Abmahnung/Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung

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unschöner weise ist mir heut auch so ein brief durch die tür geflatter.
meine frage ist was ihr gemacht habt ?
 
Eben kam das Thema im Fernsehen auf.

Unsere liebe Frau Künast will das Maximum für Privatpersonen auf 50€ festlegen.

Wie im Fernsehen läuft es wohl ziemlich oft ab, erst vollkommen horrende Summen (2000€) und am Ende konnte man sich auf 200€ einigen.
Also erstmal Widerspruch einlegen.
 
Mich würde auch mal etwas anderes interessieren: Wie lange habt ihr eigentlich das vollständig geladene File (Spiel) zum Upload angeboten (also im "Share" gehabt) ?
also das war im september. und wenn ich mich recht erinnere habe ich nicht mehr als 2% des files geladen, da es auf 1000 leecher gerade mal einen 1 seeder gab. dann habe ich es abgebrochen. also hatte weder ich was davon noch die leute die in der zeit von mir was saugen konnten (upload war wahrscheinlich noch weniger).
das wird koch media aber kaum interessieren
 
D.h. alles ist OK, wenn Du 150 € zahlst. Ohne Anwalt macht ein Vorgehen keinen Sinn. Das wäre aber im Ergebnis teurer. Zudem ist der Verstoß ja tatsächlich unstreitig.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus würde ich zahlen.

So kurzer Lagebericht.
Sepp hat es bereits angesprochen, eine Anwaltlische Erstberatung kostet: Dem Gesetzgeber sei dank zwar nur 240€ maximal aber da waren sie auch schon meine weiteren Probleme )((

Was habe ich bisher unternommen?
Ich war bei der kostenlosen Rechtsberatung, die mich mit einer bestimmenden Freundlichkeit gleich zu einem Anwalt verwiesen haben, die Begründung lag darin: Das es wohl im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Abmahnung rechtens oder nicht rechtens sei.

Ich also auf zum Anwalt, dort haben wir ersteinmal die Fakten aufgenommen. Und sind ein wenig auf die Gebühren von Anwälten und Gerichtskosten eingegangen.
Nach 2 Stunden hatten wir drei Optionen zum weiteren Verfahren beschlossen.

Option 1: Die Fristgerechte Bazahlung und die Unterschrift unter die nicht geänderte UE.
Gleich vorweg, es wird gerne Behauptet P2P ist mit dieser UE gestorben! Das ist nicht richtig, weil Punkt 1 der UE eben nur sämtliche Dinge, sprich: kopieren, verbreiten, verwerten, weitergabe von Namendlich benannter Datei unter Strafe stellt und zwar unter Strafe von 25.000€ für jeden Upload usw. So können bei 100fachen Upload schnell mal 2,5 Mille entstehen.
Die 25.000€ sind eh Jacke da könnte auch 50.000€ oder 1Million drin stehen.
Es muss nur der Wille des Abgemahnten erkenntlich sein, es nie wieder zu tun.
Und das ist bei einem Streitwert von 500€ wohl kaum gegeben.
Wer in diese Richtung die UE abändert, wird sicher bald wieder Post von K&W bekommen mit der Ablehnung von deren Seite.

Option 2: Ich nenne es mal den Kampf ;D Klang schon recht gut auf dem Papier BBolek gegen die Koch Media Deutschland GmbH.
Dieser Weg wäre der Rechtsstreit gewesen, mit Gang zum Zuständigen Landgericht.
Kommen wir da aber zu dem ganz großen Problem: Zuständiges Landgericht.
Grundsätzlich ist das Landgericht verantwortlich in desem Zuständigkeitsbezirk Ihr die Straftat begangen habt. Aber Bei sollchen Arten von Verletzungen, kann auch jedes andere Landgericht mit Sitz an den Uploadstellen des Programmes (Game) sein.
Sprich, es ist möglich die Gerichtbarkeit von Kiel bis Garmich Partenkirchen festzulegen.
Ein sehr großes Risiko um in ein Prozess gegen Koch Media zu ziehen, sollte es dann z.B. in Hamburg stattfinden.

Das hieße Ihr bräuchtet u.U. einen vertrettenden Anwalt wieder vor Ort, der zusätzliche Kosten verursacht.

