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Schon wieder die GEZ
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psychocyberdisc
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Hallo,
gerade habe ich einen riesigen Fehler gemacht:
Es klingelt und - obwohl ich überhaupt niemanden erwarte - öffne ich Vollidiot die Tür, was ich sonst nie ohne einen vorherigen Blick durch den Spion mache. Vor mir steht ein Typ von der GEZ und fragt nach den Gründen meiner bisherigen Nichtanmeldung. Ich sage ihm, dass ich keinerlei Empfangsgeräte habe. Daraufhin er: "Also keinen Fernseher, kein Radio, kein internetfähiges Gerät?" Ich verneine. Dummerweise rutscht mir auch noch eine abfällige Bemerkung heraus...
Ich besitze jedoch tatsächlich weder Fernseher noch Radio. Welche Probleme können aber einerseits aufgrund meiner Bemerkung und andererseits durch meinen DSL-Anschluss auf mich zukommen? Meine Verneinung zum Vorhandensein der Geräte hat er sich notiert.
Seit langer Zeit habe ich mich nicht mehr so sehr über mich selbst geärgert!
Für ein paar Einschätzungen der Sachlage wäre ich sehr dankbar.
gerade habe ich einen riesigen Fehler gemacht:
Es klingelt und - obwohl ich überhaupt niemanden erwarte - öffne ich Vollidiot die Tür, was ich sonst nie ohne einen vorherigen Blick durch den Spion mache. Vor mir steht ein Typ von der GEZ und fragt nach den Gründen meiner bisherigen Nichtanmeldung. Ich sage ihm, dass ich keinerlei Empfangsgeräte habe. Daraufhin er: "Also keinen Fernseher, kein Radio, kein internetfähiges Gerät?" Ich verneine. Dummerweise rutscht mir auch noch eine abfällige Bemerkung heraus...
Ich besitze jedoch tatsächlich weder Fernseher noch Radio. Welche Probleme können aber einerseits aufgrund meiner Bemerkung und andererseits durch meinen DSL-Anschluss auf mich zukommen? Meine Verneinung zum Vorhandensein der Geräte hat er sich notiert.
Seit langer Zeit habe ich mich nicht mehr so sehr über mich selbst geärgert!
Für ein paar Einschätzungen der Sachlage wäre ich sehr dankbar.
Alyva
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Hm naja, da kann man schwer etwas einschätzen. Er hat keine Geräte gesehen, somit bleibt alles beim alten. Wie abfällig war die Bemerkung? Könnte dann höchtens ne Anklage wegen Beleidigung oder dergleichen folgen. Je nachdem was du gesagt hast. Ansonsten sehe ich laut deiner Schilderung keinen Grund zur Besorgnis.
1st Class AMD-Fan
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Wegen der Bemerkung: Hatte er nen Zeugen? Ansonsten steht doch eh Aussage gegen Aussage
Clausthaler
Admiral Special
Ich verstehe das Problem jetzt nicht. Wenn jemand bei dir klingelt und dir Zeitschriften verkaufen will und du eine abfällige Bemerkung machst, ist das zwar nicht nett, aber was soll dir passieren? Wenn du denjenigen nicht beleidigt hast, passiert dir gar nichts. Und wenn du ihn beleidigt hast und er dich anzeigt, hat das nichts mit der GEZ zu tun.Dummerweise rutscht mir auch noch eine abfällige Bemerkung heraus...
Ich besitze jedoch tatsächlich weder Fernseher noch Radio. Welche Probleme können aber einerseits aufgrund meiner Bemerkung [...] auf mich zukommen?
...die Beleidigung sehe ich auch locker...
Was Deine andere Frage angeht, die -so wie ich das verstehe- ja auch noch im Raume steht: ein Internet-fähiger PC führt zur GEZ-Pflicht, es sei denn, Du hast andere Geräte bereits angemeldet (einige Gerichte meinen, selbst dann...). Nun hat der GEZler ja nichts gesehen, somit kannst Du Dich eigentlich bequem zurücklehnen.
