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NORSKIT mal wieder - was für ein Saftladen!!!
- Ersteller -47-
- Erstellt am
Hi @ all,
ich war bis jetzt einer der wenigen die noch bei Norskit bestellt haben. Bis jetzt hat eigentlich immer alles geklappt. Selbst bei Umtauschaktionen konnte ich mich nie beschweren.
Der letzte Vorgang treibt mich aber zur Weißglut. Ich habe für über € 1.000,- Ware bestellt und wollte einen WLAN-Router umtauschen (Fehlbestellung meinerseits - nicht ausgepackt!!!) und habe per RMA dann das ganze Prozedere eingeleitet.
Dann bekomme ich von Norskit die Meldung, dass die OVP beschädigt sei und darum € 15,- weniger vergütet werden. Ich glaube es hackt - ich hatte das Teil ordentlich verpackt und per versichertem Packet zu denen geschickt. Daraufhin habe ich folgendes geschrieben:
"leider kann ich den Abzug von € 15,- nicht verstehen. Sie schreiben, dass die OVP beschädigt gewesen ist. Dies kann nur beim Transport geschehen sein, da ich den Router hier eigenhändig in einwandfreien Zustand verpackt habe. Dies hätte Ihnen bei der Paketannahme schon auffallen sollen das der Paketdienst durch die Umverpackung hindurch die OVP beschädigt hat.
Somit bitte ich Sie mir umgehend eine neue Gutschrift über den gesamten Betrag zukommen zu lassen."
Nach zweimaliger Erinnerung keine Reaktion von denen. Jedoch ein Geldeingang um € 15,- sowie um € 9,20 Überweisungsgebühren gekürzt. Asche auf mein Haupt was für Arschlöcher.
Bis jetzt keine Reaktionen von denen. Die Arbeit mit nem Anwalt ist mir zu schade drum. Darum mache ich hier noch ein bisschen Werbung für die
Also immer dran denken: Bestelle nie bei NorskIT!
so long
Goose
ich war bis jetzt einer der wenigen die noch bei Norskit bestellt haben. Bis jetzt hat eigentlich immer alles geklappt. Selbst bei Umtauschaktionen konnte ich mich nie beschweren.
Der letzte Vorgang treibt mich aber zur Weißglut. Ich habe für über € 1.000,- Ware bestellt und wollte einen WLAN-Router umtauschen (Fehlbestellung meinerseits - nicht ausgepackt!!!) und habe per RMA dann das ganze Prozedere eingeleitet.
Dann bekomme ich von Norskit die Meldung, dass die OVP beschädigt sei und darum € 15,- weniger vergütet werden. Ich glaube es hackt - ich hatte das Teil ordentlich verpackt und per versichertem Packet zu denen geschickt. Daraufhin habe ich folgendes geschrieben:
"leider kann ich den Abzug von € 15,- nicht verstehen. Sie schreiben, dass die OVP beschädigt gewesen ist. Dies kann nur beim Transport geschehen sein, da ich den Router hier eigenhändig in einwandfreien Zustand verpackt habe. Dies hätte Ihnen bei der Paketannahme schon auffallen sollen das der Paketdienst durch die Umverpackung hindurch die OVP beschädigt hat.
Somit bitte ich Sie mir umgehend eine neue Gutschrift über den gesamten Betrag zukommen zu lassen."
Nach zweimaliger Erinnerung keine Reaktion von denen. Jedoch ein Geldeingang um € 15,- sowie um € 9,20 Überweisungsgebühren gekürzt. Asche auf mein Haupt was für Arschlöcher.
Bis jetzt keine Reaktionen von denen. Die Arbeit mit nem Anwalt ist mir zu schade drum. Darum mache ich hier noch ein bisschen Werbung für die
Also immer dran denken: Bestelle nie bei NorskIT!
so long
Goose
[Uzntuk]McGizmo
Vice Admiral Special
Original geschrieben von -47-
Also immer dran denken: Bestelle nie bei NorskIT!
Netter Spruch, richtig Signatur geeignet. =)
derDUKE
Grand Admiral Special
Sag mal - gehts noch?
Wenn Du denen etwas hinschickst, trägst Du das Transportrisiko, nicht der Empfänger. Oder was würdest Du sagen, wenn Du ein beschädigtes Paket bekommst, der Absender aber meint, er habe es ordnungsgemäß verpackt?
Aber erstmal herummotzen und Rufschädigung betreiben.
Meine Fresse - Vorstellungen haben manche...
Wenn Du denen etwas hinschickst, trägst Du das Transportrisiko, nicht der Empfänger. Oder was würdest Du sagen, wenn Du ein beschädigtes Paket bekommst, der Absender aber meint, er habe es ordnungsgemäß verpackt?
Aber erstmal herummotzen und Rufschädigung betreiben.
Meine Fresse - Vorstellungen haben manche...
Ich glaube Du hast meinen Post zu schnell oder nicht richtig gelesen. Also noch mal langsam:
Ich diskutiere nicht darüber wer das Risiko trägt.
