Moin Leute,
also zum Thema Überweisungsrückruf kann ich als "Banker" nur sagen, dass es in der Praxis sehr schwer ist einen solchen hinzukriegen - auch wenn man sich da voll reinhängt. Da hängt ne Menge von der Bank ab, bei der die Gutschrift erfolgen soll. Bei der Postbank z.B. wirst du sicherlich keine Aussicht auf Erfolg haben^^. Voraussetzung ist wie bereits schon erwähnt, dass das Geld dem Konto des anderen noch nicht gutgeschrieben worden ist.
Zum Thema Insolvenzverfahren noch mein Beitrag, dass es NICHT stimmt, dass der erste der seine Forderung anmeldet auch als erster Geld sieht. Es gibt bestimmte Dinge die gehen vor wie z.B. Krankenkasse, Finanzamt u.ä. Danach werden alle Vermögensgegenstände aussortiert die mit fremden Rechten belastet sind oder der Firma schlichtweg nicht gehören (Leasingartikel etc.). Vom Rest wird dann (soweit noch was vorhanden) die ganze restliche Meute prozentual bezahlt. Voraussetzung dafür - du musst deine Forderung bis zu einem Stichtag beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.
So hab ich das jedenfalls mal gelernt...
Grisu