Umzug kein Grund für DSL-Kündigung....

larsbo

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Dürfte sicherlich auch hier interessant sein, daher kurz und knapp:

Der BGH hat bestätigt: Vertrag ist Vertrag, wenn man wegzieht und am neuen Wohnort kein DSL möglich ist, ist das nicht das Problem des Providers. Der würde ja gerne den Vertrag weiter am alten Wohnort erfüllen. Ich hatte vor längerer Zeit schon mal gepostet, dass man, wenn man hart ist, diese Position vertreten könnte. Nun wissen wir, der BGH ist hart......
 
Wird zunehmend verbraucherunfreundlicher die Auslegung.
Schon alleine dass die Verträge automatisch sich um 12 Monate! verlängern dürfen wenn man einen 24 Monatsvertrag nicht rechtzeitig kündigt finde ich fragwürdig....

Es scheint also jetzt so zu sein, dass man aus einem Standard DSL/Telefonvertrag nur noch ohne Nachzahlung rauskommt, wenn man mindestens 12 Monate vorher Bescheid weiss dass man umzieht. Das ist grade für junge Leute bisschen schwierig..
Also für Studenten, Praktikanten, Berufsanfänger, usw. mit eher wenig Geld, bzw. Paare die erstmals in eine gemeinsame Wohnung ziehen.

Da ich beim letzten Umzug mal 180€ ohne Gegenleistung bezahlen durfte hab ich meinen neuen Vertrag bei Vertragsabschluss mal "prophylaktisch" zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Mal schauen wie sich der Markt so entwickelt...
 
Wird vielleicht bei zunehmender Mobilität dann vermehrt zu kürzeren Laufzeiten kommen.

An sich ist das Angebot dahingehend von Alice und 1&1 ja schon nicht schlecht, nur das es bei zwei Anbietern nicht den Vorteil ergibt, als wären es einige mehr.
 
Wenn ich einen Vertrag mit einem Fitnessstudio in Bremen abschließe und ich ziehe nach Berlin um und dort gibt es kein Studio des gleichen Anbieters, bin ich genauso in den Allerwertesten gekniffen.
 
Wenn ich einen Vertrag mit einem Fitnessstudio in Bremen abschließe und ich ziehe nach Berlin um und dort gibt es kein Studio des gleichen Anbieters, bin ich genauso in den Allerwertesten gekniffen.


Ne da kannst wieder kündigen.
 
Wenn es der Vertrag so vorsieht... sonst ist man in den Popo gekniffen.

Das Urteil ist für mich absolut ok. Inkl. der Begründung. Denn die lässt meiner Meinung nach noch so einiges offen. Dürfte also in dem Fall nicht gültig sein wenn einem kein Anbieter einen Vertrag ohne feste Laufzeit anbieten wollte.
 
Im Netz fand ich den schönen Vergleich:
Wenn ich Konzerttickets kaufe und an diesem Abend dann verhindert bin bzw. ich es nicht zur Konzerthalle schaffe, dann kann es nicht Problem des Veranstalters sein, das Konzert zu mir zu bringen.


Ich finde das Urteil somit absolut vertretenswert, auch wenn es mal zum Nachteil des Kunden ist.


btw.: In meinem Fitnessstudio gibt es eine Klausel, wer weiter als 30km wegzieht kann fristlos kündigen, wohingegen z.B. Arbeitslosigkeit nicht zählt!
Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch nichts, also sollte man sich vorher erkundigen mit wem man welche Verträge abschließt, aber das sollte man immer ;)
 
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Im Netz fand ich den schönen Vergleich:
Wenn ich Konzerttickets kaufe und an diesem Abend dann verhindert bin bzw. ich es nicht zur Konzerthalle schaffe, dann kann es nicht Problem des Veranstalters sein, das Konzert zu mir zu bringen.

Ein 24-monatiges Konzert. WOW! Es soll ja nach dem Umzug sogar möglich sein, für ein Konzert mal eben an den alten Wohnort zu fahren, um die Karten zu nutzen.

