Windows Vista License Key bei Ebay verkaufen?!

tuv4x

Lt. Commander
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Hi!

Ich habe den License Key von meinem Notebook bei Ebay verkauft, nachdem ich dort auch ähnliche Auktionen gesehen habe...

Ich habe das Notebook ohne OEM-Recovery DVD gekriegt, da es B-Ware ohne Zubehör war.

In meiner Auktion habe ich aber vorher deutlich gemacht:

"Wichtig: Zur Versteigerung steht nur der Produkt Key, das Angebot beinhaltet keinen Software-Datenträger. Bieten Sie bitte nur auf diesen Artikel, wenn Sie bereits eine entsprechende Windows Version besitzen und lediglich eine weitere Betriebslizenz benötigen.

Der Key wird direkt nach Zahlungserhalt per E-Mail gesendet.
Zusätzlich werde ich ein Foto von dem Aufkleber mit Key machen und Ihnen als Screenshot per E-Mail schicken.

(Ich könnte auch versuchen den Aufkleber zu lösen und per Post zu versenden, leider riss er mir schon an den Ecken ein, sodass ich nicht garantieren kann, den Aufkleber sauber gelöst zu bekommen!)
"

Der Käufer hat mir das Geld überwiesen, ich habe 2 Fotos von meinem Notebook gemacht und ihm zukommen lassen. Danach habe ich den Aufkleber versucht abzumachen, aber leider ging er inne Wicken.

Dann kam natürlich die Antwort des Käufers, dass ausgemacht war, dass ich den Aufkleber mit verschicke und er diesen nun auch haben will.

Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass dieser kaputt ging und ich dies explizit vorher geschrieben habe.

Jetzt fordert er sein Geld wieder oder er würde zur Polizei/Anwalt gehen, da ich illegale Software vertreibe.

Ich habe mittlerweile über Google herausgefunden, dass der Lizenz-Key ohne das "Siegel" ungültig ist. Aber! ich habe auch irgendwo gelesen, dass diese Auffassung nur die von Microsoft sei und nicht bestand eines Gesetzes.

Danach hatte ich dem Käufer angeboten, dass Geld abzgl. Provision/Gebühren zurück zu überweisen. Aber er beharrt auf den kompletten Betrag und wenn ich bis nächste Woche nicht zahle, will er zu seinem Anwalt.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, da der Typ ja meinen Key nun kennt und er kann ihn ja schon längst registriert haben.
Außerdem würde mich interessieren ob er überhaupt rechtlich gegen mich vorgehen kann.

Ich weiß echt nicht mehr weiter, was ich machen soll..

Ich hoffe jemand von euch kennt sich damit aus! Danke schonmal für jeden Tip!!!
 
"Wichtig: Zur Versteigerung steht nur der Produkt Key, das Angebot beinhaltet keinen Software-Datenträger. Bieten Sie bitte nur auf diesen Artikel, wenn Sie bereits eine entsprechende Windows Version besitzen und lediglich eine weitere Betriebslizenz benötigen.

Der Key wird direkt nach Zahlungserhalt per E-Mail gesendet.
Zusätzlich werde ich ein Foto von dem Aufkleber mit Key machen und Ihnen als Screenshot per E-Mail schicken.

(Ich könnte auch versuchen den Aufkleber zu lösen und per Post zu versenden, leider riss er mir schon an den Ecken ein, sodass ich nicht garantieren kann, den Aufkleber sauber gelöst zu bekommen!)
"

wenn das der wortlaut ist, dann solltest du dich an ebay wenden, weil er nicht zahlt. nicht umgekehrt.
 
Genauso hab ich es in die Auktion geschrieben.

Bezahlt hat er ja, ich habe das Geld ja erhalten. Aber er will das Geld zurück oder er würde zur Polizeit/Anwalt gehen, da es wohl illegal sei ohne Aufkleber Lizenzen zu verkaufen.

Ich kenne mich da leider selber nicht so aus.
 
