Schon wieder die GEZ

Ein TV Gerät ist aber kein Rundfunkempfänger mehr. Es sei er hat einen DVB-T, DVB-S, ect. Empfänger. Das Analoge TV gibt es doch gar nicht mehr.

Musik hören kann man auch sehr gut ohne Radio. MP3 Player und fertig. Ich habe auch kein Radio in der Wohnung aber Musik kann ich trotzdem laut hören wenn ich will.

Und mehr Daten als die von Einwohnermeldeamt hat die GEZ auch nicht, das zum Internet ect.

Polizeiliche Unterstützung darf die GEZ nicht bekommen. Im Süden ist das aber mehrfach passiert, daraufhin gab es aber Ärger. Natürlich ohne Konsequenzen für die schuldigen (Polizei).
 
Nun zur Frage
Hat die GEZ, obwohl sie ja über den aktuellen Status ja im Bilde ist und trotz dem regelmäßig Schreiben/Fahnder auf die Bevölkerung loslässt, Anspruch auf eine zusätzliche "Extrainformation". (also ob sich der Status vielleicht doch geändert hat)
Oder kann man diese Schreiben/Fahnder getrost ignorieren?
Verstößt man auch dann gegen die Informationspflicht, wenn man die Schreiben ungelesen in den Papierkorb wirft und/oder vor der Nase des Fahnders wortlos die Tür verschließt?

Kann man (für den Fall wenn man denen auch außer der Reihe Auskunft geben muss) der GEZ ein Schreiben zukommen lassen, in dem man ihr mitteilt, dass man in Zukunft keine zusätzlichen Informationen mehr geben wird und nur noch pflichtgemäß eine Meldung dann macht, wenn sich der Status geändert hat.
Und das verknüpft mit dem Hinweis, dass sie doch bitte schriftlich mitteilen sollen, wenn sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.
Ist das dann gültig?

Nun der Auskunftsanspruch und Deine Auskunftspflicht bestehen ja dauerhaft. Somit ist es der GEZ auch möglich, diesen Anspruch so oft einzufordern, wie sie will und die Gebühren es hergeben.
Etwas anderes ist es, wenn Du diesem Anspruch bereits einmal nachgekommen bist und sich seit dem nichts geändert hat. Hier musst du also keine Angaben machen, da dem Auskunftsverlangenden die Auskunft bereits vorliegt.

Ob das Schreiben die GEZ wirklich davon abhält, eine weitere Belästigung zu unterlassen, halte ich für absolut unwahrscheinlich.


Ein TV Gerät ist aber kein Rundfunkempfänger mehr. Es sei er hat einen DVB-T, DVB-S, ect. Empfänger. Das Analoge TV gibt es doch gar nicht mehr.

Hö,hö, da vertue Dich mal nicht. Die Unmöglichkeit des Fernsehempfangs hat die GEZ in der Vergangenheit auch nicht davon abgehalten, Ihre Gebühren zu verlangen.
 
Ein TV Gerät ist aber kein Rundfunkempfänger mehr. Es sei er hat einen DVB-T, DVB-S, ect. Empfänger. Das Analoge TV gibt es doch gar nicht mehr.

Musik hören kann man auch sehr gut ohne Radio. MP3 Player und fertig. Ich habe auch kein Radio in der Wohnung aber Musik kann ich trotzdem laut hören wenn ich will.

Und mehr Daten als die von Einwohnermeldeamt hat die GEZ auch nicht, das zum Internet ect.

Polizeiliche Unterstützung darf die GEZ nicht bekommen. Im Süden ist das aber mehrfach passiert, daraufhin gab es aber Ärger. Natürlich ohne Konsequenzen für die schuldigen (Polizei).


Analog gibt es nicht mehr?

Hm hat die trotzdem nicht davon abgehalten Gebühren zu kassieren.