Fürs Telefonieren sieht das bestimmt lustig aus, wenn man beim Nachmieter klingelt: "Hallo, ich bins wieder, Ich müsste mal gerade telefonieren. Sie wissen schon, der alte Vertrag und so..."

Die Weiten des Internets ergeben schon seltsame Vergleiche.

btw.: In meinem Fitnessstudio gibt es eine Klausel, wer weiter als 30km wegzieht kann fristlos kündigen, wohingegen z.B. Arbeitslosigkeit nicht zählt!
Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch nichts, also sollte man sich vorher erkundigen mit wem man welche Verträge abschließt, aber das sollte man immer ;)

Tja, daß ist aber nur dann möglich, wenn es genügend Auswahl von Anbietern gibt, die eben nicht langfristige Verträge anbieten.

Es sei denn man verlangt, eine Risikoabschätzung vor Vertragsabschluß vornzunehmen, um für den nächsten potentiellen Wohnort die Wahrscheinlichkeit der Vertragsfortführung berücksichtigen zu können.
 
Ich denke heute gibt es ausreichend Möglichkeiten sich kurzfristige Verträge zu besorgen, schlimmstenfalls in Form von UMTS Flatrates etc. für diejenigen, die alle 3 Monate umziehen ;)

Ich bin nicht der Meinung, dass der Provider die Umkosten übernehmen soll und muss, wenn ein Kunde z.B. 2 Monate nach Vertragsabschluss umziehen will, das ist m.E. das Risiko des Kunden.
Solche Mehrkosten gehören m.E. zum Umzug dazu ebenso wie Auto ummelden und Umzugswagen.

Wie ist das eigentlich mit Stromanbietern, wenn man sich Jahrespakete im Vorraus kauft und dann umzieht? Bekomt man sein Geld wieder?
 
Kleiner Tipp: Ett gibt keine Unkosten. Dat is wie mit den Unkraut, dat gibbet auch nicht. Woll.
Nur Kosten und Kraut, meist unerwünscht, verständlicherweise.

Letztlich ist alles eine Sache der Verhandlung zwischen den Vertragsparteien. Nur sind die Unternehmen, die eben nicht ausdrücklich kürzere Laufzeiten anbieten, aufgrund Ihres Portfolios sehr unflexibel. Am einfachsten wäre es dann, dem Kunden von vornherein schon die Möglichkeit gegen Zahlung einer Vertragsentschädigung die Möglichkeit eines Umzug einzuräumen.

Denn streng genommen, muß das Unternehmen die Leistung weiterhin am alten Wohnort erbringen und dadurch wird ein Nachnutzer benachteiligt, da eine Portfreigabe für diesen Anschluß nicht vorgenommen werden darf. Hat natürlich auch Auswirkungen auf das Verhältnis Vermieter - Nachmieter.
 
Devastators schrieb:
[......]Ich bin nicht der Meinung, dass der Provider die Umkosten übernehmen soll und muss, wenn ein Kunde z.B. 2 Monate nach Vertragsabschluss umziehen will, das ist m.E. das Risiko des Kunden.
Solche Mehrkosten gehören m.E. zum Umzug dazu ebenso wie Auto ummelden und Umzugswagen.

Dagegen hab ich auch nichts einzuwenden. Hier geht es aber nicht um das in Rechnung stellen der "Unkosten", sondern um die in Rechnung Stellung der Grundgebühren über den Zeitrahmen der Restlaufzeit des Vertrages. Wohnortunabhängig bei einem Anschluss der Wohnungsgebunden ist.
Du betrachtest hier nur einen möglichen Teilaspekt der sich aus dieser Urteilsentscheidung ergibt. Es gibt noch viele andere Teilaspekte - zu Ungunsten des Kunden.
Und viele davon sind nicht planbar.

Z.b. kann es auch nach 4 oder 5 jährigem oder zehnjährigem Dauervertrag und Zahlung von 5000€ Telefonkosten/Internetkosten in diesem Zeitraum der Fall sein - nämlich dann, wenn sich der Vertrag um 12 Monate verlängert hat und man kurz danach aus der Wohnung auszieht.

