Windows Vista License Key bei Ebay verkaufen?!

Hmm, als ich meine Vista 32 Bit OEM DSP bekommen habe, war die Verpackung auf beiden Seiten versiegelt und es stand auf der Rückseite, ein recht langer Text was zu beachten ist wenn man die Lizenz verkaufen möchte, und wenn man damit nicht einverstanden ist, sie versiegelt zurückzugeben. COA, Datenträger sind zu übergeben, auch Kopien. Der Rest ist zu löschen und darf nicht weiter benutzt werden. Sollte auch auf diesen Aufkleber übertragbar sein, und sicher kein Bild davon, da nicht nachprüfbar ist woher es stammt, eigentlich kann man das alles mit gesundem Menschenverstand eigentlich verstehen, da bedarf es so eine Diskussion nicht wie sie momentan läuft. Aber gut, das wird zu diesem Thema nicht der erste und letzte Thread gewesen sein.
 
Hmm, als ich meine Vista 32 Bit OEM DSP bekommen habe, war die Verpackung auf beiden Seiten versiegelt und es stand auf der Rückseite, ein recht langer Text was zu beachten ist wenn man die Lizenz verkaufen möchte, und wenn man damit nicht einverstanden ist, sie versiegelt zurückzugeben. COA, Datenträger sind zu übergeben, auch Kopien. Der Rest ist zu löschen und darf nicht weiter benutzt werden. Sollte auch auf diesen Aufkleber übertragbar sein, und sicher kein Bild davon, da nicht nachprüfbar ist woher es stammt, eigentlich kann man das alles mit gesundem Menschenverstand eigentlich verstehen, da bedarf es so eine Diskussion nicht wie sie momentan läuft. Aber gut, das wird zu diesem Thema nicht der erste und letzte Thread gewesen sein.

...und irgendwo steht auch, dass das alles nur als Bundle benützt werden darf...

und wie das ausgegangen ist wissen wir ja.

Mein gesunder Menschenverstand sagt, glaub nicht alles was mir irgendeiner auf Auge drücken will. Es sei denn, es ist nachweislich eindeutig die Rechtslage!

Meineserachtens kann dem TE selbst dann keiner was, wenn er die Schnipsel entsorgt hätte.
Ich würde dem Käufer, weil der TE sich unglücklich im Konjunktiv über das Zusenden des CoA geäußert hat, die Schnipsel zuschicken und evtl. auf Wunsch eine Eidesstattliche Erklärung hinzufügen, mit dem Inhalt, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Lizenz war. Kulanzweise kann er ja noch anbieten, unter Abzug aller entstandenen Kosten (z.B. Ebaygebühren) und unter Forderung einer Eidesstattlichen Erklärung, aus der wiederum hervorgeht, dass der Käufer den Key nicht mehr nutzen wird, das Geld zurücküberweisen.

PS
Nur zur Klarstellung.
Ich würde natürlich als Käufer auch nicht auf die Idee kommen eine Windowslizenz ohne CoA zu kaufen.
Das hätte aber nicht den Grund, dass ich von vorneherein von einer ungültigen oder nicht vorhandenen Lizenz ausgehe, sondern mich würde alleine schon die Möglichkeit einer Betrugsmasche, die ebenso dahinter stecken könnte, abhalten.
Außerdem würde mir der CoA als willkommenes Beweismittel fehlen.

Genausowenig, wie ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen würde und wenn es noch so plausibel ist, wie er abhanden gekommen sein soll.

Hier gings ja nicht darum ob es sinnvoll war das Geschäft so abzuwickeln wie es abgewickelt wurde. Hier ging es darum ob es legal ist, oder nicht. Und nur dazu habe ich mein Statement abgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Haken ist nur, dass ein Lizenzvertrag kein Gesetz ist, sondern sich an Gesetze halten muss ;)
Solange keine Gesetze gebrochen wurden, sind Wörter wie Betrug usw. unangebracht.
Meineserachtens kann dem TE selbst dann keiner was, wenn er die Schnipsel entsorgt hätte.

