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Wie Gebührenjäger im Internet abzocken
- Ersteller superkraut
- Erstellt am
superkraut
Vice Admiral Special
Ich hoffe ich bin im richtigen bereich mit der nachricht aber da es ja HP betrifft sollte ich ja wohl am richtigen ort sein.
Quote web.de
Hamburg (dpa) - Einst durchstöberten sie die Anzeigenseiten der Zeitungen, mittlerweile haben sie das Internet als lukrative Einnahmequelle entdeckt: Professionelle Abmahner können den Aufbau einer eigenen Homepage schnell zur kostspieligen Rechtsfalle werden lassen.
Seit dem Start des neuen Teledienstegesetzes (TDG) zu Jahresbeginn stehen online präsente Handwerker ebenso im Visier der Abzocker wie Familien, auf deren Homepage neben Kinderfotos ein kleiner Werbebutton prangt.
Die strengen TDG-Regeln sollen vor Missbrauch schützen - und öffnen ihm gleichzeitig Tür und Tor. «Massen-Abmahnungen hat es früher schon gegeben, aber jetzt bekommen diese Leute Verstöße von einer Suchmaschine auf Knopfdruck ins Haus geliefert», klagt Rudolf Koch, Bundesrechtsreferent beim Verband Deutscher Makler für Grundbesitz (VDM). «Die Idee hinter dem Gesetz ist gut, die Umsetzung aber ist blödsinnig.»
Zu viele Angaben würden den Homepage-Betreibern abverlangt, zudem sei der Kreis vom Gesetz Betroffener zu weit gefasst, kritisiert der Rechtsexperte und Sprecher der Initiative Abmahnungswelle.de. «Grausig», beschreibt auch Juraprofessor Heinrich Wilms von der Universität Konstanz das Gesetz, dass teils «abwegig viele Details» verlange.
Ein Friseur, der in seinem Webimpressum nicht die zuständige Standesvertretung angibt, verstößt ebenso gegen das TDG wie ein Altenheim, das ein Newsletter-Abonnement gegen Angabe des Namens anbietet. Dem TDG nach ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen - und damit abmahnungsfähig. «98 Prozent derjenigen, die vom Gesetz betroffen sind, haben noch nie was davon gehört», schätzt Wilms.
Auch Hobbykicker und Kegelbrüder bleiben von den modernen Mahngebühr-Jägern nicht verschont: Nur die wenigsten Freizeitsportler wissen, dass auch sie ein Impressum auf die Website stellen müssen, wenn sie als eingetragener Verein online gehen. Ausgenommen von der Anbieter-Kennzeichnung sind nur rein private Webseiten - wobei es auch hier Ausnahmen gibt: «Beispielsweise dann, wenn die Seite über einen Billiganbieter betrieben wird und dieser Werbebanner auf die Seite setzt», erklärt Koch.
Nicht selten macht das Beispiel der Abzocker Schule: «Ein Unternehmen aus Hannover hat Betriebe der selben Branche wegen Impressum-Fehlern abgemahnt und je 75 Euro Gebühr verlangt - unter anderem von einer Münchner Firma. Die hat jetzt eine eigene Karriere als Abmahner begonnen», berichtet Koch.
Ursprünglich sollte das Instrument der Abmahnung aufwendige Klagen auf Unterlassung vermeiden helfen: Bei unlauterem Wettbewerb eines Konkurrenten kann dieser abgemahnt werden. Sieht der Mitbewerber sein Unrecht ein, zahlt er eine Gebühr an den Abmahner und verpflichtet sich, im Falle eines erneuten Verstoßes eine Strafe zu zahlen. «Im Prinzip eine gute Idee, nur sind einige Leute schnell auf die Idee gekommen, dass man damit Geld verdienen kann», sagt Koch. In einem Fall habe ein Anwalt mehr als 4300 Abmahnungen an einem Tag abgeschickt. «Quer durch alle Branchen und zum Großteil absolut unberechtigt.»
Kleinen Unternehmen sei zu empfehlen, auf Abmahnungen von Mitbewerbern wegen Fehlern im Impressum gar nicht zu reagieren, sondern die - meist ausbleibende - Klage abzuwarten, sagt Juraprofessor Wilms. Bei Abmahnung durch einen Verband sollte ein Anwalt aufgesucht werden.
unquote
cheers
Quote web.de
Hamburg (dpa) - Einst durchstöberten sie die Anzeigenseiten der Zeitungen, mittlerweile haben sie das Internet als lukrative Einnahmequelle entdeckt: Professionelle Abmahner können den Aufbau einer eigenen Homepage schnell zur kostspieligen Rechtsfalle werden lassen.
Seit dem Start des neuen Teledienstegesetzes (TDG) zu Jahresbeginn stehen online präsente Handwerker ebenso im Visier der Abzocker wie Familien, auf deren Homepage neben Kinderfotos ein kleiner Werbebutton prangt.