Versetz dich mal in die Lage des anderen, mit ein paar Fotos und ein paar Ebay-Mails in der Hand hätte ich auch nicht das Gefühl, eine gültige Lizenz erworben zu haben. Egal was in der Beschreibung stand. Bei einer etwaigen Kontrolle oder ähnlichem hätte er ziemlich schwache Karten. Der Aufkleber ist wirklich vollständig zerstört, als solcher gar nicht mehr erkennbar oder einfach nur nicht mehr komplett lesbar?
 
.....

(Ich könnte auch versuchen den Aufkleber zu lösen und per Post zu versenden, leider riss er mir schon an den Ecken ein, sodass ich nicht garantieren kann, den Aufkleber sauber gelöst zu bekommen!)
"
.....

Dann kam natürlich die Antwort des Käufers, dass ausgemacht war, dass ich den Aufkleber mit verschicke und er diesen nun auch haben will.

Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass dieser kaputt ging und ich dies explizit vorher geschrieben habe.
.....

Tja dann schicke ihm den kaputten Aufkleber *noahnung*
Abgemacht war das er im Fall der Fälle einen zerrissenen Lizenzaufkleber zugeschickt bekommt. Den kann er ja auch haben also soll er ihn haben.

Dieses er geht zur Polizei würde ich ihm ausreden da er ja scheinbar wissentlich dann illegale Software gekauft hat. Dann wäre er also mit dran :P
 
was ist denn daran bitte illegal?

soll der seine 200€ für den anwalt bezahlen, du hast nix falsch gemacht. schick ihm den zerfetzten aufkleber und gut ist.
 
Der Aufkleber ist eigentlich unbrauchbar. Den hab ich auch wieder ausm Müll gefischt. Da ich bis zu seiner E-Mail nicht wirklich gewusst habe wie wichtig der Aufkleber ist.

Wie sieht das denn rein Rechtlich gesehen aus? Ich meine wer garantiert mir, dass er den Key nicht schon benutzt hat!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Aufkleber ist der Beweis, dass die Software lizensiert ist. Ohne den ist eine Winows-Lizenz keine Windows-Lizenz. Ich finde, ihr habt das beide ziemlich verdusselt: Du willst eine Software ohne die dazu gehörenden Legitimatons-Dokumente (d.h., Aufkleber verkaufen, und er lässt sich drauf ein einen laut Angaben im Auktionstext bereits beschädigten Key zu kaufen.

Ich würde mich nicht drauf einlassen. Mach die Transaktion ordnungsgemäß rückgängig, zahl ihm sein Geld vollständig zurück und einigt euch auf Fiede. Dann versuche, über den Hersteller/Verkäufer deines Notebooks eine neuen Windows-Aufkleber zu bekommen. Wenn du nicht weist, wie man so ein Ding unbeschädigt verkaufen kann, dann lass es einfach sein.
 
Ich würde mich nicht drauf einlassen. Mach die Transaktion ordnungsgemäß rückgängig, zahl ihm sein Geld vollständig zurück und einigt euch auf Fiede. Dann versuche, über den Hersteller/Verkäufer deines Notebooks eine neuen Windows-Aufkleber zu bekommen. Wenn du nicht weist, wie man so ein Ding unbeschädigt verkaufen kann, dann lass es einfach sein.

Genau so ist das!


Du hast den Käufer schlicht betrogen, er könnte dich jetzt einfach anzeigen. Die Anzeige würde auch durchgehen und du würdest einen Strafbefehl vom Staatsanwalt bekommen, wegen Betrug. Die legen die Sache ganz einfach so aus das du nie vor hattest das Teil zu übergeben.
 
Och, wieso denn? Man kann doch die Mitteilung einer Buchstaben- und Zahlenfolge verkaufen, oder nicht? Und den Versuch, einen Aufkleber abzumachen und das Ergebnis dieses Versuches zuzuschicken, dass kann man doch auch verkaufen, oder nicht? Und mehr hat er doch nicht versprochen. Jeder ist frei, dieses Angebot mit dem darin steckenden Risiko anzunehmen oder nicht. Das müsste schon ein sittenwidriges Angebot sein, um da Ärger zu bekommen......

Ob aus solchen Transaktionen überhaupt eine "gültige Lizenz" erwächst, ist eh eine ganz andere Frage. Nach Urheberrecht darf man nämlich mit einem Datenträger genau eine funktionierende Installation erstellen. Jede weitere Installation von diesem Datenträger müsste explizit von MS genehmigt werden, und die sind da tendentiell eher rigide.......