Echt jetzt... wenn du weiterhin nicht begreifen willst, dass der Verkauf von unlizensierter Software eine strafbare Urheberrechtsverletzung ist, weiß ich leider auch nicht mehr welche Art von Argumenten ich noch liefern soll. *noahnung*

Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag für den das Vertragsrecht gilt, was z.B. sagt, dass man sich an die Bedingungen des Vertrages halten muss. Und in dem Vertrag steht halt drinnen, dass man zur Benutzung der Software eine Lizenz braucht. Diese ist durch das "Certificate of Authenticity" verbrieft.

Du (bzw. auch andere, ich will dich sicher nicht persönlich angreifen oder so) kannst ja gerne weiter mit Sätzen wie "meiner Ansicht nach" und "ich vermute dass" argumentieren, das ändert aber nichts an der Sachlage. ;)
 
Ich würds ja begreifen, wenn du das, was du behauptest mal mit §§ untermauern würdest.
Nichts für Ungut, aber einem Gesetzestext kann ich mehr abgewinnen als einfachen Behauptungen.

Ich zitiere mal:
Ist ein Werkstück jedoch einmal mit Zustimmung des Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden. Denn das Verbreitungsrecht ist nunmehr erschöpft
entnommen hier

Ich unterstelle dir mal, dass du weißt was eine Lizenz ist.
Sie ist nämlich weder Soft- noch Hardware.

Und das was Zidane oben geschrieben hat:
es stand auf der Rückseite, ein recht langer Text was zu beachten ist wenn man die Lizenz verkaufen möchte, und wenn man damit nicht einverstanden ist, sie versiegelt zurückzugeben. COA, Datenträger sind zu übergeben, auch Kopien. Der Rest ist zu löschen und darf nicht weiter benutzt werden
fällt nämlich genau unter diesen oben erwähnten Erschöpfungsgrundsatz.
Verbunden mit der Tatsache, dass es nirgendwo ein Gesetz gibt, was vorschreibt, dass eine Lizenz mit etwas Materiellem verbunden sein muss.
Und genau deshalb darf ich auch die Lizenz alleine verkaufen - und zwar ohne den CoA!
(ganz nebenbei, mit welcher Berechtigung ist der CoA-Aufkleber mit Sicherungen versehen, die das Ablösen verhindern sollen? Es wird doch ausdrücklich von MS verlangt, dass der CoA mit verkauft werden muss...)


Hier mal ein Softwareverkauf, aber ähnlich gelagert
 
Den COA kann ich sogar abmachen und am Rechner kleben, jedoch berechtigt mich das nicht beim Verkauf diesen dranzulassen, oder ein Bild von diesem zu verkaufen. :]
 
Ich verwette eine Flasche Bier aus meiner Gegend!

Ich behaupte bis Ende des Monats schafft es KEINER rechtlich fundiert und ausführlich und für jeden nachvollziehbar darzulegen, dass der Verkauf einer Microsoft Lizenz durch den rechmäßigen Eigentümer dieser Lizenz ohne den CoA-Aufkleber illegal ist.
Ein rechtskräftiges deutsches Urteil, wo ein rechtmäßiger Eigentümer einer Lizenz verurteilt wurde, weil er die Lizenz ohne den CoA-Aufkleber angeboten bzw. verkauft hat, würde mir auch schon reichen.

Der erste, dem es noch diesen Monat gelingen sollte bekommt sie!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich trinke mehr als selten Alkohol ^^
Außerdem hab ich nicht bewiesen das es illegal ist die Lizenz ohne CoA zu verkaufen sondern das Gegenteil oder hab ich was anderes gelesen als du ???


