen wäre, da die kompl. Strasse für KFZ sowieso offensichtlich gesperrt ist. Das führt dann wahrscheinlich dazu, das nahezu jeder andere Radfahrer diese Vorschrift an dieser Stelle auch mißachtet..
Ich bin mir nicht sicher, ob dies überhaupt einen Zusammenhang mit dem Unfall hat. Ich behaupte, das spielt keine direkte Rolle im Zusammenhang mit dem Unfall.
Es kann zwar sein, dass Du eine Busse dafür kriegst, aber eine Teilschuld _deswegen_ halte ich für unwahrscheinlich. Aus dem einfachen Grund, dass die Missachtung dieses Verbots keinen direkten Zusammenhang mit dem Unfall hat. Denn das war ja _vor_ der Unfallstelle.
Der einzige Punkt den ich sehe, ist nicht angepasste Geschwindigkeit respektive das Erzwingen der Vorfahrt. Ev. noch das Fahren auf der falschen Strassenseite. Das könnte zu der Teilschuld führen.
ONH
Grand Admiral Special
Ich bin mir nicht sicher, ob dies überhaupt einen Zusammenhang mit dem Unfall hat. Ich behaupte, das spielt keine direkte Rolle im Zusammenhang mit dem Unfall.
Die ist direkt die Folge der Missachtung von Verkehrszeichen, wenn so vorhanden wie erinnert. Zu Fuss mit Fahrrad bringt keiner 30km/h hin. Und ist sicher Relevant, wenn er Schadensersatz will, wird ihn die Gegenseite damit zerpflücken Versuchen, und die Kfz Versicherung wird auch damit argumentieren um der Versicherung von LB mehr Geld aufzubürden und die dann vielleicht damit Regress nimmt.ist nicht angepasste Geschwindigkeit
Mir gings im ersten Poste eigentlich nur darum dem TE zu zeigen das er nicht so sicher im Recht war wie er denkt.
Zuletzt bearbeitet:
Lord Bainzer
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Ja an dieser Stelle ist ein abgesenkter Bordstein (wäre sonst auch nicht gerade von Vorteil in Verbindung mit dem Radweg).
Wenn du jetzt allerdings denkst, die abbiegende Spur hätte Vorfahrt, dann irrst du (ist die Auffahrt zum Ring). Diese Spur hätte auch ohne Baustelle Vorfahrt zu gewähren.
Ich meine mich erinnern zu können, dass das Zeichen 250 genau in der Mitte der Strasse am Beginn der Baustelle platziert wurde. Damit habe ich assoziiert, dass die Benutzung/Einfahrt auf die Brücke und damit die Benutzung der abgesperrten Fläche verbunden ist. Dass damit aber auch der noch offene Radweg in Gegenrichtung gemeint sein könnte, war mir wohl an dieser Stelle nicht klar, wie auch 99% der restlichen Radfahrer die diese Stelle passieren. Klarer Fall von Fehlinterpretation von Verkehrsschildern aufgrund Mangels an geeigneteren Schildern für Fahrradfahrer (z.B. Zeichen 254). Wo man als Radfahrer an anderer (unnötiger) Stelle mit einer Welle von teilweise unnützen Schildern reizüberflutet wird, spart man sich an so entscheidender Stelle ein einziges Schild ein, welches auf den ersten Blick und unmißverständlich die Regelung angezeigt hätte.
Ich könnte wetten, dass die Baustelle bei meinem nächsten Besuch um eben jenes Schild erweitert wurde.
Ja an dieser Stelle ist ein abgesenkter Bordstein (wäre sonst auch nicht gerade von Vorteil in Verbindung mit dem Radweg).
Wenn du jetzt allerdings denkst, die abbiegende Spur hätte Vorfahrt, dann irrst du (ist die Auffahrt zum Ring). Diese Spur hätte auch ohne Baustelle Vorfahrt zu gewähren.
Ich meine mich erinnern zu können, dass das Zeichen 250 genau in der Mitte der Strasse am Beginn der Baustelle platziert wurde. Damit habe ich assoziiert, dass die Benutzung/Einfahrt auf die Brücke und damit die Benutzung der abgesperrten Fläche verbunden ist. Dass damit aber auch der noch offene Radweg in Gegenrichtung gemeint sein könnte, war mir wohl an dieser Stelle nicht klar, wie auch 99% der restlichen Radfahrer die diese Stelle passieren. Klarer Fall von Fehlinterpretation von Verkehrsschildern aufgrund Mangels an geeigneteren Schildern für Fahrradfahrer (z.B. Zeichen 254). Wo man als Radfahrer an anderer (unnötiger) Stelle mit einer Welle von teilweise unnützen Schildern reizüberflutet wird, spart man sich an so entscheidender Stelle ein einziges Schild ein, welches auf den ersten Blick und unmißverständlich die Regelung angezeigt hätte.