Nur nebenbei: Solche Aufkleber sichert man, indem man eine durchsichtige Klebefolie drüberklebt und dann vorsichtig alles abmacht......
 
Och, wieso denn? Man kann doch die Mitteilung einer Buchstaben- und Zahlenfolge verkaufen, oder nicht? Und den Versuch, einen Aufkleber abzumachen und das Ergebnis dieses Versuches zuzuschicken, dass kann man doch auch verkaufen, oder nicht? Und mehr hat er doch nicht versprochen. Jeder ist frei, dieses Angebot mit dem darin steckenden Risiko anzunehmen oder nicht.

Erzähle das mal einem Staatsanwalt oder der Polizei bei der Vernehmung. Hast die Lacher ganz sicher auf deiner Seite.
 
Ich würde wie gesagt nichts riskieren.
Zum Verkauf stand eine Software-Lizenz. Diese ist im speziellen Fall vom Vorhandensein des Aufklebers abhängig, um überprüfbar zu sein.
Der Käufer hat auf eine gültige Lizenz geboten und die gekauft. Dieser Kaufvertrag müsste nun von dir erfüllt werden. Er kann nun denke ich sogar auf Erfüllung bestehen, d.h. er könnte von dir eine gültige Lizenz verlangen, wenn er eklig wird. Im Endeffekt müsstest du dann selbst eine neue Lizenz irgend woher kaufen und sie ihm (zum erzielten vermutlichen Spottpreis) geben, wobei du nochmal orgendlich drauf zahlen würdest.

Nein, das wäre mir zu heiß. Wenn er dir schon friedlich anbietet, die Sache nach einer vollen Rückzahlung zu vergessen, dann würde ich darauif unbedingt auch eingehen!
 
Erzähle das mal einem Staatsanwalt oder der Polizei bei der Vernehmung. Hast die Lacher ganz sicher auf deiner Seite.

Worüber genau sollten sie denn lachen? Zunächst muss man fragen, welche Rechtsnorm denn verletzt sein sollte. Wenn Staatsanwalt und Polizei lachen sollen, muss es ein strafbares Delikt sein, um das es geht. Ein Urheberrechtsvergehen kann nicht vorliegen, weil keine Software vertickt wurde. Auch wenn MS das möglicherweise anders sehen würde. Aber er hat keine Softwarekopie vertrieben und die schöpferische Höhe des Produktkeys dürfte kaum ausreichend sein, um der Buchstaben- und Zahlenfolge ein Schutzrecht zuzugestehen. Spätestens, wenn er den zerknüllten Originalaufkleber verschickt, ist das eh irrelevant. Betrug? Nun, Betrug wäre es, wenn er etwas anderes vorgegeben hätte zu verkaufen, als er denn tatsächlich geliefert hat. Seine Ausführungen, um was es in der Versteigerung ging, halte ich aber für ziemlich eindeutig und wenig missverständlich. Was genau hätte der Käufer denn erwarten sollen angesichts des Versteigerungstextes?

Man könnte sich höchstens daran aufhängen, wie er die Versteigerung angepriesen hat. Insbesondere die Überschrift zur Versteigerung wäre interessant. Wenn da so etwas steht wie "Versteigere eine Vista Software-Lizenz" dann ist das so eine Sache. Besonders, wenn lang und breit der Anschein für eine andere Verkaufsware erweckt wird, und dann ganz klein in Grau auf Weiß nach seitemlangen Scrollen die oben genannten Einschränkungen kommen, dann geht das ganze ins betrügerische über. Ich habe, ohne die Versteigerung nun gesehen zu haben, nicht den Eindruck, dass es so war. Davon ab: Was genau ist denn eine Vista Software-Lizenz? Das Urheberrecht in Deutschland kennt die Lizensierung von Standard-Von-der-Stange Software nämlich eigentlich garnicht. Und dann wirds kompliziert......Welche Rechte und Pflichten aus dem Aufkleber für den Inhaber des Aufklebers auf der einen und für MS auf der anderen Seite entstehen, ist jedenfalls gerichtlich noch nie definitiv geklärt worden. Die neutralste Überschrift und völlig unkritisch wäre: "Versteigere Vista Produkt-Key". Mit den dazu oben genannten Erläuterungen und dem Versprechen, den Key selber nicht mehr zu nutzen, wäre die Sache wasserdicht IMHO. Das Verkaufen eines Aufklebers kann niemand, auch MS nicht, verhindern. Ob aus dem Besitz des Aufklebers dann für den Käufer irgendwelche anderen Rechte entstehen, kann dem Verkäufer des Aufklebers völlig egal sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
larsbo, du schrammst komplett am Thema vorbei. "Schöpferische Höhe enes Product Keys" - nicht schlecht ;). Und auch um Betrug geht es (erst mal) nicht. Es geht darum, dass etwas verkauft wurde, was er nun aber nicht liefern kann/will.

