Windows Vista License Key bei Ebay verkaufen?!

Lese mal von Anfang an. Mir geht es schlicht darum das im Falle einer Anzeige ihm das genau so ausgelegt werden würde. Wenn er eben nicht das Geld zurück gibt.
 
Aber warum kann der Käufer davon ausgehen? Es steht doch klipp und klar da: Verkaufe den Key, und wenns klappt wird der Aufkleber auch noch verschickt. Ausdrücklich keine Garantie, dass der Aufkleber heile bleibt. Das ist nicht missverständlich ausgedrückt IMHO.

Deine Offenkundige Sympathie dem Thread-Ersteller gegenüber nützt diesem leider nix.
Es geht nicht darum, ob er es toll oder schlecht formuliert hat, sondern ganz einfach darum dass es sich um ein ungültiges Angebot handelte. Wenn der Käufer nun damit zu den Grünen rennt, handelt es sich plötzlich um illegalen Software-Vertrieb.
Man kann halt nicht einfach sagen dass man eine Software-Lizenz verkauft, aber die Lizenzunterlagen (in dem Fall den intakten Aufkleber in seiner Funktion als Echtheits-Zertifikat) nicht oder nur in unbrauchbarem Zustand mit dazu gibt!

Aber nochmal, selbst wenn in der Überschrift zur Versteigerung eine Vista-Lizenz angeboten wurde, aber im darauffolgenden Text, der das Angebot erläutert, genau beschrieben ist, dass der Key als Buchstaben- und Zahlenfolge verkauft wird und für die unversehrte Überlassung des Aufklebers nicht garantiert werden kann, [...]

Auch wenn's nach GMV keine war, kann man das dennoch ganz einfach als arglistige Täuschung ansehen.
Vergleichbar wäre das mit den Fällen von vor einigen Jahren mit "Verkaufe Geforce Grafikkarte OVP", wo dann im Text stand dass nur die "OVP", also die Packung an sich, gemeint war. Das hatte ebenfalls keinen Bestand.

dann stört selbst die Überschrift "Verkaufe Vista-Lizenz" nicht IMHO.[...]
Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass [...]
Ich persönlich [...]
[...] und genau das hat er IMHO gemacht.

Sei mir bitte nicht böse, aber du argumentierst dich hier um Kopf und Kragen.
Das hilft aber dem Thread-Ersteller nicht. Keine Ratschläge sind besser als falsche Ratschläge, wenn es um rechtliche Themen geht, deren Brisanz du ganz offenkundig ignorieren willst. (Illegaler Software-Vertrieb ist in D keine Ordnungswidrigkeit oder nur zivilrechtlich von Belang, sondern strafbar - so richtig mit empfindlichen Geldbußen oder Haft!)
Ich will nicht sagen, dass ich 100% Recht habe und du Unrecht, aber deine Herangehensweise ist einfach recht naiv, wenn man an die möglichen und durchaus wahrscheinlichen Konsequenzen denkt.

Mit meinen obigen Auslassungen zum Urheberrecht einschl. Schöpfungshöhe eines Keys wollte ich deutlich machen, dass MS bei der ganzen Transaktion zunächst mal überhaupt nicht beteiligt ist. Da eben keine Software verkauft wurde, und eine Buchstaben-Zahlenfolge kaum urheberrechtlich zu schützen ist, darf er den Key verkaufen. Ob daraus für den Käufer eine "Lizenz", was immer das sein mag, entsteht, ist das Problem des Käufers.

Es geht nicht um die Schöpfungshöhe der Zahlenfolge! *buck*

@Saulus,
man könne sich zwar leicht eine betrügerische Masche ausmalen, die derart funktioniert.
Ich finde es allerdings etwas überzogen, den TE mit so wenig Fakten, betrügerische Absicht vorzuwerfen.

Keine Sorge, das tut hier keiner. ;)
Es geht lediglich darum, den Thread-Ersteller darauf hinzuweisen, wie ein unbeteiligter Dritter ohne Sympathie ihm gegenüber das auslegen könnte/würde/müsste. Um 5 Euro für Ebay und Versand hin oder her ist es das schlichtweg nicht wert.
 
Laut Angebot verkauft er eine Windows Lizenz. .