Außerdem noch das hier aus der Windows-Hilfe:
"Ich habe meine Software mit Echtheitszertifikat erhalten. Ist das der Endbenutzer-Lizenzvertrag (End-User License Agreement, EULA)? Nein. Das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) stellt keine Lizenz zur Verwendung von Microsoft-Software dar. Das Echtheitszertifikat ist ein Sicherheitsnachweis, der legal lizenzierter Microsoft-Software beiliegt. Das Echtheitszertifikat hilft Ihnen zu bestimmen, ob Microsoft-Software und -Komponenten, wie Medien und Handbücher, echt sind. Falls Ihre Microsoft-Betriebssystemsoftware ... durch einen Originalcomputerhersteller (Original Equipment Manufacturer, OEM) auf einem neuen Computersystem vorinstalliert wurde, finden Sie das Echtheitszertifikat an der Außenseite des Gehäuses. Ihr OEM ist angehalten, das Echtheitszertifikat in dieser Art und Weise anzubringen. Bei jeder anderen Microsoft-Software ist das Echtheitszertifikat in den Softwarekomponenten enthalten und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Echtheitszertifikat enthält Antifälschungsmerkmale, wie das Hologramm, die die Herstellung von gefälschter Microsoft-Software verhindern sollen. Falls Sie den Verdacht hegen, dass Sie über illegale Software verfügen,..."

So ich hoffe nu ist das geklärt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich trinke mehr als selten Alkohol ^^
Außerdem hab ich nicht bewiesen das es illegal ist die Lizenz ohne CoA zu verkaufen sondern das Gegenteil oder hab ich was anderes gelesen als du ???

...daher meinte ich doch (natürlich als Scherz gemeint) "Spielverderber"
Jetzt, nach deinen Posts, wo die Sachlage doch nun klar scheint, wird sich jetzt wohl sowieso keiner mehr finden, der den Gegenbeweis antreten wird.
Und dafür, so war zumindest mein Gedanke, hast du eben auch eine Belohnung verdient. ;)

Aber wir haben ja noch nicht Oktober und vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der beweisen kann, dass der Verkauf einer Windowslizenz durch den rechtmäßigen Eigentümer ohne CoA-Aufkleber Betrug ist...
 
Nur einen Datenträger nachzubestellen, sofern das möglich ist, dürfte ohne die COA Nummer, die ebenfalls mit dem Produktkey auf dem Aufkleber steht nicht möglich sein. So ne Nummer die z.b mit 00159-XXX-XXX-XXX Unterhalb des Barcodes zu finden ist, also bei Ebay in Zukunft neben den Key mit angeben, falls das alleine verkauft werden soll, ohne Datenträger und Aufkleber, weil dieser kurz danach beim Ablösen vom PC Gehäuse in die dütten ging.
 
Der Verkauf der XP-Lizenz war nicht illegal, wenn Sie die Lizenz zuvor rechtmäßig erworben haben. Die Lizenz hängt natürlich nicht vom Aufkleber ab. Sie konnten die Lizenz daher auch ohne Aufkleber weiterverkaufen."[/I]

Geil, den Anwalt möchte ich mal kennen lernen. ^^
Vielleicht hat er sogar Recht, aber beweis mal, dass die Software lizensiert ist, wenn keinerlei Lizenz-Dokumente vorhanden sind...

Von daher mag es wohl so sein, dass das Angebot rechtlich OK ist. Schließlich wurde eine real existierende Lizenz verkauft, im Gegensatz zu jemanden der mit einem Key-Generator sich selbst "Lizenzen" bastelt und die dann vertickert. Wer sowas aber kauft, also ohne jedwede Dokumentation und Sicherheit, ist selbst Schuld. Und das trifft dann wohl auch auf den Kunden des Thread-Erstellers zu.

IDas Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) stellt keine Lizenz zur Verwendung von Microsoft-Software dar. Das Echtheitszertifikat ist ein Sicherheitsnachweis, der legal lizenzierter Microsoft-Software beiliegt.

Eben - ohne den Key ist es nicht beweisbar, dass man der Lizenznehmer ist. Und das ist mal richtig doof für den Käufer.

@altesocke:
Ich bin wie gesagt immer davon ausgegangen, dass eine Lizenz nur dann gültig sein kann, wenn es dazu auch Dokumente gibt, und dass der Key dieses Dokument ist. Ersteres ist offenbar nicht richtig, sondern es reicht die Existenz des immateriellen Gutes "Lizenz" aus. Zweiteres ist im Falle von OEM-Software aber wohl doch gar nicht falsch, denn außer dem Aufkleber hat man ja nichts, was die Echtheit bestätigt. (OEM-Versionen kommen ja i.d.R. ohne Hologramm-CD, Handbuch, etc. daher). *noahnung*
 
Je nachdem nicht ganz richtig, man kann ja OEM Software separat erwerben, auch als Firma und diese am verkauften PC installieren und den Aufkleber am Rechner anbringen.