Ich habe das Teil VERSICHERT per Post an Norskit geschickt. Wenn nun das Paket beschädigt gewesen wäre hätten die die Annahme VERWEIGERN müssen und dann hätte ich den Paketdienst dafür verantwortlich machen können.
Die haben das Paket einfach angenommen, behauptet die OVP wäre kaputt und haben mir dafür € 15,- abgezogen - dies ist absolut daneben. Die haben auf keine meiner E-Mails reagiert und dann noch € 9,20 für Auslandsüberweisungsgebühren abgezogen... darüber beschwere ich mich zurecht.
Oder würdest Du von der Post ein Paket annehmen was beschädigt ist
Also beschwere Dich nicht das ich Rufschädigung betreibe... das machen die selber.
Mit der Sig finde ich gut!
Ich diskutiere nicht darüber wer das Risiko trägt.
Ich habe das Teil VERSICHERT per Post an Norskit geschickt. Wenn nun das Paket beschädigt gewesen wäre hätten die die Annahme VERWEIGERN müssen und dann hätte ich den Paketdienst dafür verantwortlich machen können.
Die haben das Paket einfach angenommen, behauptet die OVP wäre kaputt und haben mir dafür € 15,- abgezogen - dies ist absolut daneben. Die haben auf keine meiner E-Mails reagiert und dann noch € 9,20 für Auslandsüberweisungsgebühren abgezogen... darüber beschwere ich mich zurecht.
Oder würdest Du von der Post ein Paket annehmen was beschädigt ist
Also beschwere Dich nicht das ich Rufschädigung betreibe... das machen die selber.
Mit der Sig finde ich gut!
edde
Gesperrt
- Mitglied seit
- 11.08.2003
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- 1.462
- Renomée
- 4
Original geschrieben von -47-
Ich glaube Du hast meinen Post zu schnell oder nicht richtig gelesen. Also noch mal langsam:
Ich diskutiere nicht darüber wer das Risiko trägt.
Ich habe das Teil VERSICHERT per Post an Norskit geschickt. Wenn nun das Paket beschädigt gewesen wäre hätten die die Annahme VERWEIGERN müssen und dann hätte ich den Paketdienst dafür verantwortlich machen können.
Die haben das Paket einfach angenommen, behauptet die OVP wäre kaputt und haben mir dafür € 15,- abgezogen - dies ist absolut daneben. Die haben auf keine meiner E-Mails reagiert und dann noch € 9,20 für Auslandsüberweisungsgebühren abgezogen... darüber beschwere ich mich zurecht.
Oder würdest Du von der Post ein Paket annehmen was beschädigt ist
Also beschwere Dich nicht das ich Rufschädigung betreibe... das machen die selber.
Mit der Sig finde ich gut!
Recht hatter
derDUKE
Grand Admiral Special
Original geschrieben von -47-
Ich glaube Du hast meinen Post zu schnell oder nicht richtig gelesen. Also noch mal langsam:
Ich diskutiere nicht darüber wer das Risiko trägt.
Ich habe das Teil VERSICHERT per Post an Norskit geschickt. Wenn nun das Paket beschädigt gewesen wäre hätten die die Annahme VERWEIGERN müssen und dann hätte ich den Paketdienst dafür verantwortlich machen können.
Die haben das Paket einfach angenommen, behauptet die OVP wäre kaputt und haben mir dafür € 15,- abgezogen - dies ist absolut daneben. Die haben auf keine meiner E-Mails reagiert und dann noch € 9,20 für Auslandsüberweisungsgebühren abgezogen... darüber beschwere ich mich zurecht.
Oder würdest Du von der Post ein Paket annehmen was beschädigt ist
Also beschwere Dich nicht das ich Rufschädigung betreibe... das machen die selber.
Mit der Sig finde ich gut!
Oops, sorry. Hatte doch wirklich das kleine Wort überlesen.
So hast Du natürlich recht.
Original geschrieben von derDUKE
Sag mal - gehts noch?
Wenn Du denen etwas hinschickst, trägst Du das Transportrisiko, nicht der Empfänger. Oder was würdest Du sagen, wenn Du ein beschädigtes Paket bekommst, der Absender aber meint, er habe es ordnungsgemäß verpackt?
Aber erstmal herummotzen und Rufschädigung betreiben.
Meine Fresse - Vorstellungen haben manche...
Ja, wohl wahr - manche Leute haben Vorstellungen, die nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmen. Wie so häufig erleichtert die Lektüre des Gesetzestextes die Rechtsfindung. In diesem Falle empfehle ich dir mal § 357 II 2 BGB zu lesen. Denn keine Regel ohne Ausnahme
derDUKE
Grand Admiral Special
Original geschrieben von AMDFan
Ja, wohl wahr - manche Leute haben Vorstellungen, die nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmen. Wie so häufig erleichtert die Lektüre des Gesetzestextes die Rechtsfindung. In diesem Falle empfehle ich dir mal § 357 II 2 BGB zu lesen. Denn keine Regel ohne Ausnahme
Wenn Du mir schon so kommst, dann lies den Paragraphen mal bitte komplett. Insbesondere § 357 III 3 BGB. Ein cleverer (Firmen)Anwalt wird damit den Einbehalt zu begründen versuchen.
