songtexte-heute.com: betrug?

Itchy2

Grand Admiral Special
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hi,

die schwester von nem freund bekam heut folgende email:

sie ist sich sicher, dass sie dieses abonnement nicht abgeschlossen hat. auch das geb datum, sowie die adresse waren falsch. das einzigste was stimmte war die emailadresse. sie hat jetzt etwas panik das sie zahlen muss. habe ihr geraten das ganze erstmal zu ignorieren.



Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Frankfurter Straße 74
64521 Groß-Gerau
e-mail: kunden@songtexte-heute.com

Telefon: 0180-5060530-928 (0,12 EUR/min)*
Telefax: 0180-5060530-329 (0,12 EUR/min)*
(Mo-Fr: 10.00-17.00 Uhr)

* aus dem deutschen Festnetz

Umsatzsteuerid: DE230209554




adresse des empfängers entfernt


Bei Zahlung bitte immer angeben

Kunden-Nr. Rechnungs-Nr.
xxxxx



Rechnung vom 23.03.2006


Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:

Leistung :
Jahreszugang für www.songtexte-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus

Nettopreis 72,41 EUR
MwSt. 16% 11,59 EUR
Gesamtpreis 84,00 EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von
7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Bankverbindung
Schmidtlein Gbr

Kunden aus Deutschland:
Deutsche Bank
BLZ: 50870024
Konto: 0911099

Kunden aus Österreich/Schweiz:
Deutsche Bank
IBAN: DE04508700240091109900
SWIFT-BIC: DEUTDEDB508




Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html




Mit freundlichen Grüßen

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR



Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.songtexte-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.songtexte-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: *entfernt*. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 05.07.1983. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.

Hinweis: Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können,
dass Sie Ihre Daten niemals auf www.songtexte-heute.com eingetragen
haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (vorzugsweise wenden Sie
sich hierfür an: kunden@songtexte-heute.com). Ihre Rechnung wird in
diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch eine Strafanzeige gegen
Unbekannt mit Hilfe der übermittelten IP-Adresse erstattet.

Bitte beachten Sie unbedingt: Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen
Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer der gespeicherten
IP-Adresse *entfernt* waren, so haben Sie mit erheblichen
strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem
solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich unserer
Forderung bestehen.






cu itchy2
 
Abwearten, Tee trinken. Mag die Gegenseite nachweisen, dass genau Ihr das Kreuz gemacht habt.
 
Abwearten, Tee trinken. Mag die Gegenseite nachweisen, dass genau Ihr das Kreuz gemacht habt.
Sollte man nicht wenigstens einen Widerruf schreiben ohne Angabe von Gründen, aber mit der Feststellung das nach eigener Auffassung kein Vertrag zustande gekommen ist? Wenigstens zur Sicherheit?
Wenn man die Header dokumentiert und u.U.sogar ne automagische Antwort bekommt ist doch sicher das man den geschickt hat.

War es §355 oder §655 BGB?
 
Hallo erstmal, bin neu hier habe das gleiche Problem mit dem Gebrüdern Schmittlein
habe mich in anderen Foren schlau gemacht die raten nicht zu zahlen .
Wiederspruch eh zwecklos Mahnungen kommen bestimmt (auch wenn gezahlt wurde).
Erst die Gebrüder dan Inkasso und dan ein zwielichtiger Anwalt was dan weiter ist konnte ich noch nicht rausfinden die Geschädigten sind sehr zahlreich.Desweiteren wurden auch schon die Medien informiert (sat 1 Akte 06) über die Geschäfte der Gebrüder.
Kann gut sein das das alles im Sand verläuft abwarten und Tee trinken. Meine Frau hatz beim Routenplanung-heute erwischt,wenn es andere Leute mit den gleichen Problemen hier gibt immer her damit würde mich stark ineresieren.
 
Also nicht zu reagieren ist leider du grunsätzlich falsche Taktik.
Grundsätzlich gegen ALLE Bescheide,Rechnungen und Mahnungen Widerspruch einlegen.
Insbesondere wenn gerichtliche Mahnbescheide kommen.
Diese werden nämlich zunächst mal ohne Prüfung der Rechtfertigung ausgestellt. Erfolgt dann kein Wiederspruch erhält der Mahnende meistens per Versäumnissurteil in der Sache Recht (fehlender Widerspruch wird als Schuldanerkenntniss gewertet) und kann gegen den Schuldner einen Titel der 30 Jahre vollstreckt werden kann erwirken.
Trickreich hierbei ist, das dies eigentlich nur für natürliche Personen gilt. Da die Schmittleins aber als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftreten, können sie diesen Titel auch im "geschäftlichen Verkehr" erreichen.