ABER...sollte Deine "dumme Bemerkung" nun sein detektivisches Innerstes angestachelt haben, so kann es Dir passieren, daß er in der Umgebung oder bei ausfindig gemachten Freunden...z.B. der "Perle", die morgens verkniestert aus Deiner Wohnung kommt ...nachfragt. Sollte sich so ergeben, daß er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Internet-fähigen PC bei dir findet, oder Du womöglich ein Auto mit Radio fahren solltest...tja, dann sieht das natürlich nicht mehr so rosig aus...
Aber wir haben ja alle keine Glaskugel...
Was Deine andere Frage angeht, die -so wie ich das verstehe- ja auch noch im Raume steht: ein Internet-fähiger PC führt zur GEZ-Pflicht, es sei denn, Du hast andere Geräte bereits angemeldet (einige Gerichte meinen, selbst dann...). Nun hat der GEZler ja nichts gesehen, somit kannst Du Dich eigentlich bequem zurücklehnen.
ABER...sollte Deine "dumme Bemerkung" nun sein detektivisches Innerstes angestachelt haben, so kann es Dir passieren, daß er in der Umgebung oder bei ausfindig gemachten Freunden...z.B. der "Perle", die morgens verkniestert aus Deiner Wohnung kommt ...nachfragt. Sollte sich so ergeben, daß er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Internet-fähigen PC bei dir findet, oder Du womöglich ein Auto mit Radio fahren solltest...tja, dann sieht das natürlich nicht mehr so rosig aus...
Aber wir haben ja alle keine Glaskugel...
psychocyberdisc
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Danke für eure Antworten.
Zeugen gab es nicht, der Typ war allein am Start. Nun hoffe ich einfach, dass er nicht zivilrechtlich gegen mich vorgeht. Mein Gesicht hat er sich jedenfalls bestimmt schon gut eingeprägt: Heute war er nämlich wieder da und hatte meine Nachbarin in der Mangel. Ganz schlecht. Er saß vor ihrer Tür in der Hocke und hat Schriftkram gemacht. Hoffentlich war das keine Fremdanmeldung. Meine Nachbarin weiß, dass ich Musik hören kann. Über Art und Anzahl der Gerät weiß sie jedoch nichts.
Verdammter Mist!
Nein, andere Geräte (Fernseher, Radio) habe ich nicht angemeldet, weil sie schlichtweg nicht vorhanden sind - ebensowenig wie ein Auto. Mein Haushalt ist also einer von den ganz wenigen, der tatsächlich nur "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" bereithält.
Muss man eigentlich für jedes einzelne neuartige Rundfunkempfangsgerät die Gebühr in Höhe von 5,76 Euro zahlen oder spielt die Anzahl an PCs keine Rolle?
Sie ging aber gegen seine Person. Ich hoffe nun einfach, dass es eine von mehreren war, die er sich täglich anhören darf, und er deswegen nichts unternimmt.
Zeugen gab es nicht, der Typ war allein am Start. Nun hoffe ich einfach, dass er nicht zivilrechtlich gegen mich vorgeht. Mein Gesicht hat er sich jedenfalls bestimmt schon gut eingeprägt: Heute war er nämlich wieder da und hatte meine Nachbarin in der Mangel. Ganz schlecht. Er saß vor ihrer Tür in der Hocke und hat Schriftkram gemacht. Hoffentlich war das keine Fremdanmeldung. Meine Nachbarin weiß, dass ich Musik hören kann. Über Art und Anzahl der Gerät weiß sie jedoch nichts.
Verdammter Mist!
Nein, andere Geräte (Fernseher, Radio) habe ich nicht angemeldet, weil sie schlichtweg nicht vorhanden sind - ebensowenig wie ein Auto. Mein Haushalt ist also einer von den ganz wenigen, der tatsächlich nur "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" bereithält.
Muss man eigentlich für jedes einzelne neuartige Rundfunkempfangsgerät die Gebühr in Höhe von 5,76 Euro zahlen oder spielt die Anzahl an PCs keine Rolle?
Ich verstehe das Problem jetzt nicht. Wenn jemand bei dir klingelt und dir Zeitschriften verkaufen will und du eine abfällige Bemerkung machst, ist das zwar nicht nett, aber was soll dir passieren? [...]