Ich könnte wetten, dass die Baustelle bei meinem nächsten Besuch um eben jenes Schild erweitert wurde.
Wu134
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Hallo,
ich frag mich, wie ihr euch da so in Details zerbeißen könnt und das Offensichtlichste ignoriert. Ich schmeiß mal §1 der STVO in den Raum:
Wenn du mit 30 km/h die Brücke runterfährst und schon erkennst, dass sich jemand augenscheinlich verfahren hat und wendet, dann MUSST du vorsichtig sein und gegebenenfalls auf deine Vorfahrt verzichten. Du hast kein Anrecht auf deine Vorfahrt und wenn du diese "erzwingst" und ein Unfall passiert, dann bekommst du eine Teilschuld. Zumal du aus einer Baustelle mit (eventueller) Vollsperrung kommst und nicht mal sicher Vorfahrt hattest.
Wenn du meinst, dass sie dich gesehen hat und du dann weiterfährst, bist du auch selbst schuld. Du könntest nur sicher sein, wenn sie dir ein Handzeichen gibt und dich dabei anschaut. Einen kurzen Stillstand eines Fahrzeuges sollte man nie als Einverständnis sehen. Ansonsten gilt das gleiche wie oben.
Dein Unfall basiert darauf, dass du auf deinem "Recht" beharrt hast und das darfst du im Straßenverkehr nicht. Deshalb wirst du wohl eine Teilschuld bekommen. Ich lehn mich weit raus und prophezeie dir im ungünstigsten Fall sogar 50% und mehr ... Meine Meinung.
@Gericht:
Hattet ihr schonmal alle das "Vergnügen"? Gericht heißt nicht, Gesetz xy ja oder nein. Sondern es wird interpretiert, ob Gesetz xy hier angewendet werden kann und wieweit andere Umstände diese Interpretation beeinflussen. Ganz bös und sarkastisch formuliert: Richter XYZ: "Herr Radfahrer, hätten Sie den Unfall verhindern können, wenn sie gebremst hätten, als sie gesehen haben, dass diese Dame in dem Auto wenden möchte?" Radfahrer: "Ja" Richter XYZ: "Da sie §1 der STVO missachtet haben, bekommen sie 75% der Teilschuld und 25% die Autofahrerin (da Autofahrer pauschal 25% bekommen bei Unfallen mit Radlern). Das kann dir durchaus so passieren.
Von daher würd ich mich darauf konzentrieren, dass jeder seinen Sachschaden selbst bzw. die Versicherung zahlt (soweit deine Verletzungen nicht schlimmer sind als Prellungen und Schürfwunden) und nicht soviel Wind darum machen. Ich rate es dir, weil ich es schon 2x in der Bekanntschaft hatte, dass eigentlich klare Unfälle mit willkürlichen "Ergebnissen" vor Gericht ausgehandelt wurden und man dann meist auf dem eigenen Schaden hängen blieb. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel und mir hat eine Anwältin mal gesagt "Auf dem Meer und vor Gericht bist du in Gottes Hand". Kannst dir ja ausmalen, was das heißen soll.
Gruß
ich frag mich, wie ihr euch da so in Details zerbeißen könnt und das Offensichtlichste ignoriert. Ich schmeiß mal §1 der STVO in den Raum:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn du mit 30 km/h die Brücke runterfährst und schon erkennst, dass sich jemand augenscheinlich verfahren hat und wendet, dann MUSST du vorsichtig sein und gegebenenfalls auf deine Vorfahrt verzichten. Du hast kein Anrecht auf deine Vorfahrt und wenn du diese "erzwingst" und ein Unfall passiert, dann bekommst du eine Teilschuld. Zumal du aus einer Baustelle mit (eventueller) Vollsperrung kommst und nicht mal sicher Vorfahrt hattest.
Wenn du meinst, dass sie dich gesehen hat und du dann weiterfährst, bist du auch selbst schuld. Du könntest nur sicher sein, wenn sie dir ein Handzeichen gibt und dich dabei anschaut. Einen kurzen Stillstand eines Fahrzeuges sollte man nie als Einverständnis sehen. Ansonsten gilt das gleiche wie oben.
