Was bedeutet genau "Garantietausch unter Vorbehalt "?

bronco

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Ich habe am 10.11 meinen kaputten XP 1800+ nach BUG Computer Components geschickt. Am 4.12. habe ich einen neuen erhalten. Allerdings steht auf der Rechnung: "Garantietausch erfolgt unter Vorbehalt der Nachbelastung der Reparaturkosten. Dies erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Durchführung der Garantiereparatur herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff am Gerät vorgenommen wurde oder Garantievoraussetzungen entfallen sind."
Wenn ich den "neuen" XP jetzt benutze und BUG schreibt mir irgendwann, dass sie meinen "alten" XP nicht umtauschen, muß ich dann den "neuen" bezahlen, oder schicke ich den einfach zurück und bekomme meinen alten wieder und muß nichts bezahlen?
 
Ich habe mir den Thread durchgelesen, bin aber immer noch nicht schlauer.
Das ich die CPU nicht weiterverkaufen kann ist mir klar. Aber muß ich sie auch bezahlen, wenn ich sie benutzt habe und meine CPU nicht umgetauscht wird? Ich will mir die CPU ja nicht noch einmal kaufen wenn meine nicht umgetauscht wird. Dann kaufe ich mir lieber eine schnellere. Also lieber nicht einbauen?
 
Also:
Wenn Du die erste CPU hingerichtet hast und dass stellt sich heraus, dann kann dir BUG den neuen Prozessor in Rechnung stellen. Oder zumindestens - bei dessen Rückgabe - die Differenz zum Neupreis.
Sei es wie es sei, Voraussetzung für all das ist es jedoch, dass sie Dir nachweisen, dass Du die CPU zerstört hast. Das dürfte im Ergebnis unmöglich sein.
 
und worin besteht der unterschied zwischen garantie- und gewährleistungaustausch ???

ich habe z.b. bei mindfactory u.a. eine 6 monate alte festplatte reklamiert, auf dem
austausch-beleg war von einem "gewährleistungs-austausch" die rede.

bei alternate habe ich vor kurzem ein ganz neues, leider defektes mainboard reklamiert,
bei dem auf der austausch-quittung von einem "garantie-austausch" die rede war.


ich versteh das ehrlich gesagt nicht.



mfg
cruger
 
Mit Gewährleistungsaustausch wird Dein HÄNDLER gemeint haben, dass er im Rahmen seiner eigenen gesetzlichen Pflichten einen Austausch vorgenommen hat.

Sofern er Dir nicht ungewöhnlicherweise selber eine Garantie eingeräumt hat, ist unter Garantieaustausch dann eben ein Austausch unter Berufung auf die Garantie des HERSTELLERS zu verstehen.

(Du hast nicht wirklich die FAQ gelesen, stimmts?)
 
gelesen ja, kapiert nein :]



mfg
cruger
 
Garantie und daraus folgende Ansprüche hast Du gegen den der die Garantie abgibt-in der Regel der hersteller

Die Gesetzlichen Ansprüche bei Mängeld der Kaufsache hast Du immer gegen den Verkäufer.

Es sind also zwei verschiedene Sachen. Zur Durchsetzung eines Anspruches aufgrund garantie kann aber der Verkäufer als Mittelsperson eingeschaltet sein (wenn er bspw. die Sache an den hersteller einschickt und Dir auf Weisung des herstellers eine neue Sach gibt)


Ok?
 
Original geschrieben von Sepp
Also:
Wenn Du die erste CPU hingerichtet hast und dass stellt sich heraus, dann kann dir BUG den neuen Prozessor in Rechnung stellen. Oder zumindestens - bei dessen Rückgabe - die Differenz zum Neupreis.
Sei es wie es sei, Voraussetzung für all das ist es jedoch, dass sie Dir nachweisen, dass Du die CPU zerstört hast. Das dürfte im Ergebnis unmöglich sein.
Erstmal Danke für die Erklärung.
Gehört zwar nicht zum Thema, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die CPU selber zerstört habe, oder nicht. Sie ist optisch 1000% in Ordnung nur bootet der PC nicht.
Du meinst also selbst wenn ich sie selber zerstört hätte, könnten die mir das nicht nachweisen?
 
Original geschrieben von SUNSHINE
Garantie und daraus folgende Ansprüche hast Du gegen den der die Garantie abgibt-in der Regel der hersteller

Die Gesetzlichen Ansprüche bei Mängeld der Kaufsache hast Du immer gegen den Verkäufer.

Es sind also zwei verschiedene Sachen. Zur Durchsetzung eines Anspruches aufgrund garantie kann aber der Verkäufer als Mittelsperson eingeschaltet sein (wenn er bspw. die Sache an den hersteller einschickt und Dir auf Weisung des herstellers eine neue Sach gibt)


Ok?

sprich der verkäufer kann (wird) auch während des zeitraums der gesetzlichen gewährleistung
bei einer reklamation seinerseits einen möglichen garantie-anspruch an den hersteller richten.

d.h. es dürfte dann anders aussehen, wenn eine reklamation zwar in den bereich der
gesetzlichen gewährleistung fällt, die hersteller-garantie aber bereits abgelaufen ist.

???

mfg
cruger
 
Original geschrieben von bronco

Erstmal Danke für die Erklärung.
Gehört zwar nicht zum Thema, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die CPU selber zerstört habe, oder nicht. Sie ist optisch 1000% in Ordnung nur bootet der PC nicht.
Du meinst also selbst wenn ich sie selber zerstört hätte, könnten die mir das nicht nachweisen?

