Verstoß gegen Urheberrecht u.a. von kleiner Firma

Tante Emma

Grand Admiral Special
Mitglied seit
25.05.2006
Beiträge
3.568
Renomée
143
Standort
Berlin-Hellersdorf
  • Spinhenge ESL
Durch einen Kunden wurde mir gestern folgender Link zugespielt:

http://dein-magnetruehrer.jimdo.com/

Ich stelle und vertreibe diese Geräte seit 2013 in unserem Onlineshop:

http://www.smokestop-berlin.de/Magn...rer-MRG-600?source=2&refertype=5&referid=7428

Natürlich ist das ein Nachbau und wir haben dies in unserem youtube Videos für private und kommerzielle Zwecke auch erlaubt.

https://www.youtube.com/watch?v=i0oFlK2o2zE

Dort steht zu lesen: Ein "richtiges" Magnetrührgerät und das zu einem Bruchteil an Kosten, was diese Geräte im normalen Handel kosten? Wir wollten es wissen und haben geschafft ein leistungsfähiges und preisgünstiges Gerät zu bauen. Nachbau für den Eigengebrauch und privater Anwendung gerne erlaubt - Infos dazu im Video! Kommerzieller und gewerblicher Nachbau verboten.

Da ich weder ein patent, noch ein gebrauchsmuster dafür habe, werde ich wohl kaum den Nachbau vorgehen können.
Was mir aber gehörig stinkt, das unser Handbuch (http://smokestop-berlin.de/download_files/Manual_MRG_600_ger.pdf), das als PDF vorliegt schlecht überarbeitet uns als eigenes ausgegeben wird. So findet man unseren Firmennamen und unsere Gerätebezeichnung in dem mehrseitigen Handbuch.

Das reicht noch nicht. Es wurden unsere Texte und Beschreibungen weiterhin 1:1 kopiert.

Aus unserer Einleitung zum MRG 600:

Magnetrührgeräte oder auch Magnetrührer gibt es in allen Größen und von vielen Herstellern zu kaufen. Doch in der Regel sind diese Geräte nicht unter 100€ zu bekommen Da aber die Nachfrage vorhanden war und nur der Preis der sich am Markt befindlichen Geräte unsere Kunden abgeschreckt hat, haben wir uns hingesetzt, unsere grauen Zellen bemüht und "gebastelt" und ein eigenes Magnetrührgerät entworfen. Für uns war es wichtig ein kleines und leistungsstarkes Gerät zu bauen, was dazu noch in seinem Preis besticht und so ist der MGR-600 entstanden, denen wir euch zum unschlagbaren Preis von nur 49,95€ anbieten können. Wir sind stolz auf unser Resultat! Wir sind keine Firma mit großer Werkstatt oder Maschinenpark und jedes Gerät wird mit Herzblut in reiner Handarbeit für euch nach Bestelleingang angefertigt

Von der Website des Nachbauers:

Magnetrührgeräte oder auch Magnetrührer gibt es in allen Größen und von vielen Herstellen zu kaufen. Doch in der Regel sind diese Geräte nicht unter 100€ zu bekommen Da aber die Nachfrage vorhanden war und nur der Preis der sich am Markt befindlichen Geräte abgeschreckt hat, habe ich mich hingesetzt bemüht und "gebastelt" und ein Magnetrührgerät nachgebaut. Für mich war es wichtig ein kleines und leistungsstarkes Gerät zu bauen, was dazu noch in seinem Preis besticht und so ist der V1 entstanden, denen ich zum unschlagbaren Preis von nur 25.00€ anbieten kann. Ich bin stolz auf das Resultat! Ich bin keine Firma mit großer Werkstatt oder Maschinenpark und jedes Gerät wird mit Herzblut in reiner Handarbeit für euch nach Bestelleingang angefertigt.


Dazu noch die Dreistigkeit das als kleine Firma zu machen und die Teile billigst und unter unserem Verkaufspreis anzubieten.
Wir haben ca 30€ Material und Herstellungskosten und 19€ zu versteuernden Gewinn.
Er vertickt die Geräte mit was weiß ich für Bauteilen für 29€. Als Kleinunternehmer muss er ja auch keine Mehrwertsteuer abführen.

Ich habe so einen Hals und habe mich schon gewundert, warum in den letzten Monaten kaum noch Nachfragen zu dem Gerät kommen, was vorher wie geschmiertes Brot lief.

Ich habe gestern ersteinmal die komplette Website von dem Burschen gesichert und möchte mich jetzt für einen heftig weh tuenden Bugschuß bereit machen.

Meine Idee den ersteinmal anzuschreiben, eine Unterlassungserklärung zu fordern nebst Schadenersatz für entgangegene Gewinne und Verstoß gegen das Urheberrecht. Da er auch Gewerbetreibende ist, wäre eventuell wettbewerbsrechtlich etwas zu machen.

Wenn der Bursche angefragt hätte, hätte man über eine Lizensierung nachdenken können für eionen kleinen Obolus pro verkauften Gerät und dann hätte er auch gerne unsere Texte und das Handbuch nutzten können. So aber ist das echt eine dummfreche Nummer deren Betrafung weh tun soll.