Ob man so einen Rechtsstreit gewinnen kann? Gute Frage: Auf hoher See in Gottes Hand sind alle Menschen gleich!
Das Prozessrisiko trägt man ganz alleine, nicht zu vergessen das ein Gricht den Streittwert dann natürlich noch selbst festlegt und der in der Regel, um ein vielfaches Höher ist als wie die 25.000€ ( Erfahrung meines Anwaltes)
Hinzu kommt bei einer Verurteilung durch das Landgericht die Kosten für die Gegenseite.
Bleiben wir da mal bei den 25.000€ dann sind das nach RVG VV2300 Prozesskostensatz von ca. 2,3% 1790€+ Gebührenpauschale+19% Mwst und das ganze mal zwei für Deinen Anwalt und für die Gegenseite + 169€ Gerichtskosten dann sind wir bei 4469,20€ plus die Strafe des Gerichts im Schnitt 250€.

Option 3: Ich zahle nicht und leg mich zurück, was könnte passieren?
Die Anwaltskanzlei K&W könnte auf Unterlassung klagen. Bisher ist zwar noch kein Fall bekannt wo dies geschehen ist, aber die Möglichkeit haben sie. Gerichtskosten siehe unter Option 2 also auch ein sehr teures Vergnügen.

Aber natürlich auch nochmal die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit gesammelter Daten zu widerllegen und das eingesetzte Programm als fehlerhaft zu entlarven.
Und daraus die Frage zu stellen ob gesammelte Daten nicht rechtswiedrig sind.
Und ob es zu einer Abmahnung/ UE hätte führen dürfen.
Ich liebe dieses Rechtsanwalt Deutsch ;D

Die andere Möglichkeit von K&W ist, wenn ich mich nicht melde und das tun ja bekanntlich ziemlich viele, mir eine Mahnung zukommen zu lassen.

Achtung Jetzt kann nur noch ein Anwalt helfen, bei einem Mahnschreiben hat man nur zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
In diesem Mahnschreiben möchte K&W seine Anwaltskosten geltend machen.
Wie in dem jetzt verhandelten Fall vor dem Landgericht in Mannheim, wie dies ausgegangen ist wissen wir zur freuder alle ja ganz genau 8)


Das soll aber keine Freifahrtschein sein, *nono* andere Gerichte müssen der Argumentation der Massenabmahnung ersteinmal folgen: Sollten sie es nicht tun sind die geforderten 1090€ für die Anwaltskanzlei fällig ink. Gerichtsgebühren und die Kosten für Euren Anwalt.

P.S. Am Landgericht ist Anwaltspflicht
Auch der jetzt am Landgericht Mannheim zur Zahlung freigesprochene P2P-User muss immerhin seine Anwältin zahlen. Und die dürfte auch ne Stange voll Geld von Ihrem Mandaten sehen.

Also Sepp hatte von Anfang an Recht, wirtschaftlich betrachtet kommen die Zahlung an K&W und das Unterschreiben der UE am günstigsten weg.

Und so habe ich es auch gemacht, zumal die Kosten von K&W sich sogar nur aus 6000€ Streittwert berechneten 0,3% einfaches Schreiben lauf Gebührenverordnung: RVG VV2300

Also ich habe gezahlt und Unterschrieben und bin auch etwas schlauer geworden und unterlasse es in Zukunft ganz, soetwas nochmal zu tun.
Manchmal braucht man eben erst einen dicken fetten Popo-Tritt um die Augen auf zu bekommen.

P.P.S. Ich weis es bleib vieles Ungelöst, so z.B. die wirkliche Rechtmässigkeit der gesammelten Daten. Aber dem nachzugehen kostet zu viel Geld, was kaum einer aufbringen kann.
Ich bin mal so frei und Frage: Wer mich finanziell bei einer Klage unterstützen würde?

Greez BBolek
 
naja wenn es bei den 150€ bleibt.... ich kann davon ja nicht sicher ausgehen. in dem schreiben steht nur, dass damit das zivielrechtliche abgewickelt ist.
das strafrechtliche ist leider nicht erledigt und genau das würde mich interessieren.
 
Das Strafrechtliche ist zu 100%ig erledigt.
Du kannst auch gerne bei Deiner zustänidigen Staatsanwaltschaft nachfragen.
Bei kleinen Delikten wird das Verfahren meist direkt eingestellt.

