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Unfall - was tun / wer zahlt?
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Controller
Fleet Captain Special
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- 01.05.2005
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Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bekomme hier paar Antworten, denn die Sache brennt mir ziemlich unter den Nägeln (ich weiß, kein Rechtsforum, aber zum Anwalt kann ich erst ab Dienstag).
Folgendes:
Ein Kumpel hat ein neues Auto (VW Golf), das ich heut mal ne Runde fahren durfte. Nach 500m wollte ich wieder zurück fahren. Ich wollte auf die Hauptstraße abbiegen und musste erstmal warten (Vorfahrt achten und so). Gut, links geschaut, rechts geschaut und wieder links geschaut - kam nix, ich also los gefahren. Kurz, bevor ich wieder auf meiner Fahrspur war, sehe ich im Augenwinkel was orangenes, schau rüber, seh noch nen Mopedfahrer und in dem Moment schepperts auch schon. Zum Glück ist dem Motorradfahrer außer ner leichten Knieverletzung nichts passiert. Ich habe natürlich gleich die Polizei geholt, die haben den Unfall etc. auch aufgenommen, nach deren Lage sieht es aber schlecht für mich aus.
- Vorfahrt missachtet (obwohl 100ig frei, hab mich doppelt und dreifach vergewissert, weil ich ja mit nem Neuwagen unterwegs war)
- Fahrlässige Körperverletzung (lt. Polizist sehr unwahrscheinlich
Leider kann ich es nicht beweisen, dass der Fahrer zu schnell war, werde daher zum Anwalt gehen und nach dessen Meinung fragen. Aber das ist ja auch nicht der Punkt, das sind 120€ und 3 Pkt. für mich. Vielmehr ist das Auto sehr in Mitleidenschaft gezogen worden (Hintere Tür Delle, Kratzflächen, Kotflügel auch, Felge zerkratzt - alles linksseitig hinten).
Auto ist vollkaskoversichert. Jetzt meinte mein Kumpel, erst am Dienstag kommt ein Versicherungsvertreter für den endgültigen Vertrag, zum Zulassen und vorübergehenden Fahren hat er die vorübergehende Versicherungsbestätigung.
Wenn es da jetzt zu Problemen kommt und die Versicherung nicht zahlt, dann hab ich ein Problem - ich bin derzeit FSJler, verdiene 410€ / Monat und kann nicht mal eben nen Schaden von ~ 4000€ begleichen.
Daher meine Frage: Zahlt das evtl. meine Haftpflicht?
Wäre echt dankbar für hilfreiche Tips!
Viele Grüße
Conroller
ich hoffe, ich bekomme hier paar Antworten, denn die Sache brennt mir ziemlich unter den Nägeln (ich weiß, kein Rechtsforum, aber zum Anwalt kann ich erst ab Dienstag).
Folgendes:
Ein Kumpel hat ein neues Auto (VW Golf), das ich heut mal ne Runde fahren durfte. Nach 500m wollte ich wieder zurück fahren. Ich wollte auf die Hauptstraße abbiegen und musste erstmal warten (Vorfahrt achten und so). Gut, links geschaut, rechts geschaut und wieder links geschaut - kam nix, ich also los gefahren. Kurz, bevor ich wieder auf meiner Fahrspur war, sehe ich im Augenwinkel was orangenes, schau rüber, seh noch nen Mopedfahrer und in dem Moment schepperts auch schon. Zum Glück ist dem Motorradfahrer außer ner leichten Knieverletzung nichts passiert. Ich habe natürlich gleich die Polizei geholt, die haben den Unfall etc. auch aufgenommen, nach deren Lage sieht es aber schlecht für mich aus.
- Vorfahrt missachtet (obwohl 100ig frei, hab mich doppelt und dreifach vergewissert, weil ich ja mit nem Neuwagen unterwegs war)
- Fahrlässige Körperverletzung (lt. Polizist sehr unwahrscheinlich
Leider kann ich es nicht beweisen, dass der Fahrer zu schnell war, werde daher zum Anwalt gehen und nach dessen Meinung fragen. Aber das ist ja auch nicht der Punkt, das sind 120€ und 3 Pkt. für mich. Vielmehr ist das Auto sehr in Mitleidenschaft gezogen worden (Hintere Tür Delle, Kratzflächen, Kotflügel auch, Felge zerkratzt - alles linksseitig hinten).
Auto ist vollkaskoversichert. Jetzt meinte mein Kumpel, erst am Dienstag kommt ein Versicherungsvertreter für den endgültigen Vertrag, zum Zulassen und vorübergehenden Fahren hat er die vorübergehende Versicherungsbestätigung.
