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Zeitarbeitsfirma berechnet Abrechnung nach LSTKL 6 + KST statt 1 und ohne KST.
G
Gast29012019_2
Guest
Es geht um folgendes, meine Freundin hat kurze Zeit bei ZAG gearbeitet. ZAG wollte ihre Steuernummer nicht annehmen, und verlangten statt dessen nach einer Lohnsteuerkarte die es quasi nicht mehr gibt. In einem vorherigen Arbeitsverhältnis stand sie nicht und war längere Zeit Arbeitssuchend.
Nun berechnete ZAG einfach nach Lohnsteuerklasse 6 und berechneten zusätzlich noch Kirchensteuer, mit der Begründung das es bei dieser Steuerklasse üblich ist.
Korrekterweise hätten sie mit 1 abrechnen müssen, und ohne Kirchensteuer.
Geld hat sie nun bekommen, und Abrechnung kommt die Tage.
Was wären die nächsten Schritte, dachte da an Finanzamt informieren und über den Fall berichten, bzw. mit Anwalt gegen ZAG vorgehen.
Nun berechnete ZAG einfach nach Lohnsteuerklasse 6 und berechneten zusätzlich noch Kirchensteuer, mit der Begründung das es bei dieser Steuerklasse üblich ist.
Korrekterweise hätten sie mit 1 abrechnen müssen, und ohne Kirchensteuer.
Geld hat sie nun bekommen, und Abrechnung kommt die Tage.
Was wären die nächsten Schritte, dachte da an Finanzamt informieren und über den Fall berichten, bzw. mit Anwalt gegen ZAG vorgehen.
Speedy-World
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Hi,
hat Deine Freundin von 2010 keine Lohnsteuerkarte mehr, denn diese ist noch Aktuell?
Lg Speedy
hat Deine Freundin von 2010 keine Lohnsteuerkarte mehr, denn diese ist noch Aktuell?
Lg Speedy
G
Gast29012019_2
Guest
hat sie nicht, von daher hätte auch die Nummer reichen müssen.
Speedy-World
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das ist nicht richtig sie gebraucht einen Ersatzkarte.
heimbuec
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Das Geld (die zuviel gezahlten Steuern) gibt's doch bei der nächsten Steuererklärung zurück!
G
Gast29012019_2
Guest
das ist nicht richtig sie gebraucht einen Ersatzkarte.
Sie hatte noch nie eine Steuerkarte gehabt, da sie vorher in keinem Arbeitsverhältnis gestanden hatte.
Und anhand der Angaben und der Nummer wäre ersichtlich gewesen das die 1 hat und keine KST abführen braucht.
Charlie of FAF
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Das ist egal. Sie muss den Nachweis erbringen, d.h. sich eine entsprechende Bescheinigung (Ersatzlohnsteuerkarte) ausstellen lassen und vorlegen. Tut sie dies nicht, muss der AG nach Klasse 6 abrechnen, um nicht selbst später nachzahlen zu dürfen.
Ist somit alles korrekt gelaufen. Der AG kann das im nächsten Monat noch korrigieren, ansonsten gibt es das Geld tatsächlich mit der Einkommenssteuererklärung zurück.
Was Du mit einem Anwalt willst, erschließt sich mir nicht wirklich. Was soll der machen? Ist doch ganz klar das Versäumnis Deiner Freundin. Ich gehe mal davon aus, dass der AG auf die zu bringende Lohnsteuerkarte (mehrfach) hingewiesen hat?!?
Ist somit alles korrekt gelaufen. Der AG kann das im nächsten Monat noch korrigieren, ansonsten gibt es das Geld tatsächlich mit der Einkommenssteuererklärung zurück.
Was Du mit einem Anwalt willst, erschließt sich mir nicht wirklich. Was soll der machen? Ist doch ganz klar das Versäumnis Deiner Freundin. Ich gehe mal davon aus, dass der AG auf die zu bringende Lohnsteuerkarte (mehrfach) hingewiesen hat?!?