Hat man allerdings viele Datein im Share und damit im Upload kann es schlimmer kommen. Bei einer Datei muss man keine Angst haben.
 
naja wenn es bei den 150€ bleibt.... ich kann davon ja nicht sicher ausgehen. in dem schreiben steht nur, dass damit das zivielrechtliche abgewickelt ist.
das strafrechtliche ist leider nicht erledigt und genau das würde mich interessieren.

Starfrechtlich hast Du kaum was zu befürchten, da es wie in den meisten Fällen nur um eine Programm oder Spiel ging.
Wenn Du bis dato noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehoert hast, liegt es einzig und alleine daran, das die hoffnungslos ueberlaufen ist mit der Abmahnerei Geschichte.

Meines Wissens nach kommt die zivilrechtliche Verfolgung immer nach einer abgehandelten strafrechtlichen Verfolgung. Verbessert mich, wenn meine Infos dazu falsch sind!

naja wenn es bei den 150€ bleibt.... ich kann davon ja nicht sicher

Im gulli Board wird gerne behauptet, das User die Unterschrieben und gezahlt haben noch einen Brief mit weiteren Zahlungsaufforderungen bekommen haben sollen????
Die Postings im GulliBoard sind alle mit viel Vorsicht zu verstehen, wieviel da gestreut und wieviel Wahrheit und Unwahrheit darin ist weis keiner!
Und mit welcher Begründung sollte eine Nachzahlung gerechtfertigt sein? Das bleiben die User die das geschrieben haben auch schuldig den anderen Mittzuteilen.

Ich würde an Deiner Stelle zahlen und unterschreiben, solltest Du wirklich nochmal was von denen hoeren oder lesen, kann mann immer noch zum Anwalt gehen.
 
Bleibt wirklich zu hoffen, daß das neue Gesetz mit der Deckelung der Kosten für die 1. Abmahnung auf 50 € bald in Guß und Eisen ist :P
 
Fazit: Wer Geld hat, hat Recht...

und mal wieder: armes D
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Stellungnahme, allerdings stimme ich dir in einigen Punkten nicht so ganz zu...

Das Prozessrisiko trägt man ganz alleine, nicht zu vergessen das ein Gricht den Streittwert dann natürlich noch selbst festlegt und der in der Regel, um ein vielfaches Höher ist als wie die 25.000€ ( Erfahrung meines Anwaltes)

Ich weiß nicht welche Erfahrungen dein Anwalt gemacht hat, im Bereich Filesharing wird es wohl nicht sehr viel sein. Der Streitwert wird schon vom Antragssteller vorgegeben (woher soll das Gericht auch wissen wieviel Schaden man dem Kläger zugefügt haben soll). Da kann er theoretisch alles reinschreiben... Auch 2.500.000,00 € .... Bei einer, dem Prozess vorhergehenden Streitwertminderung muss er dann erstmal nachweisen wieviel Schaden ihm zugefügt wurde... (An dieser Stelle der obligatorische Gruß: Viel Spaß dabei)

Aus meiner Sicht kommen viel Szenarien in Betracht wie man auf soetwas reagieren kann.... Man darf nur nicht nichts tun...

Es gibt Fälle (je nach Kapitaldichte) wo man ganz klar zu einer negativen Feststellungsklage raten würde. d.h. das Gericht stellt fest das man unschuldig ist und mit der Gegenseite nicht im Streit steht ....

Grundlegend würde ich jedem dazu Raten gegen diese Machenschaften gerichtlich vorzugehen. Viele der zur Ermittlung benutzten Programme würden einer genauen rechtlichen Prüfung nicht stand halten, geschweige denn das die herausgabe personenbezogener Daten rechtmäßig wäre....

Achtung Jetzt kann nur noch ein Anwalt helfen, bei einem Mahnschreiben hat man nur zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.
In diesem Mahnschreiben möchte K&W seine Anwaltskosten geltend machen.

Das kann man auch schön selber machen... Außergerichtliches Mahnschreiben. Hiermit wiederspreche ich ihrer Forderung im vollen Umfang. Wie sie sicherlich meinem Antwortschreiben vom xx.xx.xxx entnommen haben, habe ich den von ihnen Abgemahnten Verstoß nicht begangen. Beim gerichtlichen Mahnbescheid liegt nen Zettel bei um seinen Widerspruch mitzuteilen... Da einfach genauer begründen warum die Vorwürfe absurd sind.