Wenn es da jetzt zu Problemen kommt und die Versicherung nicht zahlt, dann hab ich ein Problem - ich bin derzeit FSJler, verdiene 410€ / Monat und kann nicht mal eben nen Schaden von ~ 4000€ begleichen.
Daher meine Frage: Zahlt das evtl. meine Haftpflicht?
Wäre echt dankbar für hilfreiche Tips!
Viele Grüße
Conroller
Sagi T
Grand Admiral Special
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- 22.02.2005
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- Webbrowser
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OMG,
also soweit ich weis ist nur der eigentliche Halter vorübergehend abgesichert bis er weiteres direkt im Versicherungsvertrag festlegt. Also Quasi alle Fahrer im Haushalt über 21 etc.... Freunde sind da eher ausgeschlossen bzw dann unter jegliche Person mit drin. Aber vorab wie gesagt fast immer nur der eigentliche Halter bzw VN. Ist aber auc hschon schön blöd von deinem Kollegen dich einfach mal so fahren zu lassen obwohl der Wagen noch nicht "richtig" versichert ist. Der wird sich bedanken wenn de SF steigt.
P.S. 100% frei kann nicht gewesen sein, sonst hätte es nicht geschäppert! Wie alt bist Du?
also soweit ich weis ist nur der eigentliche Halter vorübergehend abgesichert bis er weiteres direkt im Versicherungsvertrag festlegt. Also Quasi alle Fahrer im Haushalt über 21 etc.... Freunde sind da eher ausgeschlossen bzw dann unter jegliche Person mit drin. Aber vorab wie gesagt fast immer nur der eigentliche Halter bzw VN. Ist aber auc hschon schön blöd von deinem Kollegen dich einfach mal so fahren zu lassen obwohl der Wagen noch nicht "richtig" versichert ist. Der wird sich bedanken wenn de SF steigt.
P.S. 100% frei kann nicht gewesen sein, sonst hätte es nicht geschäppert! Wie alt bist Du?
Controller
Fleet Captain Special
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Hi, danke für deine Antwort - also ich bin 20, aber bereits aus der Probezeit raus, falls du daraus hinaus wolltest
Besagter Kumpel ist ebenfalls 20. Das mit der Selbsbeteiligung ist ja egal, das erstatte ich ihm natürlich, ist ja klar.
Ich hab echt kein Plan, was ich jetzt tun soll, wie gesagt, mein erster Unfall bisher.
Das mit den 100% frei passt schon, das blöde an der Stelle ist halt, dass die Straße ca. 40-45m zuvor nen leichten Knick macht und die Fahrbahn, auf der der Motorradfahrer kam, durch ne Hausecke nicht einsehbar ist vom Auto aus. Was mich halt wundert ist, dass ich vllt. einen Meter nur noch davon entfernt war, komplett auf meine Spur zu sein.
Besagter Kumpel ist ebenfalls 20. Das mit der Selbsbeteiligung ist ja egal, das erstatte ich ihm natürlich, ist ja klar.
Ich hab echt kein Plan, was ich jetzt tun soll, wie gesagt, mein erster Unfall bisher.
Das mit den 100% frei passt schon, das blöde an der Stelle ist halt, dass die Straße ca. 40-45m zuvor nen leichten Knick macht und die Fahrbahn, auf der der Motorradfahrer kam, durch ne Hausecke nicht einsehbar ist vom Auto aus. Was mich halt wundert ist, dass ich vllt. einen Meter nur noch davon entfernt war, komplett auf meine Spur zu sein.
Also wenn dein Kumpel mit seiner Versicherungsbestätigung schon ne vorläufige Deckung für die Kasko bekommen hat, dann dürfte die m.E. auch für dich gelten, dass die nur für den VN und seine Familie gilt (und dann noch nur für Fahrer ab 21), davon hab ich noch nichts gehört. Das kann aber theoretisch jede Versicherung für sich regeln.
Wenn er noch keine vorläufige Deckung für die Kasko hatte, hast du leider ein Problem. Deine Haftpflicht zahlt nämlich in dem Fall nicht (Ausschluss Benzinklausel) und auch sonst niemand.
Der Haftpflichtschaden (Schaden am Moped und dessen Fahrer) wird aber auf jeden Fall von der Kfz-Versicherung übernommen, dein Kumpel wird halt dafür dann wahrscheinlich hochgestuft... auch diese Kosten solltest du ihm dann vielleicht ersetzen.
