Klausen im Arbeitsvertrag rechtens?

DrecksAzubi

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In Punkte 10 in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes drin:
Wort wörtlich:
Vertrauliche Unterlagen und Informationen dürfen nur Betriebsangehörigen offenbart werden, die sie angehen. (soweit so gut) Insbesondere verpflichtet der Arbeitnehmer sich, über die Höhe und Zusammensetzung seines Gehaltes Stillschweigen zu bewahren.

Soll das nun heißen das wenn ich mit einem Kollegen über mein Geld spreche ich Vertragsbruch begehe und gekündigt werden darf?
Kann ein Arbeitgeber so engstirnig sein und so viel Angst davor zu haben das Neid aufkommt?

Oder sind solche Klauseln sogar anfechtbar bzw unwirksam?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Klausel ist gültig und im Übrigen üblich. Allerdings ist das kein fristloser Kündigungsgrund, allenfalls einer für eine Abmahnung.
 
Nur aufgrund solcher Klauseln sind Dumping-Löhne möglich. Kein Angestellter würde sich freuen, das der Kollege, der exakt die gleiche Arbeit leistet, wie man selber, einfach besser bezahlt wird.

Aus diesem Grunde gibt es diese Klausel, die bedauerlicherweise in Deutschland ihre volle Gültigkeit besitzt.

Wie Sepp aber bereits sagte, eine fristlose Kündigung ist bei einem einmaligen Bruch nicht drin. Sieht allerdings anders aus, wenn Du mit allen Kollegen Gehaltsvergleiche anstellst, da Du dann den Firmen-Frieden gefährdest.

Liebe Grüße

Kai-Uwe
 
Gut zu wissen :-)

Was kann ich tun wenn mir mein Boss eine Provisions Regelung versprochen hat, sich jetzt aber darauf beruft es falsch und unverständlich erklärt hat und der in dem Maße nicht nachkommen kann.
Lustig ist nur das ein Kollege der zur gleichen zeit angefangen hat das gleiche Phänomen kennen gelernt hat. Dank dieser Klausel kann ich aber nicht sagen das ich mich mit ihm abgesprochen habe und uns gemeinsam der Fehler aufgefallen ist.

Zu allem Überfluss passiert mir es natürlich in der Probezeit.

Soll ich nun noch 5 Monate warten und es dann ansprechen oder gilt es dann als Stillschweigene Annahme der Reglung?

Vertraglich ist die Provision nicht festgehalten da es sich um eine Freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es war aber klarer Bestandteil unserer Verhandlungen.

(Streitwert im Monat rund 300€)
 
Original geschrieben von DrecksAzubi
Vertraglich ist die Provision nicht festgehalten da es sich um eine Freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es war aber klarer Bestandteil unserer Verhandlungen.

(Streitwert im Monat rund 300€)

Und da ist das Problem. Zwar sind auch mündliche Absprachen gültig vor dem Gesetz, aber Änderungen bezüglich dem Arbeitsvertrag müssen auch auf diesem SCHRIFTLICH vermerkt sein.

Das heißt, wenn es NICHT in Deinem Vertrag EXPLIZIT aufgeführt ist, hast Du keinen Anspruch darauf.

Ich weiß nicht, wieviel Du verdienst, aber in der heutigen Arbeitsmarktsituation sollte man auch etwas entbehren können. Du siehst doch selber an Deinen verbleibenden 5 Monaten Probezeit, wie schwer es ist, eine Beschäftigung zu bekommen.

Beschwere Dich und Du fliegst, akzeptiere es und Du wirst Dich vielleicht lange Zeit ärgern und demotiviert sein.

Entscheide DU, was für Dich richtig ist.
 
Original geschrieben von DrecksAzubi


Vertraglich ist die Provision nicht festgehalten da es sich um eine Freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es war aber klarer Bestandteil unserer Verhandlungen.

(Streitwert im Monat rund 300€)
Frag mal beim Betriebsrat nach, ob es eine BEtriebsvereinbarung oder betreibliche Übung gibt. Man kann ja nie wissen.
Und ein wenig OT: Es wäre echt nett, wenn du ein wenig auf deine Zeichensetzung und Gramatik achten würdest. So ist es - zumindest für mich - wirklich schwer beim ersten Lesen zu verstehen, was du für eine Frage hast.
 