Dann zahlt man mal eben noch je nach Vertrag monatliche Gebühren für bis zu 15 Monate weiter, weil 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden muss - ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate zum nächsten Kündigungstermin.. ~500€ - 800€ können das sein - je nach Tarif.. Ohne eine einzige Leistung dafür erhalten zu haben! ------ und das obwohl der Provider ordentliche Gewinne schon eingefahren hat und sämtliche Unkosten die du angesprochen hast schon zehnmal abgegolten sind!
Und das ist nicht die saubere Art - mir aber in ähnlicher Form so passiert.
Das ist nicht nur kundenunfreundlich - sondern eine Sauerei! Und das hat auch nichts mehr mit fairem Geschäft zu tun, das ist pure Abzocke weil man für die Firma keine Person ist sondern irgend eine zahlungspflichtige, für Umsatz sorgende Melkkuh darstellt - bei der es gilt gegen (vermeintliches) Ende (Könnte ja sein, dass man in paar Jahren wieder Neukunde wird, aber soweit denken die Aktiengesellschaften ja eher selten) eines Geschäftsverhältnisses mit vertraglichen Winkelzügen noch möglichst viel Kohle abzupressen......
 
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Letztlich ist alles eine Sache der Verhandlung zwischen den Vertragsparteien. Nur sind die Unternehmen, die eben nicht ausdrücklich kürzere Laufzeiten anbieten, aufgrund Ihres Portfolios sehr unflexibel. Am einfachsten wäre es dann, dem Kunden von vornherein schon die Möglichkeit gegen Zahlung einer Vertragsentschädigung die Möglichkeit eines Umzug einzuräumen.

vollkommen richtig und mehr hat das BGH doch nicht gesagt.
Das Gesetz ist und war immer eindeutig und es gab keinen Hinweis darauf, dass dem Kunde ein Sonderkündigungsrecht in irgendeiner Form zustehen würde.
Dies wurde jetzt in höchster Instanz bestätigt und stimmt mit meinen Erwartungen an diesem Gesetzt überein.

Inwiefern Umkosten entstehen kann und will ich hier nicht besprechen.
Neben subventionierter Hardware ist sicherlich auch eine halbwegs stabile Preispolitik wichtig, damit ein Kunde nicht wegen 20 Cent Preisvorteil alle 2 Wochen wechselt und einen riesen Arbeitsaufwand hinterläßt.

Ich bin der Meinung, dass ganze muss sich im Markt selber regeln und dafür gibt es mittlerweile genug Alternativen.
Da man den Preis scheinbar kaum noch drücken kann, werben einige Provider doch mittlerweile mit kurzen oder keinen Vertragslaufzeiten.
Man ist also auf dem richtigen Weg, so dass ich auch keine Sondergesetze für jede erdenkliche Vertragslaufzeit benötige.
Alternativ müsste jeder Vertrag mit Mindestlaufzeit gesetzlich den Umständen entsprechend geregelt werden... ne danke.
 
Ansonsten einfach mal vorher fargen und es sich bestätigen lassen.
Ich habe auch den Provider gewechselt und dabei wieder eine Laufzweit von 12 Monaten in kauf genommen. Da ich aber schon vorher wusste das ich ggf. umziehen werde, habe ich vorher gefragt und es mir eben bestätigen lassen das ich im Falle des Falles wieder aus dem Vertrag raus kann und irgendwelche Zusatzkosten. Ohne diese Möglichket hätte ich den neuen Anbieter auch nicht genommen :)

Aber ich werde beim möglichen Umzug bzw. der Wohnungssuche es auch durchaus als Kriterium mit einfließen lassen ob ich meinen Anbieter weiter nutzen kann. Denn ich bin aktuell top zufrieden und hätte gerade gar keine Lust bzw. keinen Grund zu wechseln.