Das konkrete Angebot kenne ich nicht. Du? Darauf, dass man sich ganz konkret das Angebot komplett anschauen müsste, um es wirklich beurteilen zu können, habe ich hingewiesen. Aus den Texten, die der TE hier genannt hat, geht nur hervor, dass er einen Key verkauft hat.
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(Illegaler Software-Vertrieb ist in D keine Ordnungswidrigkeit oder nur zivilrechtlich von Belang, sondern strafbar - so richtig mit empfindlichen Geldbußen oder Haft!).

Das ist richtig. Allerdings hat der TE mit ziemlicher Sicherheit keine Software vertrieben. Wo genau soll denn Software den Besitzer gewechselt haben?
 
Aus den Texten, die der TE hier genannt hat, geht nur hervor, dass er einen Key verkauft hat.

Naja das COA hat er im Konjunktiv mit einbezogen:

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(Ich könnte auch versuchen den Aufkleber zu lösen und per Post zu versenden, leider riss er mir schon an den Ecken ein, sodass ich nicht garantieren kann, den Aufkleber sauber gelöst zu bekommen!)

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Käufer vergeblich auf Post mit dem COA gewartet hat.
 
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Das konkrete Angebot kenne ich nicht. Du? Darauf, dass man sich ganz konkret das Angebot komplett anschauen müsste, um es wirklich beurteilen zu können, habe ich hingewiesen. Aus den Texten, die der TE hier genannt hat, geht nur hervor, dass er einen Key verkauft hat.
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EDIT :
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Das ist richtig. Allerdings hat der TE mit ziemlicher Sicherheit keine Software vertrieben. Wo genau soll denn Software den Besitzer gewechselt haben?


Er verkauft den Key in der Form, dass er als Lizenzschlüssel für Windows XP genutzt werden soll!


Niemand kauft eine zufällige Ansammlung von Zahlen und Buchstaben in einer Email für Geld bei ebay, denn einen Zufallsgenerator der eine zufällige Folge von Buchstaben/Zahlen ausgibt bedienen kann jeder.

Wichtig ist, dass der Verkäufer hier die von ihm verkaufte Buchstabenfolge als gültige Windows-Lizenz verkauft (mit der Option auf den notwendigen Lizenzaufkleber)

Wenn der den Aufkleber in entzifferbarer Form nachliefert ist die gesamte Sache kein Problem, wenn er ihn jedoch nicht nachliefert hat er ein Problem mit dem Käufer (der getäuscht wurde, da er keine gültige Windows-Lizenz sondern ein paar Buchstaben bekommt) sowie Microsoft - denn es geht hier nicht um die Schöpfungshöhe oder so nen Kram, es geht darum als was die Buchstabenfolge beworben wurde.

ABCD-DEFG-1234-HIJK-5678-XYZ (sämtliche Ähnlichkeiten mit echten Lizenzschlüsseln sind rein zufällig und nicht beabsichtigt)

So etwas hat der Threadersteller verkauft - eine Email mit so einer Zeichenfolge als Email-Text sowie einem Scan auf dem ein CoA von Windows XP mit der gleichen Zahlenfolge zu sehen ist.

Der Lizenzaufkleber ist wahrscheinlich immer noch nicht beim Käufer angekommen, er war zwischendurch sogar schon im Müll.

Wenn er ihn einfach nur als Zeichenfolge bei eBay verkauft, ohne den Scan des CoA und Windows XP im Auktionstext nicht erwähnt sollte er keine Probleme bekommen - allerdings wird auch niemand Geld dafür bezahlen, denn Buchstaben kann sich jeder selbst einfallen lassen.

Wenn er ihn jedoch als Key für Windows XP (oder eine andere Software) bewirbt und deshalb einen Preis entsprechend dem anderer Windows XP-Lizenzen erhält, dann muss er auch den Echtheitsnachweis mitverkaufen, was er sich im Auktionstext ja recht offen hielt.

Nun wird er Probleme vom Käufer bekommen, denn der hat Geld für eine ungültige, nicht komplette, Lizenz gezahlt und Microsoft könnte ihm auch ans Bein pissen, da erim Prinzip mit einer Kopie gehandelt hat.
Wenn der Käufer keinen Bock auf Stress mit dem Verkäufer hat und endlich eine gültige Lizenz will, kann wahrscheinlich auch einfach an Microsoft wenden, sagen dass ihm der Threadersteller ne ungültige Lizenz verkauft hat und bekommt als Belohnung eine gültige Lizenz und der Verkäufer Ärger.
 