Was ist bei einer Vista OEM/SB Ultimate dabei.

1. Windows Vista Ultimate Datenträger
2. COA
3. Preinstallations CD
4. Minihandbuch
5. Codelizenznachtrag für Preinstallationskit, MPEG II und Dolby Digital Codecs
6. Anleitung wie man z.b den COA anbringt.

7. Rechnung
8. 64-Bit Datenträger / Rechnung (nachbestellt)

Und es wäre anzuraten, bei einem Verkauf alle diese Dokumente mit zu verkaufen, und entsprechende Software auf dem Rechner zu deinstallieren.
 
Sachmal hat eigentlich jmd von euch nen JuraStudium oder gleichwertiges in der Tasche.

Die Spekulationen und Behauptungen die hier angestellt werden, boah, ich könnt kotzen.

@TE
schicke einfach den kaputten Lizenzaufkleber dem Käufer zu und fertig ist die Sache.
Den ein Lizenzschlüssel dieser Software ist nur mit einem solchen Aufkleber gültig.
 
Sachmal hat eigentlich jmd von euch nen JuraStudium oder gleichwertiges in der Tasche.

Die Spekulationen und Behauptungen die hier angestellt werden, boah, ich könnt kotzen

Du brauchst dich ja nicht beteiligen. *noahnung*
 
Dieser Forenbereich schimpft sich u.a. Internetrecht, und da ist niemanden geholfen, wenn man seine eigene falsche Meinung über die Gesetze Deutschlands äußert.
Dazu kommt, dass man all seine Behauptung auf nichts beruft.
Dies hier soll eine erste Hilfe für Leute sein und so jmd wie du u.a. schweift so dermaßen vom Thema ab, sodass der TE hier als Betrüger dargestellt wird. *Applaus* Damit ist ihm jetzt nat. geholfen.
 
Durch deinen Zwischenruf ist jedoch ebenfalls niemandem geholfen.

Wie üblich gilt in Rechts-Fragen: Wenn man in Foren nachfragt, bekommt man immer Laien-Antworten, weil Rechtsberatung in Deutschlang eben gesetzlich reglementiert ist. Im Zweifelsfall gilt immer: Lieber vorsichtig sein, als nachsichtig, denn letzteres kann schmerlich teuer werden. Wenn ich hier jemandem etwas rate, dann basiert das auf Vorsicht und jahrelanger Kenntnis der etwaigen Rahemnbedingungen.
 
Vorsicht heißt bei dir also dem TE nicht zu helfen, denn deine erste Antwort war, inhaltsgemäß, gib das Geld zurück, obwohl der TE schrieb das der Käufer den Aufkleber möchte.
Ergo nach laien und logischen Verstand: Aufkleber zum Käufer schicken fertig.
Nach deiner Antwort hast du den TE als Betrüger abgestempelt. Gibt nen Daumen für diese Beratung oder Hilfe. Du solltest dich wohl besser aus solchen Angelegenheiten raushalten oder einfach mal beim Thema bleiben.
 
Mal nebenbei für OEM ;)
http://www.internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf

Ansonsten:
"Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Verkauf der XP-Lizenz war nicht illegal, wenn Sie die Lizenz zuvor rechtmäßig erworben haben. Die Lizenz hängt natürlich nicht vom Aufkleber ab. Sie konnten die Lizenz daher auch ohne Aufkleber weiterverkaufen."
Quelle:https://www.frag-einen-anwalt.de/Software-ohne-original-Lizenzaufkleber__f39886.html

