Uhr direkt defekt. Händler will nicht reparieren lassen.

char

Admiral Special
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Hallo.

Ich habe vor kurzem hier im Forum bei Knaller eine Abacus Palm Uhr von Fossil gekauft. Knaller selbst hatte die Uhr seiner Aussage nach nur ca 5-10 Minuten in Betrieb. Die Uhr ist ein Import über einen Ebayhändler. Rechnung und die Agbs des Händlers lagen der OVP bei. Als ich versuchte die Uhr über USB, wie es im Handbuch beschrieben war zu laden klappte dies nicht, da anscheinend nicht genügend Strom geliefert wurde. Die Uhr ging nach ca 1-2 Std aus. Ich habe mir dann extra bei Ebay einen Adapter für den amerikanischen Stromanschluß geholt um die Uhr ganz regulär aufzuladen. Auch dies klappt abern icht, da die Uhr auch nach 48h ununterbrochenem Ladezyklus nur maximal zu 3/4 voll wird. 100%iges Laden ist nicht möglich. Daher habe ich auf einen Defekt der Uhr geschlossen. Ich habe den Ebayhändler wegen einer Reklamation angeschrieben. Anfangs hat er sich damit herausreden wollen, dass er doch keinen Defekt erkennen würde, als ich hartnäckig war, hat er behauptet, dass er die Garantie nicht annehmen würde, da die Uhr verkauft worden wäre und eine Garantie über Dritte nicht erlaubt sei. In seinen AGBS steht nirgendwo geschrieben, dass die Garantie über Dritte verboten sei, also explizit die Person, die in der Garantie als Rechnungsinhaber beschrieben ist auch Garantienehmerin ist. Nun ist die Frage, ob er Recht hat und wirklich die Garantie über Dritte verboten ist, womit ja dann jeder Ebaykauf bei dem eine Rechnung bei liegt rechtsungültig ist ODER ober halt es doch nur eine Besitzerunabhängige Garantie ist, die auf das Gerät und nicht für den Besitzer gilt. Ich wollte mal hier anfragen, bevor ich den Fall meiner Rechtschutzversicherung vortrage.

Gruß

char
 
da du die Rechnung hast sollte dies eigentl. kein Problem sein und dein Händler MUSS die eigentl annehmen...

das ist meiner Meinung nach nur ne faule Ausrede des Händlers....

wie siehts direkt beim Hersteller aus? Da schon nachgefragt?
 
ja das ist die neue Masche dubioser Online Händler (grosse Online-Firmen inclusive), Rechtlich ist das wohl wirklich durchsetzbar.


->schlimmstenfalls braucht man eine Abtrittserklärung (heisst das so?) vom Erstkäufer
 
Zuletzt bearbeitet:
ist in der rechnung der verkäufer (knaller) aufgeführt oder ist sie "neutral" sprich ohne eine namensnennung eines käufers aufgemacht?
 
Hey,

wie siehts direkt beim Hersteller aus? Da schon nachgefragt?

ob du es mir jetzt glaubst oder nicht, aber ich sitz hier grad bei Fossil, nebenan gleich die Serviceabteilung.. ;) Ich hätte jetz pauschal gesagt, schick die Uhr an den Service und zu meinen Händen, aber das bringt dir leider nicht viel, da dieses Abacus Model in Deutschland noch garnicht erhältlich ist und wir somit auch keine Ersatzteile haben :-[

Nun, aus dem Grund wird sich wohl der Verkäufer auch drücken, da er sie wohl straight in die USA schicken müsste...

Ich mach mich aber trotzdem in der Mittagspause mal schlau, vielleicht lässt sich ja irgendwie was regeln *suspect*

Ich meld mich
Fuel

*edit* schick mir mal bitte die Artikelnummer der Uhr, steht auf der Rückseite, dürfte mit zwei Buchstaben anfangen und dann vier ziffern: z.B.

ES1496

Ist die Rechnung eine amerikanische direkt von Fossil/Abacus oder ist die vom Händler gestellt? Wenn sie direkt vom Hersteller ist oder von dem Händler der sie bei Fossil USA gekauft hat und die Garantie noch läuft, kannst du sie uns gerne mal schicken. Sofern Ersatzteile vorhanden sind, ist das kein Problem, hab grad unsere Uhrmacher gefragt - Adresse:

Fossil European Service Center
Uhrenservice
Gewerbegebiet Natzing 2
D-83125 Eggstätt
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das ist ja ein Zufall. Die Rechnung ist auf Knaller bzw. seine Freundin ausgestellt.

Ich habe aber nun auch mit Fossil geredet und ich soll die Uhr hinschicken. Die reparieren sie nun. Ist halt schäbig, da das eigentlich eine ziemlich geile Uhr ist, aber nur am Netzteil betreiben bringt es nicht so. Im Handbuch steht auch explizit, dass die Uhr internationale Garantie hat.

Der Händler ist ein deutscher Händler. Ich werde die Uhr zu euch schicken und halt direkt mit der Mail vom Service. Desweiteren wäre meine Frage, ob man sich auch Touchpad und den mittleren Knopf anschauen könnten. Touchpad reagiert nämlich manchmal nicht und der mittlere Knopf reagiert auch nur sehr schwer. Für eine neue Uhr war das halt nix. :(

Hoffen wir mal auf den Fossil-Service.

Ich schicke die direkt heute noch ab.

Aber kann ein Händler denn einfach so die Garantie verweigern, auch wenn er in seinen Agbs die Weitergabe der Garantie nicht ausschliesst? Für mich hört sich das Ganze nämlich auch ziemlich nach Masche an. Hätte Fossil die Uhr nicht repariert, wäre der Fall auch direkt zu meiner Rechtschutzversicherung gelangt. Aber enttäuschend ist das Ganze ja schon.
 
