Staubsauger, eBay und das Abholen..

EoR

Commodore Special
Mitglied seit
11.11.2001
Beiträge
474
Renomée
3
Am Sonntag hat unser Staubsauger mehr oder weniger den Geist aufgegeben, daher hab ich "mal eben" einen neuen gebrauchten Vorwerk für fast 200€ bei eBay ersteigert.

Soweit so gut.
Nun würde ich das Gerät gegen Bares gerne Abholen (weil wegen ich brauche den so langsam..).

Also, schnell mal Die Damen (und Herren) die das Gerät verkauft haben angerufen:

Anruf 1:
"Vorwerk?, Ich hab seit 4 Jahren einen Vorwerk den würd ich nie abgeben! Bekannte von uns wollten Ihren verkaufen, aber da weiss ich nichts zu. Ich gebe Ihnen mal die Nummer meiner Frau.


Anruf 2:
Der Staubsauger? Ach, das macht mein Neffe Ich rufe Sie sofort zurück, ich muss eben mit Ihm sprechen.

........einen Tag gewartet.....

Anruf 3:
Der Staubsauger? Haben Sie denn keine eMail bekommen? (...nein...)
Oh, ich rufe Sie sofort zurück moment.

........einen Tag gewartet.....

Anruf 4: (das war nun vor knapp 30 Minuten...)
Der Staubsauger? Hat mein Neffe sich etwa noch nicht bei Ihnen gemeldet?! (...nein...)
Ok, er ruft gleich bei Ihnen an....




---> WAS soll ich davon halten? Ich will den Staubsauger von diesen Leuten eigentlich nicht mehr. Kann ich denen beim nächsten Telefonat einfach sagen dass die Ihren Staubsauger behalten sollen? Oder muss ich irgendwelche Fristen einhalten um meinem Vertragspartner die Möglichkeit zu geben seinen Vertrag zu erfüllen?


hoffe es kann jmd helfen....

EoR
 
Der Kaufvertrag ist zustandegekommen. So ohne weietres kommt man da nuicht raus. Allerdings würde ich nun mal unter Fristsetzung zur Mitteilung eines Abholtermines auffordern und Rücktritt androhen.
 
Muss ich bei dieser Fristsetzung irgendwas beachten?
Ich würde dann sagen dass die mir bitte *HEUTE* einen konkreten Termin nennen sollen wann ich das Ding nun abholen kann!

btw: .... können die eigentlich auf "Vorkasse" bzw. Versand bestehen?

(für mein dafür halten schwachsinn... die 10km kann ich auch selbst machen und mir die 15€ Versandkosten sparen..)




btw:
Hier laufen 2 Hunde und Kinder rum, wir saugen normalerweise täglich durch... das ist jezz 3 Tage her. Bald brauch man Hilfsmittel um durch die Zimmer zu kommen....es eilt ein wenig.
 
Oh je, deutsches Recht und Eile ... ;)

Du hast leider einen Kaufvertrag. Fristen laufen
i.d.R. 7 bis 10 Werktage. Ein Musterschreiben findest du hier:

http://www.netsheriff.net/sites/fristsetzung.htm

Nach Ablauf der Frist müsstest du schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, damit
wäre die Sache rechtlich gesehen erledigt.

Mit *HEUTE* kannst du nur was machen im Einvernehmen mit dem VK.

Wenn Vorkasse und Versand die einzigen angegebenen Abwicklungsmodalitäten gewesen sind,
kann der VK auch darauf bestehen. Die Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
Wenn mehrere Möglichkeiten angegeben waren, kannst du eine wählen.

CU
mc
 
Original geschrieben von McAvatar
Oh je, deutsches Recht und Eile ... ;)

Du hast leider einen Kaufvertrag. Fristen laufen
i.d.R. 7 bis 10 Werktage. Ein Musterschreiben findest du hier:

http://www.netsheriff.net/sites/fristsetzung.htm

Nach Ablauf der Frist müsstest du schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, damit
wäre die Sache rechtlich gesehen erledigt.

Mit *HEUTE* kannst du nur was machen im Einvernehmen mit dem VK.

Wenn Vorkasse und Versand die einzigen angegebenen Abwicklungsmodalitäten gewesen sind,
kann der VK auch darauf bestehen. Die Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
Wenn mehrere Möglichkeiten angegeben waren, kannst du eine wählen.

CU
mc

Also heute geht schon, wenn zB man 10 mal angerufen hat für eine Kopiererwartung und die Leute kommen einfach nicht. Aber 3-4 Tage sollten reichen denke ich. Denn es wurde ja auch schon mehrfach Rückruf zugesagt.
 
Zurück
Oben Unten