WC verkauft (über eBay), stark beschädigt angekommen - wer kommt für Schaden auf?

Der Beitrag davor wurde gelöscht.

Da stand was nach dem Motto "wer kauft denn schon eine gebrauchte WC Schüssel..."

War aber wohl, mal wieder, ein User der nur Klicks sammeln wollte und daher eben gesperrt wurde. Habe ihn selber gemeldet.

Nur hat SM, im Gegensatz zu den anderen Threads, meinen Beitrag gegenüber diesem "User" nicht mitgelöscht.
 
Man kann nur etwas verkaufen, wenn man Eigentümer ist.

Was macht dich denn so sicher, dass der TE Eigentümer der Ware ist?
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EDIT :
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Und es hindert auch keinem wenn man als Firmeninhaber irgendwas privat verkauft.
Wenn er es vorher als Privatentnahme (Einnahme) gebucht hat, ja.
(ausgehend davon, dass du mit "irgendwas" Betriebsvermögen meinst.)
 
Dann hätte die Firma als Verkäufer dastehen müssen, tat es aber nicht ;)

Und es hindert auch keinem wenn man als Firmeninhaber irgendwas privat verkauft.
Und dann soll man sich auf die Angabe des Unternehmers verlassen, der privat verkauft und hat dann das perfekte System, das Widerrufsrecht, die Ansprüche auf Sachmangelhaftung und den Gefahrübergang, um nur einige zu nennen, zu umgehen?
 
Das System gibt es schon, ist z.B bei meinem HiFi-Händler so, wenn der Gebrauchtgeräte reinbekommt, die werden dann im Kundenauftrag verkauft, und schon ist man raus bei den gesetzlichen 12 Monaten, wobei dies verständlich ist.
 
Da benutzt der Hifihändler sein Unternehmen aber dann auch nur als eine Verkaufsplattform.
Ebay ist ja auch nicht Eigentümer der Ware, die da verhökert wird.
 
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