Ulfkotte plant anti-islamische Partei

Der Tierschützer kann gerne prüfen, ob eines seiner Grundrechte verletzt wurde...
Der Moslem beruft sich auf Art 4 Abs 2 GG ;)

Der Tierschützer auf Artikel 18 der Menschenrechte


Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
 
Der Tierschützer auf Artikel 18 der Menschenrechte
Du brauchst einen Tag Recherche...und dann kommt sowas?

Man sollte sich vielleicht fragen, welches Recht das andere überwiegt. Und genau hier erfolgt die Abwägung...was ist schützenswerter?

Tierschutz und Religionsfreiheit. Zum Schächten nach dem Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 17.2.1998
Gemäß der Richtlinie über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (RL 93/119/EG) sind Tiere vor dem Schlachten grundsätzlich zu betäuben (Art5 Abs1), doch gilt diese Auflage nicht, wenn aufgrund bekannter religiöser Riten besondere Schlachtmethoden angewendet werden (Art5 Abs2). Zwar können Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet strengere Vorschriften "beibehalten oder anwenden" (Art 18), doch bezieht sich diese Einschränkungsmöglichkeit nicht auf den Vorbehalt zugunsten des Schächtens. Daraus folgt, dass Schächtverbote wie etwa in Schweden und Norwegen, aber auch die relevanten österreichischen Landestierschutzgesetze gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Evtl sollte man die kürzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beachten http://www.hr-online.de/website/rub...sp?rubrik=5710&key=standard_document_28089352
 
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Entschuldige bitte, wenn ich nicht rund um die Uhr online bin um solche Diskussionen zu führen :]

Nett, diese Urteile. Weitere Beispiele dafür, dass wir den Kopf in den Sand stecken, den Moslems alles gewähren (Schächtung ist imho Tierquälerei, diese ist für einen Deutschen verboten - für nen Mosl offenbar nicht) und andere Minderheiten links liegen lassen.

Der Tierschützer ist ja nur ein Beispiel. Du kannst auch gerne den Hindu nehmen.


Aber bleib ruhig auf Deinem Standpunkt. Ich hoffe wirklich, dass es irgendwann einmal zu einem richtig grossem Erwachen kommt. Spätestens dann, wenn Deine Tocher in der Burka rumlaufen und Du jeden Tag 5x Richtung Mekka beten musst.
Wenn Du das ja nicht machst, fühlt sich der Mosl vielleicht belästigt...

Ich bin weg, werde aber eine solche Partei auf jeden Fall unterstützen, wenn es sowas auch in der Schweiz geben wird.
 
Nett, diese Urteile. Weitere Beispiele dafür, dass wir den Kopf in den Sand stecken, den Moslems alles gewähren (Schächtung ist imho Tierquälerei, diese ist für einen Deutschen verboten - für nen Mosl offenbar nicht) und andere Minderheiten links liegen lassen.
Dafür hat der Deutsche ein Grundrecht auf Berufsfreiheit...der eingewanderte Türke aber nicht. Komisch dass da keiner aufschreit :]

Sämtliche Deutschenrechte gelten schliesslich nur für Deutsche...der Ausländer macht den Umweg über sogenannte Auffanggrundrechte und muss hoffen, dass diese für den konkreten Fall greifen.

Aber in die Richtung recherchiert ja keiner....wozu auch ??? Es ist ja nur der Deutsche und sein Hoheitsrecht schützenswert!



Hat denn hier keiner Alf gesehen als er klein war?
 
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Der aktuelle Spiegel beschäftigt sich übrigens als Titelthema mit dem Verhältnis Deutschland-Islam.
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Ich habe mir das gerade durchgelesen, imho wenig erhellend. *suspect*
Nur geringer Umfang, der eigentliche Artikel ("Haben wir schon die Scharia?") beschäftigt sich mit der Rolle der dt. Justiz, dazu noch ein Interview mit einem Verfassungsrichter (imho noch am interessantesten) und der obligatorische (wenigstens kurzgehaltene) Broderkommentar.
Imho zu wenig und zu einseitig, um dem Thema gerecht zu werden.
 
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