Das ist richtig. Allerdings hat der TE mit ziemlicher Sicherheit keine Software vertrieben. Wo genau soll denn Software den Besitzer gewechselt haben?

Also langsam wird es lächerlich - wie heißt denn dieser Thread, und um was geht es? :]

Den konkreten Textinhalt des Angebots kennen wir auch, denn das hat der TE ja in seinem ersten Posting hier rein gestellt.
 
Wenn der den Aufkleber in entzifferbarer Form nachliefert ist die gesamte Sache kein Problem...

Wird eine Lizenz automatisch ungültig, wenn aus welchen Gründen auch immer das COA unleserlich wird?
Falls nein, darf er den Aufkleber auch in unleserlicher Form an den Käufer schicken, weil das so Vertragsbestandteil war.
 
Wenn man Microsoft fragen würde, aus was die Windows Lizenz bei den OEM Rechnern ist, wird man die Antwort bekommen, das der aufgeklebte Bubbleaufkleber mit dem Key als komplette Lizenz anzusehen ist. Bei manchen liegt eine Recovery DVD dabei, bei anderen ein Image auf der Platte womit man sich eine DVD erstellen kann, evt. gibts noch nen hauchdünnes Handbuch. Jedenfalls stellt der Verkauf nur des Keys ohne den Aufkleber bei Ebay, ein Verkauf einer nicht gültigen Lizenz dar. So würde ich das mal interpretieren. Andere Teile der Windows Lizenz sofern wie oben beschrieben und vorhanden müssen selbstverständlich mit verkauft werden und dürfen nicht behalten werden.
 
Meine Güte ihr liebt euch oder ;D

So jetzt will ich auch mal wieder Recht haben.

- Eine Windowslizenz besteht aus dem Lizenzaufkleber auf dem lustiger Weise sogar die Lizenznummer steht.

- Eine Lizenznummer ohne Lizenzaufkleber ist also keine Lizenz sondern nur eine Nummer.

- Ein Lizenzaufkleber ohne Lizenznummer ist dann auch keine Lizenz sondern nur ein Aufkleber.

Wenn der VK nun eine Lizenz verkauft aber nur die Nummer verschickt so hat der Käufer nicht den verkauften Artikel geliefert und steht somit in der Bringschuld oder wie das auch immer heißt.

Viel Spass auf den nächsten 2 Seiten und ja ich weiß das hier wurde schon 2 mal erwähnt aber ihr diskutiert halt so schön und da wollte ich mitmachen ^^
 
Hi, KGBerlin,
ich sehe das so:
Eine Lizenz ist das Recht zu haben eine Software zu nutzen.
Der Aufkleber ist lediglich der Beweis dafür, ob man auch tatsächlich der Rechteinhaber ist.
Ahnlich wie beim Fahrzeugbrief. Wenn ich den verbrenne, bin ich immer noch Eigentümer des PKW
Denn wenn nur der Aufkleber samt Key die Lizenz wäre, würde ja die Lizenz auch bei versehentlichem unkenntlichwerden (z.B. starker Kratzer, reinigen mit Lösungsmittel usw.) des Keys flöten gehen und man würde ab dann einen illegalen Rechner betreiben :o, obwohl man sich vielleicht sogar den Key sicherheitshaber noch an anderer Stelle aufbewahrt hat.

Ich bin also der Meinung die Lizenz hat man und der Aufkleber beweist das und zur Not kann man, wie hier irgendwo auch schon mal erwähnt wurde, einen neuen Aufkleber anfordern.
 
Wenn nun der registrierte Lizenzeigentümer seine Lizenz veräußert muß der neue Besitzer sich legitim registrieren können. Sicher klappt das auch nur mit der Lizenznummer aber rechtlich gesehen ist er nur Besitzer und Eigentümer einer Lizenz wenn er im Besitz der Lizenznummer, dem Lizenzaufkleber un eines Kaufvertrages ist.

Solange er nur den Kaufvertrag und die Lizenznummer hat wäre er wohl rechtlich gesehen zwar Eigentümer einer Lizenz aber nicht der Besitzer.
Und da der VK den Lizenzaufkleber und die Nummer besitzt wäre er Besitzer einer Lizenz aber da er sie verkauft hat nicht mehr der Eigentümer der selbigen.