Wenn er noch keine vorläufige Deckung für die Kasko hatte, hast du leider ein Problem. Deine Haftpflicht zahlt nämlich in dem Fall nicht (Ausschluss Benzinklausel) und auch sonst niemand.
Der Haftpflichtschaden (Schaden am Moped und dessen Fahrer) wird aber auf jeden Fall von der Kfz-Versicherung übernommen, dein Kumpel wird halt dafür dann wahrscheinlich hochgestuft... auch diese Kosten solltest du ihm dann vielleicht ersetzen.
Charlie of FAF
Commodore Special
- Mitglied seit
- 08.10.2005
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Die Kasko wir vermutlich nicht zahlen. Hier mal ein Auszug aus einem anderen Forum, warum das so sein kann:
"Will man aber nicht nur die Kfz-Haftpflicht, sondern außerdem sofortigen Schutz einer Kaskoversicherung haben, ist es erforderlich, entweder für eine Teilkasko oder eine Vollkasko vorläufige Deckung bestätigt zu bekommen.
Es genügt nicht, eine Kaskoversicherung lediglich zu beantragen. Denn der Antrag auf Kasko selbst bringt nicht den gewünschten sofortigen Versicherungsschutz. Den bringt erst und nur die zusätzliche Vereinbarung der vorläufigen Deckung. Die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) beinhaltet zwar vorläufige Deckung, aber nur in der Kfz-Haftpflicht, nicht in der Kaskoversicherung. Für die Kaskoversicherung bedarf es also einer zusätzlichen Vereinbarung!
Um es richtig zu machen, muss man die vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung von der Versicherungsagentur ausdrücklich verlangen und sich diese schriftlich bestätigen lassen! Die Bestätigung kann so erfolgen, dass der Agent die vorläufige Deckung in den Antrag (auf Haftpflicht und Kasko) aufnimmt und im Kundenexemplar des Antrages bescheinigt, z.B. „Es ist vorläufige Deckung in der Vollkasko-Versicherung vereinbart. Stempel + Unterschrift des Agenten.“
Im praktischen Leben läuft es aber oft nicht so. Nicht selten besprechen zwar Kunde und Agent, dass der Wagen sofort kaskoversichert sein soll, aber der Agent beantragt einfach die Kasko, ohne dass vorläufige Deckung erwähnt wird: Der Kunde bekommt nur dieses Antragsduplikat und die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) in die Hand. Beweisprobleme zeichnen sich ab."
Letztlich muss Dein Kumpel das dann einklagen. Der Schaden kann durch eine erfolgreiche Klage kleiner werden, oder eben auch größer, wenn die Klage nicht durch kommt. Völlig unabhängig davon kann Dein Kumpel seinen Schaden bei Dir geltend machen, d.h. nicht nur der Selbstbehalt, sondern auch die Höherstufung der Versicherung. Das allein kann schnell mehrere hundert Euro pro Versicherungsjahr ausmachen! Ausserdem könnte es sein, dass die Kasko gar nicht zahlt. Dann wird Dein Kumpel auch dieses Geld von Dir haben wollen (ist aber schwieriger, weil er Dir ja den Schlüssel gegeben hatte).
MERKE: Fahre niemals ein fremdes Auto, dass Du nicht nicht auch sofort bezahlen könntest!!!!
.
EDIT :
.
Ach ja: Deine Haftpflicht wird auch nicht zahlen. Dein Kumpel hat Dir das Auto ja geliehen, damit ist er selber Schuld, wenn was passiert. Nennt sich auf Juristendeutsch zwar etwas anders, aber letztlich zahlt eine Privathaftpflicht bei einem geliehenem Auto so gut wie nie.
Was anderes wäre es, wenn Du Dir den Schlüssel ohne Kenntnis des Halters angeeignet hättest. Aber hast Du ja nicht.
"Will man aber nicht nur die Kfz-Haftpflicht, sondern außerdem sofortigen Schutz einer Kaskoversicherung haben, ist es erforderlich, entweder für eine Teilkasko oder eine Vollkasko vorläufige Deckung bestätigt zu bekommen.
Es genügt nicht, eine Kaskoversicherung lediglich zu beantragen. Denn der Antrag auf Kasko selbst bringt nicht den gewünschten sofortigen Versicherungsschutz. Den bringt erst und nur die zusätzliche Vereinbarung der vorläufigen Deckung. Die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) beinhaltet zwar vorläufige Deckung, aber nur in der Kfz-Haftpflicht, nicht in der Kaskoversicherung. Für die Kaskoversicherung bedarf es also einer zusätzlichen Vereinbarung!