Klar kann ich auch zu einem Anwalt rennen, der ersteinmal die Hand aufhält, aber das will ich mir als letzte Möglichkeit aufbewahren.
Bin Mitgleid im Händlerbund und könnte auch über diese Schiene etwas machen, aber ich will erstmal ohne Anwälte das klären und versuchen zu regeln.

Was würdet ihr als Schadenserstzsumme und Verstoßgegen das Urheberrecht für eine angemessene Summe erachten?
Welche Summe ist angemessen für die strafbewehrte Unterlassungserklärung?


Ich habe jetzt spontan an 2000€ und 5000€ im Wiederholungsfall für die strafbewehrte Unterlassungserklärung gedacht.
Es soll schon weh tun. Wenn das eine private Person macht, das ist das so eine Geschichte, aber wenn ich das als Firma mache und genau weiß, das ich mich des Diebstahls schuldig mache, dann gehört das schon ordentlich bestraft. Ist ja nicht so, das es aus Unwissen geschehen ist, sondern mit reinem Vorsatz!

Das Schärfste von seiner Startseite ganz unten links:

Es ist ein Hobbie von mir und die Geräte werden nachgebaut dennoch verdiene ich rein gar nichts dabei

Da kommen mir glatt die Tränen dabei...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Summe, die Du gerade in den Raum geworfen hast, realistisch ist, wird dir niemand mit Sicherheit sagen können, dafür kennen wir deinen Shop nicht. Wenn Du wirklich eine Unterlassungserklärung erreichen willst, musst Du zu einem Anwalt gehen, am besten eben einen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat, weil der eine realistische Einschätzung geben kann.

Ich würde erstmal eine Mail an den Betreiber der Website schreiben und ihm klar machen, dass so eine dreiste Kopie normalerweise einen Gang zum Anwalt bedeutet, ich aber auf ein Angebot von ihm warte, was er dazu meint. Ich ziehe es vor, erstmal an die Vernunft zu appellieren, anstatt gleich mit einem Anwalt zu kommen, worauf dann ggf. reflexartig eine Abwehrhaltung entsteht. Ein Anwalt kann später immer noch kommen, wenn sich der Betreiber der Website nicht einsichtig zeigt.
 
Ich will mich ja erstmal gütlich einigen, deswegen der Thread. Im letzten Jahr haben wir genau KEIN Gerät verkauft. Die zwei jahre davor um die 150-170 Stück.
Nehme ich jetzt mal die Mitte also 160 Stück mal 19€ komme ich schon auf eine Summe von 3200€ Noch nicht berechnet sind die Kosten für die diversen Urheberrechtsverstöße.
Da erscheinen mir geforderte 2000€ doch noch recht human. Wie schon geschrieben, bin ich Mitglied im Händlerbund und so gegen fast alles gewappnet, aber bevor sich nun Anwälte Geld in die Tasche stecken will ich einen Versuch ohne starten.
 
Seid Ihr Beide die (weltweit) einzigen Anbieter in dieser Preisklasse?
Sonst wird es für mein Verständnis evtl. schwierig, den Umsatzausfall auf diesen einen Händler zurückzuführen.
 
Ich würde da nichts ohne einen Anwalt regeln und bei der dreisten Kopie inkl. aller Texte wäre es bei mir auch mit einer gütlichen Einigung vorbei. Das ist wirklich rotzefrech aufgezogen.
Mit einem Anwalt gehen dir vllt. ein paar Kröten flöten (u.U. aber auch nicht) aber du musst dich a) erstmal nicht persönlich damit belasten und b) bekommst du direkt eine reelle Hausnummer ob sich der Fall überhaupt lohnt und welche Möglichkeiten dir bleiben. Nicht dass du dir durch einen "Verfahrensfehler" selber Steine in den Wegs legst.
Wichtig wäre mir z.b. dass der Verkauf erstmal gestoppt wird um weiteren Schaden zu verhindern. "Verhandeln" kann man dann immer noch wenn der Bugschuss gesessen hat.

€: Einen Anwalt brauchst du sowieso. Wenn Herr H. die Abmahnung von Dir bekommen hat wird er sich höchstwahrscheinlich einen Rechtsbeistand suchen. Wenn sich dann herausstellt dass deine Forderung haltlos war (z.b. Formfehler) hast du bereits einen Großteil deines Pulvers verschossen.

€2: Das sehe ich jetzt erst .. er hat ja nahezu alles von deinem Shop 1:1 kopiert. Selbst in der Anleitung ist noch die Gerätebezeichnung MRG-600 zu finden. Das nenne ich mal leicht verdientes Geld. :[
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit welchem Anspruch willst Du denn die Schadensentstehung begründen? ein Patent oder Musterschutz fehlt ja, wie Du geschrieben hast. Es wird Dir äußerst schwerfallen, einen behaupteten Schaden und damit die Schadenshöhe zu beweisen.
Bei dem Urheberrechtsverstoß gegen das Handbuch wird es von der Argumentation auch kaum haltbar sein, zu behaupten, dass ausschließlich die Kopie zu einem Kauf bei dem anderen Händler geführt hat.

