Schuldfrage Fahrradunfall

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Geh woanders trollen kgb.

Deinen "Ausführungen" mangelt es an der nötigen Sachlichkeit. Schon mal deine Tastatur.

BTW: Aber selten heftiger über so einen Dünnschiss gelacht. Dafür danke ich dir.
 
Guten Abend:

@Lord Bainzer:
Ich bewundere dich für deine Beharrlichkeit. Nach annähernd 150 Beiträgen "akzeptierst" du 1/3 Teilschuld. Ich prophezeie dir, dass du große Augen machen wirst, wenn es bis vor Gericht geht. Du hast meine Posts bislang ignoriert, aber sie spiegeln durchaus eine mögliche Variante wieder. Zumal deine Ausführungen immerwieder zeigen, wie stur du auf deiner Vorfahrt beharrst und die Autofahrerin als Schuldige darstellst, obwohl sie nur gewendet hat. Sicherlich ist ein Wendemanöver potentiell gefährlich, aber es wäre wohl nicht der erste Richter, der argumentiert, dass ein Radfahrer aus einer vollgesperrten Baustelle ein nicht zu vorhersehendes Ereignis ist. Vorallem, wenn er mit 30 km/h und der totalen Überzeugung, er habe Vorfahrt, angeschossen kommt. Zudem kannst du dir 1000 Gesetze und Urteile suchen, die dich bestätigen. Leider hast du die Variable "Richter" nicht bedacht. Der darf nämlich entscheiden was er will und muss sich weder an die Argumentation des Klägers oder Beklagten halten.

@KGBerlin:
Ich stimme dir voll zu.
 
Also erstmal wüsste ich gern von welchem Gerichtsverfahren du da eigentlich sprichst. Es geht hier um die Entscheidung in einem Bußgeldverfahren!
Deshalb wüsste ich auch nicht vor welchem Richter ich mich hier fürchten soll. Die junge Dame wird sicher mit der Hauptschuld am Unfall (und das ist bewiesen) den Teufel tun und die Justiz bemühen.

Warum auch? Sie hatte durch den Unfall bis auf wahrscheinlich einen kaputten Scheibenwischer gar keine Unannehmlichkeiten. Bei mir sieht es da schon anders aus (kaputte Knochen, kaputtes Rad, 1 Woche krank geschrieben). Außerdem wahrt ihr beiden nicht bei der Situation dabei, um sich ein endgültiges Urteil bilden zu können. Ihr reitet immer wieder auf den 30 km/h herum und darauf das ich auf meiner Vorfahrt mit aller Macht beharrt habe. Ich werde mit Sicherheit nicht mit Absicht in ihr Auto gefahren sein, aber das können sich so zwei Autofahrer wie ihr, euch sowieso nicht vorstellen.
Ihr seht nur den rüpelhaften Radfahrer aus eurer klischeebehafteten Erfahrung und wiederholt ständig die These des armen unschuldigen Autofahrers. Auch deshalb habe ich nicht auf deine Post geantwortet, weil ich ein objektives Urteil bevorzuge.
 
Deshalb wüsste ich auch nicht vor welchem Richter ich mich hier fürchten soll. Die junge Dame wird sicher mit der Hauptschuld am Unfall (und das ist bewiesen) den Teufel tun und die Justiz bemühen.

Wenn du schmerzensgeld anstrebst wird die Gegenseite genau anschauen was, drinn liegt und dann kann es durchaus so kommen das argumentiert wird um dir 2/3 der Schuld zuzuschanzen. Das ist durchaus möglich, wenn man sich die Urteile ansieht. Wenn es sich lohnt machen sie es auch.Wenn du dein schnabel nicht hälltst lieferst du ihnen sogar die Argumente.
 
Wie abenteulich hier manche auch mit Schuldzuweisungen um sich hauen und genau wissen, wie der Richter (wenn es denn dazu kommen sollte) reagiert, welche Urteile auf mich drauf zu kommen sollen usw. Schonmal darüber nachgedacht, ob ich nicht vielleicht auch einen guten Anwalt haben könnte? Ich werde mich vor Gericht garantiert nicht allein verteidigen, aber wie manche hier auftreten, könnte man den Eindruck gewinnen, als ob sie mind. einmal pro Monat vor dem Verkehrsrichter sitzen...und dann andere belehren müssen. Gerade die sich hier als Raser geoutet haben, kann ich deshalb nicht wirklich ernst nehmen.

Da hat man fast den Eindruck in einem Juraforum angekommen zu sein...dabei wollte ich nur eine kleine Analyse der Unfallsituation. Sorry wird nicht wieder vorkommen.
 
Da hat man fast den Eindruck in einem Juraforum.
Ich habe eher den Eindruck, wir haben es hier mir der Troll-Abteilung von motor-talk.de zu tun.

Ein baulich gestalteter Radweg wird durch ein 239 übrigens nicht zu einem Gehweg, sondern bleibt ein Radweg.
Hier mal ein Beispiel (mit Gehweg statt Radweg):
http://www.fotos-hochladen.net/view/p82506597whv3c02ob.jpg
Der Gehweg bleibt ein Gehweg, auch wenn da ein 237 drauf steht.

Du brauchst dir nicht vorsorglich 1/3 Mitschuld aufschwatzen lassen (du bist nicht mal auf einem linksseitigen Radweg gefahren).

Du hast dir nichts vorzuwerfen. Den rechten Radweg nach der Baustelle hättest du nicht sofort nutzen müssen, jedenfalls ist es dir gestattet, bis zur nächsten Querungsmöglichkeit vorzufahren, in diesem Fall war es die Einmündung. Außerdem bezweifle ich, dass direkt nach der Absperrung ein neues blaues Schild auf dem südlichen Radweg stand.

Du bist uns Fotos schuldig geblieben, kommt da noch was nach?
 
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