Wechsel zu einem Kabelprovider – Was darf/muss/kann gekündigt werden?

Mari

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Leitfaden: Wechsel zu einem Kabelprovider (Bsp. Kabel BW) – Was darf/muss/kann gekündigt werden, was darf nicht?
(Version 2.0.4 - 06.01.2009)

Wichtig: Dieser Text wurde als Leitfaden für den Provider KabelBW (KBW) geschrieben. Ähnlichkeiten können auf den jeweiligen Kabelprovider übernommen werden.
Näheres ist aus der jeweiligen in der FAQ, bzw. der Kundenhotlinie des jeweiligen Internetdienstanbietes zu erfahren.


Inhalt:

(A) Einleitung/Vorwort/Wichtiges/Akutelles

(A.I) Einleitung/Vorwort
(A.II) Wichtiges
(A.III) Aktuelles

(B) Grundlagen
(B.I) Telefon-Anschluss
(B.II) Telefon-Tarif
(B.III) DSL-Anschluss
(B.IV) DSL-Tarif

(C) Spezielle Verträge/spezielle Kündigungsbedingungen/spezielle Portierungsproblematiken
(C.I) Telefonanschluss später kündigen (Portierung einer Rufnummer zu einem bestehenden Kabelinternetanschluss)
(C.II) Veträge mit langer/n Kündigungsfrist(en), Verträge von Handynetzbetreibern T-Mobile, Vodafone und O2
(C.III) Kündigung von Call & Surf Verträge der Deutschen Telekom
(C.IV) Kündigung von 2DSL/3DSL/4DSL Verträge der 1und1 Internet AG

(D) Gesonderte Hinweise
(D.I) Wie macht man es am besten? Was gibt es sonst zu beachten?
(D.II) BITTE BEACHTEN
(D.III) Kosten sparen
(D.IV) Noch mehr Informationen
(D.V) DSL Wechselservice

(E) Pro forma:
(E.I) Über diesen Artikel
(E.II) Änderungen/Ergänzungen/Aktualität
(E.III) Noch Fragen?
(E.IV) Rechtliches

(A) Einleitung/Vorwort/Wichtiges/Akutelles:
(A.I) Einleitung/Vorwort:
Generell ist zu unterscheiden zwischen demTelefon-Anschluss (B.I), demTelefon-Tarif (B.II), dem DSL-Anschluss (B.III) und dem DSL-Tarif (B.IV).

Durch diese Unterscheidung ist es relativ leicht möglich zu verstehen, was passiert, wenn die Rufnummer von einem Kabelprovider portiert werden bzw. warum der Kabelprovider den Anschluss kündigt.

Unter dem Punkt (C) befinden sich noch mal gesonderte Hinweise zu speziellen Verträgen bzw. Kündigungsbedingungen, sowie Sonderregelungen, u.a. falls die Portierung der Rufnummer und Schaltung des Internet Anschlusses durch den Kabelprovider auseinanderfällt. Punkt (D) hat allgemeine Hinweise. Durch das "anpinnen" an oberster Stelle hat dieser Artikel/Post einen etwas "offizelleren" Charakter bekommen, was den Punkt (E), mit den Pro forma Hinweisen, nötig gemacht hat. An dieser Stelle sei auch nochmal explizit auf die Punkte (D.II) und (E.III) hingwiesen.

(A.II) Wichtiges:

Wichtiges: Derzeit werden bei vielen Anbietern entbündelte bereitgestellt und vorallem umgestellt. Es ist dabei möglich, dass trotz eines nicht vorhanden Telefonanschlusses ein DSL Anschluss bestehen kann. Zudem sei vorweggenommen, dass dieser Artikel eine Anprüche auf Vollständigkeit/Rechtsverbindlichkeit oder Fehlerfreiheit erhebt, da zu viele Tarife in zu kurzer Zeit entstehen und verschwinden. Näheres siehe dazu auch (E.III).

(A.III) Akutelles:

Aktuelles: Einige Kabelprovider bietet zur Vermeidung des Problems von langen Kündigungsfristen in Verbindung mit einer Rufnummernportierung jetzt den DSL Wechselservice/-berater. Dieser sollte und kann verwendet werden, um doppelte Kostenbelastungen insbesondere bei mehrmonatigen Kündigungsfristen in Verbindung mit der Rufübernahme. Näheres siehe dazu auch (D.V).