Sie ging aber gegen seine Person. Ich hoffe nun einfach, dass es eine von mehreren war, die er sich täglich anhören darf, und er deswegen nichts unternimmt.
denjo
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was für maßnahmen kann die gez überhaupt ausführen um den beweiss zu erbringen das ich z.b. ein radio habe Oo.
Können die sich nen durchsuchungbefehl organisieren ? ich glaube doch ehr nicht oder ?
Können die sich nen durchsuchungbefehl organisieren ? ich glaube doch ehr nicht oder ?
gruenmuckel
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Nein, das ist zu geringfügig.was für maßnahmen kann die gez überhaupt ausführen um den beweiss zu erbringen das ich z.b. ein radio habe Oo.
Können die sich nen durchsuchungbefehl organisieren ? ich glaube doch ehr nicht oder ?
Wenn er aber berechtigte Gründe hat dir ein Empfangsgerät zu unterstellen (Nachbarin: "Jaja, der guckt abends immer GZSZ, ich kenn die Titelmelodie genau"), dann kann er dich fremdanmelden und du müsstest der GEZ dann das Gegenteil beweisen.
psychocyberdisc
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Fremdanmeldung (1. Treffer bei Google). Die können Nachbarn befragen, ob denn bei Familie Mustermann ab und an Musik zu hören oder bei Dunkelheit ein Fernsehflimmern zu sehen ist.
Redphil
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Es gab ja schon wiederholt Urteile, die die PC-Abgabe für unrechtmäßig erklärten, wenn der Rechner beruflich genutzt wird.
Wäre mal interessant zu wissen, ab wann da von einer beruflichen Nutzung ausgegangen wird. Ist die z.B. gegeben, wenn eine Lehrerin einen internetfähigen PC zur Stundenvorbereitung benötigt?
Wäre mal interessant zu wissen, ab wann da von einer beruflichen Nutzung ausgegangen wird. Ist die z.B. gegeben, wenn eine Lehrerin einen internetfähigen PC zur Stundenvorbereitung benötigt?
gruenmuckel
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Wenn man ein Arbeitszimmer hat kann das klappen. Ist es nur der Lappi im Wohnzimmer geht das ganz sicher nicht. Selbst bei den Heimarbeitsplätzen ist es in der letzten Zeit arg verschärft worden.Es gab ja schon wiederholt Urteile, die die PC-Abgabe für unrechtmäßig erklärten, wenn der Rechner beruflich genutzt wird.
Wäre mal interessant zu wissen, ab wann da von einer beruflichen Nutzung ausgegangen wird. Ist die z.B. gegeben, wenn eine Lehrerin einen internetfähigen PC zur Stundenvorbereitung benötigt?
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Etwas anderes:
Darf die GEZ beispielsweise über die Bundesnetzagentur oder sonstwie in Erfahrung bringen, ob ich einen Internetanschluss habe? Denn niemand wird monatlich einen DSL-Anschluss bezahlen, wenn er gar keinen PC hat.
Nach dem Motto: "Sie haben einen Internetanschluss. Daher schlussfolgern wir, dass Sie auch entsprechende Empfangsgeräte besitzen."
Darf die GEZ beispielsweise über die Bundesnetzagentur oder sonstwie in Erfahrung bringen, ob ich einen Internetanschluss habe? Denn niemand wird monatlich einen DSL-Anschluss bezahlen, wenn er gar keinen PC hat.
Nach dem Motto: "Sie haben einen Internetanschluss. Daher schlussfolgern wir, dass Sie auch entsprechende Empfangsgeräte besitzen."
gruenmuckel
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[...] Muss man eigentlich für jedes einzelne neuartige Rundfunkempfangsgerät die Gebühr in Höhe von 5,76 Euro zahlen oder spielt die Anzahl an PCs keine Rolle? [...]
Hierzu finde ich leider keine Antwort - auch nicht auf dem Internetauftritt der GEZ. Wie ist das geregelt? Ich habe 3 Notebooks. Müsste ich pro Gerät zahlen?
Der ist doch für dein VoiP Telefon.
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Etwas anderes:
Darf die GEZ beispielsweise über die Bundesnetzagentur oder sonstwie in Erfahrung bringen, ob ich einen Internetanschluss habe? Denn niemand wird monatlich einen DSL-Anschluss bezahlen, wenn er gar keinen PC hat.
