Unberechtigte Lastschrift nach über einem Jahr zurück fordern?

The Dark Force

Grand Admiral Special
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Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:
Ich bin seit ein paar Jahren Kassier in einem recht großen örtlichen Verein. D.h ich bin zuständig für alle Finanzangelegenheiten (Mitgliedsbeiträge, Rechnungen, etc).
Vor kurzem habe ich bemerkt, dass vor ziemlich genau einem Jahr 3x 50€ von einer Telekommunikationsfirma von unserem Vereinskonto per Lastschrift abgebucht wurden. Nachdem bei uns niemand einen Vertrag bei der Firma hat, bin ich mir zu 100% sicher, dass dafür keine Einzugsermächtigung vorliegt.
Nachdem ich die Firma darauf angeschrieben habe, kam (sinngemäß) folgende Antwort zurück: "Man könne sich das ganze nur so erklären, dass ein Kunde bei seinen Bankkontoangaben falsche Angaben gemacht hätte. Genauer Wortlaut weiterhin: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unserer Datenschutzbestimmungen Verkehrsdaten nur für 6 Monate im System speichern dürfen. Ihre genannten Abbuchungen fanden vor diesem Zeitraum statt und können somit nicht mehr nachvollzogen werden."

Daher meine Frage: Hab ich überhaupt eine Chance wieder an das Geld zu kommen?


Mir ist klar, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich hätte die Abbuchungen viel früher bemerken müssen. Die 150€ tun dem Verein auch nicht weh. Wenn ich das Geld nicht mehr zurück bekomme, dann muss ich halt dafür, als Verantwortlicher, gerade stehen.
Ich will jetzt auch nicht Himmel und Hölle in Bewegung setzten, nur um zu scheitern, und evtl. sogar noch mehr Kosten zu haben.

Vielen Dank für eure Hilfe

mfg
TDF
 
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/

Ich würde die Bank über eine nicht genehmigte Abbuchung informieren und diese stornieren lassen. Dazu das TK-Unternehmen über diesen Schritt informieren und Nachweise über einen korrekt zustande gekommenen Vertrag einfordern. Das die Zahlungs- und Vertragsdaten nur 6 Monate speichern ist zweifelhaft.
 
Danke für deine Antwort :)

Spannend ist dieser Punkt:
Für die Rückbuchung einer illegalen Abbuchung besteht eine Frist von 13 Monaten ab der belastenden Abbuchung. Die Frist beginnt jedoch erst dann, wenn die Bank ihren Kunden über diese Abbuchung informiert hat.

Das ganze ist noch keine 13 Monate her. Ich hoffe, dass ich morgen bei der Bank jemanden erreiche.
 
Wichtig ist, dass Du einen berechtigten Grund für eine Rückbuchung hast. (Kreis-)sparkassen stellen sich in solch einem Fall recht divenartig an und verweigern die Kooperation - da hilft dann meist nur eine Anzeige gegen das Unternehmen - die wiederum wohl überlegt sein sollte.

Dass allerdings die Verkehrsdaten nur 6 Monate gespeichert würden ist die größte Lüge überhaupt. Schon alleine für das Finanzamt müssen Transaktionen 6-10 Jahre lang aufbewahrt werden. Da hat wohl jemand was zu verbergen gehabt.
 
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Nachdem ich die Firma darauf angeschrieben habe, kam (sinngemäß) folgende Antwort zurück: "Man könne sich das ganze nur so erklären, dass ein Kunde bei seinen Bankkontoangaben falsche Angaben gemacht hätte. Genauer Wortlaut weiterhin: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unserer Datenschutzbestimmungen Verkehrsdaten nur für 6 Monate im System speichern dürfen. Ihre genannten Abbuchungen fanden vor diesem Zeitraum statt und können somit nicht mehr nachvollzogen werden."
Interessant in diesem Zusammenhang von Verkehrdaten zu schreiben, was auch immer die damit zu tun haben sollen. Letztlich reicht es, dass Du per Kontoauszug den Nachweis hast, dass hier der Einzug von Lastschriften erfolgt ist.

Dafür muss es eine Grundlage geben.
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Daher meine Frage: Hab ich überhaupt eine Chance wieder an das Geld zu kommen?
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Ja, denn soweit keine Anspruchsgrundlage für den Einzug der Lastschriften besteht, ist das TK-Unternehmen ungerechtfertigt bereichert und es besteht ein Herausgabeanspruch (§ 812 BGB), den Du natürlich auch gerichtlich durchsetzen kannst.
 
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