Sprich der VK steht in der Pflicht dem Käufer den Aufkleber zu überreichen um sich von sämtlichen Eigentums und Besitzrechten endgültig zu lösen und um diese an den Käufer abzutreten wozu er sich ja schon rechtlich durch den Verkauf der Lizenz verpflichtet hat.
 
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Solange er nur den Kaufvertrag und die Lizenznummer hat wäre er wohl rechtlich gesehen zwar Eigentümer einer Lizenz aber nicht der Besitzer.

Genau das ist für mich der Punkt.
Er hat als Eigentümer und Besitzer eines Rechts dieses per Kaufvertrag veräußert.
Der Käufer hat das Geld überwiesen.
Der Verkäufer hat durch die Übermittlung des Keys und die Annahme des Geldes sein Recht zur Nutzung verloren und dem Käufer gleichzeitig Verfügungsgewalt (durch den Key) über dieses Recht gegeben. Damit ist auch der Besitz dieses Rechts übergegangen.

Für mich ist dieser Aufkleber nur ein nützliches Beweismittel aber nicht Bestandteil der Lizenz. (wie z.B. ein Fahrzeugbrief)
Einen Fahrzeugbrief oder diesen Aufkleber könnte man z.B. stehlen, das Recht (also die Lizenz) aber nicht.
 
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Für mich ist dieser Aufkleber nur ein nützliches Beweismittel aber nicht Bestandteil der Lizenz. (wie z.B. ein Fahrzeugbrief)
Einen Fahrzeugbrief oder diesen Aufkleber könnte man z.B. stehlen, das Recht (also die Lizenz) aber nicht.

Ich hab nochmal versucht was zu finden und in dem Punkt scheinst du Recht zu haben.
MS sieht es zwar anders aber das deutsche Recht bindet die Lizenz wohl weder an Hardware oder was anderem. Sprich würde mit dem Verkauf der Lizenz und der Nummer die Lizenz und dessen Nutzungsrechte abgetreten sein. Zumindest nach deutschem Recht *noahnung*

Sprich hätte der VK doch seine Pflichten erfüllt indem er nur den Key und somit die seine Lizenzrechte verkauft und per Email versendet hat.
Da weiterhin nur steht das "er es versuchen könnte den Aufkleber zu lösen" ist daran nichts verwerfliches da er es versuchen kann oder auch nicht.
 
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Da käme ich mir als Käufer aber ziemlich verarscht vor, Geld für einen Key auszugeben, bei dem der einzige Beweis dass er ansatzweise legal ist, ein Scan eines CoAs mit selbem Key sowie die Angabe des Käufer ist, dass er den nicht mehr nutzen wird.

Da kann man auch gleich das Geld sparen und bei Software die auf einen Produkt-Key als Kopierschutz setzt einen Keygen verwenden oder sich einfach mit der Google-Bildersuche ein Bild eines gültigen Keys suchen
http://www.mydigitallife.info/2007/02/08/users-self-leak-windows-vista-home-premium-and-ultimate-oem-product-key/

'Nein nein, Herr Polizist - die ganzen Rohlinge dort in den Regalen sind alles Sicherheitskopien meiner leider kaputt gegangenen Originalsoftware - ja, natürlich hatte ich 20 mal Photoshop CS3, aber wie gesagt, die Original-CDs sind leider alle zerkratzt worden und ich habe sie dann vernichtet'
 
Am meisten hat sich bei mir Widerstand geregt, als behauptet wurde, der TE würde mit der Staatsanwaltschaft Probleme bekommen. Das halte ich weiterhin für unwahrscheinlich. Insbesondere eine urheberrechliche Problematik ist unwahrscheinlich. Betrug gegen den Käufer hängt ganz wesentlich davon ab, wie tatsächlich die Versteigerung gestaltet war, was also wirklich drinstand und konkret versprochen wurde.