Aber lassen wir diese Haarspalterei. Ich habe meinen Irrtum ja schon eingesehen.
derDUKE
Grand Admiral Special
@AMD-Fan:
Stimmt, das steht ja auch unter 2. Ich meinte auch eher die 9,20€ Überweisungsgebühren. Hätte mich wohl klarer ausdrücken sollen. Außerdem habe ich ja extra fett "versuchen" geschrieben.
@-47-:
hier der Text:
1) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann.
2) Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
3) Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Stimmt, das steht ja auch unter 2. Ich meinte auch eher die 9,20€ Überweisungsgebühren. Hätte mich wohl klarer ausdrücken sollen. Außerdem habe ich ja extra fett "versuchen" geschrieben.
@-47-:
hier der Text:
1) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann.
2) Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
3) Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
derDUKE
Grand Admiral Special
Original geschrieben von derDUKE
3) Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Die Betonung liegt auf vertraglich. D.h., dass das in den AGBs stehen müsste denn die sind Bestandteil des Kaufvertrages. Musst mal nachschauen.
majoto
Fleet Captain Special
Sorry aber. Wo hat 47 da jetzt unrecht?
Unter 40Euro kann festgelegt werden das der Kunde die Portokosten zu zahlen hat. Darüber zahlt der verkäufer auf alle fälle die Portokosten und da der Router vermutlich teurer war dürfte 47 auch noch anspruch auf die Portokosten haben.
Zu den Überweisungsgebühren: Welche Überweisung kostet heute noch 9.20 Bei IBAN/BIC dürfen Auslabdsüberweisungen nicht mehr kosten wie Inlandsüberweisungen und dann müßte NorskIT ja jedem diese 9.20eur in Rechnung stellen oder wie haben die das Geld überwiesen??
majoto
Unter 40Euro kann festgelegt werden das der Kunde die Portokosten zu zahlen hat. Darüber zahlt der verkäufer auf alle fälle die Portokosten und da der Router vermutlich teurer war dürfte 47 auch noch anspruch auf die Portokosten haben.
Zu den Überweisungsgebühren: Welche Überweisung kostet heute noch 9.20 Bei IBAN/BIC dürfen Auslabdsüberweisungen nicht mehr kosten wie Inlandsüberweisungen und dann müßte NorskIT ja jedem diese 9.20eur in Rechnung stellen oder wie haben die das Geld überwiesen??
majoto
Ich habe keine Ahnung was die da gemacht haben. Das ist nicht das erste mal, dass Norskit mir was zurück überweist. Jedoch das erste mal das Gebühren erhoben werden
Daher verstehe ich das nicht... und dann auf meine Mails nicht reagieren ist voll daneben. Das hat nichts mit keinem Service zu tun sondern mit Verarsche oder Betrug!
Daher verstehe ich das nicht... und dann auf meine Mails nicht reagieren ist voll daneben. Das hat nichts mit keinem Service zu tun sondern mit Verarsche oder Betrug!
derDUKE
Grand Admiral Special
Original geschrieben von majoto
Unter 40Euro kann festgelegt werden das der Kunde die Portokosten zu zahlen hat. Darüber zahlt der verkäufer auf alle fälle die Portokosten und da der Router vermutlich teurer war dürfte 47 auch noch anspruch auf die Portokosten haben.
Es ist die Frage, ob sich die im Gesetz genannten 40 Euro auf den Warenwert oder die Kosten der Rücksendung beziehen?
Ich bin bisher von letzterem ausgegangen, aber sicher bin ich mir jetzt auch nicht.
majoto
Fleet Captain Special
Meines wissens nach auf den Warenwert den wo hat man schon 40euro Portokosten??
derDUKE
Grand Admiral Special
Da steht nichts von Portokosten sondern Kosten der Rücksendung.
Da kann man viel hineininterpretieren.
PS: 40Euro Portokosten erreichst Du z.B. locker mit Elektro-Grossgeräten wie Fernseher, Waschmaschine ect.
Da kann man viel hineininterpretieren.
PS: 40Euro Portokosten erreichst Du z.B. locker mit Elektro-Grossgeräten wie Fernseher, Waschmaschine ect.
Sepp
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Auch bei Bestellungen insgesamt über 40 €, bei denen nur ein Teil widerufen wird, muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen, auch wenn der Wert der rückgesendeten Ware unter 40 € liegt.
worlddestroyer
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es währe schön wenn jeder der mal was bei norskit bestellen möchte einfach mal vorher in goggle norskit und ärger eingibt.
es währe schön wenn jeder der mal was bei norskit bestellen möchte einfach mal vorher in goggle norskit und ärger eingibt.
Pilli
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Das ist echt was für die Sig