!!! Mindfactory !!! erlischt die Garanti nach Weiterverkauf ?

schnuggel

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Ich hatte eine x800 Pro über E-Bay verkauft , die ich im Februar gekauft hatte.

Nach drei Monaten ging dem Käufer die Krafikkarte kaputt.

Mindfactory lehnt den austausch ab mit der Begründung
schriftlich:

Eine Geltungmachung von Gewährleistungsansprüchen steht lediglich
dem Vertragspartner der Mindfactory AG zu .
Die von Ihnen Reklamierte Ware haben wir laut Rechnung nicht an Sie verkauft, bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Verkäufer .
Die Bearbeitung erfolgt auf Kulanz .
Zu unserer Entlastung einmal Kostenfrei zurück.
 
schnuggel schrieb:
aus diesem Posting

Ich hatte eine x800 Pro über E-Bay verkauft , die ich im Februar gekauft hatte.

Nach drei Monaten ging dem Käufer die Krafikkarte kaputt.

Mindfactory lehnt den austausch ab mit der Begründung
schriftlich:

Eine Geltungmachung von Gewährleistungsansprüchen steht lediglich
dem Vertragspartner der Mindfactory AG zu .
Die von Ihnen Reklamierte Ware haben wir laut Rechnung nicht an Sie verkauft, bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Verkäufer .
Die Bearbeitung erfolgt auf Kulanz .
Zu unserer Entlastung einmal Kostenfrei zurück.

So ein quatsch,also ob du die Karte an die zurück schickst oder er naja da würde ich nie wieder was kaufen wenn die sich so dämlich anstellen! Übrigens gehört das hier wohl eher ins Forum Rund um den MArktplatz !
 
schnuggel schrieb:
aus diesem Posting

Ich hatte eine x800 Pro über E-Bay verkauft , die ich im Februar gekauft hatte.

Nach drei Monaten ging dem Käufer die Krafikkarte kaputt.

Mindfactory lehnt den austausch ab mit der Begründung
schriftlich:

Eine Geltungmachung von Gewährleistungsansprüchen steht lediglich
dem Vertragspartner der Mindfactory AG zu .
Die von Ihnen Reklamierte Ware haben wir laut Rechnung nicht an Sie verkauft, bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Verkäufer .
Die Bearbeitung erfolgt auf Kulanz .
Zu unserer Entlastung einmal Kostenfrei zurück.

Moin!

erst einmal gehört der Thread nicht hier rein sondern ins Unterforum "Rund um den Marktplatz".
Weiterhin ist es mittlerweile die Regel,dass Online-Händler nur dem Erstbesitzer,dessen Name auf der Rechnung steht,Garantieansprüche bewilligen.
Soll heißen es wäüre klug gewesen wenn ihr die RMA über dich abgewickelt hättet(sprich der Zweitbesitzer schickt die Hardware in deinem Nemen zu MF,die tauschen die defekte Hardware aus und schicken dir die neue HW und du schickst diese dann zum Zweitbesitzer),ist zwar etwas umständlicher und kostet auch mehr Versand,aber auf jeden Fall bekommt man die defekte Hardware dann ohne Probs umgetauscht...
 
Also rein rechtlich endet der Gewährleistungsanspruch durch den Weiterverkauf nicht, vgl.
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=13&seite=31&aid=378630
Ich kann Dir leider keinen Musterprozess nennen.

Aber:
Der Händler kann in seinen AGB ohne weiteres ein Abtretungsverbot der Mängelhaftungansprüche bestimmen.

Dann ist nix mehr mit "Gewährleistung" für den Zweitkäufer (fall sich der Erstkäufer wirksam von der Mängelhaftung freigezeichnet haben sollte).

Die Handhabungspraxis unterscheidet sich wohl von Firma zu Firma. Hab gerade mal eine K&M durchgesehen. Da steht z.B. nichts von einem Abtretungsverbot.
Vielleicht sollte man sich doch einmal in das Studium der eigentlichen Gesetzestexte machen. Wenn das nicht immer so unerquicklig wäre.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Mindfactory hat tatsächlich ein Abtretungsverbot in ihren AGB. Andere bekannte Firmen wie e-Bug, NorskIT oder Alternate haben sowas nicht.
Darf Mindfactory dies wirklich ?
 
Ultradetermin schrieb:
aus diesem Posting

Also rein rechtlich endet der Gewährleistungsanspruch durch den Weiterverkauf nicht, vgl.
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=13&seite=31&aid=378630
Ich kann Dir leider keinen Musterprozess nennen.

Aber:
Der Händler kann in seinen AGB ohne weiteres ein Abtretungsverbot der Mängelhaftungansprüche bestimmen.

Dann ist nix mehr mit "Gewährleistung" für den Zweitkäufer (fall sich der Erstkäufer wirksam von der Mängelhaftung freigezeichnet haben sollte).

Die Handhabungspraxis unterscheidet sich wohl von Firma zu Firma. Hab gerade mal eine K&M durchgesehen. Da steht z.B. nichts von einem Abtretungsverbot.
Vielleicht sollte man sich doch einmal in das Studium der eigentlichen Gesetzestexte machen. Wenn das nicht immer so unerquicklig wäre.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Mindfactory hat tatsächlich ein Abtretungsverbot in ihren AGB. Andere bekannte Firmen wie e-Bug, NorskIT oder Alternate haben sowas nicht.
Darf Mindfactory dies wirklich ?

Das ist wohl die Hauptfrage. Ich hab das Thema mal mit meinem Chef (vors. Richter am Landgericht) durchgesprochen.
Das Problem ist wohl, dass sowas bei geringem Streitwert schnell in die Binsen geht (weil die Richter sowas wohl eher als Querulantentum ansehen), ausserdem lohnt sichs schon kostenmäßig kaum, bei Werten unter 250-300€.
Ich persönlich halte es aus Sicht von § 307 Abs. 2 Nr.2 BGB bedenklich. Ich sehe darin eine unangemessene Benachteiligung, einfach weil damit der Wert der Kaufsache geschmälert wird. Es gehört zum Eigentum, über meine Sachen verfügen zu können und MF erlegt mir auf, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, wenn ich mein Eigentum verkaufen will.
Ein Musterprozess wäre da sicher spannend.

Gruss
 
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