Vor Gericht und auf hoher See.......der Fall Görgülü

larsbo

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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


Schaut Euch mal dieses Urteil an bzw. die ganze Vorgeschichte. Unglaublich, was passieren kann, wenn man unehelicher Vater eines Kindes ist. Wenn man dann auch noch Türke ist und gegen eine Pflegefamilie und Gerichte in Ostdeutschland kämpfen muss, macht es die Sache offenbar nicht einfacher:

http://www.juris.de/jportal/portal/...jnachr-JUNA071002898&action=controls.Maximize


Der 14. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg, der das ganz meisterlich mit verpfuscht hat, hat sogar noch ein wunderschönes Leitsatzurteil des BVerfG provoziert, weil das Motto "uns doch egal, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so urteilt den lieben langen Tag, verklagt und bestraft wird da ja nur die Bundesrepublik und nicht das OLG Naumburg, und überhaupt betrifft das nur vergangene Rechtsbrüche, keiner kann uns hindern, diese in der Zukunft wieder zu begehen......" so nun doch nicht geht, wie das BVerfG hier in epischer Breite feststellt: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html


Am coolsten ist die Feststellung jetzt vom BGH, dass eine Übertragung des Sorgerechts auf den Vater noch nicht möglich sei, weil die von allen beteiligten zu lange geduldete Verweigerung des Umgangsrechts dies momentan nicht möglich macht. Wohl war, und zwar die rechtswidrige Verweigerung des Umgangsrechts, wie man betonen muss!

Bemerkenswert ist auch, dass der BGH hier ja eigentlich einen Antrag des Vater ablehnt, aber drastisch erklärt, wie es gefälligst weiter zu gehen hat: "Dem Elternrecht des Vaters und dem Kindeswohl kann danach nur durch eine kontinuierliche Annäherung genügt werden. Die Behörden, hier also der Amtsvormund, und die Gerichte haben deswegen alles zu unterbinden, was diese Annäherung gefährden könnte. Das schließt auch Zwangsmaßnahmen gegen die Pflegeeltern oder – als letztes Mittel – die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie ein, wenn die Pflegeeltern – wie in den bisherigen acht Lebensjahren des Kindes – nicht genügend Bindungstoleranz aufweisen, um ein kontinuierliches Umgangsrecht des Vaters zu akzeptieren."

Ein so deutliches: "Hallo Jugendamt, Hallo OLG, nur damit ihr es wisst, ihr habt KEINEN Ermessensspielraum mehr!" dürfte wohl nahezu einmalig sein in einer BGH Begründung eines abgewiesenen Antrags.........


Ich kann ja auch Pflegeeltern verstehen, dass sie ihr kleines neues Baby gern behalten wollen, aber wenn es denn halt einen leiblichen Vater gibt, und der fristgerecht erklärt, er will das Kind aufziehen, dann muss man das doch respektieren. Wenn das ganze korrekt abgelaufen wäre, wäre das Kind kein halbes Jahr alt gewesen bei Übergang des Sorgerechts an den Vater. Und dann hätte es auch keine Diskussion um das Kindswohl geben müssen, es wäre beim Vater und fertig.

Hier auch noch mal eine persönlichere Sicht des Vaters: http://vafk.de/themen/Tagebuch/Aktionen/FlyerGoerguelue.pdf
 
Das klingt ja alles ungeheuerlich, aber gibt es auch irgendwelche Gegendarstellungen? Gibt es z.B. Gewalttätigkeitsvorwürfe gegen den Vater, die die Haltung der Ex-Frau und des Staates erklären könnten?
 
Das halte ich bei den Äußerungen der höheren Gerichtsinstanzen für eher unwahrscheinlich, aber ich weiß es nicht. Gegenüber dem Kind kann der Vater nicht gewalttätig geworden sein, er hatte ja praktisch nie Umgang. Die leibliche Mutter scheint ja immerhin noch mit dem Vater zum Gericht gedackelt zu sein und hat ihn doch noch als Vater angegeben. Ohne das hätte er vermutlich noch viel schlechtere Karten gehabt. Klingt für mich eher so, als hätte sie ihm gegenüber doch noch ein etwas schlechtes Gewissen bekommen. Dass der Vater sie zu der Aussage genötigt hat mit nem Messer, oder ihr dafür viel Geld geboten hat, glaub ich eher nicht. Aber wie gesagt, wissen tu ichs nicht. Insgesamt stellt aber kein Gericht die Fähigkeit zum Erziehen des Kindes in Frage.