Die Behauptung, tuv4x wusste nicht dass der Aufkleber für den Verkauf essentiell ist, ändert nichts daran, dass er ihn trotzdem liefern müsste, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Wenn der Aufkleber nun zerstört ist, ist der Gegenstand des Kaufvertrags zerstört.
Der Käufer hat aber ein Recht darauf, die gekaufte Ware zu erhalten - da kann sich der Käufer nicht einfach mit "ist leider kaputt gegangen" rausreden: Im Zweifelsfall muss er auf eigene Kosten Ersatz beschaffen. Wenn der Käufer nun lediglich auf eine volle Rückvergütung besteht, ist das für tuw4x allemal besser, als würde er auf die Lieferung bestehen (was ja die teure Beschaffung einer Ersatz-Ware bedeuten würde).
 
@larsbo

Das hat rein gar nichts mit Urheberrecht oder sonstigem was zu schaffen, er hat bei eBay eine Windows Lizenz angeboten und sich auch bezahlen lassen. Aber geliefert hat er nichts außer Ausflüchte.

Betrug ist nichts anderes, sondern schlicht und ergreifend wenn ich jemanden etwas verkaufe und es ihm wissentlich nicht liefern werde. Und genau das ist hier passiert.

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und das ist hier passiert. Er behauptet das es kein Vorsatz war aber wie möchte er das nun beweisen?

Ich habe mal etwas RAM vor Jahren bei eBay verkauft, ich war so dumm und habe es unversichert Versand. Das ganze ist leider nie beim Käufer angekommen. Ich konnte es nicht glaubhaft beweisen und flups hatte ich einen Strafbefehl über 600€ im Haus, wegen Betrug.

Da hast du mal was handfestes, ist genau das selbe hier, was verkauft aber nichts geliefert. Und das ist Betrug.
 
@larsbo

Das hat rein gar nichts mit Urheberrecht oder sonstigem was zu schaffen, er hat bei eBay eine Windows Lizenz angeboten und sich auch bezahlen lassen. Aber geliefert hat er nichts außer Ausflüchte.

Betrug ist nichts anderes, sondern schlicht und ergreifend wenn ich jemanden etwas verkaufe und es ihm wissentlich nicht liefern werde. Und genau das ist hier passiert.

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und das ist hier passiert. Er behauptet das es kein Vorsatz war aber wie möchte er das nun beweisen?

Ich habe mal etwas RAM vor Jahren bei eBay verkauft, ich war so dumm und habe es unversichert Versand. Das ganze ist leider nie beim Käufer angekommen. Ich konnte es nicht glaubhaft beweisen und flups hatte ich einen Strafbefehl über 600€ im Haus, wegen Betrug.

Da hast du mal was handfestes, ist genau das selbe hier, was verkauft aber nichts geliefert. Und das ist Betrug.
Wie soll er betrügen, wenn er alles aus dem Angebotstext (Vertrag) erfüllt hat? Zur Not sendet er noch den kaputten Aufkleber ein, welcher ja mit einer gültigen Lizenz verbunden war, und gut ist's.
Solang die Hinweise nicht im Angebot versteckt waren geht das meiner Meinung nach voll in Ordnung.
 
Das Angebot aus dem Angebotstext ist aber afaik keine gültige Windows-Lizenz.