Von daher gibts auch, bei allem Verständnis für die Anbieter, für mcih irgendwo 2 Seiten.
Wenn man gar nicht anders kann als eine Wohnung zu nehmen wo der evrtrag nicht erfüllt werden kann, ist es etwas anderes als wenn man schlichtweg vielleicht nur mal bei der Wohnungssuche darauf hätte achten können. Hab ich auch schon bei Bekannten erlebt die dann, nachdem sie den Mietvertrag schon unterschrieben hatten, mal auf die Idee gekommen sind zu gucken wie es denn mit DSL bzw. Kabel so aussieht. Für mich undenkbar, denn über den teil der Infrastruktur in der neuen Wohngegend informiere ich mich natürlich vorher ;D
 
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Kleiner Tipp: Ett gibt keine Unkosten. Dat is wie mit den Unkraut, dat gibbet auch nicht. Woll. ...
Unternehmen
Ett gibt keine Unternehmen. Dat is wie mit Unsinn, dat gibbet auch nicht. Nur Ternehmen und Sinn...

Ich denke, der Markt der kurzfristigen Verträge wird immer mehr boomen. Aber die TK-Unternehmen benehmen sich wie die MI, rückwärtsgewandt und merkbefreit.
 
Bei einem Gasanbieter oder Stromanbieter gibt es afaik so eine Auslegung auch nicht - wenn man aus der Wohnung auszieht kommt evtl. jemand vorbei um die Zählerstände abzulesen - das kostet eine Bearbeitungsgebühr - und ansonsten ist man aus dem Vertrag draußen..
verstehe den Unterschied zu Telefon/DSL Veträgen da nicht. Vor allen Dingen wenn bei manchen Anbietern der sogenannte "Umzugsservice" nochmal 99€ Bearbeitungsgebühr kostet - und dann im Kleingedruckten drinnen steht, dass es sich gar nicht um eine Verlängerung des alten Vertrages handelt (der je nach dem noch eine bestimmte Restlaufzeit hätte) - sondern der "Umzugsservice im Prinzip ein neuer Vertrag mit neuer 24 monatiger Laufzeit ist - für den man auch noch extra Geld bezahlt..

Hab in dem Zusammenhang nämlich extra bei meinem alten Anbieter nachgefragt - und mich dann dafür entschieden zu kündigen und die Restlaufzeit des Vertrages einfach bezahlt - ohne Gegenleistung, aber anders wäre ich bei denen gar nicht aus dem 24 Monats Vertrag raus gekommen.
.....Ich denke, der Markt der kurzfristigen Verträge wird immer mehr boomen. Aber die TK-Unternehmen benehmen sich wie die MI, rückwärtsgewandt und merkbefreit.
........
"Knebelverträge" nenne ich das..
Das mittlerweile Wettbewerb und auch Alternativen bei anderen Anbietern bestehen - das bringt nur Neukunden einen Vorteil.
Wer vor Jahren einen 24 Monatsvertrag unterschrieben hat - und damals gab es kaum andere Alternativen - der kommt nur aus neuen 24 Monatsvertägen wieder raus wenn er drauf zahlt - oder nicht umzieht und regulär kündigt - oder wenn Umzug und Vertragslaufzeitende zufällig zur gleichen Zeit statt finden. Andernfalls sehen sich die Unternehmen in einer Position in der man dem Kunden keine Zugeständnisse machen mussm bzw. wie im ersten Beispiel eben zusätzliche Rechnungen stellen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ett gibt keine Unternehmen. Dat is wie mit Unsinn, dat gibbet auch nicht. Nur Ternehmen und Sinn...

Ich denke, der Markt der kurzfristigen Verträge wird immer mehr boomen. Aber die TK-Unternehmen benehmen sich wie die MI, rückwärtsgewandt und merkbefreit.

Ich sehe, wir haben einen ähnlichen Humor.

Die Tendenz sehe ich genauso, obwohl dieser immer noch durch die Subventionspolitik der Firmen entegengewirkt wird, à la das Handy für einen Euro.

@starrlight

Genau diese Problematik des längeren Kundenverhältnisses sehe ich auch als problematisch und da mal ein wenig seitens des Anbieters nachzudenken, ergibt sich aus Fairneßgründen, nur ist natürlich auch bewußt, daß der den Kunden verliert und dann scheint alles egal zu sein.
Gibt ja auch die Umzugsproblematik mit Vodafone, die gleich einen neuen Vertrag machen. Das ist aber mittlerweile wohl stark unter Beschuß geraten.
 