Ach noch was nettes zur Gebühr. Die darf rückwirkend erhoben werden aber nicht rückwirkend erstattet werden. Hast also einen Antrag auf Befreiung gestellt und der kommt nicht rechtzeitig durch darfst du dann so lange zahlen.

Und die Scheiße ist rechtens. Wofür man jede andere private Firma in den Arsch treten würde.
 
Etwas anderes ist es, wenn Du diesem Anspruch bereits einmal nachgekommen bist und sich seit dem nichts geändert hat. Hier musst du also keine Angaben machen, da dem Auskunftsverlangenden die Auskunft bereits vorliegt

Genau darauf zielete meine Frage ab.
Wenn ich mir 100% sicher sein kann, dass die keinen weiteren Anspruch auf irgendwelche Informationen haben, sind die Schreiben und die Fahnder für mich ab sofort Luft.

Allerdings:
Die GEZ stützt sich auf die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Danach kann die zuständige Landesrundfunkanstalt vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Das Auskunftsverlangen kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Wobei die Auslegung der GEZ dabei wohl "sehr Großzügig" ist, zumal bei uns die Rechtsprechung leider auch sehr "GEZ freundlich" ist.
Daher muß ich mir bevor ich diese Schreiben ungeöffnet in den Müll werfe oder die Fahnder einfach vor der Tür stehen lasse, weil ich keinen Bock auf irgendwelche Diskussionen mit denen habe, 100% sicher sein. Sonst bekommen die nachher womöglich noch Recht und sind die, die zuletzt lachen.
 
Analog gibt es nicht mehr?

Hm hat die trotzdem nicht davon abgehalten Gebühren zu kassieren.

Ach noch was nettes zur Gebühr. Die darf rückwirkend erhoben werden aber nicht rückwirkend erstattet werden. Hast also einen Antrag auf Befreiung gestellt und der kommt nicht rechtzeitig durch darfst du dann so lange zahlen.

Und die Scheiße ist rechtens. Wofür man jede andere private Firma in den Arsch treten würde.

Und mindestens genauso schlimm ist es, in einem Fall, in dem man als Nutzer von der Gebühr befreit ist und für diese Zeit nicht angemeldet hat, dass die GEZ wegen der Nchtanmeldung trotzdem für diesen Zeitraum Gebühren haben will.

Ein absolutes Unding.


Genau darauf zielete meine Frage ab.
Wenn ich mir 100% sicher sein kann, dass die keinen weiteren Anspruch auf irgendwelche Informationen haben, sind die Schreiben und die Fahnder für mich ab sofort Luft.

Allerdings:

Wobei die Auslegung der GEZ dabei wohl "sehr Großzügig" ist, zumal bei uns die Rechtsprechung leider auch sehr "GEZ freundlich" ist.
Daher muß ich mir bevor ich diese Schreiben ungeöffnet in den Müll werfe oder die Fahnder einfach vor der Tür stehen lasse, weil ich keinen Bock auf irgendwelche Diskussionen mit denen habe, 100% sicher sein. Sonst bekommen die nachher womöglich noch Recht und sind die, die zuletzt lachen.

Sie haben nur den Anspruch auf die Information, ob Du Rundfunkgeräte zum Empfang bereithälst.
Da ist es völlig unerheblich, wann und wie oft Sie diese Information haben wollen, einmal genügt, soweit keine Änderungen eintreten.
Du bist somit Deiner Auskunftspflicht nachgekommen und fertig!
 
Und mindestens genauso schlimm ist es, in einem Fall, in dem man als Nutzer von der Gebühr befreit ist und für diese Zeit nicht angemeldet hat, dass die GEZ wegen der Nchtanmeldung trotzdem für diesen Zeitraum Gebühren haben will.

Ein absolutes Unding.
Befreit sein kann man nur, wenn man den Antrag auf Befreiung gestellt hat. Dafür muss man erstmal angemeldet sein. Ohne Anmeldung keine Befreiung. Du haust hier die Befreiung mit der Voraussetzung für die Befreiung durcheinander.
 