Wie hier ja nun schon festgestellt wurde, ist es gar nicht so einfach, festzulegen, was eigentlich eine Lizenz ist. Eigentlich würde MS bei OEM-Software ja am liebsten sagen: Die OEM-Software darf auf dem gekauften Rechner und sonst überhaupt nicht genutzt werden. Das ist nach den OEM-Urteilen des BGH in Deutschland nicht haltbar. Mindestens darf man die Festplatte ausbauen und mit der Software darauf verkaufen, der Käufer darf sie so auch nutzen. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass das berühmte OEM-Urteil über das Bundling von Rechner und Software auf extra Datenträger urteilte. Keinerfalls wurde da über vorinstallierte und ansonsten nicht physisch vorhandene Software geurteilt. Das OLG-München z.B. ist fest der Auffassung, dass bei nicht-physischen Lizenzen z.B. nach online-Verkauf auch z.B. ein Weiterveräußerungsverbot seitens des Herstellers völlig ok ist, was dann in etwa wieder MSs Ansicht bezüglich vorinstallierter OEM-Software entsprechen würde......


Festzuhalten ist: Auch MS kann es mir nicht verbieten, meinen XP-Key-Aufkleber zu verkaufen, da greift eindeutlig das BGH-OEM-Urteil. Aber dann kann MS es auch kaum verbieten, den Key laut auszurufen, dass ihn jeder hören kann. Das dürften sie nur verbieten, wenn der Key selber urheberrechtlich geschützt wäre, was er mangels Schöpfungshöhe sicher nicht ist. Genausowenig kann mir MS verbieten, die Buchstabenfolge zu verkaufen. Das Risiko, dass MS mit dem Key irgendwann keine Aktivierung mehr zulässt, ist das Risiko des Käufers (oder von mir, wenn ich unbedingt jedem meinen Key erzählen will). Das Urheberrecht kennt nämlich keine SoftwareKeys weshalb sich aus dem Urheberrecht auch keinerlei Rechte aus diesen per se ergeben (im Gegensatz zu einem Original-Datenträger.....), sondern nur die Rechte, die MS vorab vertraglich zugesichert hat. Deswegen hat auch nach Urheberrecht kein Softwareverkauf stattgefunden beim TE, bei dieser Aussage bleibe ich. Vielleicht hat ein Lizenzverkauf stattgefunden, das zu beurteilen wäre allerdings, zumindest wenn man der o.g. Linie des OLG München folgt, einzig und allein Recht von MS, außer, jemand hat es in einem schriflichen Vertrag mit MS, dass seine Lizenz mittels Übergabe des Key-Aufklebers an den neuen Aufkleber-Besitzer übergeht.

Ich wundere mich halt nur, wie hier sehr schlicht argumentiert wird: 1. Es sei der Verkauf einer Softwarelizenz versprochen worden. 2. Für die Übertragung der Softwarelizenz müsse der Key-Aufkleber übertragen werden. 3. Wenn der Käufer den Aufkleber in Händen halte, besäße er eine gültige Lizenz. 4. Der Verkauf des Keys ohne Aufkleber sei sogar eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Keiner dieser Punkte stimmt so ohne weiteres.
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Da käme ich mir als Käufer aber ziemlich verarscht vor, Geld für einen Key auszugeben, bei dem der einzige Beweis dass er ansatzweise legal ist, ein Scan eines CoAs mit selbem Key sowie die Angabe des Käufer ist, dass er den nicht mehr nutzen wird.
Wenn Dir aber nichts anderes angeboten wird, müsstest Du Dich als Käufer zunächst mal über Dich selber wundern, wenn Du Dich nachher veräppelt vorkommst.....
Da kann man auch gleich das Geld sparen und bei Software die auf einen Produkt-Key als Kopierschutz setzt einen Keygen verwenden oder sich einfach mit der Google-Bildersuche ein Bild eines gültigen Keys suchen
http://www.mydigitallife.info/2007/...ta-home-premium-and-ultimate-oem-product-key/

'Nein nein, Herr Polizist - die ganzen Rohlinge dort in den Regalen sind alles Sicherheitskopien meiner leider kaputt gegangenen Originalsoftware - ja, natürlich hatte ich 20 mal Photoshop CS3, aber wie gesagt, die Original-CDs sind leider alle zerkratzt worden und ich habe sie dann vernichtet'