Nach dem Motto: "Sie haben einen Internetanschluss. Daher schlussfolgern wir, dass Sie auch entsprechende Empfangsgeräte besitzen."
Konsole?
KGBerlin
Grand Admiral Special
Der größte Gag ist das Wort Empfangsgeräte.
Wenn man das schön urdeutsch bürokratisch auslegt wäre selbst das Modem ein Empfangsgerät.
Es wird ja nichts gesagt das es das empfangene auch wiedergeben können muß.
Einen TV bezahlt man ja auch "bloß" weil eine Empfangseinheit verbaut ist.
Ist die Röhre defekt muß man trotzdem zahlen.
Mal schauen wann die darauf kommen, weil jeder der Internet hat, bekommt meißt auch ein Router, Modem usw. dazu
Wenn man das schön urdeutsch bürokratisch auslegt wäre selbst das Modem ein Empfangsgerät.
Es wird ja nichts gesagt das es das empfangene auch wiedergeben können muß.
Einen TV bezahlt man ja auch "bloß" weil eine Empfangseinheit verbaut ist.
Ist die Röhre defekt muß man trotzdem zahlen.
Mal schauen wann die darauf kommen, weil jeder der Internet hat, bekommt meißt auch ein Router, Modem usw. dazu
SILen(e
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Konsole?
Playstation 3 und Wii haben Webbrowser und damit Zugriff auf die Dienste der Öffentlich-Rechtlichen Sender - Playstation 2, Xbox und Xbox 360 jedoch nicht^^
DSL 16.000 hast du also nur für Xbox 360 und VoIP ^^
heiner.hemken
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Der größte Gag ist das Wort Empfangsgeräte.
Wenn man das schön urdeutsch bürokratisch auslegt wäre selbst das Modem ein Empfangsgerät.
Es wird ja nichts gesagt das es das empfangene auch wiedergeben können muß.
Einen TV bezahlt man ja auch "bloß" weil eine Empfangseinheit verbaut ist.
Ist die Röhre defekt muß man trotzdem zahlen.
Mal schauen wann die darauf kommen, weil jeder der Internet hat, bekommt meißt auch ein Router, Modem usw. dazu
Na, er muss schon empfangsbereit sein und das ist er nicht, wenn er solch einen Schaden aufweist.
Ich frage mich allerdings immer noch, ob man der GEZ nicht ein Schnippchen schlagen könnte, in dem man einen Telefondienst anbietet unter dem man dann Radioprogramme hören kann. Somit müssten nach der Definition der GEZ die normalen Telefone zu Empfangsgeräten werden.
Vielleicht regen sich dann ein paar mehr auf und tun was gegen diese überflüssige Institution.
Oi!Olli
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Playstation 3 und Wii haben Webbrowser und damit Zugriff auf die Dienste der Öffentlich-Rechtlichen Sender - Playstation 2, Xbox und Xbox 360 jedoch nicht^^
DSL 16.000 hast du also nur für Xbox 360 und VoIP ^^
Gelten aber nicht als neuartige Rundunkgeräte.
Und woher weißt du das ich DSL 16.000 hab?
@ Heiner Sicher das ein defekter Fernseher nicht zählt?
Ich meine die schämen sich ja für nix und sei es sogar von Schulen Gebühren zu verlangen.
Zuletzt bearbeitet:
psychocyberdisc
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Gast03032015
Guest
Ich hab mal ne Frage zur Auskunftspflicht.
Wir sind ja alle gesetzlich verpflichtet, wenn sich unser Status ändert und wir ein Empfangsgerät bereithalten, dieses zu melden.
Würden wir das nicht tun, würden wir also dagegen verstoßen.
Nun schickt die GEZ ja laufend Briefe/Fahnder raus, in denen man mehr oder weniger unverschämt dazu aufgefordert wird, seinen aktuellen Status mitzuteilen.
Die GEZ muss doch davon ausgehen, dass man seiner Informationspflicht gesetzeskonform nachkommt und bei einer Statusänderung von sich aus eine Meldung machen würde. Durch diese Schreiben/Fahnder unterstellen sie einem aber, dass man sich freiwillig nicht daran halten würde.