ACHTUNG!
Sämtlichen Schriftverkehr GRUNDSÄTZLICH per Post und beweiskräftig abwickeln. Mail und Fax "gehen gerne verloren".
Faxe werden zwar inzwischen von Amtsgerichten als gültige Urkunde anerkannt und können somit auch evntl Fristen wahren aber der sichere Weg ist immer noch das Einschreiben bzw. die direkte Abgabe (die Gerichte stellen bei persönlicher Abgabe von Widersprüchen ein entspr. Eingangsbestätigung aus)
 
Zuletzt bearbeitet:
kinder sind nicht vertragsfähig, und wenn doch ihre kleine nichte den haken da gesetzt hat, biste fein raus. sollen die erstmal beweisen, dass es NICHT die nichte war.
 
Also nicht zu reagieren ist leider du grunsätzlich falsche Taktik.
Grundsätzlich gegen ALLE Bescheide,Rechnungen und Mahnungen Widerspruch einlegen.
Insbesondere wenn gerichtliche Mahnbescheide kommen.
Diese werden nämlich zunächst mal ohne Prüfung der Rechtfertigung ausgestellt. Erfolgt dann kein Wiederspruch erhält der Mahnende meistens per Versäumnissurteil in der Sache Recht (fehlender Widerspruch wird als Schuldanerkenntniss gewertet) und kann gegen den Schuldner einen Titel der 30 Jahre vollstreckt werden kann erwirken.
Trickreich hierbei ist, das dies eigentlich nur für natürliche Personen gilt. Da die Schmittleins aber als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftreten, können sie diesen Titel auch im "geschäftlichen Verkehr" erreichen.

ACHTUNG!
Sämtlichen Schriftverkehr GRUNDSÄTZLICH per Post und beweiskräftig abwickeln. Mail und Fax "gehen gerne verloren".
Faxe werden zwar inzwischen von Amtsgerichten als gültige Urkunde anerkannt und können somit auch evntl Fristen wahren aber der sichere Weg ist immer noch das Einschreiben bzw. die direkte Abgabe (die Gerichte stellen bei persönlicher Abgabe von Widersprüchen ein entspr. Eingangsbestätigung aus)

Dazu muss ich etwas sagen, damit sich das gar nicht erst setzt. Das Vorhergeschriebene ist nämlich so im wesentlichen falsch.

1.) Gegen sinnlosen Anspruchsschreiben muss man das ganz sicher nicht "Widerspruch" einlegen. Durch eine unberechtigte Mahnung entsteht kein Anspruch. Dafür wäre mir alleine meine Zeit zu Schade. Ich mache mir höchstens den Spass, eine Unterlassungserklärung von unberechtigten Rechnungsstellern zu fordern.

2.) Natürlich muss man gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Denn im Falle eines nicht erfolgten Widerspruchs kann die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen und bekommt den dann auch. Aber auch gegen den kann ich dann noch Einspruch einlegen und die Sache damit an das Gericht zur Verhandlung bringen. Der fehlende Widerspruch oder Einspruch ist aber natürlich kein Schuldanerkenntnis und es gibt auch kein Versäumnisurteil, sondern eben einen Vollstreckungsbescheid. Ein Versäumnisurteil bekomme ich, wenn die Gegenseite im Prozess nicht reagiert und ich ein solches beantrage. Das Mahnbescheidsverfahren war allerdings nicht Thema hier.

Was das trickreiche Erwirken eines Titels "im geschäfltlichen Verkehr" ist, kann ich nicht nachvollziehen. Das gibt es schlichtweg nicht. Das Mahnverfahren ist für natürliche und juristische Personen gleich.

2.) "Beweiskräftig" ist gerade ein Fax wegen des Sendeprotokolles. Darum erkennen ja auch Gerichte Faxe grds. an. Und das nicht erst seit gestern sondern schon sehr lange. Eine Urkunde ist ein Fax aber darum natürlich nicht zwangsläufig.

Ein Einschreiben muss niemand abholen. Damit ist es als Zustellung wenig sinnvoll.

Die direkte Abgabe durch oder mit Zeugen ist ein guter Weg, eine Zustellung zu bewirken. Die persönliche Zustellung in eigener Sache ohne Zeugen ist hingegen ungeeignet, da man im Prozess dann wegen der Parteieigenschaft als Zeuge ausfällt.
 
lasst mal die Kirche im Dorf

zum einen ist das ganze nur ne Mail

zum anderen würde kein Mensch in so einer Mail gleich daherkommen mit Betrug, IP, Beweise etc.

schon seltsam, selber als Betreiber von Webseiten werden einem Fallen ohne Ende gestellt aber solche Verbrecher dürfen anscheinend machen was sie wollen

hier wird einfach nur versucht mit der Panik anderer Geld zu machen
 
Is das nich einfach so ne Mail, deren Sinn nur darin besteht, dass man den pdf-Anhang öffnet und damit seinen Rechner mit nem Virus infiziert??!!??
 
@sepp
Na, da hat aber einer etliche GB gefrühstückt...
In welchem Semester sind wir denn?

Pinbot, ich weiss nicht, in welchem Semester wir sind, aber ein Blick in das öffentliches Profil wirkt oft erhellend.
 