Vorsicht, die Meinung des netten Rostocker Rechtsanwalts ist übrigens nicht unbedingt Stand der Rechtsprechung, jedenfalls nicht so ohne Einschränkungen! Das OLG München (siehe used soft vs. oracle) geht davon aus, das der Erschöpfungsgrundsatz nur für physische Werkstücke gilt. Also für die OEM-DSP CD zum Beispiel. Das könnte man nun auf die Festplatte übertragen in dem Rechner, auf der die OEM-Software draufliegt. Dann dürfte man aber nur die Software mit der Festplatte verkaufen, und sich nicht etwa eine InstallationsCD daraus basteln und die verkaufen. Bei online gekaufter Software z.B. geht das OLG München ausdrücklich davon aus, dass der Urheber den Weiterverkauf dieser Lizenz grundsätzlich wirksam verbieten darf! Der BGH hat zu dieser Frage noch nicht geurteilt, das berühmte BGH-OEM-Urteil betrifft nur physische Werkstücke!
Wichtig ist auch, dass das Urheberrecht nur die Erlaubnis gibt, eine Installation von einem Datenträger zu machen. Wenn man sich z.B. eine MS Windows Vollversion gekauft hat und die schon installiert hat und diese Installation auch betreibt, dann darf man urheberrechtlich nur dann von dieser CD noch eine Installation anfertigen, wenn MS das erlaubt (der Rechteinhaber kann einem über das Urheberrecht hinaus ja alles erlauben). Wenn MS also z.B. sagt, dass ein Lizenzaufkleber keine Lizenz sei, dann ist das in dem Falle so. Man kann also ohne Zustimmung des Urhebers auf dem Gebrauchtmarkt ohne Original-Datenträger im Prinzip nie eine Lizenz kaufen.

Entsprechend auch der zweite Link: Bei der XP-CD, die da verkauft wurde, hat der RA recht, da hier ein original Werkstück verkauft wurde, gilt der Erschöpfungsgrundsatz und dem Einsatz dieser CD beim Käufer steht nichts entgegen. Völlig egal, was MS dazu sagt und egal, ob MS meint, man bräuchte noch einen Aufkleber, ein Handbuch oder einen Lizenz-Esel.

Ich kaufe deswegen grundsätzlich Software nur mit universellem Installationsmedium. Für das Medium (und nur für das!) gilt der Erschöpfungsgrundsatz und ich kann nach Gebrauch das Teil verkaufen, und der Käufer kann es danach sicher nutzen.

Das ganze hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob der TE den Install-Key so verkaufen durfte, wie er es getan hat. Das durfte er ziemlich sicher. Nur ob dadurch der Käufer im Besitz einer Lizenz ist, ist eine ganz andere Frage......
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn MS also z.B. sagt, dass ein Lizenzaufkleber keine Lizenz sei, dann ist das in dem Falle so.

Nicht nur in dem Falle, sondern immer. Microsoft weiss sicher selbst sehr gut, dass eine Lizenz etwas Immaterielles ist.
Wenn Microsoft also sagt, der Aufkleber ist keine Lizenz, sagen sie damit aber nicht, dass die Lizenz ohne Aufkleber keine Lizenz mehr ist ;) (können sie auch nicht, weil eine Lizenz nichts Physisches ist, der Aufkleber dagegen schon)

Nur ob dadurch der Käufer im Besitz einer Lizenz ist, ist eine ganz andere Frage......
Dass er in Besitz der Lizenz gekommen ist, ist unstrittig. Durch den Key, der ja nichts anderes ist, als eine technische Maßnahme, die nur dem rechtmäßigen Eigentümer eine Nutzung zu ermöglichen soll, hat der TE den Käufer die "Gewalt" über die Lizenz übergeben. Damit ist er auch Besitzer dieser Lizenz geworden.
Die eigentliche Frage ging mehr in die Richtung, ob die Lizenz ohne Aufkleber überhaupt eine Lizenz ist und ob man demzufolge überhaupt eine Lizenz ohne Aufkleber verkaufen kann.

Microsoft selbst trennt klar die Lizenz vom Aufkleber. Für Microsoft ist der Aufkleber lediglich ein hilfreiches Beweismittel um die Echtheit zu überprüfen. Ich zitiere nochmal den von KG-Berlin betreffenden Passus aus KG-Berlins Post:

Microsoft schrieb:
Das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) stellt keine Lizenz zur Verwendung von Microsoft-Software dar. Das Echtheitszertifikat ist ein Sicherheitsnachweis, der legal lizenzierter Microsoft-Software beiliegt. Das Echtheitszertifikat hilft Ihnen zu bestimmen, ob Microsoft-Software und -Komponenten, wie Medien und Handbücher, echt sind.

