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News Urteil gefällt: GEZ-Pflicht für Computer
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MM91
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Seit 2007 gilt die GEZ-Pflicht für „neuartige Rundfunkgeräte“.
Darunter fallen u.a. Notebooks, PCs sowie UMTS- und WLAN-Handys. Letztere gehören allerdings nur dazu, wenn der Empfang ausschließlich über das Internet erfolgt.
Eine Flut von Klagen führte nun zu einem Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Besitzer von internetfähigen PCs entsprechende GEZ-Gebühren entrichten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der PC nun mit dem Internet verbunden ist oder nicht: Ist der PC rein technisch in der Lage, Rundfunkprogramme zu empfangen und darzustellen, fällt dieser unter die entsprechende Regelung.
Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,76 Euro je Monat veranschlagt – dies entspricht den Gebühren eines Radiogerätes.
Sollte am Standort bereits ein TV-Gerät oder Radio vorhanden sein, wird die Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" <B>nicht</B> fällig (Vgl. § 5 Abs.3 Nr.2 RGebStV):
<ul><i>Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte [...] ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn ...
... andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.</ul></i>
<b>Pressemitteilung:</b><ul><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=387242">Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC</a></li></ul>
<B>Quelle:</B><ul><li><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,725554,00.html">SPIEGEL ONLINE - Richter zementieren GEZ-Pflicht für Computer</a></li></ul>
<B>Link zum Thema:</B><ul><li><a href="http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/">Weitere Informationen zur Regelung „neuartige Rundfunkgeräte“ bei der GEZ</a></li></ul>
Darunter fallen u.a. Notebooks, PCs sowie UMTS- und WLAN-Handys. Letztere gehören allerdings nur dazu, wenn der Empfang ausschließlich über das Internet erfolgt.
Eine Flut von Klagen führte nun zu einem Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Besitzer von internetfähigen PCs entsprechende GEZ-Gebühren entrichten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der PC nun mit dem Internet verbunden ist oder nicht: Ist der PC rein technisch in der Lage, Rundfunkprogramme zu empfangen und darzustellen, fällt dieser unter die entsprechende Regelung.
Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,76 Euro je Monat veranschlagt – dies entspricht den Gebühren eines Radiogerätes.
Sollte am Standort bereits ein TV-Gerät oder Radio vorhanden sein, wird die Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" <B>nicht</B> fällig (Vgl. § 5 Abs.3 Nr.2 RGebStV):
<ul><i>Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte [...] ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn ...
... andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.</ul></i>
<b>Pressemitteilung:</b><ul><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=387242">Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC</a></li></ul>
<B>Quelle:</B><ul><li><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,725554,00.html">SPIEGEL ONLINE - Richter zementieren GEZ-Pflicht für Computer</a></li></ul>
<B>Link zum Thema:</B><ul><li><a href="http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/">Weitere Informationen zur Regelung „neuartige Rundfunkgeräte“ bei der GEZ</a></li></ul>
Diapolo
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GEZ abschaffen, schnell!
G
Gast31082015
Guest
Es wäre toll wenn man denn auch alle öffenltich rechtlichen Sender online dann auch jederzeit uneingeschränkt schauen könnte oder ihre Medienportale bei Liveübertragungen nicht zusammenbrechen. All das ist nicht gegeben, warum also Geld einer privaten Instution in den Rachen werfen die sich staatliche Aufgabenbereich gesichert hat ?
[MTB]JackTheRipper
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Außerdem will ich die Mediathek dann auch wieder komplett benutzen können!
MM91
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Außerdem will ich die Mediathek dann auch wieder komplett benutzen können!
Die Mediathek fand ich in der Tat sehr gut. Schade ist es auf alle Fälle.
GX2Freak
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Ich schick den typ oder die Tussi immer weg... Ich hab nur nen Taschenrechner und das funktioniert!
Ich pfeif auf die GEZ!
Ich pfeif auf die GEZ!
Shai Hulud
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Mir fällt grad auf, dass ich länger keinen brief von denen bekommen habe. Vergessen die auch mal jemanden?
maxpayne80
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Ich schick den typ oder die Tussi immer weg... Ich hab nur nen Taschenrechner und das funktioniert!