Lediglich eine strafbewährte Unterlassungserklärung kannst Du sicher verlangen, musst aber auch dazu bereit sein, diese einzuklagen, wenn die Gegenpartei diese nicht abgibt.

Auch wenn der andere ein Kleinunternehmer ist und keine Umsatzsteuer aufschlagen muss, so zahlt er diese jedoch im Einkauf und hat keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.
 
Es hat nicht nur das Handbuch, sondern auch die Beschreibungstexte kopiert. Auch wenn kein Patent oder Gebrauchsmuster vorliegt, kann nicht willkürlich kopiert werden.
Er bietet die Geräte für 29€ an und wir für 49€. Das sind 20€ weniger und wer so ein Gerät braucht wird wohl eher bei dem 20€ günstigeren Preis zuschlagen. Wir bzw. ich hatte nicht unerhebliche Kosten, bis das Gerät zufriedenstellend lief und auch die Erstellung des mehrseitigen Handbuches war keine Arbeit von 2 Tagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schaut es eigentlich mit dem Vorschriften bei Inverkehrbringen von elektrischen Geräten aus?
Ich kenne mich jetzt nicht so damit aus aber CE und EMV und solche Sachen gibt es ja nicht einfach so.
Nicht das du dir selber eine Grube gräbst.
 
Is doch Niedervolt und das Netzteil entspricht vermutlich den vorgeschrieben Normen und hat ein CE Zeichen.


btw., auch lustig:
ACHTUNG!!!

Ich Übernehme keine Haftung bei eventuellen Kurzschluss oder Brand mit dem Kauf erklären Sie sich damit einverstanden


^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Eher traurig ... die Vorzüge des "Kleinunternehmers" nutzen aber die Haftung für ein Produkt ausschließen (wollen) wie bei einem normalen "Privatverkauf".
 
Is doch Niedervolt und das Netzteil entspricht vermutlich den vorgeschrieben Normen und hat ein CE Zeichen.


btw., auch lustig:

^^

Auch da wird es mehr als genügen Vorschriften geben,
das bei dem Teil nicht viel passieren kann ist mir aber auch schon klar.
Beim Netzteil hat er wohl den Stecker abgekniffen somit verfällt das CE Zeichen.
Aber vor Gericht könnte das ja auch ganz anders gesehen werden. *noahnung*
 
Dem seine Bedienungsanleitung ist eine Beleidigung für meine Augen, das tut richtig weh !
 
Ich würde es als erstes mit einer Unterlassungsmahnung probieren inkl. deines gefordertem Schadensersatzes und Vernichtung der restlichen Bestände. Das Schraiben kannst du auch selbst aufsetzen. Die rechtlichen Grundlagen dafür musst du aber angeben können.
Ansonsten gehts mit dem Anwalt weiter vor Gericht. Da du der Hersteller des Gerätes bist solltest du dich mal mit dem Zoll kutzschließen. Die können im Rahmen einer nationalen Beschlagnahmung diese Fälschungen sicherstellen.

VG
 
Es hat nicht nur das Handbuch, sondern auch die Beschreibungstexte kopiert. Auch wenn kein Patent oder Gebrauchsmuster vorliegt, kann nicht willkürlich kopiert werden.
Er bietet die Geräte für 29€ an und wir für 49€. Das sind 20€ weniger und wer so ein Gerät braucht wird wohl eher bei dem 20€ günstigeren Preis zuschlagen. Wir bzw. ich hatte nicht unerhebliche Kosten, bis das Gerät zufriedenstellend lief und auch die Erstellung des mehrseitigen Handbuches war keine Arbeit von 2 Tagen.
Das das Kopieren in Bezug auf urheberrechtliche Ansprüche nicht ok ist/war, steht außer Frage, aber eben nicht, dass das gleiche Produkt anderweitig günstiger angeboten wird. Um hier eine Exklusivität zu haben, muss man eben ein Patent oder Musterschutz beantragen. Ohne das ist selbst ein Nachbau ohne weiteres möglich.

Da kann Dir jeder Erfinder ein Lied von singen. Er bietet einem Unternehmen seine Erfindung an. Die lehnen ab und kommen kurze Zeit später mit dem gleichen Produkt auf den Markt. Der Erfinder kann das nicht verhindern, wenn er kein Patent oder keinen Musterschutz hat.

Wie schaut es eigentlich mit dem Vorschriften bei Inverkehrbringen von elektrischen Geräten aus?
Ich kenne mich jetzt nicht so damit aus aber CE und EMV und solche Sachen gibt es ja nicht einfach so.
Nicht das du dir selber eine Grube gräbst.

Guter Einwand.
 
Weißt du was ein Patent kostet? Und zum anderen gibt es schon x Magnetrührer, die genauso funktionieren. Maximal möglich wäre ein Gebrauchsmuster eintragen lassen...
 
Falls sich wer wundert: Hier wurde ein Posting entfernt, da sich der User als Spammer herausgestellt hat.
 
Zurück
Oben Unten