(B) Grundlagen


(B.I) Der Telefon-Anschluss:

Der Telefon-Anschluss ist der physische Anschluss mit dem Sie jeden Tag telefonieren. I.A. wird dieser von der Deutschen Telekom AG, Sparte T-Home oder der Arcor AG & Co.KG bereitsgestellt. Dieser Telefon-Anschluss darf auf keine Fall gekündigt werden, wenn man eine, zwei oder mehr Nummern (je nach Tarif) von seinem bisherigen Anbieter (i.A. T-Com oder Arcor) zum Kabelprovider übernehmen möchte. Zum Übernehmen der Nummer[n] muss einfach das Portierungsformular ausfüllen.

Ablauf: Ein Servicebeauftragter (Techniker) des Kabelproviders wird den Anschluss im Haus installieren und prüfen ob dieser innerhalb der Norm funktioniert und so dem Kunden übergeben werden kann (ggf. kann es evtl. zu nacharbeiten kommen, evtl. auch durch einen anderen Servicebetrieb). Ist der Anschluss betriebsbereit wird der Techniker den Anschluss an dem Kabelprovider mit „geschaltet“ bzw. „OK“ melden. Ab jetzt kann der Kabelinternetanschluss und der Kabel-Telefonanschluss benutzt werden. Gleichzeitig schickt der Kabelprovider eine Kündigung bzw. das ausgefüllte Portierungsformular an den bisherigen Provider mit der bitte der Rufnummernübernahme. Dieser wird dann in den nächsten Tagen (z. B. lt. Telekom innerhalb von 6 Werktage, realistisch aber ca. 2-3 Wochen) den Telefon-Anschluss abschalten und die Rufnummer zum Kabelprovider portieren.

Hinweis [B1]: Ab dem Punkt an dem der Techniker den Anschluss dem Kunden zur Nutzung übergibt bis zur endgültigen Portierung der Rufnummern können beide Anschlüsse zum telefonieren benutzt werden, genauer es möglich, abgehende Anrufe sowohl über das Kabel Netz als auch über Ihren bisherigen Netzbetreiber (i.A. T-Com oder Arcor) zu führen. Dabei ist drauf zu achten, eingehende Anrufe von Teilnehmern aus dem Kabel Netz über ihren Kabelinternet Anschluss empfangen werden. Eingehende Anrufe aus allen anderen Netzen werden zum Portierungstermin auf dem Anschluss des bisherigen Netzbetreibers eingehen.

Hinweis [B2]: Wird der Telefon-Anschluss selbst, also nicht durch den Kabelprovider gekündigt (z.B. durch den Anschlussinhaber oder einen sonstigen Dritten), gehen die Rufnummern unweigerlich und dauerhaft verloren und können nicht zum Kabelprovider portiert werden. Ist die Kündigung erst einmal aus-/durchgeführt und der bisherige Anschluss abgeschaltet, kann dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden, die bisherigen Nummer sind dann verloren.

Hinweis [B3]: Zudem kann ein Kabelprovider keinen Anschluss kündigen, der bereits den Status gekündigt besitzt. Als Konsequenz resultieren die Folgen, die in Hinweis [B2] genannt wurden.

Hinweis [B4]: Ein Kabelprovider kann keine Anschlusskündigungen vornehmen, die ggf. auf einem Sonderkündigungsrecht beruhen würden. Als Konsequenz resultiert, dass der Kabelprovider den Vertrag zum "offiziellen"/"echten" vertraglichen Ende kündigt.

Weitere Informationen und den genauen Ablauf der Portierung gibt es hier: Bürgernetz Balzfeld

(B.II) Telefon-Tarif (ggf.):

Einige Kunden haben ggf. noch auf ihrem Telefon-Anschluss einen davorgeschalteter Tarif (z.B. Preselect Tarif oder auf "Vor-Vorwahl" genannt). Dieser muss selbstständig gekündigt werden und eventuelle Mindestvertragslaufzeiten sind zu beachten. Ein Blick auf ihre Telefonrechnung ihres bisherigen Telefon-Anschluss Anbieters oder ein Anruf beim Kundendienst bringt i.A. Aufschluss über einen derartigen Tarif. Dieser Tarif sollte in jedem Fall gekündigt werden, weil dieser vom Kabelprovider durch die fehlende Unterstützung nicht weiterverwendet werden kann und somit nur unnötige Kosten anfallen würden.

