Widerruf und ausstehende Zahlung, RA nötig?

mirage

Vice Admiral Special
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Hi Leute,

ich war schon eine sehr lange Zeit nicht mehr bei euch. Meine Kinder nehmen viel Zeit in Anspruch. Aber wenn ich eine Frage hatte, konnte ich mich aufs Forum verlassen. :)

Folgender Sachverhalt. Am 02.05.20 habe ich für unser 3. einen Kinderwagen online bestellt, via Mail von einem großen Babyzubehörhändler, Anzahlung 360€ geleistet. Liefertermin sollte +4 Wochen sein.

Am 15.06.20 leistet ich die Restzahlung iHv. 560€ Erst am 17.06. erfolgte die Versendung der Ware via DHL, 2 Paketsendungen. Am 19.06.20 erfolgte die Teilzustellung.
2. Paket war weg... Kind am 18.06.20 gekommen und ich brauchte einen Kinderwagen, also um schnelle Bearbeitung gebeten... Kam nichts von denen (Händler). DHL beschwert etc. pp Paket war verschollen, man müsse erst einen Nachforschungsauftrag einleiten etc. pp, so der Händler.

Am 24.06. wurde es mir zu bunt und habe den Vertrag widerrufen. Die erste Teillieferung auf eigene Kosten, 18€, zurück gesandt. Kam dort auch pünktlich und ordentlich an.

Das 2. Paket wurde am 28.06 von DHL wiedergefunden und als beschädigt deklariert, umverpackt und sollte zugestellt werden. Ich habe die Annahme am 01.07.2020 verweigert, nach Rücksprache mit dem Händler.

Aktuell warte ich immer noch auf meine knapp 1.000€, da die 2. Lieferung (beschädigte Sendung) nach wie vor nicht beim Absender eingetroffen ist. Der Händler verweigert die Erstattung, weil er die Warensendung nicht zurück habe, so die Begründung. Lt. DHL Sendungsnummer pendelt das Paket immer zw. Obertshausen und unserem Paketzentrum hin und her.... keine Ahnung warum, habe auch schon am 15.06.20 DHL angerufen und gesagt, dass das einfach zurück soll....

Ist das Vorgehen des Händlers rechtens? Für mein Empfinden nicht, da ich das Paket nie in den Händen hatte... Es tut mir leid, dass DHL nicht durchsieht aber dies kann doch nicht mein Problem sein und 1000€ sind 1000€...

Gruß
mirage
 
Soweit ich weiß, trägt der Händler das Versandrisiko.
Also egal, was DHL da eigentlich veranstaltet - es ist Sache des Händlers, sich mit DHL auseinanderzusetzen.

Ich würde dem Händler eine letzte Frist setzen (14 Tage dürften üblich sein) und ihm auch klar mitteilen, dass das Versandrisiko nicht Sache des Kunden ist.
Egal ob das Paket weg oder beschädigt ist - Du hattest damit ja nichts zu tun und der Händler muss sich ohnehin mit DHL über evtl. Entschädigungen unterhalten. auseinandersetzen.

Ich finde ja schon die Anzahlung ungewöhnlich. Das klingt auf den ersten Blick nach leerer Kasse des Händlers.
 
Gute Nachrichten, Geld kam eben an... Deren Glück. Ich wäre zum Anwalt gegangen und wollte mir auch die Anwaltskosten erklagen.
 
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