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Sohn hat Abo mit Handy abgeschossenen, und ich keine Ahnung.
- Ersteller Saulus
- Erstellt am
heiner.hemken
Admiral Special
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- 31.03.2008
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- 17
Na genau deshalb hatte ich ja so provokativ gefragt.Aus eigenen Mitteln zur freien Verfügung ...
Verpflichtungen, die in der Zukunft fällig werden, stehen nicht (jedenfalls nicht gegenwärtig) zur freien Vefügung. Alle derartigen Verträge fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen.
Der Anbieter muß in jedem Fall das Zustandekommen des Vertrages nachweisen, da anzunehmen ist, daß die Mutter den Vertrag für sich ablehnen und dieses aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit für den Sohn auch machen wird, vorausgesetzt man ist sich der Rechtslage bewußt.Der Anbieter müßte beweisen, daß der Vertrag mit der Mutter abgeschlossen wurde.
Theoretisch möglich scheint mir allerdings, daß die AGB irgendwelche windigen Tricksereien enthalten, die die Mutter doch haftbar machen.
Arufirm
P3DN Vize-Kommandant, Special, ,
hmmm kleiner einwurf. es handelt sich um ne prepaidkarte. die darf doch garnicht ins minus gehen können.
und ich meine abo´s sollten damit auch nicht abgeschlossen werden können.
letzteres weiss ich jetzt nicht genau. aber normal kann die nur auf 0 runtergehen. wird ja auch immer mit voller kostenkontrolle geworben.
da würde ich mich eher mal informieren.
und ich meine abo´s sollten damit auch nicht abgeschlossen werden können.
letzteres weiss ich jetzt nicht genau. aber normal kann die nur auf 0 runtergehen. wird ja auch immer mit voller kostenkontrolle geworben.
da würde ich mich eher mal informieren.
Saulus
Grand Admiral Special
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Oh doch das geht, und wenn man dieses Minus nicht ausgleicht gibt es eine Mahnung per Post.
Die Anbieter sind ja verpflichtet die Gebühren anderer Dienstleister abzurechnen.
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