Solange es genügend Personen gibt, die einfach auf alles nicken, werden diese Fälle zunehmen.

Ihr seit sicher genauso schlau wie vorher *fg* Ich denke das man das ganze auch ein wenig mit Pokern vergleichen kann.... Man kennt die Karten des Gegners nicht, aber er zum Glück auch nicht die anderen... Und wenn einem der Einsatz zu hoch ist, dann muss man aus diesem Spiel aussteigen.

Nun bin ich ja mal auf die Meinung der hier mitlesenden Abmahnanwälte gespannt....
 
Ich frage mich welches Rechtsempfinden hier manche haben?!?

150 Euro für einen Diebstahl als Strafe ist doch lächerlich. Ihr solltet froh sein das es so wenig ist!
Zahlt das Geld und bedankt euch das nix sonst mehr passiert...

Und ihr überlegt noch was ihr gegen die 150 Euro Strafe tun könnt, obwohl ihr zugebt gesetzwiedrig gehandelt zu haben?!?

50 Euro für die erste Abmahnung?
Ahja, das Spiel kostet 50 Euro. Ihr klaut es und wenn ihr erwischt werdet zahlt ihr 50 Euro (die ihr auch beim Kauf gezahlt hättet). Das soll okay sein?

Sorry, aber für Raubkopierer wie ihr es seit (nämlich ohne "Einsicht eine Straftat begangen zu haben") sollte man viel mehr Geld verlangen.
 
Sorry, aber für Raubkopierer wie ihr es seit (nämlich ohne "Einsicht eine Straftat begangen zu haben") sollte man viel mehr Geld verlangen.

Ich musste eben das selbe denken und die Kanaldeckel-Kinder aus dem Keller-Forum stiften genau zu solchen Unfug auch noch an.
 
Hi,

hab heute auch den Brief bekommen!Das Lustige ist auch,dass ich das Game bei 98% abgebrochen hab.Egal,ist wohl das Zeichen damit aufzuhören!

Hab das Geld direkt überwiesen!

Bin auch sehr erleichtert hier zu lesen, dass strafrechtlich wohl nix mehr kommen wird.

Eine Frage hab ich jedoch noch:

Ich weiss man wird mich dafür verurteilen aber ich kann nicht ausschliessen irgendwann mal wieder nen koolen Film oder so ......ihr wisst schon.....:P
Wie ist das wenn ich die UE unterschreibe?
Es wird hier ja gesagt, dass P2P für mich in Zukunft erledigt ist.Bedeutet das, dass ich nie wieder P2P nutzen kann?Wird das überwacht oder so oder gesperrt?Kenne mich da nicht so aus...

Naja,auf jeden Fall hab ich aus der Sache gelernt.Hoffe für immer!

PS.: Hätte nicht gedacht dass die mich mal wegen nem Spiel am Ar*** kriegen,welches ich nicht mals gezockt habe...Lch
 
Tja, auch wenn das Spiel nicht bis zum Ende geladen wurde: Teile des Spiels wurden trotzdem schon upgeloaded (während des Downloads) und das allein reicht schon ;)

Verstehe ich sowieso nicht, wer sich heutzutage noch Games illegal aus dem P2P besorgt :] Für 3 Euro bekommt man zu 99 % alle Spiele in der örtlichen Videothek zum ausleihen; und das ganz legal. Natürlich nur, um zuhause Probe zu spielen, versteht sich *glaubses*

Oder man kauft sich ein Spiel (oder ersteigert es bei Ebay), zockt es durch und verkauft es wieder bei Ebay...

P2P an sich hat sich aber mit der UE nicht erledigt, schließlich ist P2P allein nicht illegal. Höchstens das, was man über P2P machen kann. Bin mir ziemlich sicher, daß die in der UE nur vom betroffenen Spiel und alle weiteren Publikationen des betroffenen Herstellers genannt haben...
 
Hallo!

Auch ich habe heute Abend den Brief aus dem Briefkasten gezogen welcher von KUW Rechtsanwälte versandt wird.

