Nabend Jungs,
ich weiß - ich bin hier in nem IT und nicht in nem BWL Forum. Aber mir wurde neulich schon mal so gut geholfen. Deswegen versuch ichs nochmal. Und versprochen: Das ist die letzte Frage
Also: Gegeben:
Periode 1:
prod. Menge: 1000 Stück
abgesetzte Menge: 800 Stück
VP/Stück: 210€
FMat + Flö 100.000€
Gehalt Gesch.führer (also VwGK) 50.000€
Marketingkampagne (also VtGK) 40.000€
Periode 2:
abgesetze Menge 200 Stück
VP/Stück 210€
Jetzt war die Aufgabe GKV und UKV jeweils zur Unter- und Obergrenze zu berechnen. GKV ist klar. UKV jedoch nicht so ganz.
Da hab ich:
Periode 1:
Soll:
Herstellkosten d. Umsatzes 80.000
VwGK 50.000
VtGK 40.000
Haben:
UE 168.000
Also einen Verlust von 2000
Wenn ich jetzt aber zur Obergrenze berechne habe ich mir notiert: "Obergrenze gibt es nicht mehr" Die GuV sieht dann so aus
Soll:
Herstellkosten d. Umsatzes 80.000
VtGK 40000
Haben
UE 168.000
Also ein Gewinn von 8000€. Dieser relativiert sich in der zweiten Periode dann natürlich wieder entsprechend.
Aber ich frage mich einfach: Wieso fallen die VwGK bei der Obergrenze einfach weg? Wahrscheinlich werden sie anteilsmäßig wie beim GKV zum Stückpreis dazugerechnet, aber dann müssten die doch trotzdem irgendwo auftauchen oder nicht?
Vielen Dank