Urlaubsanspruch nach Kündigung

Neo

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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja einer etwas genauer mit dem Urlaubsrecht aus, allem was den Anspruch nach einer Kündigung angeht.

Folgende Situation:
Der Arbeitnehmer hat Ende November seinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.12.2018 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hat er noch 19 Urlaubstage für 2018.
Der Arbeitnehmer arbeitet als externer Berater bei einer großem großen Kunden in Süddeutschland. Der Arbeitgeber hat mit diesem Kunden einen Rahmenvertrag bis zum 31.12.2018 geschlossen über die Dienstleistungen des Arbeitnehmers. Da der Arbeitnehmer an dem Umsatz der durch seine Dienstleistungen bei dem Kunden erbracht prozentual beteiligt ist, arbeitet er bis zum 20.12.2018 beim Kunden. Er reicht anschließend für die restlichen Tage im Jahr 2018 (sind 4 Tage) Urlaub ein und möchte den restlichen Urlaub auszahlen lassen (Siehe hierzu https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/)

Folgende Probleme bestehen nun:
Der Arbeitgeber ist der Meinung, es bestehe kein Anspruch auf Resturlaub mehr, weil
1. Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, verfällt dieser automatisch (Das ist Unfug, haben wir bei der Recherche schon rausgefunden...)
2. Der Arbeitnehmer hätte nach der Kündigung sofort den Resturlaub einfordern müssen. In dem Fall hätte der Arbeitgeber den Urlaub für den kompletten Dezember gewährt, da dies laut seiner Aussage für ihn günstiger gewesen wäre
3. Der Arbeitgeber schließt zum 31.12.2018 sowieso die Firma. Resturlaub darüber hinaus würde sowieso verfallen

Vor der schriftlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diese Entscheidung bereits telefonisch mitgeteilt. Weder in dem Telefonat noch im Kündigungsschreiben wurde auf den Resturlaub eingegangen.
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber am 19.12.2018 auf den Resturlaub aufmerksam gemacht und die Frage gestellt wie damit verfahren wird.


Wie schätzt Ihr das ein: Gilt Urlaubsanspruch nur, wenn man ihn schriftlich einfordert?
 
Nein bei der Kündigung müssen Urlaubstage entweder gewährt oder ausgezahlt werden das ist ziemlich klar. Bei Überstunden wäre das etwas Komplizierter
 
Ja, bei Überstunden kann das haarig werden. Die müssen explizit vom Ag genehmigt sein, sonst hat man evtl. Probleme das durchzusetzen imho.
Gegen den Resturlaub kann sich der Ag aber nicht wehren...entweder Urlaub oder Kohle. Da Ersteres nicht geht, weil der Ag seine Bude dicht macht, gibts halt das Geld.

Tip: Wenn er sich weiterhin gegen die Ansprüche sträubt >> Anwalt!

Genau wegen solchen Spezialisten bin ich in der Gewerkschaft. Da haste für einen ganz geringen Beitrag Arbeitsrechtsschutz und immer willige Rechtsvertreter zur Seite.


Ein ehemaliger Kollege von mir hatte so eine Situation kürzlich erst durch...
 
Genarell sind Überstunden ohne Treuhänder ein erhebliches Risiko die Stunden umsonst gemacht zu haben
 
Habe da letztens noch etwas zu gelesen, finde das aber gerade nicht. Mit dem Urlaub hat der Arbeitgeber ganz schlechte Karten, das ist auf jeden Fall durchsetzbar auch durch Auszahlung.

Bei Überstunden kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Hatte das selbst auch schon, bei einem Überstundenstand von über 300 Stunden konnte ich den Rest nicht abfeiern und der wurde mir dann noch ausgezahlt.

Selbst bei Minusstunden kann nicht vom Arbeitgeber einfach Lohn gekürzt werden. Hatte das mal mitbekommen, dass jemand mit einem Zeitvertrag bei 75 Minusstunden war und das war dann einfach Pech vom Betrieb, weil der das bei bekanntem Ende des Vertrages nicht eingeplant hat.

Die Erfahrungen basieren aber nur auf Arbeitsverträgen mit fester Monatsstundenzahl und Arbeitszeitkonten mit Freizeitausgleich.
 
du bist beim völlig Falschen Paragrafen


§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
 
Ich stieß vorhin nur zufällig darauf, ggf. wird es sich hier als nützlich erweisen:
"Ich würde Arbeitnehmern raten, verfallen geglaubte Urlaubsansprüche nachzufordern - solange es keine tarifliche Verfallsklausel oder eine Verjährung der Ansprüche gibt", sagte Reichold.

Auch ein Sprecher des BAG machte klar: "Arbeitnehmer können jetzt prüfen, ob sie vielleicht doch noch Anspruch auf Urlaub haben, von dem sie dachten, er sei verfallen."
https://www.gmx.net/magazine/geld-k...ellt-automatisch-arbeitnehmer-heisst-33571926
 
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