(B.III) Der DSL-Anschluss (ggf.):

Bei DSL-Anschlüssen im Netz der Deutschen Telekom, also alle DSL-Anschlüsse die auf einem Telefon-Anschluss der T-Com basieren (auch Resale-Anschlüsse z.B. Congster, T-Online, 1und1 – ACHTUNG: 2DSL/3DSL/4DSL Kunden bitte gesonderten Abschnitt „2DL/3DSL/4DSL Kündigung“ – Hinweis [B1] in (C.IV) -, usw.) und alle DSL-Anschlüsse im Netz von Arcor entfallen automatisch mit Entfall des Telefon-Anschlusses, da im Netz der Telekom und im Arcor Netz bisher noch kein DSL-Anschluss ohne zugehörigen Telefon-Anschluss existieren kann. I.d.R. ist die MVLZ des DSL-Anschlusses dabei nicht relevant, sondern nur die des Telefon-Anschlusses. D.h. ab dem Tag an dem der Anbieter die Rufnummern zu KBW portiert und den Telefon-Anschluss abschaltet ist auch kein Internetzugang über den bisherigen DSL-Anschluss/Tarif mehr möglich.

Desweiteren ist es dirgend und unbedingt notwendig in diesem Zusammenhang auch Kapitel (B.IV) DSL-Tarif dazu zu lesen, da der DSL Tarif nicht selbstsändig entfällt oder gekündigt wird, und von der Kündigung des Telefonanschlusses von KBW bei dem Anbieten auf jeden Fall nicht betroffen ist.

Hinweis: Der Kabelprovider kündigt den DSL-Anschluss nicht. Der DSL-Anschluss entfällt i.d.R mit dem Telefon-Anschluss! Ggf. kann es im Einzelfall passieren, dass der DSL-Anschluss nicht mit dem Telefon-Anschluss entfällt (Stichwort: entbündeltes DSL), sondern selbst gekündigt werden muss. In diesem Fall sind die MVLZ einzuhalten!

(B.IV) Der DSL-Tarif (ggf.):

Der DSL-Tarif ist wieder ein anderes Kapitel, als der DSL-Anschluss oder der Telefon-Anschluss. Der DSL-Tarif kann eine andere MVLZ als der DSL-Anschluss aufweisen, vor allem wenn der Anbieter des DSL-Tarifs nicht gleich der Anbieter des DSL-Anschlusses ist (bsp. T-DSL von Telekom und Tarif von Congster). Somit wird der Kabelprovider den DSL-Tarif nicht anrühren, der muss ebenfalls selbstständig gekündigt werden. Zudem kann der DSL-Tarif an einem Kabelinternet-Anschluss (aus techn. Gründen) auch nicht weiterbetrieben werden.

Hinweis [B1]: Hier liegt jedoch oft das Kind im Brunnen begraben vor allem wenn der DSL-Tarif und der DSL-Anschluss zusammengefasst werden (wie bei dem 2DSL/3DSL/4DSL-Anschluss/Tarif wie gesagt bitte gesonderten Abschnitt „2DSL/3DSL/4DSL Kündigung“ – Hinweis (E.II) - lesen). Besteht bei einem DSL-Tarif noch eine MVLZ, ist es leider nicht möglich diese zu umgehen, der Vertrag muss bis zum Ende der Laufzeit fortgesetzt werden. In diesem Fall ist ein vorzeitiger Wechsel zum Kabelprovider trotzdem zu prüfen, da ein Kabelinternetanschluss trotz eines (noch) laufenden DSL-Tarifs günstiger sein könnte.

(C) Spezielle Verträge/spezielle Kündigungsbedingungen/spezielle Portierungsproblematiken:

(C.I) Telefonanschluss später kündigen (Portierung einer Rufnummer zu einem bestehenden Kabelinternetanschluss):

Wie ich soeben erfahren habe, ist es auch möglich seinen Telefonanschluss später zu kündigen, dies muss also nicht direkt mit der Installtion des Kabelnterntanschlusses erledigt werden.