Solange kein Gericht, kein Microsoft und Niemand sagt, dass ohne den Aufkleber (COA) aus einer gültigen Lizenz eine ungültige wird, ist die Sache doch klar.

Im Moment sind wir auf jeden Fall in der Situation, dass keiner in der Lage ist, ein Urteil zu nennen oder auf rechtlicher Grundlage den Beweis zu führen, dass eine MS-Lizenz ohne Aufkleber ungültig ist.

Hier mal der Link zu Usedsoft. (wenn sie schon mehrmals erwähnt wurden)

PS
Was die Bemerkungen betrifft ala "wurde doch schon 1000x duchgekaut".
Wie man in diesem Thread sieht, scheint die Meinung weit verbreitet zu sein, dass der COA die eigentliche Lizenz ist und ein Verkauf ohne COA wäre illegal. Irgendwo hab ich auch mal in einem Thread gelesen, wo die Leute der Meinung waren, wenn sie auf dem Sperrmüll COAs finden, wären sie der rechtmäßige Eigenümer der zum Key gehörenden Lizenz. (denen sei gesagt, der COA mit Key lag zwar im Müll aber nicht die Lizenz ;) ) Ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen die anderen Threads daraufhin zu untersuchen. Wenn das aber das Ergebnis davon war, dann war dieser Thread, auch wenn das Thema schon 1000x durchgekaut wurde, bitter nötig.
 
Hier gehts aber lt. TE darum das der Käufer den Aufkleber möchte der lt. Auktion auch Gegenstand des Verkaufs war, egal ob der Aufkleber teil einer Lizenz ist oder nicht.
Und wenn der TE den Aufkleber nicht mitgeschickt hat, ist er seinem Angebot, was rechtlich bindend ist, nicht nachgekommen.
Ergo muss er den Aufkleber hinschicken.
 
Hier gehts aber lt. TE darum das der Käufer den Aufkleber möchte der lt. Auktion auch Gegenstand des Verkaufs war, egal ob der Aufkleber teil einer Lizenz ist oder nicht.
Und wenn der TE den Aufkleber nicht mitgeschickt hat, ist er seinem Angebot, was rechtlich bindend ist, nicht nachgekommen.
Ergo muss er den Aufkleber hinschicken.

Ne, hier ging es fast ausschließlich schon um die Rechtmäßigkeit der gesamten Aktion.

Der Aufkleber wurde deutlichst als Kopie (in Form eines Fotos) angeboten. Dem ist der Verkäufer nachgekommen. Das Original hat er im Konjunktiv mit angeboten, wenn es beim Ablösen unbeschädigt bleibt. Er ist also seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen. Ums mal klar zu sagen: Der Käufer kann ihm ganz und garnix!

Ich hatte ja schonmal geschrieben:
Meineserachtens kann dem TE selbst dann keiner was, wenn er die Schnipsel entsorgt hätte.
Ich würde dem Käufer, weil der TE sich unglücklich im Konjunktiv über das Zusenden des CoA geäußert hat, die Schnipsel zuschicken und evtl. auf Wunsch eine Eidesstattliche Erklärung hinzufügen, mit dem Inhalt, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Lizenz war. Kulanzweise kann er ja noch anbieten, unter Abzug aller entstandenen Kosten (z.B. Ebaygebühren) und unter Forderung einer Eidesstattlichen Erklärung, aus der wiederum hervorgeht, dass der Käufer den Key nicht mehr nutzen wird, das Geld zurücküberweisen.
 
"Wichtig: Zur Versteigerung steht nur der Produkt Key, das Angebot beinhaltet keinen Software-Datenträger. Bieten Sie bitte nur auf diesen Artikel, wenn Sie bereits eine entsprechende Windows Version besitzen und lediglich eine weitere Betriebslizenz benötigen.