Ein Scan oder Bild einer Digitalkamera eines Windows-Keys - das ist doch NICHTS wert, den kann man 20 anderen Leuten mailen und da auch Geld für verlangen, das einzige was der Käufer als Garantie hat, ist das Versprechen des Verkäufers den Key selbst nicht mehr zu nutzen und ihn nicht anders weiterzuverteilen.

In der Auktion wird erstmal allein die Zahlenfolge angeboten, das Angebot den Aufkleber samt Echtheitssiegeln usw zu verschicken ist bei dem Text doch eher als Option ausgelegt, wenn ein Käufer den Aufkleber denn unbedingt haben will, würde er ihn auch bekommen, ansonsten sähe der Verkäufer seine Pflicht wahrscheinlich mit dem Abschicken der Email mit dem Aufkleberscan erfüllt.

Der Verkäufer hat schreibt doch sogar selbst:

Wie sieht das denn rein Rechtlich gesehen aus? Ich meine wer garantiert mir, dass er den Key nicht schon benutzt hat!?

Er hat Angst der Käufer könnte die gemailte Zahlenfolge nun zum Aktivieren seiner Vista-Installation nutzen, dabei müsste der Käufer doch ebenso Angst haben, dass der Verkäufer den Key weiternutzt, immerhin hat er ja sogar noch den Lizenz-Aufkleber und wäre bei einer Kontrolle aus dem Schneider.


Das Geld vollständig zurück überweisen und beim nächsten Mal vorher informieren woraus ein gültiger Key besteht - ganz sicher nicht aus einer JPEG-Datei die genau so gut aus Photoshop stammen könnte.
 
Hier kann der Verkäufer schlicht davon ausgehen das der Aufkleber Versand wird. Sonst ist genau das erfüllt : "...daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,.."
Also ein Betrug.
Die Weitergabe der Zahlenfolge ist überhaupt nicht erlaubt. Und darum kann der Käufer davon ausgehen auch den Aufkleber zu erhalten.

Und darum sollte der Verkäufer hier wie schon so oft geschrieben das Geld + Entschuldigung sofort zurück geben. Weil er sonst einen neuen Aufkleber besorgen darf.

In dem Text steht kein Wort davon das der Aufkleber nicht versendet werden soll. Es steht lediglich das versucht werde kann den Aufkleber zu lösen. Also kann selbiger genau so gut auf irgend etwas kleben das mit Versand werden kann.

Es wurde hier absichtlich "um den heißen Brei geschrieben" hätte er geschrieben den Aufkleber versende ich aber nicht, wäre die Auktion gleich im eBay Mülleimer gelandet. All das sind Indizien dafür das hier ein Betrug vor liegt. Hier wurde absichtlich getäuscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, absichtlich getäuscht sicher nicht. Immerhin hat der Thread-Ersteller ja gesagt, dass ihm erst nachträglich bewusst wurde, wie wichtig der Aufkleber eigentlich ist.
Statt "Betrug" würde ich "Irrtum" sagen - was aber an Rechten und Pflichten nichts ändert. Deswegen ist eine einvernehmliche Rückabwicklung die weitaus beste Lösung.

Allerdings scheint sich der Thread-Ersteller eh nicht mehr zu betreiligen.
 
Wenn es ein Irrtum war hätte er sofort das Geld zurück gegeben. Hat er das denn? Wohl kaum er hat versucht sich rauszuwinden und wollte das Geld behalten.
 
Hier kann der Verkäufer schlicht davon ausgehen das der Aufkleber Versand wird. .

Du meinst den Käufer vermute ich. Aber warum kann der Käufer davon ausgehen? Es steht doch klipp und klar da: Verkaufe den Key, und wenns klappt wird der Aufkleber auch noch verschickt. Ausdrücklich keine Garantie, dass der Aufkleber heile bleibt. Das ist nicht missverständlich ausgedrückt IMHO.

Man kann sich doch als Käufer nicht einfach irgendwas zu dem Angebot dazudenken, was eindeutig nicht da steht!
.
EDIT :
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larsbo, du schrammst komplett am Thema vorbei. "Schöpferische Höhe enes Product Keys" - nicht schlecht ;). Und auch um Betrug geht es (erst mal) nicht. Es geht darum, dass etwas verkauft wurde, was er nun aber nicht liefern kann/will.

