Wenn aber nur das Recht zum Nutzen des Autos verkauft wurde, kann der Käufer (je nach Vertragsgestaltung) ev. dieses Recht nicht einfach an irgendjemand anderes weiterverkaufen. Das ist mit Softwarelizenzen ganz ähnlich.
Es stimmt insofern, was du schreibst, wenn das Nutzungsrecht mit Bedingungen verknüpft wurde. Ich kann also z.B. meine Fahrerlaubnis nicht weiterverkaufen. Wenn also das Nutzungsrecht
personengebunden vereinbart worden wäre, hättest du natürlich Recht mit dem Beispiel.
Bei den MS-Lizenzen handelt es sich aber nicht um personengebundene Lizenzen. (sonst wären sie ja in der Tat nicht frei verkäuflich
) Man muss sich also schon vorher darüber im Klaren sein, ob man eine Lizenz überhaupt kaufen kann oder ob der Hersteller/Lizenzgeber grundsätzlich eine Übertragbarkeit untersagt.
PS
Problematischer (aus rechtlicher Sicht) ist vielmehr, wie der Käufer rechtlich unbedenklich eine Installation vornehmen will.
Die darf er nämlich "strenggenommen" nur von einer legalen Quelle aus vornehmen.
Das wäre z.B. eine originale Installations CD. Und wenn man ganz streng ist, darf von dieser keine Kopie gemacht worden sein und auch keine lauffähige Installation (mehr) existieren. Auch bei unterschiedlichen Keys.
Und wenn eine Sicherheitskopie gemacht wurde (die auch legal ist), darf entweder nur das Original oder nur die Sicherheitskopie verwendet werden. Auf keinen Fall beide gleichzeitig.
Seine evtl. bereits vorhandene
original Installations CD(s) darf er vermutlich deshalb nicht nehmen, weil damit höchstwarscheinlich bereits (jeweils) eine Windowsversion in Betrieb genommen wurde. (gilt auch für die Sicherheitskopien)
Das ist aber jetzt sehr, sehr theoretisch, weil praktisch nicht nachprüfbar.