Such mal hier einen älteren ellen-langen Lizenz-Thread! Sepp hat diese Ansicht durchaus als legitim vertreten, da jeder das Recht hat, eine Sicherungskopie vom Original zu erstellen und diese zu nutzen, wenn das Original verloren geht. Sinn und Zweck der gesetzlich erlaubten Sicherung ist nun gerade, den Verlustfall abzufangen. Somit kann nicht automatisch aus der Nutzung der Sicherungkopie geschlossen werden, dass nie ein Original vorgelegen habe. Wer behauptet, es sei nie ein Original da gewesen, müsse laut Sepp beweisen, dass es so ist. Bei gewerblichen Raubkopien wird man in der Regel einen crack eingebaut haben, um einen Key/eine Aktivierung zu umgehen/unnötig zu machen. Damit wäre der Nachweis automatisch erbracht. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der Hauptgrund für das Einführen dieser Techniken gewesen sein.


Nebenbei bemerkt ist doch schon interessant, wie sich mancher Thread gerade im Rechtsforum entwickelt.....*buck*. Der TE ist ja schon ne Weile ausgeklinkt, und wir machen einfach immer weiter*buck*.
 
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Microsoft verkauft z.b selbst Office 2007 Prof, als MLK Kit. Damit kann man sich seine Trial Version freischalten lassen, die Packungen enthalten den Key aber keine Datenträger. Illegaler Produkt Key ist schön und gut, werden aber i.d.r nicht funzen wenn man SP1 oder Updatefunktionen nutzen will, also hat man da nichts mit gewonnen, es sei den man wird das Programm tiefergründig manipulieren, in den Gulli geschaut, kann viel bringen. Aber ich ich denke es ist genug behandelt worden, im Grunde kann der Thread auch geschlossen werden. Ich denke das wird er auch bald. *g*
 
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Microsoft verkauft z.b selbst Office 2007 Prof, als MKE Kit. Damit kann man sich seine Trial Version freischalten lassen, die Packungen enthalten den Key aber keine Datenträger.

Wenn das Urteil des OLG München (used-soft vs. Oracle) auch vor dem BGH bestand haben wird, wird das vermutlich zusammen mit online-Vertrieb DAS Zukunftsmodell für Software sein, weil eben dann der Softwarehersteller vorab vertraglich festlegen darf, was mit der Lizenz passieren darf und was nicht. Einschl. Weiterverkaufsverbot......
 
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Nebenbei bemerkt ist doch schon interessant, wie sich mancher Thread gerade im Rechtsforum entwickelt.....*buck*. Der TE ist ja schon ne Weile ausgeklinkt, und wir machen einfach immer weiter*buck*.

Tja dann google mal nach dem Thema und nimm nach und nach ein Wort weg. Ok irgendwann ist P3D auf Seite und nicht mehr auf Seite 1 aber das Thema findet man.
Und vielleicht hilft es einem irgendwann, vielleicht *noahnung*

Sämtliche Foren sind doch voll mit dem Thema nur das diese meißt auf Seite 1 ohne Ergebnis enden.
 
larsbo, deine Ausführungen sind ja ganz nett, aber es geht einfach nicht darum ob man OEM-Versionen überhaupt verkaufen darf. Das ist aktuell möglich, und das bestreite ich ja auch gar nicht.

Der Punkt ist ganz einfach, dass die Lizenzunterlagen zerstört wurden (der Aufkleber), und dass er die Software überhaupt nicht verkaufen darf, wenn er keine gültige Lizenz (mehr) hat. Das wäre dann nämlich sehr wohl illegaler Software-Handel. (Ob das dann jemanden interessiert, ist auch unerheblich. Den "Käufer" wird es jedoch interessieren, und kann daraus ne Anzeige stricken wenn er es drauf ankommen lässt).

Man kann also in die Auktion rein schreiben, was man will: Wenn man keine Lizenzunterlagen hat, hat man faktisch auch keine Lizenz, und kann sie somit auch nicht verkaufen!

Ich hoffe, dass es diesmal angekommen ist, um was es hier eigentlich geht... *buck*
 
Der Punkt ist ganz einfach, dass die Lizenzunterlagen zerstört wurden (der Aufkleber), und dass er die Software überhaupt nicht verkaufen darf, wenn er keine gültige Lizenz (mehr) hat. Das wäre dann nämlich sehr wohl illegaler Software-Handel. (Ob das dann jemanden interessiert, ist auch unerheblich. Den "Käufer" wird es jedoch interessieren, und kann daraus ne Anzeige stricken wenn er es drauf ankommen lässt).