Vorgehen ist hierbei wie folgt: Der Kabelinternet/Telefonanschluss wird ganz normal beauftragt und vom Kabelprovider geschaltet. Bei der Schaltung erhält man eine bzw. zwei Rufnummer(n) aus dem Pool des kabelproviders über die man sofort nach Einrichtung und Provisionierung des Modems von überall erreichbar ist. Die Nummern können auch sofort für ausgehende Gespräche genutzt werden. Zur Portierung der alten/besetehenden Rufnummer(n) von seinem bisherigen (alten) Telefonanschluss, zu seinem Kabelprovider Anschluss, ist nur ausfüllen des Portierungsformular notwendig. Diese muss natürlich an den Kabelprovider geschickt werden. Wichtig ist auch hierbei, dass der Kabelprovider den Telefonanschluss kündigen muss und der Anschluss nicht vom Kunden bereits gekündigt sein darf (Status gekündigt, aber noch erreichbar) oder gar ganz gekündigt (und damit komplett unerreichbar ist), sonst geht/gehen die Rufnummer(n) verloren. Nach Bearbeitung durch den bisherigen Anbieter werden die Rufnummern zu KBW übertragen. Zudem erfolgt eine erneute Provisionierung des Modems und es kann uU. zu dem Phänomen, das unter dem Hinweis in Punkt A beschrieben ist, kommen.

(C.II) Verträge mit langer/n Kündigungsfrist(en), Verträge von Handynetzbetreibern T-Mobile, Vodafone und O2:

Da die Portierung erst durchgeführt werden kann, wenn der alten Betreiber die Rufnummern frei gibt, ist dies jedoch problematisch, da der alte Betreiber die Nummern oft nur freigibt, wenn der Vertrag ausläuft, was oft nur mit einer mehrmonatigen Kündigungsfrist (1, 3, 6 usw. Monate) möglich ist.

Es gibt nun drei Möglichkeiten: (1) Entweder der Kabelinternetanschluss wird ganz normal beauftragt und installiert, dann geht der Portierungsauftrag zum alten Provider und die Nummern werden gekündigt bzw. übernommen (Nachteil: es erfolgt eine zeitliche Überlappung der Anschlüsse mit entsprechenden Kosten) oder (2) die besser abstimmte Variante, beschrieben unter Punkt (C.I) oder die einfache und in meinen Augen auch sicherste Variante, über den DSL Wechselservice, wie beschrieben unter Punkt (D.V). Beim DSL Wechselservice ist nur zu beachten, das der Kabelprovider ausreichend Vorlaufzeit für die Installation des Anschlusses zu geben, da erst nach erfolgreicher Installation die Kündigung beauftragt werden kann.

Nur mit dem DSL Wechselservice kann das Problem der mehrmonatigen Kostenbelastung des Wechsels vollständig umgangen werden, mit den anderen Varianten ist dies nicht möglich.

Bei einer Portierung einer Festnetzrufnummer eines Mobilfunkbetreibers (TMobile, Vodafone oder O2 - Eplus biete keine standortbezogene Festnetzrufnummer an) zu KBW gibt es folgende Hinweise (Zitat):

- T-Mobile: Bei T-Mobile hat die @home-Option eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach ist sie täglich kündbar. Der Eingang eines Portierungsauftrages führt zunächst zum Wegfall der @home-Option, sie kann jedoch falls gewünscht jederzeit neu bestellt werden (dann natürlich mit neuer Festnetznummer und neuer Mindestlaufzeit von drei Monaten). Für den Export der Rufnummer fällt eine Gebühr in Höhe von 6,91 Euro an.

- Vodafone: Probleme gibt es allerdings bei Vodafone. Hier wird ein Portierungsauftrag üblicherweise abgelehnt, bzw. als Ausführungstermin der nächstmögliche Kündigungstermin des gesamten Mobilfunkvertrages genannt. Da die Laufzeit der Zuhause-Option immer an den Hauptvertrag gekoppelt ist, ist das Vorgehen von Vodafone rechtlich korrekt und allenfalls eine höfliche Kulanzanfrage möglich - Glückssache.

- O2: Bei O2 ist ein Export der Genion-Festnetznummer jederzeit innerhalb weniger Tage möglich. Nach Eingang des Portierungsauftrages von KabelBW wird dem Genion-Vertrag einfach eine neue Festnetznummer zugewiesen. Offiziell wird dieser Vorgang als Rufnummerntausch mit 15 Euro berechnet, in der Praxis ist mir jedoch kein Fall bekannt, wo eine solche Berechnung tatsächlich erfolgte.