Die Behauptung, tuv4x wusste nicht dass der Aufkleber für den Verkauf essentiell ist, ändert nichts daran, dass er ihn trotzdem liefern müsste, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Wenn der Aufkleber nun zerstört ist, ist der Gegenstand des Kaufvertrags zerstört.
Der Käufer hat aber ein Recht darauf, die gekaufte Ware zu erhalten - .

So vorbei am Thema ist das nicht. Erstens: Warum wurde etwas verkauft, was nicht geliefert wurde? Er hat doch ausdrücklich gesagt, dass er den heilen Aufkleber vermutlich nicht liefern kann! Diese Aussage ist Teil des Kaufvertrages!

Zweitens: Wenn man sich aber an der Begrifflichkeit der Lizenz hochziehen möchte, die verkauft worden sei, dann gehen meine Auslassungen zur Frage, was denn genau eine Lizenz ist keinesfalls am Thema vorbei.

Aber nochmal, selbst wenn in der Überschrift zur Versteigerung eine Vista-Lizenz angeboten wurde, aber im darauffolgenden Text, der das Angebot erläutert, genau beschrieben ist, dass der Key als Buchstaben- und Zahlenfolge verkauft wird und für die unversehrte Überlassung des Aufklebers nicht garantiert werden kann, wenn dazu noch dieser Text nicht kleingedruckt grau-auf-weiß nach massivem Scrollen erst mit der Lupe zu entziffern ist sondern ganz normal als deutlicher Teil des Angebots erschien, dann stört selbst die Überschrift "Verkaufe Vista-Lizenz" nicht IMHO.

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass nach der eindeutigen Festlegung, was denn nun über den Ladentisch gehen wird, es danach das Risiko des Käufers ist, sollte im weiteren Verlauf MS der Meinung sein, dass sei aber keine gültige Vista-Lizenz, was der Käufer da habe. Trotzdem habe ich ja auch schon oben zugegeben, dass die Verwendung Vista-Lizenz in einer solchen Versteigerung unglücklich ist. Ich persönlich würde nie von einer Lizenz reden bei Softwareverkäufen, sondern immer nur genau das nennen, was ich auch physisch verkaufe, also eine original CD samt Key-Aufkleber, oder nur einen Key-Aufkleber, oder nur einen Key. Das vermeidet Streitigkeiten, sollte MS irgendwann mal der Meinung sein, das sei keine Lizenz und wir verweigern die Aktivierung.

Zur genauen Beurteilung wäre es hübsch, wenn man die Versteigerung mal sehen könnte. Aber der TE schreibt selbst in der Überschrift "Vista Lizense Key bei Ebay verkaufen", und genau das hat er IMHO gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann gern eine Dienstleistung aus dem Abschicken eines Scans der Unterseite seines Notebooks machen und zufällig vergessen den Key dabei unleserlich zu machen - aber damit verkauft er nicht die Lizenz den Key zu nutzen.

Er könnte dieses Foto an tausend andere weiterverkaufen, er kann aus der Auktion auch ein Sofort-Kaufen Angebot mit 1000 verfügbaren Einheiten machen - zu je 10€.

Damit bekommt er schnell viel Geld - wird es aber auch sehr schnell wieder los wenn Microsoft mitbekommt was er unter dem Verkauf einer Lizenz versteht.

Er hatte doch selbst Angst, dass der Käufer den digital erhaltenen Key nach dem Zurückzahlen des Geldes weiternutzen könnte - aber ebenso müsste der Käufer Angst haben, dass der Key für den er GELD bezahlt hat vom Verkäufer weitergenutzt oder gar weiterverkauft wird.

larsbo, würdest du dich mit dem Scan eines Geldscheines bezahlen lassen?

Oder ein eBay-Angebot kaufen mit folgendem Text:

'Verkaufe ein 30" Apple Cinema Display für 500€, es ist in sehr gutem Zustand und hat keine Pixelfehler. Leider ist es gerade mit der Wand verschraubt, wenn ich es schaffe es abzuschrauben werde ich es in der vollständigen OVP verschicken, falls du Schrauben zu fest sind werde ich nur die OVP ohne das Display verschicken.'

