Unterschiedliche Garantieangaben (und AGB) - welche ist maßgeblich?

Txxxxs

Grand Admiral Special
Mitglied seit
26.07.2004
Beiträge
2.421
Renomée
32
Hallo,

bei der Recherche nach neuen Lautsprechern ist mir etwas aufgefallen, was sicherlich auch bei anderen Produkten immer mal vorkommt:

Das Unternehmen Nubert gilt als Direktversender (hochwertiger) Lautsprecher, beispielsweise können die nuPro A-200 über den Internetauftritt bezogen werden. In der Beschreibung zum Produkt ist Folgendes angegeben:
Garantie
Wir gewähren auf diese Aktivlautsprecherbox zwei Jahre Herstellergarantie. Näheres dazu hier.
Man beachte auch die verlinkten AGB:
2. Garantie, Gewährleistung

2.1. Nubert gewährt ausschließlich auf Produkte der Marke „Nubert“ (Aktiv- und Passivlautsprecher sowie elektronische Geräte wie ABL- und ATM-Module) eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. [...]
[...]
2.4. Die Garantiezeit für Nubert Boxen in Aktivtechnik (mit eingebautem Verstärker, z. B. Aktivboxen und Subwoofer), sowie elektronische Geräte der Marke Nubert (z.B. ATM- und ABL-Module) beträgt 2 Jahre ab Übergabe.


Amazon.de führt seit 17.01.2014 ebenso diese Lautsprecher, wobei wiederum das Unternehmen Nubert als einziger Verkäufer aufgeführt ist: http://www.amazon.de/Nubert-nuPro-A-200-Schleiflack-Weiß/dp/B00HWY0XBI
Zur Garantie findet man in der Beschreibung nichts, klickt man auf den Verkäufer, kann man im rechten Bereich dessen AGB einsehen, Folgendes ist zu lesen:
2. Garantie, Gewährleistung
2.1. Sie erhalten auf Nubert Lautsprecher sowie für ATM- und ABLModule 5 Jahre Herstellergarantie ab Übergabe der Ware bei einer nicht gewerblichen Nutzung der Geräte (Teileersatz und kostenfreier Versand innerhalb der EU-Staaten und Reparatur/Austausch nach unserer Wahl bei Mängeln, sofern keine ohne unsere Anweisung veranlassten Reparaturversuche vorliegen oder die Ware unsachgemäß transportiert, gelagert oder verwendet wurde.). [...]


Die AGB auf der Herstellerseite sind vom September 2013, auf Amazon.de sind sie auf dem Stand von Mai 2013, also offensichtlich veraltet bzw. überholt. Wenn man davon ausgeht, dass nicht Amazon.de, sondern die Nubert electronic GmbH diese Daten einträgt, und nirgendwo ein "Angaben ohne Gewähr" o. ä. notiert ist, stellt sich mir die folgende Frage:
Welche Angabe bzw. AGB ist hier entscheidend und könnte man, sollte man via Amazon.de kaufen, auf 5 Jahre Herstellergarantie bestehen? ???
 
D. h. es ist ein Fehler von Nubert, wenn sie die AGB nicht entsprechend aktualisieren und geht zu deren Lasten, dem Kunden stehen also 5 statt 2 Jahre Herstellergarantie zu? Da sich eine Webseite ständig ändern kann - wie lässt sich das am besten beweisen, mittels Screenshot und Abrufdatum/-uhrzeit?
Was wäre, wenn jemand über Amazon.de gekauft hat und im Zuge der Rechnung (z. B. auf der Rückseite) die neuen AGB mitgeteilt bekommt?
 
Es gilt imho das, was du zum Zeitpunkt des Kaufes vereinbart hast, nicht das, was dir nach dem Kauf zugestellt wird.
Steht bei Amazon also 5 Jahre, dann sind's auch 5 Jahre.
Im Zweifel musste das halt nachweisen. Einfach Screenshot und/oder AGB ausdrucken....
 
Der Anruf erbringt aber sicher die Information. Für einen Nachweis benötigt man aber dennoch etwas nachvollziehbares, sprich schriftliches und da reicht es die AGB zu speichern.
 
http://www.nubert.de/agbs/67/#garantie
2.3. Die Garantiezeit für Nubert Boxen in Passivtechnik (ohne eingebauten Verstärker) beträgt 5 Jahre ab Übergabe.
2.4. Die Garantiezeit für Nubert Boxen in Aktivtechnik (mit eingebautem Verstärker, z. B. Aktivboxen und Subwoofer), sowie elektronische Geräte der Marke Nubert (z.B. ATM- und ABL-Module) beträgt 2 Jahre ab Übergabe.
 
Es gilt imho das, was du zum Zeitpunkt des Kaufes vereinbart hast, nicht das, was dir nach dem Kauf zugestellt wird.
ja-haaa, aaaaber! Der Kauf kommt ja üblicherweise erst mit Zustellung der Ware zustande, alles vorher gilt als Angebot des Kaufinteressenten an den Verkäufer. Was in der Werbung steht, ist nicht rechtverbindlich, da sind schon ganz andere dran gescheitert, darauf jemanden festnageln zu wollen.

Also ich würde ja lieber mal bei der Firma nachfragen, ob es 2 oder 5 Jahre sind. Wenn 2, dann sagst Du einfach am Telefon "ok, dann kauf ich es nicht" und verabschiedest Dich freundlich, so merken sie es wenigstens, wie die Kunden darauf reagieren. Aber was nützt Dir das, wenn Du von 5 Jahren ausgehst und dann nach 3 Jahren gibt es ein Problem und Du lieferst Dir einen langwierigen Papierkrieg mit denen? Widersprüchliche Angebotsangaben sind für mich eigentlich schon ein Beweggrund, einen anderen Anbieter zu suchen.
 
Zurück
Oben Unten