Ich pfeif auf die GEZ!
In dem Taschenrechner sind sicher Drähte drin... diese können die elektromagnetischen Rundfunkwellen empfangen, daher musst du zahlen !
Wenn du ne metallische Zahnfüllung hast übrigens auch
FHen1979
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Eigentlich voll unnötig das Urteil. Soll nicht eh nächstes Jahr die tolle Pauschale kommen, egal wieviele Geräte man hat? Oder war das 2012?
maxpayne80
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Eigentlich voll unnötig das Urteil. Soll nicht eh nächstes Jahr die tolle Pauschale kommen, egal wieviele Geräte man hat? Oder war das 2012?
2013
KGBerlin
Grand Admiral Special
Eigentlich voll unnötig das Urteil. Soll nicht eh nächstes Jahr die tolle Pauschale kommen, egal wieviele Geräte man hat? Oder war das 2012?
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/gez-reform-ein-haushalt-eine-gebuehr-article874298.htmlAb 1.1.2013 soll die GEZ-Gebühr nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt gezahlt werden.
Soll angeblich "kostenneutral" sein, sprich die GEZ nimmt dann nicht mehr Geld ein.
Kann ich mir jetzt nicht so direkt vorstellen aber die haben sicherlich mehr Ahnung vom rechnen als ich
dekaisi
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Mir fällt grad auf, dass ich länger keinen brief von denen bekommen habe. Vergessen die auch mal jemanden?
nein niemals.
Aber seit einigen Zeit, wo sie selber langsam merken, dass der Pöbel laut wird, halten sie sich bedenkt.
Selbst Mahnung kommen z.B. erst am Ende des Fälligkeits Quartals.
Früher kam die nach 2Tagen zu Begin 8).
Aber Herr Steinbrück hatte vor ein paar Jahren mal eine super Diskussionssendung. Finde diese leider nicht.
Saulus
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Eigentlich voll unnötig das Urteil. Soll nicht eh nächstes Jahr die tolle Pauschale kommen, egal wieviele Geräte man hat? Oder war das 2012?
Da ist gar nichts unnötig dran. Denn alle die geklagt hatten und mehr als die 5,76€ zahlten bekommen nun ihr Geld zurück.
Und außerdem zahlt man auch jetzt schon nicht für jedes Gerät. Du zahlst maximal 17,98€ im Monat, egal wie viele Geräte du besitzt. Neu ist dann nur das du in jedem Fall 17,98€ zahlen musst, selbst wenn du nur ein Radio(jetzt noch nur 5,76€ pro Monat) hast oder auch gar nichts(jetzt noch 0€).
Somit ist der verlinkte Artikel auch falsch, da ist nichts Kostenneutral. Denn dann zahlen alle den jetzigen Maximal Betrag. Darum werden die auch um die 2 Milliarden mehr einnehmen im Jahr. Dieses Jahr haben sie noch 7,6 Milliarden € eingenommen.
C4rp3di3m
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Ich habe in meinem Leben nur 1 mal GEZ gezahlt weil wir eine Satschüssel hatten zur Straße hin. Ansosnten können die mich mal und ihre Staatspropaganda wo bei Bonzentalkshows Abends Schwesterwelle und Ferkel für die Stinos in die Cam grinsen, möcht ich nicht mal Geschenkt haben, auch an Musikanntenstadel und der Gleichen habe ich kein Interesse und halte ich auch nicht für Wertvoll oder gar Künstlerisch.
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Es gibt lokal überall ein Amtsblatt, wo Pflichtveröffentlichungen laufen müssen. Genau so stelle ich mir das beim öffentlich rechtlichen Rundfunk vor: In Berlin gibts einen Kurzwellensender (Telefunken) und der ist deutschlandweit über jedes Audion empfangbar. Zur Bürgerinformation brauchts kein Stereo, brauchts keine GEMA Songs und erst recht eine GEZ Milliarden. Damit ist der staatlichen Informationspflicht genüge getan.GEZ abschaffen, schnell!
dekaisi
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^wenn das mal nicht erst bewiesen werden muss 8)
mmoses
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.
