CRT- fragen... (defekt und widerrufsrecht bei austauschgerät des herstellers)

oMe20

Lt. Commander
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Hi,

ich hatte mir vor kurzem einen neuen 19" CRT gekauft, und zwar den F900P von LG.
Nun war ich nicht ganz zufrieden, da die Ecken/Ränder L&R nicht ganz so scharf sind wie es in der Mitte der Fall ist und alles zu den Ecken hin kleiner wird (kleiner,aber vornehmlich horizontal gequetschter) , z.b. in der Mitte messe ich bei einem Objekt 7mm Durchmesser (naja so gut wie man dass eben messen kann) und in einer Ecke hat es nur dann nur noch 5mm Durchmesser.
Soll das normal sein? Bei meinem alten LG ist das definitiv nicht so.

Nun habe ich, da ich den Monitor sonst sehr gut finde, einfach per Service von LG einen neuen bekommen (swap Austauschgerät).
Leider hat dieser nun das selbe Problem wie der andere.

Jetzt kommt daher noch einen frage hinzu... kann ich das Austauschgerät, in dem Karton des Originalgerätes (steht Seriennummer drauf) an Amazon per 14tage Widerrufsrecht zurückgehen lassen oder darf ich dass nun nicht mehr?


mfg
oMe
 
Also, wen du schon einen Austausch hinter dir hast, halte ich das für unwahrscheinlich. Aber schau doch einfach mal in's Juristenunterforum, dort sind die gängigsten Probleme als Sticky erläutert.

Bist du dir sicher, daß dein Problem nicht mit per OSD behebbar ist?
 
Also ich habe jetzt nochmal ein Austauschgerät bei LG angefordert, vielleicht habe ich ja Glück und der nächste Monitor hat keinen Schaden. Am Telefon meinte man aber auch das dieses gestauchte nicht normal und auf einen Schaden zurückzuführen sei.

Ich hab auch mal bei LG gefragt ob ich den die Kartons (wo die Seriennummer ja draufsteht) denn wirklich tauschen müsste... Antwort: nein.

Somit kann ich doch falls der dritte Monitor auch nicht gefällt einfach diesen mit seinem Karton (also Monitor und Karton haben die gleiche Seriennummer) an Amazon zurückschicken. Die haben sich doch bestimmt die Seriennummer nicht notiert, oder würde ich da Probleme bekommen?
 
In der Regel ist doch die Seriennr. auch am Gerät? Nach zweimal erfolglosem Nachbessern hast du auch schon Anspruch auf Kaufrücktritt.

Aber erstmal: Viel Glück mit dem neuen Austauschgerät. :)
 
Add 1: das 14-Tage-Rückgaberecht 'ohne Begründung' an den Verkäufer gilt nur für das Original-Gerät in Org.-Verpackung und vollzähligem Lieferzustand ohne Gebrauchsspuren.

Add 2: Durch die 'Reparaturversuche' ist die 'normale' Gewährleistung in Kraft getreten, soll heissen, Wandlung/Minderung des Kaufvertrages ist erst nach 3-malig erfolgloser Reparatur möglich.

Soweit mein Kenntnisstand der Rechtslage.
 
Ok, nun ist das 2. Austauschgerät angekommen (in einem echt schäbigem Karton und mit abnutzungsspuren) und es ist ebenfalls fehlerhaft (nicht der selbe Fehler den das Originalgerät oder das erste Tauschgerät hatte, diesmal ist es ein "pixelfehler" gut sichtbar und mittig, ein kleines schwarzes Loch).

Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich denen noch die Chance geben mit einem 3. Austauschgerät (wäre dann ja der 4. Monitor), oder kann ich den Kauf rückgängig machen?

Falls ich den Kauf rückgängig machen kann, wie mache ich das bzw. an wen muss ich mich wenden (LG oder Amazon), da ich ja direkt nach erhalt des Originalmonitors von Amazon den Fehler bei LG reklamiert habe und seitdem nur mit LG kontakt hatte(Amazon weis bisher ja von nix).

So langsam machts keinen Spass mehr :(

Bitte helft mir!

mfg
oMe
 
Rücktritt vom Kaufvertrag beim Händler (also Amazon), da die der Vertragspartner sind.
Wie?: Am besten telefonisch an amazon wenden und dein Problem genau schildern. Wenn die Sache anerkannt wird, Monitor zurücksenden und Geld zurück. Teilweise wird dann versucht, eine "Nutzungsgebühr" abzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist jetzt, habe ich den bereits das Recht dazu, von dem Kaufvertrag zurückzutreten (beim 3. Gerät, das wiederrum auch Fehlerhaft ist)?
 
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