*rofl* @ Sepp

back to topic: wenn ich mir http://www.songtexte-heute.com/ so anschaue sieht das auch irgendwie sehr nach Abzoge aus.

Suchprogramme für Songtexte
heute gratis!


Wunderbar gratis. Schaut man mal in die AGBS sieht man ganz klein, dass es 7 Euro kostet. Und ich weiß nicht. Ein Anbieter kann irgendwie nicht von mir verlangen, dass ich mir die kompletten AGBS immer durchlese.

Klar sollte man das machen. Aber als Laie versteht man eh nur die hälfte und sich alles irgendwie zu übersetzen macht auch keiner. Das wissen die Leute und nutzen es aus.

Ergo: gar nicht erst zahlen, den schrott
 
da steht "heute gratis"

also "morgen" nicht ;)

ausserdem steht da klar und deutlich auf der Seite:

Ihre Gratis Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die ihnen in Rechnung gestellt wird. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.


also ein bißchen lesen muss man schon bevor man überall hinklickt
 
Außerdem ein Nameserver der auf "geldverdienen-heute" auflöst klingt nicht nach gratis.

guckt mal auf www.probenzauber.de
Die Seite ist genauso aufgemacht...

Konnte meine Mutter gerade noch davor bewahren auf den per Email erhaltenen "Aktivierungslink" zu klicken.

Trotzdem ne haßerfüllte Mail mit Widerruf auf Verdacht losgelassen.
 
Für alle betroffenen/interessierten: RTL 2 hat grade darüber berichtet. Infos dazu soll es auf der Webseite der RTL 2 news geben.
 
Anscheinend gibt es diesen Verein immernoch... habe heute eine Email bekommen, in der einem

Guy Inkognito
Evergreen Terasse 123
12345 Springfield

84 Euro in Rechnung gestellt werden. Allerdings kann ich der Rechnung weder entnehmen wofür sie von diesem Herrn Inkognito das Geld haben wollen, noch welchen Zeitraum die Rechnung abdecken soll. Was mich allerdings stutzig macht ist der Absatz:

"Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde."

Ich denke mal das ist einfach nur gelogen.
 
War das jetzt ein verfälschen von Echtnamen/daten durch den Poster burningstar... oder stand da wirklich Guy Inkognito drin? :o

*rofl* is ja geil, sowas maket my day... *buck*
 
War das jetzt ein verfälschen von Echtnamen/daten durch den Poster burningstar... oder stand da wirklich Guy Inkognito drin? :o

*rofl* is ja geil, sowas maket my day... *buck*

Ich erkläre dir das mal.

Homer will in Moes Taverne, wird aber rausgeworfen. Darauf hin liegt Homer am straßenrand, während eine Limo vorfährt aus der eine person aussteigt die Homer sehr ähnlich sieht. Um ganz genau zu sein unterscheiden sich dir beiden nur durch einen anzug und einen bart. Während Homer vor der Bar liegt, geht der andere in die Bar und Bestellt was zu Trinken, ich glaube ein bier.

Moe: " Homer ich haben doch gesagt ich will die hier nicht sehen"

XXX ( sagt mit Französischem akzent ): " homer ? ich nix homer ich heise Guy Inkognito"

Die Person wird aus der Bar geworfen, Homer sieht das uns sagt etwas wie, armer kerl, oder so entwas daran kann ich mich nicht genau erinnern...
 
Ich erkläre dir das mal.

Homer will in Moes Taverne, wird aber rausgeworfen. Darauf hin liegt Homer am straßenrand, während eine Limo vorfährt aus der eine person aussteigt die Homer sehr ähnlich sieht. Um ganz genau zu sein unterscheiden sich dir beiden nur durch einen anzug und einen bart. Während Homer vor der Bar liegt, geht der andere in die Bar und Bestellt was zu Trinken, ich glaube ein bier.

Moe: " Homer ich haben doch gesagt ich will die hier nicht sehen"

XXX ( sagt mit Französischem akzent ): " homer ? ich nix homer ich heise Guy Inkognito"

Die Person wird aus der Bar geworfen, Homer sieht das uns sagt etwas wie, armer kerl, oder so entwas daran kann ich mich nicht genau erinnern...
ALLES Schwachsinn. Das war so:

Homer wird auf der Bar verbannt, im Nachfolgenden sieht man, wie er sich erfolglos neue Bars sucht. Dann wird gezeigt, wie, so denkt es zunächst jeder, Homer mit einem angeklebten Bart in Moes Taverne geht und dann rausgeprügelt wird, nachdem er sich als "Guy Inkognito" vorgestellt hat.
Dieser Guy Inkognito, von dem noch jeder denkt, dass es Homer ist, liegt jetzt am Straßenrand, als auf einmal der echte Homer an ihm vorbeiläuft und sagt "Hey, der sieht ja aus wie ich", dann aber von einem Dackel mit hochstehendem Schwanz abgelenkt wird.
Der Gag wird also erst später aufgelöst und jeder denkt zunächst, das sei wirklich Homer...
 
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