Wichtig ist noch die Angabe des korrekten abgebenden Festnetzbetreibers auf dem Portierungsauftrag : für T-Mobile@home ist das die Deutsche Telekom AG (D 001), für Vodafone und O2 die BT Germany GmbH & Co. OHG (D 012)."

(Vielen Dank an den User FaFr (KabelBW Forum) mit diesem Hinweis).

Hinweis [C1]: Zu beachten ist dabei, dass ggf. die Provisionierung des Modems und die Zuteilung der "neuen alten" Rufnummer sofort erfolgen kann, d.h. dass eingehende Anrufe von Teilnehmern aus dem Kabelprovider Netz über ihren Kabelinternetanschluss empfangen werden. Eingehende Anrufe aus allen anderen Netzen werden zum Portierungstermin auf dem Anschluss des bisherigen Netzbetreibers eingehen. Dies würde dann bis zur entgültigen Kündigung bzw. Abschaltung des bisherigen (alten) Anschlusses so bleiben.

(C.III) Kündigung von Call & Surf Verträge der Deutschen Telekom:

Informationen finden sich in folgender Diskussion, hier.

(C.IV) Kündigung von 2DSL/3DSL/4DSL Verträge der 1und1 Internet AG:

Dieser Abschnitt gilt wirklich nur bei einem 2DSL/3DSL/4DSL-Vertrag. Besteht ein herkömmlicher DSL-Vertrag von 1und1 an einem Telekom Anschluss, kann wie in Punkt (B.III) vorgegangen werden.

Zur Problematik: Lt. AGB von 1und1 ist der Kunde bei einem 2DSL/3DSL/4DSL-Anschluss/Tarif selbst in der Pflicht einen Telefon-Anschluss zu unterhalten. Wird dieser gekündigt ist der 2DSL/3DSL/4DSL-Anschluss/Tarif zwar nicht mehr nutzbar, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die MVLZ des 2DSL/3DSL/4DSL-Anschluss/Tarifs. 1und1 hebt in seinen AGB die Trennung zwischen DSL-Anschluss und DSL-Tarif auf und verhindert so einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag, obwohl dem DSL-Tarif ein „normaler“ Resale-Anschluss von 1und1, geschaltet auf eine T-Com Telefon-Anschluss zugrunde liegt. Die MVLZ ist zu beachten.

Da 1und1 derzeit einen wechsel seines Carriers (von der Deutschen Telekom AG zu Telefonica) plant, ist es wahrscheinlich, dass sehr bald auch entbündelte DSL Anschlüsse bereitgestellt werden oder schon bereitstehen. Bitte umbedingt bei 1und1 die Kündigungsbedinungen erfragen!

(D) Gesonderte Hinweise:

(D.I) Wie macht man es am besten? Was gibt es sonst zu beachten?:

Man sollte sich zuerst auf die beiden Tarife schauen (DSL-Tarif und Telefon-Tarif) und die MVLZ beachten. Sind dort keine MVLZ mehr, dann sollte man die MVLZ des Telefon-Anschlusses abfragen. Kann dieser sofort gekündigt werden, steht dem Wechsel zum Kabelprovider nichts mehr im Wege. An einer genauen Prüfung führt aus wirtschaftlichen Gründen, leider kein Weg vorbei, denn kann ein Vertrag nicht (vorzeitig) gekündigt werden, sollte das Ende der MVLZ abgewartet werden und dann erst der Wechsel zum Kabelprovider erwogen werden, da meistens mehrere Verträge die unrentabelste Alternative darstellen.

Hinweis [D1]: Zu beachten ist auch eine eventuelle Vertragsverlängerung durch den Anbieter um ein Jahr nach Ablauf der MVLZ. Auch hier sollten die AGBs noch mal geprüft werden.

Sollten generell keine Kündigungsfristen (oder nur sehr kurze z.B. zum Monatsende) mehr bestehen ist dies natürlich die beste Situation, denn dann müssen nur die Telefon- und DSL-Tarife gekündigt werden, der Rest (Telefon- und DSL-Anschluss) erledigen sich sozusagen „von selbst“, durch die Kündigung des Telefon-Anschluss durch den Kabelprovider (bitte noch mals die Hinweis [D2] in (D.II) beachten)

Hinweis [D2]: Da viele Provider mehrmonatige Kündigungsfristen in ihren AGBs verankert haben, bietet einige Kabelprovider einen DSL Wechselservice mit dem mehrmonatigen Kostenbelastungen vermieten werden können, vor allem wenn die Rufnummern übernommen werden sollen. Dazu Punkt (D.V) beachten.