Verstehe nicht das Problem. Wenn man umzieht nimmt man einfach den Vertrag mit zur neuen Wohnung.

Bei Strom geht es automatisch auf den neuen Mieter über, bei Telefon ist das nicht so.
 
Verstehe nicht das Problem. Wenn man umzieht nimmt man einfach den Vertrag mit zur neuen Wohnung.

Bei Strom geht es automatisch auf den neuen Mieter über, bei Telefon ist das nicht so.

Du betrachtest eben auch nur einen Teilaspekt, bzw. eine Perspektive - daher verstehst du die möglichen Auswirkungen nicht.

1. Es gibt Gegenden die haben überhaupt keine DSL/Kabel -Versorgung.
2. Bei längerfristigen Auslandstätigkeiten oder sogar Umzug ins Ausland ist auch kein DSL möglich
3. Es gibt Gegenden die haben nicht die DSL Bandbreite für die der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde - kann sein, dass VDSL bezahlst aber nach Umzug nur noch DSL 1000/2000 bekommst - zusätzliche Angebote wie Zugang zu Videoportalen/Entertainmentangeboten funktionieren dann nicht mehr - gezahlt werden müssen sie trotzdem nach der neuen richterlichen Entscheidung... ;-)
3. Zwei Paare ziehen zusammen - jeder hat einen eigenen DSL Vertrag. In der neuen Wohnung ist nur eine Telefondose und abgesehen davon, dass ein Neuvertrag mit 3 Rufnummern und ggf. Kabel DLS mit viel Bandbreite + Routerbetrieb/Heimnetzwerk dann sowieso sinnvoller wäre, könnte es auch sein dass es technisch gar nicht funktionieren würde - oder vom Vermieter es nicht erlaubt wird eine zweite Telefondose zu setzen.
Letzteres wäre afaik notwendig um zwei Verträge am neuen Wohnort zu übernehmen.

4. Die Person zieht in eine WG - mit eben dem gleichen unter 3. genannten Problem. Spätestens dann wirds kritisch mit den meisten Vermietern - kaum vorstellbar das die bereit sind zig Telefondosen sich in die Wohnung montieren zu lassen..

Berücksichtigen sollte man vielleicht auch, dass im Zeitalter von eingeforderter Arbeitsmarktflexibilität, etc. auch aus beruflichen Gründen Umzüge wider erwarten kurzfristig notwendig sind - und man da teilweise gar nicht wirklich Wahl hat - je nach Branche. Es bleibt dann dir überlassen ggf. täglich 3 Stunden durchschnittliche zumutbare Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen - oder einen sowieso immer mit Kosten verbundenen Umzug zu machen - und im Zweifel nochmal 500€ oder höher an zusätzlichen Telefonkosten zu berappen - ohne Gegenleistung zu erhalten.
Interessant v.a. in den AGBs mal nachzulesen, ob es in diesem Fall zulässig ist den Restbetrag als Einmalzahlung in Rechnung zu stellen - was in dem Fall gängige Praxis ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wären wohl einige Punkte dabei wo der Vertrag automatisch verfällt. Zu 3. ist nicht ungewöhnlich das man auf dem Land den vollen DSL Preis zahlt und es langsam ist.
 
Da wären wohl einige Punkte dabei wo der Vertrag automatisch verfällt.

ich glaube Du hast den Thread oder das BGH Urteil nicht verstanden.

Es wurde entschieden, dass keine dieser genannten Umstände den Vertrag vorzeitig und einseitig beenden läßt.



Mich würde mal vielmehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage das BHG hätte anders entscheiden können?
Die Gesetzeslage ist doch ziemlich eindeutig?
 
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Zitat:

"Da wären wohl einige Punkte dabei wo der Vertrag automatisch verfällt."

Welche?

Zitat:

" Zu 3. ist nicht ungewöhnlich das man auf dem Land den vollen DSL Preis zahlt und es langsam ist."
Das beschreibt einen etwas anderen Aspekt - sicherlich in Einzelfällen ärgerlich..
Nach meiner Erfahrung ist das aber nicht nur unüblich, sondern ausgeschlossen.