Um es richtig zu machen, muss man die vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung von der Versicherungsagentur ausdrücklich verlangen und sich diese schriftlich bestätigen lassen! Die Bestätigung kann so erfolgen, dass der Agent die vorläufige Deckung in den Antrag (auf Haftpflicht und Kasko) aufnimmt und im Kundenexemplar des Antrages bescheinigt, z.B. „Es ist vorläufige Deckung in der Vollkasko-Versicherung vereinbart. Stempel + Unterschrift des Agenten.“
Im praktischen Leben läuft es aber oft nicht so. Nicht selten besprechen zwar Kunde und Agent, dass der Wagen sofort kaskoversichert sein soll, aber der Agent beantragt einfach die Kasko, ohne dass vorläufige Deckung erwähnt wird: Der Kunde bekommt nur dieses Antragsduplikat und die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) in die Hand. Beweisprobleme zeichnen sich ab."
Letztlich muss Dein Kumpel das dann einklagen. Der Schaden kann durch eine erfolgreiche Klage kleiner werden, oder eben auch größer, wenn die Klage nicht durch kommt. Völlig unabhängig davon kann Dein Kumpel seinen Schaden bei Dir geltend machen, d.h. nicht nur der Selbstbehalt, sondern auch die Höherstufung der Versicherung. Das allein kann schnell mehrere hundert Euro pro Versicherungsjahr ausmachen! Ausserdem könnte es sein, dass die Kasko gar nicht zahlt. Dann wird Dein Kumpel auch dieses Geld von Dir haben wollen (ist aber schwieriger, weil er Dir ja den Schlüssel gegeben hatte).
MERKE: Fahre niemals ein fremdes Auto, dass Du nicht nicht auch sofort bezahlen könntest!!!!
.
EDIT :
.
Ach ja: Deine Haftpflicht wird auch nicht zahlen. Dein Kumpel hat Dir das Auto ja geliehen, damit ist er selber Schuld, wenn was passiert. Nennt sich auf Juristendeutsch zwar etwas anders, aber letztlich zahlt eine Privathaftpflicht bei einem geliehenem Auto so gut wie nie.
Was anderes wäre es, wenn Du Dir den Schlüssel ohne Kenntnis des Halters angeeignet hättest. Aber hast Du ja nicht.
birki2k
Grand Admiral Special
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Gibt's da nicht eine Regelung, dass z.B. "Besorgungsfahrten" o.ä. zumindest bei der Haftpflicht abgedeckt sind, auch wenn jemand anders fährt, der z.B. nach eingetragenem Mindestalter gar nicht mit dem Auto fahren dürfte? Will hier keine Gerüchte verbreiten, aber hatte das mal so gehört, kann mich auch irren. Wäre, falls dies zutrifft, natürlich interessant für euch, um was für eine Fahrt es sich dann im juristischen Sinne gehandelt hat. Je nach Schaden des Motorradfahrers (Schmerzensgeld, Motorrad) würde zumindest ein Teil wegfallen.
Controller
Fleet Captain Special
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Hi,
danke für Eure hilfreichen Antworten. Natürlich werde ich alle Kosten, die meinem Kumpel entstehen, ersetzen, das ist ja wohl logisch (zumindest für mich)
Habe heut mit der Polizei telefoniert und mir die Tel.-Nr. des Motorradfahrers geben lassen, die hatte ich im Eifer des Gefechts nicht notiert - werde morgen mal mit ihm telefonieren und das weitere Vorgehen abklären.
Die Mutter meines Kumpels hat bereits mit der Versicherung telefoniert, so wie es aussieht, dürfte das laufen. Die wollen natürlich das Aktenzeichen und meine sämtlichen Personalien. Genaueres wird aber erst morgen entschieden.
Werde weiter berichten
regards
Controller
danke für Eure hilfreichen Antworten. Natürlich werde ich alle Kosten, die meinem Kumpel entstehen, ersetzen, das ist ja wohl logisch (zumindest für mich)
Habe heut mit der Polizei telefoniert und mir die Tel.-Nr. des Motorradfahrers geben lassen, die hatte ich im Eifer des Gefechts nicht notiert - werde morgen mal mit ihm telefonieren und das weitere Vorgehen abklären.
Die Mutter meines Kumpels hat bereits mit der Versicherung telefoniert, so wie es aussieht, dürfte das laufen. Die wollen natürlich das Aktenzeichen und meine sämtlichen Personalien. Genaueres wird aber erst morgen entschieden.
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regards
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