(D.II) BITTE BEACHTEN:

Diese Artikel bezieht sich vor allem auf die meist verbreiteten Anbieter, die Deutsche Telekom (T-Com), die 1und1-Internet AG (1und1), sowie Arcor AG & Co.KG (Arcor). Es gibt unzählige weitere Anbieter mit verschiedenen AGBs, so dass eine Prüfung der hier gegeben Infos auf die persönl. Situation unumgänglich ist. Dies trifft auch für Kunden der drei, hier genannten, Anbieter zu! Ggf. können sich bei dem jeweiligen Anbieter die Verträge nochmals durch verschiedene AGBs unterscheiden Auch dies ist in jedem Fall persönl. und fallbezogen zu prüfen! Vorallem bei der Telekom werden derzeit auch deutlich höhere Kündigungsfristen in AGBs der neuen Paketen einführt (siehe dazu (C.III))

Hinweis [D2]: Die telefonische Aussage des Kundenbetreuers an einer Hotline ist nicht rechtsbindenden. Leider ist die Tarifstrukutur vieler Anbieter so kompliziert, dass selbst die Mitarbeiter der Anbieter diese nicht immer bis in letzte Detail verstehen und nicht jede AGBs Version kennen. Zudem sind viele Callcenter, in denen der Anruf der Kunden aufläuft, bereits nicht mehr Teil des Anbieters selbst, sondern eine eigenständige Firma, die dieses Callcenter für den Anbieter betreibt und die Kundenanrufe nach Wunsch des Anbieters bearbeitet. Dies erhöht zusätzlich die Fehlerquote der gesprochenen Auskunft. Auch wenn die Gefahr einer falschen Information druch einen Kundenbetreuer an der telefonische Hotline nicht sonderlich groß ist, kann es doch von Zeit zu Zeit zu einer falschen Informationsdarstellung ggü. dem Kunden kommen, deswegen sei an dieser Stelle vor dieser Gefahr gewarnt. Denn fest steht: Es sind nur die zuletzt akzeptierten AGBs des Anbieters zu dem Produkt bzw. die Zusatzbedingungen für dieses Produkt bindend. Im Zweifel sollte eine schriftliche Anfrage beim Anbieter für Klarheit sorgen.

(D.III) Kosten-Sparen:

Um Kosten zu sparen kann man den Telefon-Tarif (B.II), den DSL-Anschluss (B.III), und den DSL-Tarif (B.IV) auch vor Schaltung des Kabel Internet Anschlusses selbst kündigen, bzw. eine Kündigung zu dem vom Installationspartner gegeben Schaltungsdatum des Kabelprovider Anschluss veranlassen. Dies wird jedoch in den seltensten Fällen funktionieren. Kommt es zudem bei der Schaltung des Kabelinternetanschlusses zu Verzögerungen (z.B. sind Nacharbeiten durch Techniker außerhalb des Hauses am Verteiler oder gar an den Kabeln in der Strasse nötig, bzw. ist die Leitungsstärke zu gering, d.h. der Anschluss kann gar nicht erst geschaltet werden) ist eine Zeit ohne Internet wahrscheinlich. Für Geschäftstreibende und privat Leute die nicht auf ihren Internet-Anschluss verzichten können/wollen, ist dieser Weg somit nicht zu empfehlen.

(D.IV) Noch mehr Informationen:

Leider sind die vom Kabelprovider erhaltenen Auskünfte an vielen Stellen sehr dünn, aber mehr Infos gibt es auch noch hier: Bürgernetz Balzfeld (BB-Forum)

(D.V) DSL Wechselservice:

Seit einiger Zeit bieten einige Kabelprovider ebenfalls einen Wechselservice an, der das Problem adressieren soll, dass einige Telefon Provider eine mehrmonatige Kündigungsfrist hat, bevor ein Anschluss gekündigt werden kann. Das resultierte regelmäßige darin, dass bei einer Rufübernahme von einem Provider mit mehrmonatiger Kündigungsfrist Kosten anfallen, da sich die Verträge vom Kabelprovider und dem Provider der ausgehenden Rufnummern eben um diese mehren Monaten überlappen müssen.