Das Problem ist recht einfach:
Das Angebot war, weniger Grundgehalt dafür Provisionsbasis.
Da der Einzehlhandel von Provisoion lebt, durchaus nachvollziehbar.
Somit verdiene ich nun unter Tarif und dann noch ohne Provision, davon kann in aller Regel niemand leben.

Also die Option still zu halten, kann ich mir nicht leisten.
 
Da hast Du dann schlechte Karten. Mit einem Beriebsrat darfst nämlich über Deine Bezüge reden. Da kann Dir dann keiner was. Auf eine mündliche Vereinbarung würde ich mich in so einem Fall nicht einlassen.

Dann bekommt man aber meistens auch nicht den JOB. So ist das nun mal leider heutzutage.

@TNB_Stoerck
Es ist nicht damit getan das man vielleicht etwas entbehren kann. Wir entbehren alle seit Jahren. Genau das Gegenteil ist der Fall. Würden wir alle mehr Geld haben, würden wir auch mehr ausgeben. Dann kommt auch die Wirtschaft wieder in Schwung!
Das nur mal am Rande. Ist ja auch nicht das Thema!
 
@0Ahnung

Ich bin genau Deiner Meinung; nur hilft das weder ihm, noch uns, noch all den anderen Arbeitslosen. Firmen praktizieren eine "Gewinnoptimierung". Ob Einsparungen seitens der Arbeitgeber (ich rede von den GROSSEN, nicht von KLEINEN) sinnvoll sind, bezweifle ich.

Aber um berufstätig zu "bleiben" sind wir leider gezwungen so einen Mist hinzunehmen. Wem's nicht passt, kann gehen. Der Nächste steht bereit... :(

So, Back to Topic
 
Euch beiden kann ich nur recht geben.
Mein Boss hat heute Wortwörtlich gesagt das er mir erst dann mehr Geld geben kann wenn ich mehr Leistung zeige in Form von besseren Verkaufszahlen.
Wenn nun jeder Boss so denkt gibt es leider keinerlei Kaufkraft mit der ich eine Gehaltserhöhung auf Tarifstandart rechtfertigen könnte. Und ohne eine Erhöhung kann ich selber auch nicht mehr Geld ausgeben und die Wirtschaft ankurbeln.

Ein schöner Kreislauf ist das in dem sich der kleine Mann befindet, denn die "Großen" verdienen genau daran ein heiden Geld.
 
Grds. können trotz vereinbarter Schriftformerfordernis natürlich auch mündliche Abreden für den Arbeitsvertrag gültig sein und Bestandteil dessen werden. Das ist ständige BAG Rechtssprechung. Allerdings muss eben diese Absprache dass auch nachgewiesen werden können.
Die Durchsetzung mag bei Nachweisbarkeit dann gelingen.
Wenn Du einen Betriebsrat in Deiner Firma gründen willst, geht das natürlich auch. Bei Interesse --> PN.
 
Bei Betriebsratgründung bin ich auch bereit Hilfestellung zu geben. Kein Thema. Ich bin selber BR und 2. Vorsitzender eines VER.DI Ortsvereins!
 
Hmm, hat man im Betriebsrat nicht ein besonderes Kündigungsrecht?
Es ist etwas weit hergeholt aber da ich wie in jedem neuen Vertrag 6 Monate Probezeit habe, könnte ich damit doch einer Kündigung bis zu einem Gewinnen Punkt aus dem Weg gehen oder?

Wobei es wohl sicher nicht Ratsam ist, 3 Wochen nach Eintritt in einen Betrieb einen Betriebsrat zu gründen.
 
Man hat einen besonderen (verbesserten) Kündigungsschutz. Man kann als BR praktisch nur fristlos gekündigt werden. D. h. auch die Gründe einer fristlosen Kündigung müssen dann gegeben sein. (z. B. Diebstahl).

Um als BR gewählt zu werden muss man eine gewisse Zeit dem Betrieb angehören. Die Zeit habe ich jetzt nicht im Kopf, kann ich aber mal nachsehen.

Wenn das Thema sehr intressiert, würde ich vorschlagen, das jemand mal einen eigenen Thread dafür erstellt. Dann bleibt es auch übersichtlich in dem ehrenwerten Forum. Das Thema BR ist sehr komplex und auch Recht groß.
 
Interessant ist es sicherlich nur derzeit einfach für mich nicht anwendbar^^
Wenn ich in einer solchen Situation bin werde ich mich melden.

Vielen danke an alle für die Hilfe, wenn sich die nächsten Monate was ergibt, melde ich mich noch einmal
 
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