Rechtsfrage: Änderung Arbeitsvertrag

Colonizer

Vice Admiral Special
Mitglied seit
11.04.2001
Beiträge
728
Renomée
4
Standort
El Playa Grande
  • QMC Race
In unserer Firma wird jeder zuerst mit einem befristeten Vertrag über ein jahr ausgestattet, der später um 6, und dann wieder um 6 Monate verlängert werden kann. Danach steht bei vielen die Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag an. (Über diesen Zeitraum kann das Gehalt noch um 2 kleine Stufen ansteigen (von 1474€ auf 1623€).

Nun hat die Geschäftsleitung beschlossen, dass ab 1.10 Neueinstellungen zu einem neuen Tarif eingestellt werden, und alle die die Übernahme in einen unbefristeten Vertrag anstreben nun 150€ brutto verdienen.

Für mich heißt das, dass ich wenn bei mir die Umstellung auf Unbefristet fällig wird, auf meine Gehaltserhöhungen verzichten muss, oder keinen Unbefristeten Vertrag bekomme.
Ist das nicht Erpressung?

Irgendwie fühle ich mich verarscht, weil die Firma in den letzten Jahren fette Gewinne gemacht hat. Der Betriebsrat hat nur gesagt, dass sie die GL verplichtet haben im nächsten Jahr 100 neue Leute einzustellen, ansonsten würde ab 2006 wieder der alte Tarifvertrag gelten.

Muss ich das hinnehmen? Oder schnellstens ne Rechtsschutzv. abschliesen? (Wie lange muss die laufen, damit die das erste mal einspringen?, 6 Monate wäre bei mir schon zu kurz)

Saludos
 
Ahhh, das Arbeitsrecht, mein Steckenpferd.

Grds. kann der AG nur 2 Jahre ohne Angabe von Gründen befristete Arbeitsverträge machen nach dem TzBfG. Wenn es länger ist, wird automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag daraus.

Grds. ist ein neues Gehaltssystem mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Mir ist noch nicht genau klar, was nun für eine Regelung herrscht. Soweit Du ggü. anderen AN ungerecht behandelt wirst, ist ggf. wieder ein kollektives Recht verletzt.

Was nun im TV steht, müsste geprüft werden.

Eine Rechtschutzversicherung tritt im Übrigen nie für vorvertragliche Fälle ein. Die meisten Versicherer haben zudem nach Abschluß des Vertrages eine 3-monatige Wartezeit, in der Du nicht versichert bist. Ggf. hatst Du aber Rechtschutz über die Gewerkschaft?
 
Danke für die schnelle Antwort.

Also unser Betriebsrat hat wohl schon zugestimmt (wundert uns bei dem aber auch nicht)

benachteiligt werden soweit alle die in der Gehaltsstufe W5 (bei nem Callcenter von einer BertelsmannTochter) noch keinen Unbefristeten Vertrag haben. Wer schon einen hat ist fein raus, der bekommt weiterhin sein Geld, nur ich, der die gleiche Arbeit macht, wird halt weniger bekommen.
Was auch ärgerlich ist, alle die in der Gehaltsgruppe Höher als W5 stehen (Gruppenleitung, Abteilungsleiter etc.) sind nicht von dieser neuen Regelung betroffen. Also wenn da jemand neu eingestellt wird oder vielleicht noch in der Probezeit ist, wird er keine Gehaltseinbussen haben werden....
 
Du hast ein Anrecht auf einstufung in die richtige Stufe des Gehaltssystems.
 
Zurück
Oben Unten