Die strengen TDG-Regeln sollen vor Missbrauch schützen - und öffnen ihm gleichzeitig Tür und Tor. «Massen-Abmahnungen hat es früher schon gegeben, aber jetzt bekommen diese Leute Verstöße von einer Suchmaschine auf Knopfdruck ins Haus geliefert», klagt Rudolf Koch, Bundesrechtsreferent beim Verband Deutscher Makler für Grundbesitz (VDM). «Die Idee hinter dem Gesetz ist gut, die Umsetzung aber ist blödsinnig.»
Zu viele Angaben würden den Homepage-Betreibern abverlangt, zudem sei der Kreis vom Gesetz Betroffener zu weit gefasst, kritisiert der Rechtsexperte und Sprecher der Initiative Abmahnungswelle.de. «Grausig», beschreibt auch Juraprofessor Heinrich Wilms von der Universität Konstanz das Gesetz, dass teils «abwegig viele Details» verlange.
Ein Friseur, der in seinem Webimpressum nicht die zuständige Standesvertretung angibt, verstößt ebenso gegen das TDG wie ein Altenheim, das ein Newsletter-Abonnement gegen Angabe des Namens anbietet. Dem TDG nach ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen - und damit abmahnungsfähig. «98 Prozent derjenigen, die vom Gesetz betroffen sind, haben noch nie was davon gehört», schätzt Wilms.
Auch Hobbykicker und Kegelbrüder bleiben von den modernen Mahngebühr-Jägern nicht verschont: Nur die wenigsten Freizeitsportler wissen, dass auch sie ein Impressum auf die Website stellen müssen, wenn sie als eingetragener Verein online gehen. Ausgenommen von der Anbieter-Kennzeichnung sind nur rein private Webseiten - wobei es auch hier Ausnahmen gibt: «Beispielsweise dann, wenn die Seite über einen Billiganbieter betrieben wird und dieser Werbebanner auf die Seite setzt», erklärt Koch.
Nicht selten macht das Beispiel der Abzocker Schule: «Ein Unternehmen aus Hannover hat Betriebe der selben Branche wegen Impressum-Fehlern abgemahnt und je 75 Euro Gebühr verlangt - unter anderem von einer Münchner Firma. Die hat jetzt eine eigene Karriere als Abmahner begonnen», berichtet Koch.
Ursprünglich sollte das Instrument der Abmahnung aufwendige Klagen auf Unterlassung vermeiden helfen: Bei unlauterem Wettbewerb eines Konkurrenten kann dieser abgemahnt werden. Sieht der Mitbewerber sein Unrecht ein, zahlt er eine Gebühr an den Abmahner und verpflichtet sich, im Falle eines erneuten Verstoßes eine Strafe zu zahlen. «Im Prinzip eine gute Idee, nur sind einige Leute schnell auf die Idee gekommen, dass man damit Geld verdienen kann», sagt Koch. In einem Fall habe ein Anwalt mehr als 4300 Abmahnungen an einem Tag abgeschickt. «Quer durch alle Branchen und zum Großteil absolut unberechtigt.»
Kleinen Unternehmen sei zu empfehlen, auf Abmahnungen von Mitbewerbern wegen Fehlern im Impressum gar nicht zu reagieren, sondern die - meist ausbleibende - Klage abzuwarten, sagt Juraprofessor Wilms. Bei Abmahnung durch einen Verband sollte ein Anwalt aufgesucht werden.
unquote
cheers
Redcliff
Grand Admiral Special
servus,
ich schaff den thread mal richtung
"recht u. gerechtigkeit".....ich denke da passt er besser hin.....
ich schaff den thread mal richtung
"recht u. gerechtigkeit".....ich denke da passt er besser hin.....
superkraut
Vice Admiral Special
ich hoffe nur du hast dich da nicht verhoben, habe da eben ta tü ta ta gehört und das ging in richtung Nied.
mache mir jetzt echt sorgen
sag bescheid ich geb es an meine haftpflicht weiter
cheers
mache mir jetzt echt sorgen
sag bescheid ich geb es an meine haftpflicht weiter
cheers
Redcliff
Grand Admiral Special
servus,
...das tatü tata ist zu meinem nachbarn, der hat beim rüberheben geholfen......bis es plötzlich knacks machte........Original geschrieben von superkraut
ich hoffe nur du hast dich da nicht verhoben, habe da eben ta tü ta ta gehört und das ging in richtung Nied.
mache mir jetzt echt sorgen
sag bescheid ich geb es an meine haftpflicht weiter
cheers
Sepp
Grand Admiral Special
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Alles wird heisser gekocht, als es gegessen wird. Abmahnkosten (Anwaltskosten) geltend zu machen, ist nicht ganz so einfach.
mj
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Moment, hab ich das jetzt richtig verstanden: Wenn ich eine private Webseite betreibe, mir jedoch beim Provider zwangsmäßig ein PopUp beim ersten Aufruf eingeblendet wird, bin ich abmahnungsfähig? Wie kann so etwas passieren, schließlich hab ich auf die PopUps meines Anbieters keinerlei Einfluss.
SUNSHINE
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Das gleiche dachte ich mir auch. Und ich geb´s zu: Ich hab keinen blassen Schimmer...