Auch wenn ich mir erst mal keiner Schuld bewußt bin (andere Nutzer am Rechner) und der Schuldige erst mal noch gefunden werden muß, so ist mein erster Gedanke trotzdem gewesen: Erst mal zahlen, dann weiterschauen! Schließlich hat man als "Normalbürger" erst mal großen Respekt und ich bin auch nicht so rebellisch wie manch andere. Dazu kommt: Um weitere Kosten zu zahlen - die sicherlich anfallen würden bei Nicht-Beachtung - gibt es in diesem Haushalt kein Geld...

Also zurück zur Sache: Ich wollte das Geld überweisen, Kontonr., BLZ und AKZ habe ich ja im Brief gefunden, aber da steht kein Kontoinhaber. Und so kann ich kein Geld überweisen.

Hier also die Frage an die Betroffenen: Wen habt ihr bei der Überweisung als Kontoinhaber angegeben?

Weiter noch (-mals auch von mir) die Frage nach dem netten Punkt unten auf Seite 3 des Schreibens: aus ziv.rechtl. hat sich alles nach zurücksenden der UE und dem überweisen des Betrages erledigt - aber strafrechtlich eben nicht.
Wenn der Staatsanwalt mal bescheid weiß - und das tut er zwangsläufig, da aufgrund seiner Anordnung ich als Inhaber der IP ermittlet werden mußte - lässt der sich den Fall doch nicht entgehen?! Und wenn ich die UE unterschrieben habe und um weitere Probleme zu vermeiden die UE eben nicht ergänzt hätte mit: 'Ich zahle und Unterlasse, bin mir aber keiner Schuld bewusst' - dann ist das doch quasi ein Schuldeingeständnis wovon auch der Staatsanwalt profitiert - oder seht Ihr das anders? Und diesbezüglich auch: Ich habe keine Lust wegen sowas eine Hausdurchsuchung über mich ergehen lassen zu müssen! Wer auch immer hier im Haus verantwortlich ist.., aber man will doch keine fremden Menschen in den privaten Sachen wühlen lassen... Wie schätzt ihr die Lage ein? Nicht auszudenken wenn der PC mitgenommen würde. Nicht das da unersetzbare private Dokumente drauf sind, da wird schließlich auch dran gearbeitet und Geld für Ersatz ist keins da.

In erster Linie schreibe ich hier um etwas über gemachte Erfahrungen und realistische Einschätzungen zu erfahren. Schließlich kommt man sich da erst mal ziemlich an die Wand gestellt vor... Und als Info: Wollte ich Hetze und sonstiges wär ich ins Gulli-Board. Also bitte, so ein Schreiben im Briefkasten ist schon genug... und morgen gehts rund im Haus, da wird mal gefragt wer da Scheiße gebaut hat! 8-(

Danke im Voraus für schnelle Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jordan:

Meinse echt die machen wegen einem Spiel ne Hausdurchsuchung.
Denke mal bei nem Game werden die sich keine Umstände machen.
Bei Filmen oder Mp3 schon eher weil man die eher vervielfältigt.

Jeder will nen guten Film oder das neue Album von ..... aber wer will
"Geheimakte Tanguska" hahaha!

Aber bischen Angst hast du mir jetzt trotzdem gemacht.

Ich hoffe weiterhin,dass strafrechtlich NIX mehr kommen wird!
 
@Dixn: Ich weiß nicht was die machen. Jedenfalls sind das die Gedanken die ich mir mache weil sie sich logischerweise aufdrängen.
Klar, wenn man zahlt und die UE unterschreibt, dann ist man Zivilrechtlich clean, aber beim Staatsanwalt liegts ja trotzdem und was der weiter unternimmt weiß... keiner!?

Ich denke schon auch das wenn es sich um nur ein File dreht - welches auch immer - das man dann der Sache nicht weiter nachgeht, aber wieß ich was hier an meinem Zugang weiter noch gemacht wurde? Ob da weitere Daten mitgeloggt wurden? Keine Ahnung. Jedenfalls wäre es mein privater und beruflicher Ruin wenn mein Rechner mit alles Daten weg käme.

Darum würde ich gerne wissen, ob Betroffene nach der Sache mit der Anwaltskanzlei und nachdem die 150 Euro gezahlt und die UE zurückgeschickt wurde, noch irgendwann mal was von der Polizei bzw. dem Staatsanwalt gehört haben.
 