[MTB]JackTheRipper
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Das zuständige Finanzamt schickt dir auf Anfrage die benötigten Lohnsteuerinformationen für die Firma zu.
G
Gast29012019_2
Guest
Das ist egal. Sie muss den Nachweis erbringen, d.h. sich eine entsprechende Bescheinigung (Ersatzlohnsteuerkarte) ausstellen lassen und vorlegen. Tut sie dies nicht, muss der AG nach Klasse 6 abrechnen, um nicht selbst später nachzahlen zu dürfen.
Ist somit alles korrekt gelaufen. Der AG kann das im nächsten Monat noch korrigieren, ansonsten gibt es das Geld tatsächlich mit der Einkommenssteuererklärung zurück.
Was Du mit einem Anwalt willst, erschließt sich mir nicht wirklich. Was soll der machen? Ist doch ganz klar das Versäumnis Deiner Freundin. Ich gehe mal davon aus, dass der AG auf die zu bringende Lohnsteuerkarte (mehrfach) hingewiesen hat?!?
Dann Frage ich mich, warum die Firma ihre Steuernummer nicht haben wollte, wobei dies vorher aber in den Unterlagen mit angegeben werden sollte.
Raspo
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Ganz einfach.
Wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt werden kann, kann sie (theoretisch) noch bei nem anderen Arbeitgeber liegen.
D.h. Deine Freundin hätte dann ein zweites Arbeitsverhältnis, wodurch der AG GEZWUNGEN ist, nach Klasse 6 abzurechnen. Sonst bekommen die tierisch Ärger.
Wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt werden kann, kann sie (theoretisch) noch bei nem anderen Arbeitgeber liegen.
D.h. Deine Freundin hätte dann ein zweites Arbeitsverhältnis, wodurch der AG GEZWUNGEN ist, nach Klasse 6 abzurechnen. Sonst bekommen die tierisch Ärger.
G
Gast29012019_2
Guest
Hmm, wo ich damals wärend der Schulzeit und danach bevor ich meine Lehre gemacht habe, erst nach der Tätigkeit eine Lohnsteuerkarte bekommen. Und selbst wenn sie einen 2 Job hätte, soweit ich weiß darf man 400 Euro demnächst 450 Euro extra verdienen.
Und es bleibt weiterhin die Frage offen, warum KST mit berechnet wird, ist ebenfalls nicht zulässig. Nicht desto trotz werde ich mich selbst diesem Problem annehmen und sie dann ebend 1 Monat warten muß, bis sie den Rest nachgezahlt bekommt.
Bis zur Einkommensteuer muß sie nicht warten, da wird es sich ähnlich verhalten wie bei meinem Arbeitskollegen, der in Mutterschutz war und der AG einfach nach Stkl 6 abgerechnet war, laut Finanzamt unzulässig, da er vorher 1 hatte und sie ohne weitere Änderungen das nicht selbst ändern dürfen.
Und es bleibt weiterhin die Frage offen, warum KST mit berechnet wird, ist ebenfalls nicht zulässig. Nicht desto trotz werde ich mich selbst diesem Problem annehmen und sie dann ebend 1 Monat warten muß, bis sie den Rest nachgezahlt bekommt.
Bis zur Einkommensteuer muß sie nicht warten, da wird es sich ähnlich verhalten wie bei meinem Arbeitskollegen, der in Mutterschutz war und der AG einfach nach Stkl 6 abgerechnet war, laut Finanzamt unzulässig, da er vorher 1 hatte und sie ohne weitere Änderungen das nicht selbst ändern dürfen.
BoMbY
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Wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt (oder was auch immer da heute ein Ersatz sein mag), dann muss immer das Maximum berechnet werden - das schließt auch die Kirchensteuer ein.
Einfach beim zuständigen Amt die Karte holen, einreichen, und gut ist (spätestens nach der Steuererklärung).