Also das ist ja ein Zufall. Die Rechnung ist auf Knaller bzw. seine Freundin ausgestellt.

Ich habe aber nun auch mit Fossil geredet und ich soll die Uhr hinschicken. Die reparieren sie nun. Ist halt schäbig, da das eigentlich eine ziemlich geile Uhr ist, aber nur am Netzteil betreiben bringt es nicht so. Im Handbuch steht auch explizit, dass die Uhr internationale Garantie hat.

Der Händler ist ein deutscher Händler. Ich werde die Uhr zu euch schicken und halt direkt mit der Mail vom Service. Desweiteren wäre meine Frage, ob man sich auch Touchpad und den mittleren Knopf anschauen könnten. Touchpad reagiert nämlich manchmal nicht und der mittlere Knopf reagiert auch nur sehr schwer. Für eine neue Uhr war das halt nix. :(

Hoffen wir mal auf den Fossil-Service.

Ich schicke die direkt heute noch ab.

Aber kann ein Händler denn einfach so die Garantie verweigern, auch wenn er in seinen Agbs die Weitergabe der Garantie nicht ausschliesst? Für mich hört sich das Ganze nämlich auch ziemlich nach Masche an. Hätte Fossil die Uhr nicht repariert, wäre der Fall auch direkt zu meiner Rechtschutzversicherung gelangt. Aber enttäuschend ist das Ganze ja schon.

nein, kann er nicht und ich würde schon fast aus Prinzip dem Händler die Uhr schicken (ggf. mit Abtrittserklärung vom Knaller)
 
Desweiteren wäre meine Frage, ob man sich auch Touchpad und den mittleren Knopf anschauen könnten. Touchpad reagiert nämlich manchmal nicht und der mittlere Knopf reagiert auch nur sehr schwer

Einfach mal dazuschreiben, die werden sich das bestimmt mal ansehen! Gegebenfalls kanns halt etwas dauern, zwecks mangelnder Ersatzteile...

Hoffen wir mal auf den Fossil-Service
toi toi toi ;D

Bei weiteren Fragen, schick mir einfach ne PN!

Schöne Grüße
Fuel
 
ok danke für das Angebot.

ich hab aber folgende Anschrift bekommen von dem Service:

Fossil Reparatur- und Ersatzteiservice
DHL Logistiklager/LDB
Werkstrasse 17
77815 Bühl
Tel.: 01805/456450
Fax.: 0861/98983-6001

naja ich schicke mal lieber dahin. ;) Ich kann es sogar unfrei schicken. :D
 
Und wieder muß man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Gewährleistung ist per Gesetz geregelt, da sind die Umstände ganz klar und immer gleich von Händler zu Händler. Solche ein Gewährleistungsanspruch ist beim Weiterverkauf nicht übertragbar, auch wenn viele Leute es mit der ursprünglichen Rechnung versuchen und die meisten Händler das auch machen.

Garantien dagegen sind eine freiwillige Leistung (meist des Herstellers), und der Umfang kann nach Gutdünken festgelegt werden, ist also bei jedem anders. Ich könnte z.B. was verkaufen und dazu die Garantie geben "lebenslange Umtauschgarantie bei Nichtgefallen" und dann im Kleingedruckten schreiben "Garantie erlischt, wenn der Kunde den Artikel zu scharf anguckt oder wenn wir keine Lust mehr haben".
Also genau die Garantiebedingungen lesen!
 
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich gut.

Der Händler hatte aber explizit 2 Jahre Garantie in der Rechnung angegeben und nirgendwo in den AGBs, die mitgeschickt wurden, findet sich eine Passage in der die Erlischung der Garantie anzeigt, sollte die Uhr weiterverkauft werden. Daher hat auch der Händler jetzt keinen Anspruch auf die Verweigerung. Für mich defacto aber egal, da ich das Ganze über Fossil abwickeln werde.
 
ok danke für das Angebot.

ich hab aber folgende Anschrift bekommen von dem Service:

Fossil Reparatur- und Ersatzteiservice
DHL Logistiklager/LDB
Werkstrasse 17
77815 Bühl
Tel.: 01805/456450
Fax.: 0861/98983-6001

naja ich schicke mal lieber dahin. ;) Ich kann es sogar unfrei schicken. :D

Achso, na gut die werden das da sammeln und weiterschicken - deshalb wahrscheinlich auch unfrei. Die Adresse kenne ich garnicht *noahnung*
Lustigerweise ist die Telefonnummer von uns im Büro und nicht in 77815 Bühl *lol*
 
Solche ein Gewährleistungsanspruch ist beim Weiterverkauf nicht übertragbar, auch wenn viele Leute es mit der ursprünglichen Rechnung versuchen und die meisten Händler das auch machen.

also da meine ich ganz anderes gehört zu haben!

ich zitiere mal von unserem Forums Rechtsverdreher ;)
Du brauchst eine Abtretungserklärung der Verkäufers. Wenn die vorliegt, muss der Verkäufer die Gewährleistung zu Deinen Gunsten leisten

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, das ist richtig, wobei ich meine, dass es nur einer produktbezogene Eigenschaft entspricht.
Ich kann ja genausowenig behaupten, dass die CPU nur beim Erstkäufer 3Ghz schafft, beim Weiterverkauf aber nurnoch 2 GHz möglich sein könnten.


Ein Händler kann m.E. auch durch keine AGBs generell die Garantie verändern, denn diese gilt gegenüber dem Hersteller.
 
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