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Messer mit 6cm Klinge waren in DE auch mal OK.


Gruß

D.U.
 
Messer mit 6cm Klinge waren in DE auch mal OK.
Tatsächlich sogar 12 cm (feststehend) und unbegrenzt, wenn es ein Zweihand-Klappmesser ist.

Aktuell dürfen noch geführt werden (wenn nicht anderweitig verboten, z.B. weil es ein Dolch ist):
  • alle Klappmesser, die mit zwei Händen zu öffnen sind
  • alle Klappmesser, deren Klinge nicht arretiert (einrastet), die Klingenlänge ist nicht definiert
  • feststehende Messer mit Klingenlängen unter 12 cm
In Waffenverbotszonen:
  • Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 4 cm
  • Taschenmesser ohne feststellbare Klinge, z.B. Schweizer Taschenmesser (keine Limitierung der Länge)
Sowas hier ist z.B. in einer Waffenverbotszone zulässig:


8,9 cm Klingenlänge, nicht arretierbar, Flipjoint.

Auch ein echtes Laguiole, welches wie ein Schweizer Taschenmesser nur mit einer Feder gesichert ist, gilt als nicht arretiert, daher kann man problemlos eine Klinge mit 14 cm in eine Waffenverbotszone hinein tragen. Ein Beispiel:


Also kann der Attentäter sogar völlig legal ein solches Ding in die Zone tragen und dann anfangen, sein unerwünschtes Treiben zu beginnen.

edit

Ich überlege mir gerade einen "allgemein anerkannten Zweck" für sowas hier:


:D

Hätte es keinen Liner Lock (oder wenn der kaputt wäre) → auch was für die Waffenverbotszone. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist schon zum Kotzen, ich als Camper habe jede Menge stinknormaler, billiger Multi-Tools. (und 2 XL-Versionen von Caterpilar)

Meistens mach ich zwar nur die Bierflaschen damit auf, aber mich ärgert das trotzdem sehr, dass die meisten davon demnächst alle illegal sind.

Ich hab mich nicht wirklich mit der Thematik auseinander gesetzt. Darf ich die im Haushalt (bzw. im Wohnmobil) noch verwenden, oder sind die da dann auch schon tabu? Weiss das jemand?
 
Meistens mach ich zwar nur die Bierflaschen damit auf, aber mich ärgert das trotzdem sehr, dass die meisten davon demnächst alle illegal sind.
Nicht illegal. Besitz bleibt also erlaubt. Es bleiben Messer oder Werkzeuge und werden keine verbotenen Gegenstände.
Darf ich die im Haushalt (bzw. im Wohnmobil) noch verwenden, oder sind die da dann auch schon tabu? Weiss das jemand?
Nach dem Entwurf (!) gilt wie bisher weiter:

Wenn man im Zusammenhang "mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports oder einem allgemein anerkannten Zweck" das Messer führt, ist es in Ordnung.

Siehe Seite 13 unten zum veränderten § 42 WaffG (wenn er so kommen sollte, neuer Absatz 4a):


Wenn du also z.B. ein Messer im WoMo hinten mitführst, ist es kein Problem. In Großbritannien muss es in einem verschlossenen Behältnis sein (kein Witz). In der Schublade hinten im WoMo ist dort nicht legal... In die Richtung sollte es also nicht weitergehen mit den Einschränkungen.

Siehe auch:


Exkurs:

Und immer schön § 307 StGB beachten! ;)
 
ah cool, dann ist es gar nicht soooo schlimm. Danke dir vielmals! top 👍
 
Und immer daran denken, was passiert ist, als man den Spaniern ihre Degen verboten hat:


Nicht waffenverbotszonenkonform da arretierend. Da Zweihandmesser aber völlig okay auf dem Campingplatz.

www.amazon.de -Martinez Albainox Rießiges Navaja XXL Taschenmesser BANDOLERA Nº4.16 cm

Bei 16,5 cm Klingenlänge kannst du das Steak von deinem Nachbarn, welches er "englisch" bestellt hat, zu Kohle werden lassen. Er wird sich nicht bei dir beschweren. :D
 
Hier mal die, die nicht im Wohnmobil sind. Die meisten sind irgendwelche billig-Teile von Aldi oder Amazon. Das CAT natürlich nicht.

Multitool_Auszug_IMG_20240921_191128.jpg
Doppelposting wurde automatisch zusammengeführt:

Taschenlampen.jpg

Taschenlampen habe ich auch ein, zwei.

Das Lichtschwert aus China befindet sich auch im Wohnmobil. Da muss ich mal seperate Fotos machen
 
Zuletzt bearbeitet:
@Stonehedge

Solange die Klingen sich nicht mit einer Hand bedienen lassen wie ein Einhandmesser, sollte es kein Problem geben.

Auf den ersten Blick ist dies bei keinem der Multitools von dir der Fall. Also sind sie wie Zweihandmesser zu behandeln.

Wenn die Klinge nicht arretierbar sein sollte (wovon ich ausgehe, kenne ich von anderen Multitools so), sind sie wie "nicht arretierbare Zweihandmesser" anzusehen.

Wie üblich: Das ist keine Rechtsberatung, aber ich denke ich liege so richtig (nach aktueller Gesetzeslage).

Ich habe einen Beitrag dazu im Web gesucht:

 
Was fuer eine is das hier?
1726998153840.png
 
@Cashran @Stonehedge

Sieht nach »GoGen FL03B« bzw. »Superfire flashlight C20« aus:


 
@Cashran @Stonehedge

Sieht nach »GoGen FL03B« bzw. »Superfire flashlight C20« aus:


Jop, Suerfire C20 steht da drauf. Korrekt.
 
Gesetzesnovelle verschwindet von Tagesordnung
Noch diese Woche hätte der Bundestag final über das Maßnahmenpaket anlässlich der Verschärfung des Waffenrechts beraten sollen. Nun ist dieser Punkt nicht mehr auf den Tagesordnungen zu finden.
Hintergrund könnte zum einen der breit aufgestellte Protest der Verbände sein - die Petition des Bundesverbands zivile Legalwaffen hat bereits rund 106 000 Unterzeichner; dazu gibt es vom VDB einen extrem erfolgreichen Briefgenerator für Nachrichten an die Bundestagsabgeordneten. Zum anderen verlief aber am gestrigen Montag eine Expertenanhörung im Innenausschuss anders, als es sich Nancy Faeser wahrscheinlich vorgestellt hat. Die geladenen Experten kritisierten einhellig das Maßnahmenpaket als unnötig und nicht umsetzbar. Zudem werde nicht die korrekte Zielgruppe angesprochen. Die Experten, darunter Niels Heinrich von der Fachlichen Leitstelle NWR und Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, waren sich einig, dass die geplante Gesetzesverschärfung keineswegs zu mehr Sicherheit beiträgt. Einige Redner sagten auch direkt, dass sich Attentate wie Mannheim und Solingen so und so nicht verhindern ließen. Klare Worte, eine Reaktion von Innenministerin Faeser ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

 
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