Befreit sein kann man nur, wenn man den Antrag auf Befreiung gestellt hat. Dafür muss man erstmal angemeldet sein. Ohne Anmeldung keine Befreiung. Du haust hier die Befreiung mit der Voraussetzung für die Befreiung durcheinander.

Nein, das mache ich ja gerade nicht. Auch, wenn ich die Begrifflichkeiten nicht so bezeichnet habe. Letztlich ist die Grundlage für die Befreiung das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzung und nicht die Anmeldung.
 
aus §1 (2) …Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält…

aus §2 (2) …Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelung des § 5 für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten…

aus §3 (1) …Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen…

aus§6 (1) ...Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder für eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr in folgenden Fällen zustimmen: …

Bis §3 spielt es keine Rolle, ob die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung vorhanden sind oder nicht. Diese §§ gelten für alle.
Erst der § 6 regelt die Gebührenbefreiung.

Quelle
 
Ich höre Musik (CD) gucke DVDs über meinen Tunerlosen Beamer und brauche Internet (wie schon gesagt wurde) für VoIP.

Mein Kabelanschluss kommt über die Hausanlage/Nebenkosten, den muss ich bezahlen....

die GEZ kann mir also nichts ;)
Der erste Teil hört sich logisch an, aber mit dem Mittelteil "Mein Kabelanschluss kommt über die Hausanlage/Nebenkosten, den muss ich bezahlen...." hätte die GEZ ein Problem. Nur weil die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten sind, heißt das ja nicht, daß du keine GEZ-Gebühren bezahlen musst. Wenn du an eine kostenlose Antennenanlage angeschlossen wärst, dann müsstest du zwar keine Kabelgebühren bezahlen aber immer noch die GEZ-Gebühr.

Also ist deine Schlussfolgerung irgendwie falsch.
 
Wenn du an eine kostenlose Antennenanlage angeschlossen wärst, dann müsstest du zwar keine Kabelgebühren bezahlen aber immer noch die GEZ-Gebühr.

Wenn ich aber keine Empfangsgeräte habe muss ich auch keine Gebühren bezahlen! Ob ich da an einer Antennenanlage angeschlossen bin oder aber nicht ist egal den eine Antennenanlage ist kein Empfangsgerät im G€Z Sinne
 
Das ist schon richtig, aber viele meinen ebene in den Kabelgebühren sei die GEZ-Gebühr enthalten und sie könnten kostenlos fernsehen. Das ist leider nicht so.
 
Das denken wirklich welche? Oh man! Da fällt mir nichts mehr ein...

Trotzdem "Noch" muss der G€Z Scherge euch beweisen das Ihr Empfangsgeräte bereithält! Dieses kleine (mit großer Wirkung) Manko versuchen die ja zur Zeit mit einem neuen Gesetzentwurf zu kippen. Sollte denen das gelingen dann steht Ihr in der Beweispflicht und müsst nachweisen das Ihr keine Empfangsgeräte bereit haltet.

Das heißt dann Hallo Herr G€Z Scherge so kommen Sie doch bitte in herein um sich davon zu überzeugen das ich keine Empfangsgeräte habe. Wieder ein Stück mehr wo den Bürger seine Grundrechte geraubt werden.
 
@altesocke

Danke für Deine Mühe. Demnach stimmt meine Einschätzung nicht, umso schlimmer, da man selbst die Gebührenbefreiung verweigern kann.

Das denken wirklich welche? Oh man! Da fällt mir nichts mehr ein...

Trotzdem "Noch" muss der G€Z Scherge euch beweisen das Ihr Empfangsgeräte bereithält! Dieses kleine (mit großer Wirkung) Manko versuchen die ja zur Zeit mit einem neuen Gesetzentwurf zu kippen. Sollte denen das gelingen dann steht Ihr in der Beweispflicht und müsst nachweisen das Ihr keine Empfangsgeräte bereit haltet.