Das alleine ist schon der Hammer! Von daher sollte sich ein GEZ-Fahnder nicht darüber wundern, wenn er nicht freundlich empfangen wird.
Nun zur Frage
Hat die GEZ, obwohl sie ja über den aktuellen Status ja im Bilde ist und trotz dem regelmäßig Schreiben/Fahnder auf die Bevölkerung loslässt, Anspruch auf eine zusätzliche "Extrainformation". (also ob sich der Status vielleicht doch geändert hat)
Oder kann man diese Schreiben/Fahnder getrost ignorieren?
Verstößt man auch dann gegen die Informationspflicht, wenn man die Schreiben ungelesen in den Papierkorb wirft und/oder vor der Nase des Fahnders wortlos die Tür verschließt?
Kann man (für den Fall wenn man denen auch außer der Reihe Auskunft geben muss) der GEZ ein Schreiben zukommen lassen, in dem man ihr mitteilt, dass man in Zukunft keine zusätzlichen Informationen mehr geben wird und nur noch pflichtgemäß eine Meldung dann macht, wenn sich der Status geändert hat.
Und das verknüpft mit dem Hinweis, dass sie doch bitte schriftlich mitteilen sollen, wenn sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.
Ist das dann gültig?
Wir sind ja alle gesetzlich verpflichtet, wenn sich unser Status ändert und wir ein Empfangsgerät bereithalten, dieses zu melden.
Würden wir das nicht tun, würden wir also dagegen verstoßen.
Nun schickt die GEZ ja laufend Briefe/Fahnder raus, in denen man mehr oder weniger unverschämt dazu aufgefordert wird, seinen aktuellen Status mitzuteilen.
Die GEZ muss doch davon ausgehen, dass man seiner Informationspflicht gesetzeskonform nachkommt und bei einer Statusänderung von sich aus eine Meldung machen würde. Durch diese Schreiben/Fahnder unterstellen sie einem aber, dass man sich freiwillig nicht daran halten würde.
Das alleine ist schon der Hammer! Von daher sollte sich ein GEZ-Fahnder nicht darüber wundern, wenn er nicht freundlich empfangen wird.
Nun zur Frage
Hat die GEZ, obwohl sie ja über den aktuellen Status ja im Bilde ist und trotz dem regelmäßig Schreiben/Fahnder auf die Bevölkerung loslässt, Anspruch auf eine zusätzliche "Extrainformation". (also ob sich der Status vielleicht doch geändert hat)
Oder kann man diese Schreiben/Fahnder getrost ignorieren?
Verstößt man auch dann gegen die Informationspflicht, wenn man die Schreiben ungelesen in den Papierkorb wirft und/oder vor der Nase des Fahnders wortlos die Tür verschließt?
Kann man (für den Fall wenn man denen auch außer der Reihe Auskunft geben muss) der GEZ ein Schreiben zukommen lassen, in dem man ihr mitteilt, dass man in Zukunft keine zusätzlichen Informationen mehr geben wird und nur noch pflichtgemäß eine Meldung dann macht, wenn sich der Status geändert hat.
Und das verknüpft mit dem Hinweis, dass sie doch bitte schriftlich mitteilen sollen, wenn sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.
Ist das dann gültig?
psychocyberdisc
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Hallo altesocke,
ich empfehle dir einen Blick in dieses Thema zu werfen.
Dort wurde in mehreren Beiträgen das Antworten auf die GEZ-Briefe als Fehler gewertet. Ich kenne viele Leute, die die Briefe ungeöffnet in die Tonne treten und die Nichtzahlung der Gebühren regelrecht als Sport betreiben.
Ich vermute, dass man damit nicht gegen die Informationspflicht verstößt.
Das von dir angedachte Schreiben hat mit Sicherheit keine Wirkung - ganz im Gegenteil. Die Freundin, die ich im oben verlinkten Thema erwähnt hatte, ist nach einem solchen kurzen Brief an die GEZ noch intensiver (circa alle 8 Wochen) als schon zuvor angeschrieben worden. Die 55 Cent für den Brief kannst du dir sparen.
ich empfehle dir einen Blick in dieses Thema zu werfen.