Ansonsten kann es natürlich sein, dass bei 400-Euro-Jobs, oder ähnlichem, keine Lohnsteuerkarte verlangt wird, weil da eben normalerweise keine Lohnsteuer anfällt.
Edit: Stimmt natürlich was vorher schon gesagt wurde: Wenn man keine 2010er Lohnsteuerkarte hat, kann man (der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber) beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen, da das geplante elektronische Verfahren noch nicht funktioniert.
Einfach beim zuständigen Amt die Karte holen, einreichen, und gut ist (spätestens nach der Steuererklärung).
Ansonsten kann es natürlich sein, dass bei 400-Euro-Jobs, oder ähnlichem, keine Lohnsteuerkarte verlangt wird, weil da eben normalerweise keine Lohnsteuer anfällt.
Edit: Stimmt natürlich was vorher schon gesagt wurde: Wenn man keine 2010er Lohnsteuerkarte hat, kann man (der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber) beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen, da das geplante elektronische Verfahren noch nicht funktioniert.
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab auch nur diese Nummer. War vorher in Holland beschäftigt und daher keine Lohnsteuerkarte.
Bei mir wird aber Klasse 1 abgerechnet. Naja macht wohl jeder Arbeitgeber anders.
Und wegen der Kirchensteuer habe ich den Zettel vom Amtsgericht eingereicht, dass ich ausgetreten bin.
Hat den deine Freundin nicht?
Bei mir wird aber Klasse 1 abgerechnet. Naja macht wohl jeder Arbeitgeber anders.
Und wegen der Kirchensteuer habe ich den Zettel vom Amtsgericht eingereicht, dass ich ausgetreten bin.
Hat den deine Freundin nicht?
BoMbY
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Also das mit Steuerklasse 6, bei schuldhaftem nicht Vorliegen der Daten (im Moment wohl die Ersatzbescheinigung geregelt durch § 52b), ist in Paragraph § 39c des Einkommensteuergesetz festgelegt. In §40, §40a und §40b gibt's dann wieder einen Haufen Ausnahmen (z.B. für geringfügig Beschäftigte). Das mit der Kirchensteuer ergibt sich im Moment für mich nicht direkt daraus, da müsste man wohl noch was länger suchen.
grinder_1974
Vice Admiral Special
Aktuell sind zur korrekten Abrechnung des Arbeitslohnes entweder die Lohnsteuerkarte 2010 oder die zwischenzeitlich ausgestellte Ersatzbescheinigung vorzulegen. Diese sind für den Arbeitgeber bindend.
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kann die "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" per Formular kurzfristig beim FA angefordert werden. Das dauert im Regelfall nicht länger als eine Woche.
Dem Arbeitgeber kann man hier keinerlei Vorwurf machen, da dieser vom FA als Haftungsschuldner für fehlerhaft abgeführte Lohn- und sonstige Abzugssteuern herangezogen werden kann.
Übrigens ist auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen selbstverständlich grundsätzlich die og. Bescheinigung für lohnsteuerliche Zwecke vorzulegen. Hier gibt es aber die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abführen kann, wodurch die Besteuerung abgegolten ist.
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kann die "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" per Formular kurzfristig beim FA angefordert werden. Das dauert im Regelfall nicht länger als eine Woche.
Dem Arbeitgeber kann man hier keinerlei Vorwurf machen, da dieser vom FA als Haftungsschuldner für fehlerhaft abgeführte Lohn- und sonstige Abzugssteuern herangezogen werden kann.
Übrigens ist auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen selbstverständlich grundsätzlich die og. Bescheinigung für lohnsteuerliche Zwecke vorzulegen. Hier gibt es aber die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abführen kann, wodurch die Besteuerung abgegolten ist.
Martin Z
Vice Admiral Special
Das dauert nichtmal ne Woche!
Auf zum Finanzamt, vorsprechen und du bekommst direkt die Ersatzbescheinigung ausgedruckt.