Dein Unfall basiert darauf, dass du auf deinem "Recht" beharrt hast und das darfst du im Straßenverkehr nicht. Deshalb wirst du wohl eine Teilschuld bekommen. Ich lehn mich weit raus und prophezeie dir im ungünstigsten Fall sogar 50% und mehr ... Meine Meinung.
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Hattet ihr schonmal alle das "Vergnügen"? Gericht heißt nicht, Gesetz xy ja oder nein. Sondern es wird interpretiert, ob Gesetz xy hier angewendet werden kann und wieweit andere Umstände diese Interpretation beeinflussen. Ganz bös und sarkastisch formuliert: Richter XYZ: "Herr Radfahrer, hätten Sie den Unfall verhindern können, wenn sie gebremst hätten, als sie gesehen haben, dass diese Dame in dem Auto wenden möchte?" Radfahrer: "Ja" Richter XYZ: "Da sie §1 der STVO missachtet haben, bekommen sie 75% der Teilschuld und 25% die Autofahrerin (da Autofahrer pauschal 25% bekommen bei Unfallen mit Radlern). Das kann dir durchaus so passieren.
Von daher würd ich mich darauf konzentrieren, dass jeder seinen Sachschaden selbst bzw. die Versicherung zahlt (soweit deine Verletzungen nicht schlimmer sind als Prellungen und Schürfwunden) und nicht soviel Wind darum machen. Ich rate es dir, weil ich es schon 2x in der Bekanntschaft hatte, dass eigentlich klare Unfälle mit willkürlichen "Ergebnissen" vor Gericht ausgehandelt wurden und man dann meist auf dem eigenen Schaden hängen blieb. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel und mir hat eine Anwältin mal gesagt "Auf dem Meer und vor Gericht bist du in Gottes Hand". Kannst dir ja ausmalen, was das heißen soll.
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Eben, hält sich sonst auch keiner dran. Der Polizist meinte aber, dass wenn man als Radfahrer durch Hindernisse/Baustellen gezwungen ist den Radweg der anderen Strassenseite zu benutzen, dass man dann absteigen muss. Habe ich so auch noch nicht gehört...deshalb frage ich ja nach.
Hier eine Draufsicht vom "Tatort":
Du bist auf der falschen Seite des Radweges gefahren. Somit mindestens Teilschuld.
gruenmuckel
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Es gibt aktuell nur einen Radweg, dann gibt es da keine falsche Seite.
Lord Wotan
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Es gibt aktuell nur einen Radweg, dann gibt es da keine falsche Seite.
Doch oder ist der Radweg Zweispurig?
Ansonsten gibt es nur eine Fahrrichtung.
Es gibt aktuell nur einen Radweg, dann gibt es da keine falsche Seite.
Wenn es so ist, dass Radwege nur mit expliziter Beschilderung in einer entsprechenden Richtung befahren werden dürfen, dann impliziert der Wegfall der anderen Seite aber tatsächlich nicht zwangsläufig die plötzliche Erlaubnis oder seh ich das jetzt falsch? Angenommen auf der Fahrbahn selber wäre nur ein Fahrstreifen abgesperrt und es würde Zeichen 250 stehen, dann würde auch keiner Glauben, dass man auf dem "offenen" Fahrstreifen doch fahren darf. Das ganze Schild wäre unsinnig, wenn man nur eh abgesperrte Fahrspuren nicht befahren darf.
ghostadmin
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Man erkennt 2 unterschiedliche Straßenbeläge, folglich ist dort auch ein Bordstein möglich. Sollte dem so sein, hat der Verkehrsteilnehmer der die Brücke verlässt die Vorfahrt zu achten und jegliche Diskussion wäre müßig.
Auf dem Bild sieht man deutlich das der Fahrradweg Markierungen auf der Straße hat. Und grundsätzlich sind alle parallel zur Straße laufenden Radwege vorfahrtberechtigt (sofern nicht ausdrücklich gegenteilig beschildert) genauso wie die Straße daneben auch. Solange wie das als Radweg ausgeschildert ist, ändert die Form eines Bordsteins nichts daran.
Lord Bainzer
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Das ist wirklich sehr interessant. Laut dieser Seite sind 30% Teilschuld obligatorisch. Dazu könnte noch eine zu hohe Geschwindigkeit (schwer nachzuweisen, aufgrund der sowieso illegalen Nutzung des linken Radweges aber auch eher zweitrangig) und Erzwingen der Vorfahrt kommen. Der Schuldanteil der Autofahrerin ergibt sich dann also hier aus den Punkten illegales und gefährliches Wenden an einer ungeeigneten Stelle mit Unterlassung der Sorgfaltpflicht gegenüber Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Dazu könnte noch irritierendes Verhalten durch Stoppen und Anfahren kommen.
Aber das alles wäre zu verhindern gewesen, wenn die Ausschilderung besser und eindeutiger gestaltet wäre beim Einfahrt in die Brückenbaustelle.
PS: Ich habe mal den Gesamtschaden am Rad überschlagen: Lenker eingedellt, rechter Bremshebel beschädigt, Lenkerendstopfen + Griffe beschädigt, linke Pedale beschädigt. Da es sich hier um höherwertige Sachen handelt und man z.B. Pedale, Griffe, Lenkerendstopfen und Bremshebel nur im 2er Set bekommt, ergibt sich so ein Gesamtschaden von ca. 150€-200€. Also ein Bagatellschaden, wo es nicht unbedingt lohnt meinen Anwalt für aufzusuchen. Dazu käme ev. noch Schmerzensgeld, was sich allerdings aus der Höhe der Teilschuld ergeben würde. Komischerweise habe ich keine Schäden an der Kleidung davongetragen und nur einen kleinen Kratzer am relativ neuen 120€-Helm...
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Jo, hab beim ersten Google-Earth Bild nicht richtig geguckt. Mein Fehler.
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Interessant wäre jetzt aber wirklich welches Schild denn nun da Stand.
KGBerlin
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Kann man an dieser Stelle auch legal wenden?...illegales und gefährliches Wenden an einer ungeeigneten Stelle mit Unterlassung der Sorgfaltpflicht gegenüber Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Wenn nein, was macht man als Autofahrer dann?
Verdursten? Wagen aufgeben? Hubschrauber rufen?
Diese Ausfahrt auf dem Bild soll, habe ich zumindest irgendwo gelesen, auch gesperrt sein.
Also hatte dich die Dame von rechts. In punkto Sorgfaltspflicht, könnte der Dame also was drohen.
Du vergisst leider den Schaden an ihrem PKW.Ich habe mal den Gesamtschaden am Rad überschlagen: Lenker eingedellt, rechter Bremshebel beschädigt, Lenkerendstopfen + Griffe beschädigt, linke Pedale beschädigt. Da es sich hier um höherwertige Sachen handelt und man z.B. Pedale, Griffe, Lenkerendstopfen und Bremshebel nur im 2er Set bekommt, ergibt sich so ein Gesamtschaden von ca. 150€-200€. Also ein Bagatellschaden, wo es nicht unbedingt lohnt meinen Anwalt für aufzusuchen. Dazu käme ev. noch Schmerzensgeld, was sich allerdings aus der Höhe der Teilschuld ergeben würde. Komischerweise habe ich keine Schäden an der Kleidung davongetragen und nur einen kleinen Kratzer am relativ neuen 120€-Helm...
Bei Teilschuld und je nach Lage und Schuld, wird auch das verrechnet.
So ein geiler Fahrradfahrer, der sich mit Helm, super knapper Sporthose und Rennrad an dem Seitenspiegel festhalten wollte, hatte mal eben 1400 Euro Schaden verursacht.
Spiegel abgebrochen, Gleichgewicht verloren und mit seinem Racingultrasportlenker, einmal übers Blech gezogen.
Keine Haftpflicht, kein Geld, er Harz4 Empfänger, nie Kohle gesehen^^
Radfahrer *gnarf*
Lord Bainzer
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Ja, da muss ich mich wahrscheinlich noch persönlich bei der Dame entschuldigen das ich mit meiner Fresse ihr Auto ruiniert habe...ganz großes Kino.
Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es den meisten Autofahrern durchaus bewusst ist, dass diese Stelle denkbar ungeeignet ist zum Wenden und deshalb Teile der Auffahrt benutzen. Diese ist nicht vollständig gesperrt, sondern erst ab der Beschleunigungsspur zum Ring.
Aber du scheinst hier durch deine Autofahrer-Vorbelastung auch ein denkbar schlechter Berater zu sein.
BTW: UltraRacing-Parts und dann nur Hartz4-Empfänger? Beißt sich irgendwo.
Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es den meisten Autofahrern durchaus bewusst ist, dass diese Stelle denkbar ungeeignet ist zum Wenden und deshalb Teile der Auffahrt benutzen. Diese ist nicht vollständig gesperrt, sondern erst ab der Beschleunigungsspur zum Ring.
Aber du scheinst hier durch deine Autofahrer-Vorbelastung auch ein denkbar schlechter Berater zu sein.
BTW: UltraRacing-Parts und dann nur Hartz4-Empfänger? Beißt sich irgendwo.