Also ich gehe davon aus, dass die CPU innerhalb der Spezifikation betrieben wurde und auch nicht mit dem Brecheisen oder Lüfter beschädigt wurde.
Wie soll man denn da etwas böses nachweisen?

Garantie und Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzlichen Regelungen, nach denen Händler aber auch Produzenten gegenüber dem Käufer haften.
Wenn nun der Verkäufer oder Händler mehr als diese eh gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung anbietet, heisst das Garantie.

Das wissen leider nicht alle, und ausserdem stellen es etliche gerne so dar, als wäre die Gewährleistung eine spezielle Garantie, um so dem Kunden gegenüber besser dazustehen.
 
Original geschrieben von cruger


sprich der verkäufer kann (wird) auch während des zeitraums der gesetzlichen gewährleistung
bei einer reklamation seinerseits einen möglichen garantie-anspruch an den hersteller richten.

d.h. es dürfte dann anders aussehen, wenn eine reklamation zwar in den bereich der
gesetzlichen gewährleistung fällt, die hersteller-garantie aber bereits abgelaufen ist.

???

mfg
cruger

Ich versuche es auch nochmal.
Wen Du in Anspruch nimmst liegt erst mal bei Dir. Du kannst gegen den Händler vorgehen oder dich auf die Garantie des Herstellers beziehen und diese beim Hersteller geltend machen. Als Laie kennt man sich, wie Sepp schon bemerkt hat, kaum aus. Viele Händler nehmen daher einen defekten Artikel entgegen und schicken den einfach an den Hersteller (Quasi so als wenn Du deine Garantie geltend machst) um erst mal aus dem Schneider zu sein. Du hättest aber genauso direkt gengen den Händler vorgehen können. Der Vorteil für den Verkäufer bei diesem vorgehen liegt auf der Hand: Er muß sich um nichts kümmern und die oft teure und aufwendige Untersuchung, ob den wirklich ein Mängel vorliegt, übernimmt der Hersteller. Lag tatsächlich ein Mangel vor, dann schickt der Hersteller Dir ggf. die neue Ware und der Händler hat auch damit wieder nichts zu tun. Also: kein Stress, keine Vorleistungspflicht.


Du hast also unter dem Strich eigentlich 2 Vertragspartner gegen die Du Ansprüche hast. Wenn bei Deinem Produkt keine Garantievereinbarung vorliegt, dann hast Du nur den Anspruch gegen den Verkäufer.
 
ich habe zu danken - jetzt habe ich es verstanden - vielen vielen dank :D

habe ich als käufer eigentlich eine möglichkeit, das vorgehen des verkäufers bei
einer reklamation zu beeinflussen ?

sprich, wenn ich einen artikel ausdrücklich im rahmen der gesetzlichen gewährleistung
beanstande, kann dann der händler trotzdem so verfahren wie SUNSHINE beschrieben
hat und das ganze an den hersteller als garantiefall weiterleiten ?



mfg
cruger
 
Du hast nach Deiner Wahl einen Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung.
Der Verkäufer kann aber bspw. die Nachlieferung eines mangelfreien Produktes mit dem Argument verweigern, dass die Kosten unverhältnismäßig sind. Dir bleibt dann die Nachbesserung. Hierzu muss der Verkäufer das Teil bearbeiten können, also wird er es in der Regel bei sich behalten um zu reparieren. In der Praxis wird der Händler aber die Sache zum Hersteller einschicken, da er im Falle eines Defektes auch eigene Ansprüche haben kann. Es kommt also oft auf das gleiche raus.
Er kann aber folgendes nicht: Dir sagen ein Defekt ginge ihn nichts an, Du müsstest Dich auf eigene kosten an den Hersteller wenden, da nur eine Garantie seitens des Herstellers bestünde.
Es ist also unter Umständen günstiger den Verkäufer zwischenzuschalten, da diesem per Gesetz die Kosten der Nachforschung nach dem Mangel und die Reparatur zufallen.

Gruß!
 
also nochmals vielen dank für die ausführliche erklärung ;) wirklich klasse :D


mfg
cruger
 
Original geschrieben von Sepp
Also ich gehe davon aus, dass die CPU innerhalb der Spezifikation betrieben wurde und auch nicht mit dem Brecheisen oder Lüfter beschädigt wurde.
Die Ecken sind noch alle dran, es sind keine Kratzer zu sehen und verkohlt ist die CPU auch nicht.
Original geschrieben von Sepp
Wie soll man denn da etwas böses nachweisen?
Keine Ahnung!?
Mich würde aber mal interessieren wie AMD die CPUs eigentlich testet. Vor allem wie will AMD rausfinden,ob eine CPU abgeraucht ist (Kühler falsch montiert, etc.), wenn sie optisch 100% in Ordnung ist???
Naja, aber das gehört ja nicht mehr hier her.
 
Ob das 20 Jahre später noch irgend Jemanden interessiert?
 
immerhin dachte ich kurz ..ein neues thema ^^ und ich weis jetzt das cruger schon immer klein schreibt.
 
Ich habe mal kurz geschaut: der Thread muss anhand des letzten Posts vor dem heutigen Post auf Seite 72 (von 81) dieses Unterforums gewesen sein. Da als neu angemeldeter Benutzer so einen Text hinrotzen, der vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt, kein einziges Satzzeichen enthält und quasi nichts Klares zum Thema beisteuert ist schon eine Leistung, die die goldene Schaufel verdient... *chatt*
 
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