Das Geld zurücküberweisen ist die einzige saubere Lösung, dazu eine fette Entschuldigung und hoffen dass Microsoft das alles nicht mitbekommt.
 
Er kann gern eine Dienstleistung aus dem Abschicken eines Scans der Unterseite seines Notebooks machen und zufällig vergessen den Key dabei unleserlich zu machen - aber damit verkauft er nicht die Lizenz den Key zu nutzen.

Er könnte dieses Foto an tausend andere weiterverkaufen, er kann aus der Auktion auch ein Sofort-Kaufen Angebot mit 1000 verfügbaren Einheiten machen - zu je 10€.

Damit bekommt er schnell viel Geld - wird es aber auch sehr schnell wieder los wenn Microsoft mitbekommt was er unter dem Verkauf einer Lizenz versteht.

Er hatte doch selbst Angst, dass der Käufer den digital erhaltenen Key nach dem Zurückzahlen des Geldes weiternutzen könnte - aber ebenso müsste der Käufer Angst haben, dass der Key für den er GELD bezahlt hat vom Verkäufer weitergenutzt oder gar weiterverkauft wird.

larsbo, würdest du dich mit dem Scan eines Geldscheines bezahlen lassen?

Oder ein eBay-Angebot kaufen mit folgendem Text:

'Verkaufe ein 30" Apple Cinema Display für 500€, es ist in sehr gutem Zustand und hat keine Pixelfehler. Leider ist es gerade mit der Wand verschraubt, wenn ich es schaffe es abzuschrauben werde ich es in der vollständigen OVP verschicken, falls du Schrauben zu fest sind werde ich nur die OVP ohne das Display verschicken.'

Das Geld zurücküberweisen ist die einzige saubere Lösung, dazu eine fette Entschuldigung und hoffen dass Microsoft das alles nicht mitbekommt.

Ob er illegal den Key weiternutzen könnte oder nicht spielt doch keine Rolle. Könnte er auch versuchen, wenn er den Aufkleber verschickt. Ob der Käufer den Key illegal "vervielfältigt" oder nicht spielt auch keine Rolle.

Mit meinen obigen Auslassungen zum Urheberrecht einschl. Schöpfungshöhe eines Keys wollte ich deutlich machen, dass MS bei der ganzen Transaktion zunächst mal überhaupt nicht beteiligt ist. Da eben keine Software verkauft wurde, und eine Buchstaben-Zahlenfolge kaum urheberrechtlich zu schützen ist, darf er den Key verkaufen. Ob daraus für den Käufer eine "Lizenz", was immer das sein mag, entsteht, ist das Problem des Käufers.

Ich hätte das Angebot des TE nicht genutzt, insbesondere wegen der problematischen Lizenzfrage, die übrigens auch mit Aufkleber problematisch bleibt. Ich hätte auch das Angebot, mit einem eingescannten Geldschein bezahlt zu werden ausgeschlagen und ich hätte auch Dein Angebot einer vielleicht-Lieferung des Displays abgelehnt. Aber wer auf solche Angebote eingeht, muss selber wissen, was er tut, wenn deutlich gemacht wird, was angeboten wird, und wenn das Angebot selber nicht illegal ist. In Deutschland herrscht immer noch Vertragsfreiheit.
 
Du meinst den Käufer vermute ich. Aber warum kann der Käufer davon ausgehen? Es steht doch klipp und klar da: Verkaufe den Key, und wenns klappt wird der Aufkleber auch noch verschickt. Ausdrücklich keine Garantie, dass der Aufkleber heile bleibt. Das ist nicht missverständlich ausgedrückt IMHO.

Ich weis echt nicht in welchem Land du lebst, aber hier in Deutschland muss man bei Angeboten nicht davon Ausgehen das man betrogen wird. Und darum ist die Sachlage hier auch ganz einfach. Laut Angebot verkauft er eine Windows Lizenz. Und genau die muss er nun liefern. Wäre ich Käufer hätte ich darauf bestanden.
 
@Saulus,
man könne sich zwar leicht eine betrügerische Masche ausmalen, die derart funktioniert.
Ich finde es allerdings etwas überzogen, den TE mit so wenig Fakten, betrügerische Absicht vorzuwerfen.
 
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