Der Key wird direkt nach Zahlungserhalt per E-Mail gesendet.
Zusätzlich werde ich ein Foto von dem Aufkleber mit Key machen und Ihnen als Screenshot per E-Mail schicken.

(Ich könnte auch versuchen den Aufkleber zu lösen und per Post zu versenden, leider riss er mir schon an den Ecken ein, sodass ich nicht garantieren kann, den Aufkleber sauber gelöst zu bekommen!)
"
Wenn man den Wortlaut des TE glauben schenken darf, dann war lt letzter Aussage der Aufkleber teil des Angebotes. Er kann nur nicht garantieren, dass dieser in einem unversehrten Zustand beim Käufer ankommt. Und da der Käufer auf den Aufkleber bestand, kann er ihm was.
 
Dass er in Besitz der Lizenz gekommen ist, ist unstrittig. Durch den Key, der ja nichts anderes ist, als eine technische Maßnahme, die nur dem rechtmäßigen Eigentümer eine Nutzung zu ermöglichen soll, hat der TE den Käufer die "Gewalt" über die Lizenz übergeben. Damit ist er auch Besitzer dieser Lizenz geworden.

Es ist zwar so, dass man nur mit Key die Software nutzen kann. Daraus aber gleich zu folgern, dass man rechtmäßiger Besitzer einer Lizenz ist, wenn man einen nicht-gesperrten Key nutzt, ist etwas weit hergeholt IMHO......
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EDIT :
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Wenn man den Wortlaut des TE glauben schenken darf, dann war lt letzter Aussage der Aufkleber teil des Angebotes. Er kann nur nicht garantieren, dass dieser in einem unversehrten Zustand beim Käufer ankommt. Und da der Käufer auf den Aufkleber bestand, kann er ihm was.
Das sind nun aber kleinere Detailstreitgkeiten, die auf die Frage abziehlen, ob im Angebotstext versprochen wurde, auch den ev. völlig zerstörten Aufkleber noch zu verschicken, oder nur zu verschicken, wenn der Aufkleber heil bleibt.
 
larsbo schrieb:
Es ist zwar so, dass man nur mit Key die Software nutzen kann. Daraus aber gleich zu folgern, dass man rechtmäßiger Besitzer einer Lizenz ist, wenn man einen nicht-gesperrten Key nutzt, ist etwas weit hergeholt IMHO......
Mit dem Key wird ihm ermöglicht, die Lizenz zu nutzen und erst dann darf er, wenn er rechtmäßiger Besitzer der Lizenz ist, die Software nutzen. ;)
Wenn wir sagen, dass man Besitzer von Etwas ist, worüber man Verfügungsgewalt hat, hat der TE den Käufer durch Übermittlung des Keys in den Besitz der betreffenden Lizenz gebracht.
Die Rechtmäßigkeit ist wie wir ja im Laufe dieses Threads festgestellt haben eine ganz andere Geschichte. Was hier noch nicht besprochen wurde, ist natürlich, dass der rechtmäßige Eigentümer (hier also der TE) auch will, dass der Käufer in den Besitz der Lizenz kommt. Der Käufer (aber auch der Verkäufer, sonst wäre er ja auch kein Eigentümer) darf sich den Key also nicht irgendwie anders besorgen. Wenn der Eigentümer also will, dass der Käufer in den Besitz seiner Lizenz kommt (bei gleichzeitigem Verzicht einer weiteren Nutzung) ist der Käufer rechtmäßiger Besitzer. das ist also nur mit dem Key rechtmäßig, der zu dieser betreffenden Lizenz gehört und nicht "wenn man (irgend)einen nicht-gesperrten Key (be)nutzt".
Die anschließende Eigentumsübertragung ist dann nochmal eine andere Geschichte.
Und, dass das Ganze eine gültige Lizenz voraussetzt, ist ja hier ausführlich besprochen worden.

Der Key ist erstmal nichts anderes wie z.B. ein Autoschlüssel. Der sagt zunächst auch nichts über Rechtmäßigkeit des Besitzes aus und erst recht nicht über die Eigentumsverhältnisse. Beim Vollzug des Kaufvertrages wechseln Besitz, Eigentum und Geld die Personen und dann ist es rechtmäßig.
 
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