Kann ich mir jetzt nicht so direkt vorstellen aber die haben sicherlich mehr Ahnung vom rechnen als ich
Die haben vor allem mehr Ahnung vom LÜGEN als Du !!!
Mmoe
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Markus Everson
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Au verdammt, das habe ich völlig verpaßt. Es gibt eine Gebühreneinzugszentralen-Pflicht?
Wie groß ist denn so eine Gebühreneinzugszentrale, und muß ich die im Wohnzimmer lagern oder kann ich sie vielleicht im Keller verstauen? Wird die per Postpaket geliefert?
Nightshift
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Also prinzipiell finde ich die GEZ-Gebühr für PCs ja ok, schließlich kann man damit wirklich Rundfunkprogramme empfangen.
Aber:
Während ein Radio definitiv die Rundfunkwellen der Öffentlichen empfängt, ob ich das nun will oder nicht, hab ich beim PC die freie Wahl ob ich das Rundfunkangebot wahrnehme oder nicht ohne auch nur ein einziges Datenpaket zu empfangen.
D.h. die Argumentation der Bereithaltung zum Empfang kann eigentlich so nicht gelten, dass das Urteil nach meinem Verständnis der Argumentation der GEZ vollständig folgt kann ich mir eigentlich nur durch mangelnde Sachkenntnis erklären.
Denn ansich findet Bereithaltung zum Empfang erst im Moment des Aufrufs des Webangebots statt, da erst dann Sendung durch den Anbieter möglich ist.
Meiner Meinung nach sollte der Abruf von Inhalten schlicht und ergreifend durch einen Account geschützt sein, das würde eine faire Lösung für alle darstellen.
Aber:
Während ein Radio definitiv die Rundfunkwellen der Öffentlichen empfängt, ob ich das nun will oder nicht, hab ich beim PC die freie Wahl ob ich das Rundfunkangebot wahrnehme oder nicht ohne auch nur ein einziges Datenpaket zu empfangen.
D.h. die Argumentation der Bereithaltung zum Empfang kann eigentlich so nicht gelten, dass das Urteil nach meinem Verständnis der Argumentation der GEZ vollständig folgt kann ich mir eigentlich nur durch mangelnde Sachkenntnis erklären.
Denn ansich findet Bereithaltung zum Empfang erst im Moment des Aufrufs des Webangebots statt, da erst dann Sendung durch den Anbieter möglich ist.
Meiner Meinung nach sollte der Abruf von Inhalten schlicht und ergreifend durch einen Account geschützt sein, das würde eine faire Lösung für alle darstellen.
Allfred
Grand Admiral Special
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Jetzt rate mal, warum die ÖRR unbedingt eine Webpräsenz brauchen?
Metalhead85
Vice Admiral Special
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Was bei dieser Debatte immer für Fragezeichen über meinem Kopf sorgt, ist die Aussage "internetfähiger PC". Ich meine, wir wissen doch alle, dass sämtliche PCs internetfähig sind und die Möglichkeit, einen nicht internetfähigen PC zu bekommen, der zugleich aber auch mit aktuellen Anwendungen/ Spielen etc. zu recht kommt, praktisch unmöglich ist. Soweit ich informiert bin, geht es vor allem um die technische Realisierbarkeit des Empfanges und genau hier werde ich stutzig. Denn dahinghend trifft ja das eben genannte voll zu, d.h., es gibt nur PCs, die internetfähig sind. Man kommt um den Kauf eines solchen Gerätes doch gar nicht herum.
Dei Frage dabei ist, inwieweit die 3 Kläger diesen Umstand konkret bemängelt hatten. Wenn ich mir deren Punkte anschaue, dann wird das daraus leider nicht so ganz deutlich.
Was sagt ihr dazu?!
Dei Frage dabei ist, inwieweit die 3 Kläger diesen Umstand konkret bemängelt hatten. Wenn ich mir deren Punkte anschaue, dann wird das daraus leider nicht so ganz deutlich.
Was sagt ihr dazu?!
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