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Vermieter: Besuch ohne Mieter?
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brabe
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Ich habe meine Wohnung für Ende Januar gekündigt.
In einer Woche bin ich dann in aber mal für 1 Woche im Urlaub. Hat meiner Vermieter ein Recht darauf meine Wohnung auch in dieser Zeit zu besuchen?
In einer Woche bin ich dann in aber mal für 1 Woche im Urlaub. Hat meiner Vermieter ein Recht darauf meine Wohnung auch in dieser Zeit zu besuchen?
G
Gast31082015
Guest
Nein hat er nicht.
M
Grand Admiral Special
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nein, hat er nicht. oftmals wissen die experten das aber nicht und gehen einfach in die wohnungen.
brabe
Grand Admiral Special
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http://www.mietrecht-hilfe.de/ratge...htigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html
Hier steht leider nur der Rest ohne meinen Urlaub.
Muss ich meinem Vermieter sagen wann ich Urlaub habe?
Ich meine, ich bin Lehrer und das weiß er. Also kennt er meine Ferienzeiten.
Hier steht leider nur der Rest ohne meinen Urlaub.
Muss ich meinem Vermieter sagen wann ich Urlaub habe?
Ich meine, ich bin Lehrer und das weiß er. Also kennt er meine Ferienzeiten.
derpinguin
Commander
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Nein, warum solltest du jemandem mitteilen müssen, wann du Urlaub hast? Die Wohnung gehört dir bis Ende Januar, so lange darf er sie nicht ohne dein Beisein/Einverständnis betreten.
Neo
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Ist im Rechteforum besser aufgehoben
brabe
Grand Admiral Special
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Oh, wusste nicht, dass wir das haben
Danke
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eR1K1
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In deinem Mietvertrag sollte das geregelt sein.
In meinem steht ganz klar, das der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung dem Vermieter im Zeitraum xy zugänglich zu machen. Wenn man selbst nicht vor Ort ist, muss man einen Schlüssel hinterlegen. Bei wem und wie ist Sache des Mieters.
Ich würde gerne wissen, woher der Rest die Weisheit nimmt, dass der Vermieter nicht das Recht hat?
In meinem steht ganz klar, das der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung dem Vermieter im Zeitraum xy zugänglich zu machen. Wenn man selbst nicht vor Ort ist, muss man einen Schlüssel hinterlegen. Bei wem und wie ist Sache des Mieters.
Ich würde gerne wissen, woher der Rest die Weisheit nimmt, dass der Vermieter nicht das Recht hat?
OBrian
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Durch das Mieten der Wohnung erhält der Mieter das Hausrecht in der Wohnung. Natürlich kann der Eigentümer (Vermieter) unter Umständen das Recht haben, in die Wohnung einzudringen, wenn es eben nicht rechtswidrig ist. Das ist dann der Fall, wenn vom Einverständnis des Berechtigten (sprich des Mieters) ausgegangen werden kann, z.B. wenn es brennt. Die Feuerwehr verhält sich dann ja auch nicht rechtswidrig, wenn sie die Tür mit der Axt einschlägt. Wenn der Vermieter sieht, daß z.B. das Fenster weit offen ist und er will es vor einem Gewitter zumachen, damit es nicht reinregnet, dann dürfte er das wohl auch. Ebenso, wenn z.B. in der Wohnung darunter was aus der Decke tropft und man von Rohrbruch o.ä. ausgehen muß. Wenn er den Zähler ablesen will, ist das schon grenzwertig, er dürfte Probleme mit der Rechtfertigung bekommen, wenn er nicht schon vorher einige Versuche unternommen hat, den Mieter zu fragen, ob er ihn deswegen mal reinläßt.
Wenn der Mieter sich weigert, den Verpflichtungen des Mietvertrages nachzukommen, dann ist das evtl. ein Kündigungsgrund, aber bis der dann ausgezogen ist, wäre ein ungerechtfertigtes Eindringen in die Wohnung Hausfriedensbruch.
Wenn der Mieter sich weigert, den Verpflichtungen des Mietvertrages nachzukommen, dann ist das evtl. ein Kündigungsgrund, aber bis der dann ausgezogen ist, wäre ein ungerechtfertigtes Eindringen in die Wohnung Hausfriedensbruch.
G
Gast31082015
Guest
Weil das was in deinem Vertrag steht Blödsinn ist. Solange keine Gefahr in Verzug ist oder ähnliches darf dein Vermieter nicht einfach so, auch nicht zu Prüfungen von Anlagen wie Heizung etc, einfach so ohne dich in die Wohnung.
heiner.hemken
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In deinem Mietvertrag sollte das geregelt sein.
In meinem steht ganz klar, das der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung dem Vermieter im Zeitraum xy zugänglich zu machen. Wenn man selbst nicht vor Ort ist, muss man einen Schlüssel hinterlegen. Bei wem und wie ist Sache des Mieters.
Ich würde gerne wissen, woher der Rest die Weisheit nimmt, dass der Vermieter nicht das Recht hat?
Woher aber nimmst Du denn Deine? Ernsthaft behaupten, daß ein Vermieter per Vertrag Gesetze erlassen, oder bestehenden abhelfen kann, willst Du aber nicht?
BoMbY
Grand Admiral Special
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Weil das was in deinem Vertrag steht Blödsinn ist. Solange keine Gefahr in Verzug ist oder ähnliches darf dein Vermieter nicht einfach so, auch nicht zu Prüfungen von Anlagen wie Heizung etc, einfach so ohne dich in die Wohnung.
Das ist zwar richtig, aber andererseits lässt sich Gefahr im Verzug auch leicht konstruieren - ist ja bei der Polizei heutzutage oft nicht anders ...
Relativ sicher ist man wohl nur, wenn man die Schlösser tauscht.
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