Dort wurde in mehreren Beiträgen das Antworten auf die GEZ-Briefe als Fehler gewertet. Ich kenne viele Leute, die die Briefe ungeöffnet in die Tonne treten und die Nichtzahlung der Gebühren regelrecht als Sport betreiben.
Ich vermute, dass man damit nicht gegen die Informationspflicht verstößt.
Das von dir angedachte Schreiben hat mit Sicherheit keine Wirkung - ganz im Gegenteil. Die Freundin, die ich im oben verlinkten Thema erwähnt hatte, ist nach einem solchen kurzen Brief an die GEZ noch intensiver (circa alle 8 Wochen) als schon zuvor angeschrieben worden. Die 55 Cent für den Brief kannst du dir sparen.
G
Gast03032015
Guest
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Der sagt nämlich:
Demnach ist also ohne ausreichenden Anhaltspunkt die Kontaktaufnahme der GEZ um eine Statusänderung in Erfahrung zu bringen eine Belästigung.
Zudem könnte man der GEZ Veruntreuung von Gebührengeldern vorwerfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgebührenstaatsvertrag#cite_note-1Ergänzend zur Anzeigepflicht, die der Rundfunkteilnehmer auch ohne Anfrage zu erfüllen hat, haben die Landesrundfunkanstalten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Rundfunkteilnehmer. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei in Einzelfällen auch weitere, über die oben für die Anzeigepflicht aufgezählten Daten hinausgehende Daten erheben, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
Den Anspruch auf Auskunft haben die Landesrundfunkanstalten nicht nur gegenüber Rundfunkteilnehmern, sondern auch gegenüber deren Haushaltsangehörigen, und auch gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass sie Rundfunkempfangsgeräte bereithalten und dies nicht angegeben haben. Ob z. B. eine einer Wohnung zugeordnete Antennenanlage als Anhaltspunkt ausreicht, ist jedoch umstritten.
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann ihren Anspruch auf Auskunft im Verwaltungszwangsverfahren (Verhängung von Zwangsgeldern und Zwangshaft) durchsetzen.
Hinsichtlich der Auskunftspflicht bei unveränderten Verhältnissen ist der hessische Datenschutzbeauftragte der Auffassung, dass dann keine Mitwirkungspflicht vorläge.
Der sagt nämlich:
http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb30/k24p01.htmDer Rundfunkgebührenstaatsvertrag verpflichtet Gebührenzahler nicht zur Auskunft über zum Empfang bereitgehaltene Rundfunk- und Fernsehgeräte, wenn keine Änderungen eingetreten sind, die Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Gebühr haben. Anderslautende Anschreiben an Gebührenzahler durch die Gebühreneinzugszentrale sind unzulässig...
Demnach ist also ohne ausreichenden Anhaltspunkt die Kontaktaufnahme der GEZ um eine Statusänderung in Erfahrung zu bringen eine Belästigung.
Zudem könnte man der GEZ Veruntreuung von Gebührengeldern vorwerfen.
SILen(e
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@ Heiner Sicher das ein defekter Fernseher nicht zählt?
Ich meine die schämen sich ja für nix und sei es sogar von Schulen Gebühren zu verlangen.
Och, wenns vor Gerich gehen würde ist es bei der GEZ-freundlichen Gesetzgebung fast wahrscheinlich, dass diese Konsolen (Playstation 3 hat nen eigenen Browser, die alte Fassung kann mit früherer Firmware gar Linux nutzen), Wii hat nen eigenen Browser, Nintendo DSi hat nen eigenen Browser und PSP auch) auch als neuartige Empfangsgeräte gelten könnten - bei Mobiltelefonen mit Internetfähigkeit haben sie es ja afaik auch geschafft.
Ach, wenn man also eine nicht-HTML-fähige Xbox 360 angeben würde (sofern man nicht einfach seine ganz normalen Rechte nutzt und den Typen die Tür vor der Nase zuschlägt) dann ist die natürlich NICHT an einem HD-Fernseher angeschlossen sondern an einem 27"-FullHD-TFT-MONITOR!!!
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die GEZ kann mir also nichts
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