Möglich ist z.B., dass DSL 1000/2000 genauso teuer ist wie DSL 6000 - - das mag ärgerlich sein, ist aber i.d.R. bei Vertragsabschluss bekannt - andernfalls gibt es da auch Sonderkündigungsmöglichkeiten im Rahmen der normalen Netztoleranzen.

Normalerweise ist DSL 1000/2000/6000 günstiger wie DSL 16000 oder VDSL 25/50 - und daraus ergibt sich bei Wohnungsumzug in ein Gebiet mit weniger guter Versorgung ggf. eine beträchtliche - vorher und bei Vertragsabschluss nicht absehbare Kostendifferenz.

Ein Anbieter bietet im Normalfall kein DSL/VDSL/Kabel 16/25/50/100 mit Entertainment Paket/Megaupload, usw. für 49€/mtl - 99€/mtl. bei Abfrage des Wohortes an - wenn bekannt ist, dass z.B. nur DSL 2000 an diesem Wohnort verfügbar ist und kein Kabel..

Nachdem was in der News steht ist ein 24 Monatsvertrag ein 24 Monatsvertrag, bzw. eine Kündigungsfrist ein Kündigungsfrist.
Es gibt keine Sönderkündigungsrecht wegen Umzug

Devastators schrieb:
Mich würde mal vielmehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage das BHG hätte anders entscheiden können?
Die Gesetzeslage ist doch ziemlich eindeutig?
Entschuldigung, aber der BGH erstellt selbst rechtliche Grundlagen da es sich da immer um Interpretationen handelt.
......und die Auslegung kann entweder verbraucherfreundlich oder verbraucherunfreundlich ausfallen, bzw. konzernfreundlich...
 
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Also ich kann dem Urteil nichts wirklich negatives abgewinnen. Wer so einen Vertrag eingeht, tut das (hoffentlich) in dem vollen Bewusstsein, dass er mit seiner monatlichen Grundgebühr die Hardware bezahlt, also auf Raten abstottert. Wer nun vorzeitig aus dem Vertrag raus will, lässt seinen Vertragspartner auf Kosten sitzen. Und ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Ratenzahlung war schon immer Sache der Vertragspartner, nicht des Gesetzes.
Wenn man das jetzt kundenfreundlicher gestalten will, dann soll man auf eine stärkere Kennzeichnungspflicht hinarbeiten. Notfalls muss ein Zwang her, der kürzere Vertragslaufzeiten garantiert, so dass vom Markt nicht geboten wird. Aber eine gesetzliche Ausstiegsklausel sehe ich als nicht gerechtfertigt an.
 
Also ich kann dem Urteil nichts wirklich negatives abgewinnen. Wer so einen Vertrag eingeht, tut das (hoffentlich) in dem vollen Bewusstsein, dass er mit seiner monatlichen Grundgebühr die Hardware bezahlt, also auf Raten abstottert.

Und das gilt bestimmt auch für Verträge die schon 5 Jahre laufen und bei denen 2500€ + Grundgebühren +Nutzerentgelte bezahlt wurden? Betrachte doch mal die Gesamtsituation und nicht immer nur Teilaspekte dieser richterlichen Auslegung.


Die Hardware könnte man auch mit Einmalzahlungen abgelten. Dabei geht es den Providern gar nicht um die Vermeidung von Elektroschrott, sonst würden sie die Hardware zurücknehmen, bzw. weiter vermieten.. Da wird kategorisch jedem Vertrag ein Hardwarepaket für 0€ mit beigelegt. Und auch bei Verträgen ohne mitgeliefertes Hardwarepaket gelten die gleichen Ausstiegsklauseln

Dabei ist es ebenfalls kundenunfreudndlich zu bewerten, dass die Hardware der verschiedneen Provider z.T. afaik durch verschieden Firmware inkompatibel zueinander ist - was noch mehr Elektroschrott erzeugt..

Bei Handys wurde afaik vor paar Monaten eine Richtlinie erlassen, wonach zumindest die Akkustecker zueinander kompatibel sein sollen. Ich wünschte mir das gelcihe würde auch mal für DSL Modems und solche Geräte gelten.
 
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