Grosses Problem mit Handyvertrag

dussel

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Hallo!

meine Mutter hat sich leider per Telefon einen Handyvertrag andrehen lassen, zu gutmütig ich weiss, obwohl sie mehrmals dort erwähnte das sie dies nicht brauch, aber das Gegenüber liess nicht locker. Na ok.

Nun sagte ich ihr, sie solle die Sache nicht annehmen (Post-ident-Paket) und wir haben die Annahme verweigert. Somit hat der Vertrag also auch keine Unterschrift.

Ist das alles korrekt und somit auch der Vertrag nicht gültig? Denn Debitel sandte ihr nun ein Serviceheft zu und ich schrieb in ihrem Namen eine Mail, wieso das kam. Nun hiess es von debitel, das der vertrag weiterhin besteht und ich die Sache mit dem Vertragspartner klären soll. Aber den kennen wir (meine Mutter und ich) ja nicht, da sich diese Telefonleute ja nie richtig vorstellen.

Ist mein Weg mit weiterer Klärung und einfordern der Unterschrift sowie dem Rückbuchen von Lastschriften ok?

Ich kenne dieses Prozedere ja selbst, da ich so etwas ja schonmal gewollt gemacht habe. Die hatten also alle Daten von ihr und der Postmann sollte nur die Unterschrift holen und dann das Paket abgeben. Wir haben nun eben kein Paket erhalten und auch keine Unterschrift geleistet, doch wieso dann ein Vertragsverhältnis.

Normalerweise hat man doch sowieso ein 14tägiges Widerrufsrecht, ok die 14 Tage sind nun um,aber wie soll man was widerrufen, wenn man nichts abgeschlossen hat, noch einen Ansprechpartner kennt. Das mit debitel, kam eben nur mit dem Erscheinen des "Servieheft" zu Tage. Wir dachten es wäre mit der Annahmeverweigerung alles geklärt.

Oh man solch ein Stress und das Dumme meine Mutter wohnt auch noch 400km weg.

Ich hoffe ich kann das regeln und schonmal danke für Ratschläge.
 
Schön wärs, wenn eine Annahmeverweigerung auch Debitel bekannt wäre. Das Problem ist, das die Karte zurück an den Absender gegangen ist und der ist meistens nur Vermittler von Debitel (sprich ein Händler). Somit weiß Debitel nichts von einem nicht zustande gekommenen Vertrag, woher auch? Ein nicht seriöser Händler gibt sowas natürlich nicht an den Provider weiter und somit haben wir das ganze.

Zwar sollte davon auszugehen sein, das eine Nicht Annahme zeitgleich einem Widerruf folgt, aber das sehen viele Händler nicht so. Drum, den Händler anschreiben (denn das Widerrufsrecht beginnt erst mit Erhalt der Ware), den Vertrag per Einschreiben widerrufen und dem Händler eine Frist setzen. Zeitgleich Debitel informieren und denen sagen, das evtl. Rücklastschriften vorgenommen werden. Sollte der Händler sich querstellen, gilt der Spruch von Sepps Signatur
 
Danke für die Antowrt. Also kann ich davon ausgehen, das der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist und ich meinen bisherigen Weg konsequent weitergehen kann, ja?
 
Naja, eher nicht. Für Debitel ist der vertrag anscheinend zustande gekommen, weil der Händler sehr wahrscheinlich nichts weitergegeben hat.
Beachte auch, das sich Debitel im Recht sieht und im Falle der Rückbuchungen deinerseits (auch wenn diese gerechtfertigt ist) dich nach einem kurzen Schriftwechsel (wenn das ganze nicht geklärt wird) mit einem Eintrag (bzw. deine Mutter) in den FPP "belohnen" wird.

Versuche erst das ganze mit dem Händler zu klären, bevor du weiteres unternimmst (und schreibe Debitel den ganzen Sachverhalt ebenfalls per Einschreiben, so das diese davon unterrichtet sind. So hast du etwas schriftliches in der Hand.
 
Hmm, na gut ich hofe Debitel kann mir den Händler etwas genauer nennen. Habe nämlich 2 _dug Händler unter den Namen gefunden.

Wie gesagt wir kennen den Händler ja nicht.
 
Grds. hast Du ein Widerufsrecht. Allerdings ist hier nicht klar, wem gegenüber das zu erklären ist. Das ist ein technisches Problem. Ich würde Debitel gegenünber den Wideruf erklären. Die sollen Dir zudem den Vertragspartner bennennen. Dann widerufst Du dort auch noch.

Der Provider wird sich im Zweifel jedoch immer auf § 312 b BGB i.V.m. § 312d BGB berufen.

§ 312 d Abs. III BGB lautet:

bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


Das Zurverfügungstellen des Handynetzes ist hier die Dienstleistung. Allerdings muss der Händler dann nachweisen, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, da ja mit dem Handy nicht telefoniert wurde.

Fazit:

In solch einem Falle würde ich Beträge zurückbuchen lassen.
 
OK, danke Sepp.

Zum Glück hat heute meine Mutter noch die paket-Nr. gefunden und die guten Leute bei DHL, haben nicht nach dem Anruf zurückgesendet sondern erst nach der Woche Lagerfrist. Somit ist das Paket am 22.11. wieder beim Absender gewesen. Vielleicht war nur noch nicht die Zeit.

Ich bleibe da am Ball, aber gut zu wissen, das meine Schritte bisher korrekt waren.

Danke euch. ;)
 
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