Windows Vista License Key bei Ebay verkaufen?!

Der Key ist erstmal nichts anderes wie z.B. ein Autoschlüssel. Der sagt zunächst auch nichts über Rechtmäßigkeit des Besitzes aus und erst recht nicht über die Eigentumsverhältnisse. .

Das stimmt. Und um bei den Analogien zu bleiben: Das physisch vorhandene Auto darf verkauft werden. Und der Käufer darf es auch nochmal weiterverkaufen. Die Software auf CD darf auch weiterverkauft werden und wer die CD kauft, darf die darauf liegende Software auch nutzen.
Wenn aber nur das Recht zum Nutzen des Autos verkauft wurde, kann der Käufer (je nach Vertragsgestaltung) ev. dieses Recht nicht einfach an irgendjemand anderes weiterverkaufen. Das ist mit Softwarelizenzen ganz ähnlich.
 
Wenn aber nur das Recht zum Nutzen des Autos verkauft wurde, kann der Käufer (je nach Vertragsgestaltung) ev. dieses Recht nicht einfach an irgendjemand anderes weiterverkaufen. Das ist mit Softwarelizenzen ganz ähnlich.
Es stimmt insofern, was du schreibst, wenn das Nutzungsrecht mit Bedingungen verknüpft wurde. Ich kann also z.B. meine Fahrerlaubnis nicht weiterverkaufen. Wenn also das Nutzungsrecht personengebunden vereinbart worden wäre, hättest du natürlich Recht mit dem Beispiel.

Bei den MS-Lizenzen handelt es sich aber nicht um personengebundene Lizenzen. (sonst wären sie ja in der Tat nicht frei verkäuflich ;) ) Man muss sich also schon vorher darüber im Klaren sein, ob man eine Lizenz überhaupt kaufen kann oder ob der Hersteller/Lizenzgeber grundsätzlich eine Übertragbarkeit untersagt.

PS
Problematischer (aus rechtlicher Sicht) ist vielmehr, wie der Käufer rechtlich unbedenklich eine Installation vornehmen will.
Die darf er nämlich "strenggenommen" nur von einer legalen Quelle aus vornehmen.
Das wäre z.B. eine originale Installations CD. Und wenn man ganz streng ist, darf von dieser keine Kopie gemacht worden sein und auch keine lauffähige Installation (mehr) existieren. Auch bei unterschiedlichen Keys.
Und wenn eine Sicherheitskopie gemacht wurde (die auch legal ist), darf entweder nur das Original oder nur die Sicherheitskopie verwendet werden. Auf keinen Fall beide gleichzeitig.
Seine evtl. bereits vorhandene(n) original Installations CD(s) darf er vermutlich deshalb nicht nehmen, weil damit höchstwarscheinlich bereits (jeweils) eine Windowsversion in Betrieb genommen wurde. (gilt auch für die Sicherheitskopien)
Das ist aber jetzt sehr, sehr theoretisch, weil praktisch nicht nachprüfbar.
 
Ist mir grad noch aufgefallen:
Die Software auf CD darf auch weiterverkauft werden und wer die CD kauft, darf die darauf liegende Software auch nutzen.

Das ist übrigens ein Irrtum!
Wenn du eine original Windows Installations CD kaufst, hast du lediglich einen original Datenträger mit Installationsprogramm. Mehr nicht. Aber ob du dann auch das Recht hast, das installierte Programm zu nutzen, hängt allein von der Frage ab, ob du auch über eine gültige Lizenz verfügst.
Wie man die kaufen kann, wurde hier ja bereits geklärt. Man hätte die Lizenz aber auch dann mitgekauft, wenn der Käufer den Lizenzkey z.B. einfach mit Bleistift auf die Papierhülle der CD geschrieben hätte. Der Käufer muss also nur in Kenntnis des zur Lizenz gehörenden Keys gesetzt werden. (Das Wichtigste dabei ist aber, dass die Lizenz Bestandteil des Kaufvertrags gewesen ist. Es kann ja schließlich auch sein, dass man irrtümlich eine Hülle mit Key verschickt hat.) Und wenn es sich bei dem Datenträger um eine gebrannte CD handelt, weil dies die Sicherheitskopie ist und der original Datenträger nicht mehr existiert, ist auch das legal.
 
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