Doch, das dürfte man. Mit einem nicht überdurchschnittlich breiten Fahrzeug kommt man schon noch durch. Für die Sperrung der verbleibenden Spur hätte man eine Einbahnstraße einrichten müssen.Angenommen auf der Fahrbahn selber wäre nur ein Fahrstreifen abgesperrt und es würde Zeichen 250 stehen, dann würde auch keiner Glauben, dass man auf dem "offenen" Fahrstreifen doch fahren darf.
@Lord:
Abgesenkter Bordstein: gilt nur dann, wenn man auf die Fahrbahn einfährt. Du bist von Radweg auf eine Radfurt gefahren = keine Fahrbahn.
Zur Beschilderung am Anfang: es zählt auch der Gesamteindruck. Wenn das 250er nur mitten auf der Fahrbahn stand und der Radweg frei zugänglich war, dann würde ein normaler Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass dieser benutzt werden kann. Es ist bei Baustellen nicht ungewöhnlich, dass auf eher schmalen Radwegen in beide Richtungen gefahren werden darf oder gar muss. Wäre es anders gewollt, hätte die Straßenverkehrsbehörde ein "Radfahrer absteigen" o.Ä. aufstellen lassen müssen. Im Unfallprotokoll steht nichts zu den Schildern auf der anderen Seite?
Ein fertiges Urteil zu einem analogen Fall wirst du kaum finden können, die verlinkte Seite spricht nur von linksseitigen Radwege (schätze ich).
Doch, das dürfte man. Mit einem nicht überdurchschnittlich breiten Fahrzeug kommt man schon noch durch. Für die Sperrung der verbleibenden Spur hätte man eine Einbahnstraße einrichten müssen.
Jetzt wird es aber bisschen sehr absurd.
Z 250 verbietet jeden Fahrzeugverkehr im gesperrten Raum
...es steht nirgends, dass dieser "Raum" irgendwie durch Absperrungen definiert werden muss und ganz besonders sehe ich keinen Anlass anzunehmen, dass mit "Raum" lediglich einzelne Fahrspuren gemeint sind. Wie einzelne Fahrspuren gesperrt werden, das hast du ja auf der Autobahn sicher schonmal gesehen und da steht niemals so ein Schild.
Du vergisst leider den Schaden an ihrem PKW.
Und noch mehr Dinge an deinem Rad: Rahmen, Telegabel, Lagersitz vermessen, Teile müssen auch getauscht werden (Arbeitsaufwand), wahrscheinlich ist man dann bereits beim wirscharftlichen Totalschaden. Der Helm wird prinzipiell nach einem Sturz erneuert, Schäden müssen nicht sichbar sein, an deiner Kleidung können nähte gerissen sein, muss auch nicht sichtbar sein. Wenn man sich aber mit ner 30 lang machst bekommt definitiv die Kleidung auch was ab. Schmerzensgeld, Krankenhauskosten und Arbeitsausfall kommt auch noch dazu. Schon ist man bei ner Summe die den Schaden am Auto locker übersteigen kann und den Gesamtschaden in den 5 Stelligen bereich steigen lassen könnte (ohne den Schaden gesehen zu haben).
VG
KGBerlin
Grand Admiral Special
Könnte passierenJa, da muss ich mich wahrscheinlich noch persönlich bei der Dame entschuldigen das ich mit meiner Fresse ihr Auto ruiniert habe...ganz großes Kino.
...
Huii, die meisten Autofahrer. Jetzt pauschalisierst du aber..
Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es den meisten Autofahrern durchaus bewusst ist, dass diese Stelle denkbar ungeeignet ist zum Wenden und deshalb Teile der Auffahrt benutzen...
Also wendet man dann erst auf der gesperrten Beschleunigungsspur, damit man die Kamikazeracer von der gesperrten Brücke nicht erwischt?...Diese ist nicht vollständig gesperrt, sondern erst ab der Beschleunigungsspur zum Ring.
..
Autofahrervorbelastung?..
Aber du scheinst hier durch deine Autofahrer-Vorbelastung auch ein denkbar schlechter Berater zu sein.
...
Was kommt noch? Fleischesser? Homophob?
Beratung gibt es hier sowieso nicht. Die ist von Privatpersonen verboten
Scheinbar nicht. Das Geld für die Versicherung, sparen sich ja die meisten Radfahrer....
BTW: UltraRacing-Parts und dann nur Hartz4-Empfänger? Beißt sich irgendwo.
Sind ja sowieso immer die Autofahrer schuld
@BigRick
Das ist mir durchaus bewusst.
Nur scheint der Lord, nur an sein Fahrrad zu denken.
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