2 Fehlgeschlagene Reparaturen (kostenpflichtig) ausserhalb Gewährleistung

Herr Jeh

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Moinsen,

ich hab jetzt mal ein etwas anderes Problem:
Innerhalb der Gewährleistungsfrist kann ich nach 2 missglückten Reparaturversuchen ja den Vetrag wandeln, kein Thema.
Aber wie ist das ausserhalb der Gewährleistungsfrist bei bezahlten Reparaturen?

Die Story:

Ich hab ne Fuji Finepix Kamera. Die ist jetzt 32 Monate alt.
Gewährleistung und Garantie also abgelaufen.

Anfang November 2005 speicherte die kamera plötzlich keine Einstellungen mehr.
-> interne Pufferbatterie platt.
Ok kein Thema zu Fuji eingschickt um nen Kostenvoranschlag zu bekommen.
Gleichzeit habe ich darum gebeten, falls nötig die Kamera zu reinigen.

Gut, KVA kam dann, sollte 53 € kosten die Batterie zu wechseln und eine Reinigung durchzuführen.

Nach gut nem Monat kam die Kamera zurück:
- Pufferbatterie immer noch defekt
- Staub im Objektiv (!!!)
- Kamera stürzte immer wieder ab

Also zurückgerufen und rekelamiert.
Laut Hotline bedauerlicher Ausnahmefehler, sollte die Kamera wieder einschicken wird natürlich bevorzugt behandelt.

Also einen Brief beigelegt, Fehler beschrieben, und gewartet....
Auf einen Rückruf wusste keiner was von einer beschleunigten Abwicklung, obwohl die Kamera direkt an meine Supporterin geschickt wurde....

Gestern kam sie endlich zurück:
- Kamera funzt wieder
- immer noch Staub im Objektiv ( 8-( )

Also wieder angerufen (01805er kostet ja wenigstens nix....)
Oh ja, der techniker hat nur die Platine getauscht, von Reinigung stand da nix.
Oh, moment das steht ja auf dem anderen Blatt... Ja, bedauerlicher Einzelfall.
Schicke Sie die Kamera bitte wieder ein.
Nein Frist können Sie uns keine setzen, dafür ist zuviel los hier....


Jetzt die Frage:
Auf die erste (missglückte Reparatur incl. Verschlechterung) hab ich ja auch Gewährleistung.
Was ist wenn die Kamera jetzt abermals defekt zurückkommt?
Welche Frist kann ich Fuji zur Nachbesserung geben?
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt überhaupt?

Die Kamera war jetzt schon über 2 Monate unterwegs. Wenn die ein viertel jahr weg war ist sie ja bald nix mehr wert.

Echt zum K______ sowas :(
 
ich würde das mal verusuchen schriftlich zu klären, also den ganzen Vorgang aufschreiben.
Weiter würde ich dann auch erwähnen das Du sehr unzufrieden mit der Abarbeitung bist.

Mein Vater hat bei solchen bösen Briefen (wenn möglich an die Geschäftsführung) immer "Glück" und die Hersteller geben (auf Kulanz) nach.
Anruf bei irgendeiner Telefonseelsorge bringt sehr oft nichts, da die sich auch nichts notieren sondern nur Infos und Tips geben.

Du hast auf jeden Fall Dein Recht die bezahlte Reperatur auch anständig durchgeführt zu bekommen.

Rechtliche Schritte sind natürlich auch möglich, nur ob Du dadurch Deine Kamera schneller zurück bekommst?
 
Nach etwas bestimmteren Nachbohren ist die Cam heute nochmal zu Fuji.
Paket geht nach Absprache direkt zum Chef der Deeskalationsabteilung.
Habe auch gleich einen Brief mit ner letzmaligen Fristsetzung mit reingepackt.

Mal sehen was ich jetzt dann mitgeteilt bekomme.
 
Du hast einen Anspruch auf sachgerechte Reparatur. Wenn das nicht stattfindet, hast Du die Rechte aus § 634 BGB.

Will sagen, die zweite Reparatur muss natürlich ebenso umsonst gewesen sein wie die dritte. Und spätestens jetzt kannst Du die Vergütung der ersten Reparatur mindern (bzgl. der Reinigung natürlich nur).
 
Update:

Objektiv wird getauscht.
Kamera soll bis Anfang nächster Woche bei mir sein (dann sind die 3 Monate fast voll.....).
Für die erste Reparatur bekomme ich ne komplette Gutschrift.

Mal sehen ob das alles klappt.
 
Finales Update:

Also Cam ist mittlerweile wieder da.
Letztendlich wurden jetzt die Hauptplatine (+ Pufferbatterie) und das komplette Objektiv getauscht.
Der CCD wurde ebenfalls gereinigt.

Heute kam auch das Geld für die kompletten Kosten des ersten Reparaturversuches zurück (exkl. Hinversand, aber ok damit kann ich leben).

Also unterm Strich weitestgehend zufriedenstellend (egal wie, war die Cam eben fast 3 Monate weg).
Immerhin war die dritte Reparatur nach Ankunft bei Fuji in 5-6 Werktagen erledigt und wieder auf dem Weg zu mir.

EDIT (!)
Nach genauerer Betrachtung habe ich herausgefunden, dass der Staub immer noch im Objektiv ist.
Zu früh gefreut. Es ist echt der Hammer.....
 
Zuletzt bearbeitet:
So also ich hab wieder Staub im Objektiv.
Das nach der dritten (!!!!) "Reparatur".
Staub ist sogar auf Bildern ersichtlich.

Meine Fragen:

Ich traue dem "Service" nicht mehr zu das problem zu beheben.
Kann ich eigtl. eine Ausfallentschädigung geltend machen?
Mittlerweile 2,75 Monate und immer noch Fehlerbehaftet sind doch nciht mehr normal, oder?
In welchem Rahmen darf sich so eine Entschädigung (falls möglich) bewegen?

Den Vetrag (beim VK) wandeln kann ich natülich nicht mehr, da GWL rum ist.
Kann ich aber die Erstattung des Kaufpreises von Fuji oder den Tausch gegen eine gleichwertige GANZE Kamera verlangen?

Die ganze Sache ist umso nerviger, weil ich tonnenweise kameraspezifisches Zubehör hier habe....

@Sepp

Übernimmst du auch Mandate in solchen Fällen?
Würde dann ggf. auf dich zurück kommen.
 
kannst Du mal ein Bild posten wo man den Staub sieht?
Es gibt auch "Blitzfehler" die wie Staub aussehen.

wenn das Objektiv getauscht wurde sollte doch eigentlich kein Staub drinne sein.
Minimal ist immer etwas da, vor allem bei Zoom Objektiven, aber zu 99% sieht man das nicht auf den Bildern.
Lediglich Staub vor dem Sensor ist kritisch.
 
Kann ich heute Abend machen, bin gerade etwas in Eile.

Nein, das ist direkt hinter der Frontlinse. Gut sichtbar von aussen.
Sieht man auch ohne Blitz ;)

Tritt v.a. bei Makros im Tele auf.

Dachte erst es wäre ein Hotpixel.
Aber der würde nicht wandern bei Wechsel von Tele zu WW.

Ich gehe heute nachmittag oder morgen wohl auch mal zu nem Fotohändler hier vor Ort und lasse mir das Ganze schriftlich bestätigen.

EDIT: Bilder werde ich erstmal keine hochladen.
Habe welche zu Fuji geschickt, und ich soll die Kamera nochmal zurückschicken da laut Service wirklich was unter der Linse ist (ach? ;) ).
Solange die Sache noch in der Schwebe ist warte ich erst mal ab.
 
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