@Out_Site

Du bist hier völlig falsch im Board, welches Du suchst ist das gulli:Board, die meines Erachtens nach: Nicht, aber auch gar nichts gelernt haben und sich trotzig hinstellen und rotzfrech Behaupten:" Ich habe nichts gemacht"

@ogltw und andere,

Dieses Oberlehrerhafte Ermahnen, kann doch auch nicht Mittel zum Zweck sein?
Denn der der ohne Sünde (Schuld) ist der werfe den ersten Stein.
Oder wer im Glashaus sitzt solte nicht mit Steinen werfen.

Sag mir jetzt keiner, er habe nicht schonmal versucht eine 30tage Testversion etwas zu verlängern ;)
Oder, ui meine Kumpel versorgt mich mit den neuesten Blockbustern aus dem Kino, fein das ich mir das Zeugs wenigsten nicht runterladen muss. ;) (Aber anschauen tue ich mir das schon)

@Jodan

Der Kontoinhaber ist Dr. Karl Urmann & Wagner.

Starfrechtlich, bist Du wenn es nur um den Einzefall geht raus, weil die Staatsanwaltschaft erst nach Beendigung Ihrer Ermittlungen, die Daten an die Anwaltskanzleien übermitteln.
Das soll aber nicht heißen, das es bei dir auch so ist/war!

Als Anhaltswert liest man im Internet oft eine Interne Regelung bei der Staatsanwaltschaft, die sagt:
1-100 Dateien im Share - Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit
101-500 Datein - Ermittlung des Falles mit persönlciher Vorladung bei der Polizei zur Vernehmung
ab 501 Datein - kannst Du mit einer Hausdurchsuchung rechnen.

Mehr Informationen bekommst Du auch hier:

h**p://w w w.internetrecht-rostock.de/abmahnung-checkliste.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Ausführliche Antwort!

Nur noch mal um mich zu vergewissern: Du hast gezahlt, oder?

Woher soll ich denn wissen das es sich um einen Einzelfall handelt? Ich habe das Schreiben und darin ist von einem File die Rede. Was da geloggt wurde weiß ich nicht - auch nicht was wer auf meinem Rechner gemacht hat (noch nicht).

"Im Share" bedeutet quasi, wie viele Dateien gleichzeitig während der Überprüfung von meinem Rechner aus verteilt wurden? Bzw. seither falls mein Anschluß imemr noch überprüft wird?

Gibt es Leute die nach dem Brief von den Anwälten noch Besuch von der Polizei bekommen haben?

Den Link kenne ich, konnte aber wegen Müdigkeit heute Nacht noch nicht all zu viel dort Erfahren bzw. gedanklich aufnhemen...
 
ui gerde habe ich Post vom Anwalt bekommen, es bleibt demnach wohl doch abzuwarten ob die Staatsanwaltschaft noch was von einem möchte oder nicht!

Er weist mich drauf hin, das bei einer Vernehmung ich nur Angaben zur Person tätigen brauche und keinenfalls ich mich zur Sache äußern soll und Lohn/Gehalts angaben auch nicht beantworten brauche/soll.
.
EDIT :
.

Ich wollte verständlicherweise das Risiko einer Unterlassungsklage und das Kostenrisiko einer Zahlungsklage wegen den Anwaltskosten vermeiden und habe daraufhin gezahlt und UE unterschrieben (Fristgerecht).
 
Post vom Anwalt? Von welchem? Bei mir steht das direkt im ersten Brief von den Anwälten (kuw - die, von denen ich die Abmahnung bekommen habe) drin das sich nach Zahlung und Rücksendung der UE NUR zivilrechtlich aus der Sache raus bin.
Zitat: "Die zuständige Staatsanwaltschaft bearbeitet die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicht nach eigenem Ermessen unabhängig von der zivilrechtlichen Seite. Wir weisen darauf hin, dass sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unserem Einflussbereich entzieht, wir also auch keinen Einfluß auf das Ermittlungs-/Strafverfahren ausüben können, z.B. durch Rücknahme einer Strafanzeige."

Das heißt also, gegen mich wurde ja Strafanzeige erhoben und nun fürchte ich nicht eine Hausdurchsuchung, sondern die Beschlagnahmung des PCs den ich schlichtweg eben auch zum Arbeiten brauche und ich mir eben keinen neuen anschaffen kann.

