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Student --> Nebengewerbe anmelden --> Bafög, Kindergeld?
- Ersteller Messiah
- Erstellt am
Hallo,
Ich bin Student und gelernter IT Systemelektroniker.
Ich mache nebenbei ein paar wenige Jobs im Bekanntenkreis (SAT, Telefonanlagen, PC Hilfe, Netzwerk, Car Hifi etc.) und würde da gerne ein Nebengewerbe anmelden um Rechnungen schreiben zu können und das ganze auszuweiten.
Kann mir jemand sagen auf was ich achten muss damit ich dann weiterhin Bafög und Kindergeld bekomme? Oder wird das dann problematisch?
Wär nett wenn ihr weiterhelfen könntet.
So long...
Ich bin Student und gelernter IT Systemelektroniker.
Ich mache nebenbei ein paar wenige Jobs im Bekanntenkreis (SAT, Telefonanlagen, PC Hilfe, Netzwerk, Car Hifi etc.) und würde da gerne ein Nebengewerbe anmelden um Rechnungen schreiben zu können und das ganze auszuweiten.
Kann mir jemand sagen auf was ich achten muss damit ich dann weiterhin Bafög und Kindergeld bekomme? Oder wird das dann problematisch?
Wär nett wenn ihr weiterhelfen könntet.
So long...
gOhAsE
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
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Bafög/Kindergeld hat eine Zusatzeinkommensgrenze von - äh 6000 Euro pro Jahr oder so?
Alles was unter dieser Grenze ist, beeinflusst deinen Erhalt von Bafög und Kindergeld nicht.
Ich hatte auch mal ein Gewerbe angemeldet plus Bafög und Kindergeld erhalten. Stressig ist halt nur die jährliche Steuererklärung, die bei einem Gewerbe etwas umfangreicher ausfällt, als normal, aber auf jeden Fall zu bewältigen ist.
Alles was unter dieser Grenze ist, beeinflusst deinen Erhalt von Bafög und Kindergeld nicht.
Ich hatte auch mal ein Gewerbe angemeldet plus Bafög und Kindergeld erhalten. Stressig ist halt nur die jährliche Steuererklärung, die bei einem Gewerbe etwas umfangreicher ausfällt, als normal, aber auf jeden Fall zu bewältigen ist.
gOhAsE
Grand Admiral Special
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Gewinn - aber die genaue Höhe habe ich nicht mehr im Kopf. Dazu solltest du dich selbst mal schlau machen. (Google ist dein Freund )Danke, ist da 6000€ Umsatz oder Gewinn gemeint?
Auf jeden Fall darf man einen gewissen Betrag (egal wie, sei es als Burgerbrater, Kellner oder Putzfrau) pro Jahr zusätzlich als Bafögempfänger verdienen.
Nachtrag: http://www.klicktipps.de/bafoeg.htm
^^ da steht eigentlich alles.
Perry3D
Admiral Special
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Wikipedia hilft da weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Einkommensanrechnung_bei_Vollj.C3.A4hrigen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bafög#Anrechnung_von_Einkommen_und_Verm.C3.B6gen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Einkommensanrechnung_bei_Vollj.C3.A4hrigen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bafög#Anrechnung_von_Einkommen_und_Verm.C3.B6gen
Vorrangig werden das prognostisch ermittelte aktuelle Einkommen des Auszubildenden auf seinen Bedarf angerechnet. Dabei werden ihm allerdings Freibeträge zugebilligt, die nach der Art der Ausbildung differieren und beispielsweise für Studenten an Hochschulen 215 Euro im Monat betragen.