Das heißt dann Hallo Herr G€Z Scherge so kommen Sie doch bitte in herein um sich davon zu überzeugen das ich keine Empfangsgeräte habe. Wieder ein Stück mehr wo den Bürger seine Grundrechte geraubt werden.

Wenn die GEZ nachweisen muss, heisst das noch lange nicht, dass Du denjenigen dazu ermächtigen musst, es selbst in Augenschein zu nehmen.
 
Überrascht dich das?
In Zeiten leerer Kassen an allen Fronten und in denen der Bürger nur noch potenzieller Terrorist, Steuersünder, sonstiger Krimineller oder sogar Freidenker ist (am gefährlichsten)
sind Grundrechte die ihm auch noch erlauben sein schändliches Treiben fortzusetzen doch sowieso nur hinderlich!
George Orwell wird jeden Tag ein stückchen mehr Realität... nur im Zeitrahmen hatte sich der gute Mann verschätzt...
 
@altesocke

Danke für Deine Mühe. Demnach stimmt meine Einschätzung nicht, umso schlimmer, da man selbst die Gebührenbefreiung verweigern kann.



Wenn die GEZ nachweisen muss, heisst das noch lange nicht, dass Du denjenigen dazu ermächtigen musst, es selbst in Augenschein zu nehmen.


Du solltest schon genauer durchlesen was ich Schreibe!
 
Dann sei so freundlich und gib mal bitte eine Quelle an, wo man nachlesen kann, dass es um eine geplante Beweislastumkehr geht.

Ich halte es nicht für möglich wegen einer GEZ-Gebühr, den Artikel 13 GG ändern zu können.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3 Quelle 4, etc.....

Es scheint immer noch Menschen zu geben die nicht wissen wie/was so im Dunkelbereich der G€Z abgeht/abgehen kann und wieviel macht diese Institution hat. Und Du kannst sicher sein das diese Beweislastumkehr durchgesetzt wird. Bei diesen korrupten Politiker Pack was wir hier in Deutschland haben ist das aber auch nicht all zu schwer.

Ach so hier mal ein paar Verstöße der G€Z gegen einige §

1. Verstoß gegen Art. 33 Abs. 4 GG 2. Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG 3. Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG 4. Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) GG 5. Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) GG 6. Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Und Du hältst es nicht für möglich das die gegen Artikel 13 GG verstoßen? Wache auf.... Es geht hier um 7 Milliarden Euro
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso denn das? - Das kostet doch Geld!
EU-Richtlinie sind nur praktisch wenn sie Vater Staat Kohle einbringen.
Wenn das den Bürder entlastet oder gar mehr Freiheiten für das unzufriedene Bevölkerungspack bedeuten würde, kann man sowas natürlich nicht machen.
Wo kämen wir denn da hin? *noahnung*
 
@-Benutzername-

WOW, die GEZ war in der letzten Zeit ein wenig aus meinem Fokus gerutscht. :]

Das wird sich aber wieder ändern.

Allerdings zähle ich doch noch auf das BVerfG, einer Beweislast von negativen Tatsachen einen Riegel vorzuschieben.

Mann, oh, mann, wie sind wir verkommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht wir sind verkommen sondern Die die unsere Interessen vertreten sollten. Leider sehen Die sich nicht mehr als Volks "Vertreter" sondern als Volks "Beherrscher"
 
Nicht wir sind verkommen sondern Die die unsere Interessen vertreten sollten. Leider sehen Die sich nicht mehr als Volks "Vertreter" sondern als Volks "Beherrscher"


Doch, doch.

Wer hat sie gewählt?

Wir!

Wer lässt zu, dass sie nicht das machen, wozu sie gewählt worden sind?

Wir!

Wer wehrt sich nicht dagegen?

Wir!

Wir sind verkommen und zwar dazu, uns über alles/vieles zu beschweren, aber nichts zu unternehmen und alles über uns ergehen zu lassen.
 
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