Dahingehend auch die Frage: Was denkt ihr, reicht es wenn man denen (sofern sie den Rechner beschlagnahmen wollen) einfach sämtliche Festplatten in die Handdrückt anstelle sie den ganzen Computer mitnehmen zu lassen?
 
@Jodan

Mach Dir bitte nicht zu viel Sorgen! Ich denke im schlimmsten Fall und besonders in unserem Fall würde nur eine mündliche Vernehmung durch die Polizei stattfinden.

Ich such schon verzweifelt nach dem Link, wo steht das in geringfügigen Fällen sich die Staatsanwaltschaft eh nicht mehr melden muss/tut.
 
@ogltw und andere,

Dieses Oberlehrerhafte Ermahnen, kann doch auch nicht Mittel zum Zweck sein?
Denn der der ohne Sünde (Schuld) ist der werfe den ersten Stein.
Oder wer im Glashaus sitzt solte nicht mit Steinen werfen.

Sag mir jetzt keiner, er habe nicht schonmal versucht eine 30tage Testversion etwas zu verlängern ;)
Oder, ui meine Kumpel versorgt mich mit den neuesten Blockbustern aus dem Kino, fein das ich mir das Zeugs wenigsten nicht runterladen muss. ;) (Aber anschauen tue ich mir das schon)

Soll (zumindest von mir) auch gar kein oberlehrerhaftes Ermahnen sein :] Nur: In heutigen Zeiten illegales/urheberrechtl. Zeugs aus eMule/Torrent zu holen, wo seit über einem Jahr bzw. noch länger beinahe täglich im Internet und immer mehr auch in TV-News darauf hingewiesen wird, daß das Internet in Bezug auf P2P von mehr oder weniger dubiosen Anwaltskanzleien nach urheberrechtl. Sachen durchforstet wird und schweizer Klitschen wie diese Logidingsbums wie durchgeknallt IP's sammeln, ist schon schlichtweg grob fahrlässig; der eine oder andere würde sogar "dumm" dazu sagen.

Das hat mit Oberlehrer nichts zu tun sondern ganz einfach mit Information im Netz und TV ;) Gerade Sites wie heise.de hat fast schon jede Woche irgend einen Beitrag zu diesem Thema...

Es geht ja hier auch nicht darum, eine 30 Tage Testversion zu verlängern o. ä., aber soll mir auch keiner sagen er hätte keine 2 oder 3 Euro, um sich bspw. das neueste Computerspiel in der Videothek zu leihen. Denn dabei weiß nun wirklich niemand, was man damit zuhause macht (natürlich nur probespielen versteht sich ;) *glaubses* ). Oder eben gleich kaufen, durchspielen und bei Ebay wieder verticken.

Beim einen oder anderen ist zwar schon das Kind halb oder mehr in den Brunnen gefallen (sprich UE vom Anwalt bekommen), aber vielleicht lesen ja andere "P2P-Power-Sauger" hier diesen/diese Beitrag/Beiträge und beherzigen die Ratschläge 8)

Und wie gesagt: Alles ohne oberlehrerhaftes Getue, nur Hinweise ;)
 
@ogltw

Du hast ja auch Recht :-/
Wenn ich so eine Software einsetze um Filme, Spiele etc. zu saugen, dann brauche ich mich auch nicht wundern, wenn ich eines Tages so eine UE Im Briefkasten habe.

Ich hab weis Gott nicht zu der Extrem-Gruppe "Saugt das Internet leer" gehoert, aber auch meine einzelnen Vergehen waren falsch.
Ich hab das jetzt eben auch schmerzlich erfahren müssen/dürfen.

Und gerade weil man sich mit Euch und Dir hier im Forum so gut darüber Austauschen kann, bin ich auch mit dem Problem zu Euch gekommen und nicht ins gulli:Board.
Weil ich meine Lektion gelernt habe und nicht so wie Out_Site und andere aus dem gulli:Board!

Wobei eine Sachliche Diskussion mit denen mir eh nicht Möglich erscheint. :(
Entschuldige bitte @ogltw für die Oberlehrer-Bezeichnung, aber nach Außen scheint man mir nichts anzumerken, aber innerlich hats mich schon Mitgenommen, da ist man schnell mal eben etwas Hyperaktiv. :-X
 
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