Interessant wäre auch eine Stellungnahme der Pflegefamilie. Für mich klingt das einfach so, als ob die nach zwei Tagen mit "ihrem" neuen Baby das einfach nicht mehr loslassen konnten/wollten. Menschlich durchaus verständlich, aber das geht halt trotzdem nicht. Außerdem sollten Eltern, die Umgangsrechte so brachial unterbinden, sich auch immer überlegen, dass Kinder irgendwann erwachsen werden und sich dann die Story von beiden Seiten anhören. Solche Umgangsverweigerung kommt ja viel häufiger nach Scheidungen vor. Und da kenn ich einige Fälle, wo letztlich der "behütende" Elternteil mit massivsten Vorwürfen des Kindes leben muss respektive der Kontakt vom Kind ganz abgebrochen wird.......
 
ihr müßt als wahre demokraten aber hinsichtlich des kindeswohles auch sehen, daß die aufzucht des kindes von einer deutschen, in gefestigten materiellen und geistigen verhältnissen familie viel besser ist für kind und[!] gesellschaft, als die erziehung durch einen alleinstehenden türken mit unstetem lebenswandel (sex ohne trauschein!) und potentiell gefährlichem, vielleicht und möglicherweise sogar fundamentalistischem glaubensüberzeugungen. daher finde ich die entscheidungen des olg naumburg im sinne der sicherheit und zukunft deutschlands doch recht verständlich, ja sogar berechtigt. endlich mal ein gericht, welches nicht der pc und den tabus unserer gesellschaft folgt.




p.s: wer schwachsinn, rassismus oder gar faschismus findet darf es behalten.

p.p.s.: man wird ja wohl noch seine meinung sagen dürfen, oder? *suspect*
 
Moment mal.

Da trennt sich also eine Frau von ihrem Lebenspartner und bekommt
'nen paar Monate später ein Kind von dem, und gibt das in Adoption.

Das Kind wird adoptiert, ist inzwischen 8 Jahre alt, lebt in einer intakten
Familie, und da kommt dann der Ex-Lebenspartner der Frau, der das
Kind noch nicht einml gesehen hat, nicht kennt, nicht mehr ist als der
ERZEUGER, und will das Kind aus seiner Familie reißen?

Das ist alles andere als zum Wohl des Kindes. Sorry, aber für sowas
fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn dem Typen das Kind wirklich
wichtig wäre, würde der das nicht aus 'ner intakten Familie rausreißen
und vor Gericht 'ne Menge Stress machen. Solchen 'Eltern' gehört
das Umgangsrecht schon aus Prinzip abgesprochen.

Sorry, ist nun mal meine Meinung.

-Ano
 
Moment mal.

Da trennt sich also eine Frau von ihrem Lebenspartner und bekommt
'nen paar Monate später ein Kind von dem, und gibt das in Adoption.

Das Kind wird adoptiert, ist inzwischen 8 Jahre alt, lebt in einer intakten
Familie, und da kommt dann der Ex-Lebenspartner der Frau, der das
Kind noch nicht einml gesehen hat, nicht kennt, nicht mehr ist als der
ERZEUGER, und will das Kind aus seiner Familie reißen?

Das ist alles andere als zum Wohl des Kindes. Sorry, aber für sowas
fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn dem Typen das Kind wirklich
wichtig wäre, würde der das nicht aus 'ner intakten Familie rausreißen
und vor Gericht 'ne Menge Stress machen. Solchen 'Eltern' gehört
das Umgangsrecht schon aus Prinzip abgesprochen.

Sorry, ist nun mal meine Meinung.

-Ano

Lies mal die Links durch. Ich lese da etwas anderes heraus als du hier behauptest.
 
ihr müßt als wahre demokraten aber hinsichtlich des kindeswohles auch sehen, daß die aufzucht des kindes von einer deutschen, in gefestigten materiellen und geistigen verhältnissen familie viel besser ist für kind und[!] gesellschaft, als die erziehung durch einen alleinstehenden türken mit unstetem lebenswandel (sex ohne trauschein!) und potentiell gefährlichem, vielleicht und möglicherweise sogar fundamentalistischem glaubensüberzeugungen. daher finde ich die entscheidungen des olg naumburg im sinne der sicherheit und zukunft deutschlands doch recht verständlich, ja sogar berechtigt. endlich mal ein gericht, welches nicht der pc und den tabus unserer gesellschaft folgt.
Stimmt, wobei sie dann auch konsequent sein sollten und das Kind in den Westen vermitteln sollten. Das Risiko, dass der Pflegevater arbeitslos wird, ist doch viel höher im Osten als im Westen. Und dann endet das Kind noch gnadenlos im Ost-Proll-Präkariat. Im Westen ist die Wahrscheinlichkeit viel geringer, dass das Kind rechts- oder linksradikal wird. Es wird später viel mehr Geld verdienen können, die Wahrscheinlichkeit, dass es einer der oberen 10000 im Lande wird, sind im Westen viel höher. Für einen vernünftigen Job wird es eh in den Westen ziehen müssen, oder glaubt noch jemand an blühende Landschaften in Sachsen-Anhalt?


p.s: wer schwachsinn, rassismus oder gar faschismus findet darf es behalten.
Danke, ebenso......;)

p.p.s.: man wird ja wohl noch seine meinung sagen dürfen, oder? *suspect*
Jawoll, und Sssssstiiiiilllllllgestanden!*suspect*
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EDIT :
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Sorry, ist nun mal meine Meinung.

-Ano

Erst informieren (in diesem Falle lesen) und dann Meinung bilden hilft manchmal*suspect*

Ich zitiere mal meinen Kernsatz:
Wenn das ganze korrekt abgelaufen wäre, wäre das Kind kein halbes Jahr alt gewesen bei Übergang des Sorgerechts an den Vater.
.......
 
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