Man kann also in die Auktion rein schreiben, was man will: Wenn man keine Lizenzunterlagen hat, hat man faktisch auch keine Lizenz, und kann sie somit auch nicht verkaufen!

Ich hoffe, dass es diesmal angekommen ist, um was es hier eigentlich geht... *buck*

Hi Odysseus,
wie du oben in meinen Posts sicher gelesen hast ist das für mich keineswegs klar.
Dass Microsoft das Ganze gerne als Bundle sieht ist bekannt.
Kannst du das mal rechtlich untermauern, dass der Aufkleber Bestandteil der Lizenz ist?

Denn wenn das so wäre, dürfte man sie bei (auch versehentlicher) Zerstörung des Aufklebers nicht mehr nutzen, weil, wie du ja sagst durch die Zerstörung des Aufklebers faktisch keine Lizenz mehr vorhanden ist. Man hat dann evtl. sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Nur weil der Bapperl vielleicht unleserlich zerkratzt ist? (Ich kanns mir nicht vorstellen)
 
Wenn man etwas "Gesunden Menschenverstand" anwendet ist das doch überhaupt nicht kompliziert.

Wenn der Aufkleber wirklich mal kaputt geht, kannst du ja einfach zu deinem Händler rennen, weinen und fragen ob du einen neuen bekommst. Keine Ahnung, ob MS sowas anbietet. In jedem Fall wird man halt den kaputten Aufkleber vorzeigen dürfen.
Strafrechtliche Konsequenzen hättte die Verwendung eines unlizensierten Windows' auch nicht. Lediglich der Verkauf wäre strafrechtlich relevant ist.
Du wirfst da Äpfel und Birnen zusammen. ;)

Kannst du das mal rechtlich untermauern, dass der Aufkleber Bestandteil der Lizenz ist?

Der Aufkleber heißt "Certificate Of Authenticity". Er ist somit das Lizenz-Dokument. Was gibt es da zu untermauern? ???
 
Für mich ist eine Lizenz nichts weiter als eine Erlaubnis oder ein Nutzungsrecht.
Also nichts was man anfassen kann. Nicht umsonst werden Lizenzen auch als immaterielle Wirtschaftsgüter bezeichnet.
Solltest du mal auf die Idee kommen, deinen Führerschein und deinen CoA in die Waschmaschine zu stecken und beides dadurch zerstört wird, bin ich der Meinung, dass du dadurch weder deine Fahrerlaubnis noch das Nutzungsrecht verloren hast.
Das einzige was sich dadurch ändert, ist die erschwerte Beweismöglichkeit einem Dritten gegenüber.
Wenn du eine gesetzliche Grundlage gefunden hättest, wo eindeutig geregelt wäre, dass für eine Lizenz zwingend ein Legitimationsdokument erforderlich ist und ohne dieses Dokument die Erlaubnis bzw. das Nutzungsrecht erlischt, hätte der Staatsanwalt was in den Händen, was er dem TE vorwerfen könnte.
Aber so, sehe ich kein Gesetz, wogegen der TE verstoßen haben sollte.

Daher nochmal die entscheidende Frage mal anders formuliert:
Wo ist gesetzlich geregelt, dass für das bestehen einer gültigen Lizenz zwingend der CoA erforderlich ist?
 
In den Lizenzbedingungen!?

Ich werde jetzt aber sicherlich nicht mit einem Beweis beginnen, wieso mann keine unlizensierte Software vertickern darf. Da darf jeder unter "Betrug" und "Urheberrechtsgesetz" nachgucken.

Allerdings bin ich auch kein Experte für Lizenzen, weswegen ich keine Ahnung habe was genau passiert wenn man eine Software mit zerstörten Lizenz-Dokumenten betreibt und erwischt wird - vermutlich aber nicht viel. Deswegen werde ich ja nicht müde zu betonen, dass es hier um den VERKAUF von Software ohne gültigen Lizenz-Dokumenten geht... ;)
 
Der Haken ist nur, dass ein Lizenzvertrag kein Gesetz ist, sondern sich an Gesetze halten muss ;)
Solange keine Gesetze gebrochen wurden, sind Wörter wie Betrug usw. unangebracht.
 
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