Dieses Problem kann nun umgangen werden. Dazu ist wie folgt vorzugehen: (1) Die Bestellung muss einige Zeit vor dem Ablauf des Vertrages mit dem anderen Provider beim Kabelprovider aufgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Übernahmewunsch der Rufnummer dies auch einige Zeit vor der Kündigungsfrist erfolgen muss. Am besten sollte sich vorher kundig machen wann der alte Vertag gekündigt werden kann (und mit welcher Frist) und dieser Termin (Termin der Abschaltung des alten Vertages) ist im nächsten Schritt anzugeben (2) Bei der Bestellung ist der Termin anzugeben zu dem der Vertrag mit dem bisherigen Provider gekündigt werden kann (3) Am Ende des Bestellprozesses wird eines vom Kabelprovider generiertes Forumlar dem DSL Provider übermittelt werden. Dies ist die Kündigung des DSL Anschlusses, die an diesem geschickt werden muss (4). Der Kabelprovider wird dann die Bestellungen bearbeiten, eine Installation beauftragt, der den Anschluss installiert und vorprovisioniert (d.h. voreingestellt). Dann wird der Kabelprovider den Telefonanschluss kündigen um die Rufnummern zu übernehmen (dies wird entsprechende mit der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen, entsprechendem Datum das in (1) angegeben wurde). All diese Schritte müssen vor der Kündigungsfrist abgeschlossen sein, damit die Kündigung den alten Provider früh genug erreicht. (5) Zu dem in (1) angegeben Termin wird die Rufnummer übernommen, der alte Anschluss abgeschaltet (vom alten Provider) und der Anschluss vom Kabelprovider entgültig auf die finalen Einstellungen provisioniert.

Wichtig dabei ist, dass der Termin der in (1) angegeben wird, auch der Termin ist an dem der Vertrag beim alten Provider gekündigt werden kann, als Beispiel sei hier eine Kündigung zum Quartalsende mit 3-moantiger Kündigungsfrist: Bestellung am 3.11.2008; Installation des Kabelinternet Anschlusses am 22.11.2008 (vorprovisioniert); Kündigung des Anschlusses vom Kabelprovider beim bisherigen Telefonprovider zum 31.3.2009; Am 31.3.2009 wird dann der alte Anschluss gekündigt, der Kabelprovideranschluss freigeschaltet mit den übernommen Rufnummern.

Wieviel vorher die Bestellung beim Kabelprovider aufgegeben wird ist unerheblich, jedoch ist früher immer besser. Zusätzliche Kosten entstehen keine, sondern der Vertrag wird erst ab endgültiger Einrichtungen entsprechend Schritt (5) abgerechnet.

Der DSL Wechselservice ist somit die effektivste Möglichkeit ein doppelte Kostenbelastung zu vermeiden, die Umstellung kann taggenau geplant werden.

(E) Pro forma:

(E.I) Über diesen Artikel:

Der Artikel ist von einer Privatperson (Autor), die nur in privatwirschaftlichen Verhältnis zu KBW steht, erstellt worden.
Der Original-Artikel wird von Zeit zu Zeit vom Autor hier (http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?t=7824) gepflegt und alte Infos korrigiert. Eine Fehlerkontrolle ist durch die Community (Betreffend zum KabelBW Forum) in gewissen Umfang gegeben.


(E.II) Änderungen/Ergänzungen/Aktualität:

- 06.01.2009 (v2.0.4) - | Änderungen: Call und Surf Absatz ergänzt. |
- 28.08.2008 (v2.0.3) - | Änderungen: Portierungsforumar Link neu eingefügt. | Ergänzungen: Einfügen des Wechselservice. |
- 19.01.2008 (v2.0.2.1) - | Änderungen: Hinweis auf Änderungen zum 1.4. |
- 29.11.2007 (v2.0.2) - | Ergänzungen: (C.II) mit Hinweis auf "Verträge von Handynetzbetreibern T-Mobile, Vodafone und O2" erzgänzt. |
- 15.11.2007 (v2.0.1) - | Änderungen: Einen Satz in (B.III). | Ergänzungen: (Wichtiges) etwas erweitert. |
- 16.09.2007 (v2.0) - | Änderungen: Strucktur geändert, weitere kleinere. |
- 12.09.2007 (v1.7.1) - | Änderungen: Punkt "Wichtiges" geändert. |
- 03.08.2007 (v1.7) - | Änderungen: Kapitel (E.IV) 3DSL/4DSL geändert in 2DSL/3DSL/4DSL, sowie alle zugehörigen Formulierungen und Überschriften. |
- 17.07.2007 (v1.6) - | Änderungen: Anpassungen in (Einleitung) und Punkt (A), Neue Überschrift (F) und (F.I), Änderungen in (G), weitere kleinere. | Ergänzungen: (Wichtiges) in (Einleitung) eingefügt, (F.II) mit Hinweis auf (E.III) ergänzt. |
- 07.07.2007 (v1.5) - | Änderungen: (E.III) -> (E.IV). | Ergänzungen: (E.III) neu. | Streichungen: Aktuelles zur Situation der Deutschen Telekom. |
- 05.06.2007 (v1.4) - | Änderungen: (E.II) -> (E.III). | Ergänzungen: (E.I), (E.II) neu. |
- 12.05.2007 (v1.3.1) - | Änderungen: einige Kleinigkeiten, vorallem Satzbau, Rechtschreibung, usw. | Ergänzungen: Aktuelles zur Situation der Deutschen Telekom. |
- 08.04.2007 (v1.3) - | Änderungen: mal wieder Rechtschreibfehler. |
- 07.04.2007 (v1.2) - | Änderungen: (G) angepasst, weitere kleinere. | Ergänzungen: Punkt (E.I), weitere kleinere. |
- 06.04.2007 (v1.1) - | Änderungen: Hauptsächlich Tipp-/Rechtschreibfehler und Satzbau korrigert, kleine Passage(n) zusammengefasst, weitere kleinere. | Ergänzungen: lustiges Inhaltsverzeichnis eingefügt, einige Links eingefügt, weitere kleinere. |
- 05.04.2007 (v1) - | Artikel neu. |

Alle Informationen sind zur Zeit des letzten Edit's (siehe unten) akutell gewesen, ansonsten werden die veralteten oder unvollständigen Stellen/Passagen (durch kursivschreibweise, bspw: Text) ausgewiesen - nur falls (noch) keine neuen Informationen vorliegen.


(E.III) Noch Fragen?:

..kein Problem. Bitte dazu einfach einen neuen Thread aufmachen (bitte keine PN, sondern einen öffentliche Thread, den ein Forum soll immer auch eine Knowledge Base aufbauen) und das Problem detailliert beschreiben. Ich erwarte natürlich, dass ihr den Artikel vorher gelesen hat und auch versucht habt ihn zu verstehen. Wenn trotzdem etwas unklar beschrieben ist oder für euch unverständlich oder ein Teil komplett durch Artikel nicht abgedeckt ist, sind Rückfragen erwünscht. Das hilft mir dann auch ggf. Veränderungen und Ergänzungen im Artikel selbst zu machen.

Aber Achtung: Auch ich kenne nicht alle AGBs. Das ist ebenfalls eure Aufgabe!

(E.IV) Rechtliches:

Alle Angaben verstehen sich natürlich ohne Gewähr, auch wenn die Richtigkeit nach besten Wissen und Gewissen geprüft wurde und jedem Hinweis auf Fehler eines Nutzers dieses Artikels im KBW-Forum so schnell wie möglich nachgegangen wird. Der Artikel erhebt keine trotzdem keine Garantie auf ständige Aktualität und schon gar nicht auf Vollständigkeit.

Zudem ist es notwendig zu erwähnen, dass es bei den derzeitigen Tarifen und AGBs es nicht möglich ist, alle Fälle in einem so (kleinen) Artikel zu brücksichtigen, deswegen können einige Teile dieses Artikels abweichen oder auf einige Verträge nur teilweise oder gar nicht zutreffen. Eine individuelle Prüfung der eingenen/vorliegenden Situation ist unumgänglich!

Für die Veröffentlichung in anderen Foren ist keine Garantie auf Aktualität/Fehlerkontrolle oder Vollständigkeit, gegeben. Supportanfragen werden nur in diesem Forum beantwortet.

Zudem stellt dieser Artikel keine Rechtsauskunft bzgl. eines speziellen Vertrages dar und alle Angaben sind in individueller Situation geanu zu prüfen.

Des weiteren gilt für alle Links, die in diesem Artikel verwendet werden: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der (extern) verlinkten Seiten habe. Deshalb distanzieren ich mich hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Artikel ausgebrachten Links! Des weiteren übernehmen wir keine Verantwortung für die Leistungen der jeweiligen Firmen/Geschäfte.


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