Mit dieser verhält es sich wie mit der LSK, das heißt sie muss im ORIGINAL beim AG hinterlegt werden, aus bereits vorgenannten Gründen, das stets nur EIN Arbeitsverhältnis mit Klasse I zu besteuern ist, weitere mit Klasse 6.
Daher nützt auch das bloße wissen der Nummer nichts.
Es ist nicht Aufgabe des AG sich darum zu kümmern - du bzw. deine Freundin will günstiger eingestuft werden, nicht der AG
Auf zum Finanzamt, vorsprechen und du bekommst direkt die Ersatzbescheinigung ausgedruckt.
Mit dieser verhält es sich wie mit der LSK, das heißt sie muss im ORIGINAL beim AG hinterlegt werden, aus bereits vorgenannten Gründen, das stets nur EIN Arbeitsverhältnis mit Klasse I zu besteuern ist, weitere mit Klasse 6.
Daher nützt auch das bloße wissen der Nummer nichts.
Es ist nicht Aufgabe des AG sich darum zu kümmern - du bzw. deine Freundin will günstiger eingestuft werden, nicht der AG
Bei mir hat eine email ans Finanzamt gereicht. Es kam dann ein Formular per Mail, in dem ich meine Daten angeben und bestätigen musste, dass ich keine Lohnsteuerkarte mehr besitze. Nachdem ich das weggefaxt hatte, war 3 Tage später die Ersatzbescheinigung da.
Es geht also auch ohne Besuch beim Finanzamt.
Es geht also auch ohne Besuch beim Finanzamt.
G
Gast30082015
Guest
Die Steuernummer selbst nützt dem Arbeitgeber gar nix. Die gibt absolut keinen Aufschluss über die individuellen Steuermerkmale!Dann Frage ich mich, warum die Firma ihre Steuernummer nicht haben wollte, wobei dies vorher aber in den Unterlagen mit angegeben werden sollte.
Bitte nicht mit der persönlichen Identifikationsnummer verwechseln. Die allerdings hilft aktuell auch nur bedingt, da der elektr. Datenaustausch noch nicht funktioniert. Nichts desto trotz können ohne diese Nummer u.U. bestimmte Auswertungen nicht mehr erstellt werden und deshalb ist die schon jetzt mit an zu geben.
Von "damals" auf die aktuelle Rechtslage im dt. Steuerrecht zu schließen ist immer so eine Sache ... Abseits vom einen oder anderen Gesetz ist da jedes Jahr schon sehr viel Bewegung drin.Hmm, wo ich damals wärend der Schulzeit und danach bevor ich meine Lehre gemacht habe, erst nach der Tätigkeit eine Lohnsteuerkarte bekommen. Und selbst wenn sie einen 2 Job hätte, soweit ich weiß darf man 400 Euro demnächst 450 Euro extra verdienen.
Die Anhebung auf 450€ ist im übrigen noch nicht endgültig.
Bzgl. der KiSt wird der Arbeitgeber wohl auf Nummer sicher gegangen sein. Eine rechtliche Grundlage hab ich jetzt spontan für den Einbehalt der KiSt aber nicht gefunden. Wenn ich dazu noch was finde, ergänze ich es hier.Und es bleibt weiterhin die Frage offen, warum KST mit berechnet wird, ist ebenfalls nicht zulässig.
Ich würde mit der Bescheinigung zum ehem. AG hin und mit etwas Glück kann der das problemlos korrigieren.Bis zur Einkommensteuer muß sie nicht warten,
Das sind schon 2 völlig unterschiedliche Fälle, so wie du sie hier darlegst.wie bei meinem Arbeitskollegen, der in Mutterschutz war und der AG einfach nach Stkl 6 abgerechnet war, laut Finanzamt unzulässig, da er vorher 1 hatte und sie ohne weitere Änderungen das nicht selbst ändern dürfen.
Edit:
Man sollte bei offensichtlichen Fehlern sowieso immer zeitnah zum Arbeitgeber gehen. Nicht alle Fehler lassen sich über die Einkommensteuererklärung korrigieren.
Zuletzt bearbeitet: