Abmahnung/Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung

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Hallo zusammen,

auch ich habe heute Post erhalten :-)

Habe ich das hier alles richtig gelesen, dass bisher alle gezahlt haben und bisher niemand Erfahrungen mit einem Einspruch bzw. einem "Rechtsstreit" gemacht hat.

Wobei mich mal interessieren würde ob sich die besagte Anwaltskanzlei überhaupt auf einen Rechtsstreit einlassen würde.

Ich habe natürlich wie alle anderen den Brief erstmal rauf und runter gelesen, und ich muss zugeben, zunächst ist man geschockt.

Ich hab dann direkt meine Rechtsschutzversicherung angerufen und werde dort von der Fachabteilung am Montag zurückgerufen da heute niemand mehr da war.

Aber selbst mir als "Leihe" stellen sich folgende Fragen:

- Wie GENAU funktioniert die Spysoft der Anwaltskanzlei die angeblich dies Informationen aus Bittorent bzw. Emule zieht und ist dies rechtmäßig und vorallem anerkannt und fehlerfrei ? Wird z.B. die Zeit mitgeschrieben ?

- Wer beweisst das sich hinter der im Brief genannten Datei wirklich das Programm verbirgt, dass Urheberrechtlich dem Mandanten der Kanzlei gehört ? Oder wird dies vor Gericht als erwiesen gesehen ? Ich habe gelesen, dass dies oft Fakes sind.

- Wie sieht die Rechtslage aus, wenn mehrere Personen Zugang zu meinem PC haben ? Ist es dann wie z.B. bei einer Anzeige wegen zu schnellem fahren, dass die Gegenseite den Verursacher ermitteln und nachweisen muss ?

- Ist diese Art der Abmahnung rechtens und wird wirklich das Ziel verfolgt das Urheberrecht zu schützen oder geht es nur darum den schnellen Euro zu machen ?

- Gibt es bereits Urteile von Gerichten in Verbindung mit dieser Kanzlei und der Art der Abmahnung ?

Ich denke das ich am Montag nach dem Anruf meiner Versicherung erstmal einen Anwalt genannt bekomme, welcher sich in diesem Bereich des deutschen Rechts auskennt.

Diesem werde ich dann erstmal den Brief zukommen lassen und mit ihm alles durchsprechen. Denke zuerst wird einmal eine Fristverlängerng beantragt.

Am Ende kann natürlich auch herauskommen, dass mit geraten wird zu zahlen. Aber so ganz kampflos möchte ich denen nicht mein Geld in den Rachen schmeissen, zumahl es mich bisher nichts gekostet hat.

Gruß
Eron
 
Moin,

mir stellt sich folgende Frage:

Man kann ja IP's loggen wie man will.
Diese müssen ja dann erst mal ein "Gesicht" bekommen.
Gab es eine Gesetzesänderung bezüglich der Mitarbeit der Provider?
Also Kanzlei fordert von zb. der Telekom IP XXXXXX am 10.01.2007 um 19:44.
Wer war das
Und die Daten werden einfach so "rausgerückt"?

Wenn eine UE ins Haus flattert, ist da irgendwie ein Ausdruck oder ähnliches dabei, wo das Vergehen belegt wird?



gutes gelingen
Rosso²
 
@Rosso²
Die Gesetzesänderung ist noch nicht beschlossen. Wenn jemand die Personendaten von einer IP will, dann muss er derzeit immer noch Anzeige gegen Unbekannt stellen und er bzw. ein Anwalt kann dann (nach der Einstellung das Verfahrens) Akteneinsicht beantragen.

Auf der Abmahnung steht immer nur einmal IP + Zeit + Client + Dateiname und dass das eben alles beweissicher - neben anderen IPs/Zeitstempeln von dir - durch Anti-Piracy Firma xy aus yx gelogt wurde.

@Eron
such mal in der Wikipedia nach Logistep, dort findest du ein paar Links, die dir die meisten Fragen beantworten.
Achja, deine Rechtschutz wird bestimmt nicht einspringen - steht irgendwo im Kleingedruckten, dass Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute auch so einen Brief bekommen und bin froh, dieses Forum gefunden zu haben. So wie bei Euch kam der Brief wahrscheinlich an einem Freitag oder Samstag, richtig?

Damit bleiben dem Beschuldigten theoretisch nur noch 4 Werktage zum Reagieren. Das ist so gewollt, wie mir Profis aus Anwaltskreisen berichtet haben. Es wird Druck aufgebaut, Zeit für den Anwalt bleibt nicht. Sowieso ist diese Frist nicht rechtens. Was, wenn ich zwei Wochen im Urlaub oder auf Dienstreise bin?

Zuerst war ich auch geschockt und sofort gewillt zu unterschreiben bzw. zu überweisen. Wer will schon Ärger, erst recht bei den willkürlich genannten Horror-Beispiel-Beträgen (25.000 Euro)? Unabhängig davon, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht.

Konkret wird mir vorgeworfen, im November 06 das Spiel "Die Gilde" über Emule heruntergeladen zu haben. Beweis: Lediglich meine IP-Adresse + Uhrzeit, etc.

Nach eingehender Beratung folgendes:
1. Auf gar keinen Fall die UE unterschreiben. Das käme einem absoluten Schuldeingeständniss gleich und öffnet Folge-Forderungen sämtliche Türen! Denn: Mit den 150 Euro ist das zivilrechtliche Verfahren NUR zwischen Dir und der Firma Koch Media bzw. der Anwaltskanzlei KUW beigelegt. Und was ist mit all den anderen Beteiligten weltweit, die Rechte an dem Programm anmelden können? Da könnte eine leichtfertige Unterschrift im Nachhinein noch sehr teuer werden. 150 Euro könnten in so einem Falle erst der Anfang einer wahren Welle von Forderungen sein. Seblst der beste Anwalt hätte jetzt Probleme, zu argumentieren.

2. Wie sauber arbeitet diese Anti-Piracy-Firma überhaupt?

3. Koch Media steht in der Beweispflicht. Die IP allein reicht zur Beweisführung nicht aus. Bei einem Streitwert von 50 Euro ist ein strafrechtliches Eingreifen der Staatsanwaltschaft wohl eher zu vernachlässigen.

4. Im Rahmen einer Flatrate ist es dem Provider untersagt, IP´s, etc. zu speichern.

5. Jeder hier weis, wie leicht es für Dritte ist, IP´s mittels Trojaner, etc. zu mißbrauchen. Ein (nicht nur) wireless-Netzwerk ist leicht geknackt. Auch, wenn es verschlüsselt ist.

Ich werde nach eingehender Fachberatung folgendes unternehmen:

1. Ich werde ein Einspruchsschreiben per Anwalt formulieren lassen. Kostenpunkt 80 Euro.
2. Ich werde unter anderem die o.g Punkte anführen.
3. Um ein langes Hin und Her zu vermeiden, werde ich den Kompromiss anbieten, die geforderten 150 Euro zu bezahlen, jedoch ohne die UE in der vorliegenden Form zu unterschreiben.
4. Ich werde meine Internet-Verbindungen in Zukunft besser schützen.

Gruß an alle Mitleidenden. Wie sind Eure Erfahrungswerte?
.
EDIT :
.

...und noch etwas. In diesem Forum habe ich drei Parteien identifiziert:

1) die wirklich Betroffenen, die - wie ich- konkrete Hilfe und Ratschläge suchen.

2) diejenigen, die konstruktiv Ihre Meinung/Erfahrung einbringen (eher sehr selten und eher kurz gefasst).

3) Diejenigen, die Dir offensichtlich auf die emotionale Schiene ein schlechtes Gewissen machen wollen mit dem Ziel. dass Du schnell bezahlst. KUW läßt grüßen (Bei dem Massen-Income der KUW kann ich es mir gut vorstellen, dass bezahlte Stimmungsmacher in diesem Forum aktiv sind).

Ich vermisse hier die wirkliche Community.
Gruß, und Danke für alle hilfreichen Beiträge!
 
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Nach eingehender Beratung folgendes:
1. Auf gar keinen Fall die UE unterschreiben. Das käme einem absoluten Schuldeingeständniss gleich und öffnet Folge-Forderungen sämtliche Türen! Denn: Mit den 150 Euro ist das zivilrechtliche Verfahren NUR zwischen Dir und der Firma Koch Media bzw. der Anwaltskanzlei KUW beigelegt. Und was ist mit all den anderen Beteiligten weltweit, die Rechte an dem Programm anmelden können?

2. Wie sauber arbeitet diese Anti-Piracy-Firma überhaupt?

Punkt1. Die Rechte an dem Spiel hält alleine-Konsortsium aus/mit Koch Media.
Wer sollte den da noch weiter Ansprüche geltend machen?
Das darf nur der Rechteinhaber.
Also ist dahin gehend nichts weiter zu befürchten wer unterschreibt.

Punkt2. Das wüsste ich und andere sicher auch gerne, Tatsache ist das besagte Anti-Piracy-GmbH mit Sitz in der Schweiz erst zum 15.01.2007 ofizell in das Handelsregister aufgenommen wurde. (Gründung)
Somit, ist wohl bei den meisten hier bereits mit der Datensammlung begonnen wurden, obwohl es diese Firma auf dem Papier noch nichtmal gab!
In wie weit das zum Ermitteln von Beweisen dienlich ist, vermag ich nicht zu Beurteilen.

Quelle: http://www.hraow.ch/cgi-bin/fnrGet.cgi?fnr=1404002917&amt=140&lang=1&hrg_opt=11000&shab=0000000


Und letztens nein ich werde nicht bezahlt für solche Post's ;D

Gruß Input
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo@all!

Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Urmann & Wagner (Regensburg) bekommen.
Mir wird vorgeworfen, im Oktober letzten Jahres unerlaubter Weise das Spiel Geheimakte Tunguska aus dem P2P Netzwerk torrent gezogen und unerlaubt zum weitern Upload bereitgestellt zu haben.

In dem Schreiben werden mir ziemlich viele Paragraphen vorgeworfen, deren Rechte ich verletzt habe und natürlich die Klägerin Namendlich: Koch Media Deutschland GmbH mitgeteilt. Eine Vollmacht der Koch Media GmbH ist als Anhang dem Schreiben begefügt.

Der Streitwert des Schreibens beziffert sich auf 25.000€ ermittelt aus einem laut Schreiben ähnlichen Fall des Landgericht Nürnbergs (AZ. 3 O 430/05)

Mir wird im Einvernehmen der Klägerin (Koch Media Deutschland GmbH) gegen eine Zahlung von 100€ zugesichert keine weiteren zivilrechtlichen Schritte mehr gegen mich zu unternehmen.
Das gleiche gilt für eine Zahlung von 50€ für die Schadensersatzansprüche.

Sprich für eine gesamt Zahlung von 150€ und der Unterschrft auf der Unterlassungserklärung würde das zivilrechtliche Belangen damit abgegolten sein.

Ich habe bis jetzt versucht Informationen darüber im Netz zu finden, einige Seiten sind der Ansicht derartige Abmahnungen nicht zu bezahlen?
Andere Seiten meinten das der Gang zum Anwalt, auf jeden Fall lohnt?

Zurückliegende Fälle wie Earth 2150 zeigten auch in der Urteilsverkündung das der Streitwert ind vielen Fällen von 25.000€ zu hoch gegen eine Privat Person ist!
Was meint Ihr dazu, soll ich die 150€ zahlen und es mir eine Lehre sein lassen oder sollte ich tatsächlich zum Anwalt gehen und einen anderen Vergleich anstreben mit ggf. veränderter Unterlassungserklärung?

Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe, vielleicht haben andere das ja schon mal mit Earth 2150 erlebt und können mir sagen:

Was ich jetzt tun soll?

Vielen, vielen Dank im Vorraus schonmal.....

Hi,

Dir ist aber schon aufgefallen, das Koch Media nicht wirklich was mit dem Spiel zu tun hat, außer, das die es verkaufen, sondern "Deep Silver" der Hersteller ist?

Koch Media kann also keine Urheberrechtsansprüche stellen, sonder NUR der Urheber und der ist nunmal die Firma "Deep Silver".

Das würde mir schonmal zu denken geben und wirft mir die Frage auf, ob sich der Anwalt nicht selbst in betrügerischer Weise bereichern will, denn davon gibts auch genug.

Andererseits könnte man das als "Verfahrensfehler" (nennt man das so) anfechten, da Koch Media höchstens der Vertreiber, aber NICHT der Urheber ist. ?!!?

Liege ich da evtl. falsch, so entschuldige ich mich mal im Voraus :)


EDIT - BTW:

Um solche Daten zu loggen, müssen da die Anti Piracy Firmen nicht selbst die "illegale" Software Sharen um überhaupt loggen zu können, wer da saugt? Machen die sich nicht selbst strafbar?

Da müsste man erst recht jeden Abmahnanwalt und deren Handlanger auch anzeigen :D

Nun ja, leider sind wir da nicht in Amerika, denn in USA gelten "illegal" besorgte Beweise als nichtig, anders in Deutschland, da zählen diese Beweise trotzdem (glaube ich zu wissen) :(

In diesem Sinne..

@Gildo,

bitte berichte, was bei Dir heraus gekommen ist :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Input

Im Falle von "Die Gilde 2" ist der Entwickler: 4 Head Studios und der Publisher: JoWood Productions. Koch Media vermarketet das Game lediglich. D.h., auch Entwickler usw. könnten Forderungen stellen, sollte ich die völlige Schuld eingestehen indem ich die UE unterschreibe. Oder liege ich da falsch?

Danke für jeden Hinweis.
 
@Input

Im Falle von "Die Gilde 2" ist der Entwickler: 4 Head Studios und der Publisher: JoWood Productions. Koch Media vermarketet das Game lediglich. D.h., auch Entwickler usw. könnten Forderungen stellen, sollte ich die völlige Schuld eingestehen indem ich die UE unterschreibe. Oder liege ich da falsch?

Danke für jeden Hinweis.

Koch Media ist strategischer Stammaktionär an JoWood Productions und dürfte nach dem Geschäftsbericht aus 2005 Hauptaktionär an der Firma sein!

Quelle siehe Link: http://www.jowood.com/investor/index.php?site=5&lang=de
 
Koch Media ist strategischer Stammaktionär an JoWood Productions und dürfte nach dem Geschäftsbericht aus 2005 Hauptaktionär an der Firma sein!

Quelle siehe Link: http://www.jowood.com/investor/index.php?site=5&lang=de

Was aber erstmal nichts an den Rechten ändert, denn die liegen bei der Gesellschaft und nicht beim Aktionär ;)
Ansonsten kann ich mir aber vorstellen, dass Koch Media sich die Rechte hat abtreten lassen, ansonsten fehlt ihnen sowohl für die Abmahnung als auch für eine entsprechende Klage die Aktivlegitimation.
Ein Gericht würde ohne diese die Klage abweisen, jedoch lässt sich das nachholen durch eben eine Abtretung etc.

Ansonsten finde ich Guildos Edit Punkt 3 interessant, 2. Post im Forum und über die Community mosern, die Leute, die hier etwas dazu sagen haben keinen Mist gebaut, sondern du, indem du das Urheberrecht verletzt hast. Es ist doch seit Jahren bekannt, dass sowas unzulässig ist, das geht ständig durch die Medien.

Ob du zahlst oder nicht, ist mir persönlich egal, aber bei deinen "Schlüssen" aus der Sache fehlt mir einfach, das Downloaden zukünftig zu lassen, das wäre wohl der sinnvollste Schluss.

Ich finde auch nicht ok, dass da immer gleich gigantische Streitwerte angesetzt werden, aber an dem Thema arbeitet zumindest für die 1. Abmahnung die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf.,


Gruss
 
Ich finde auch nicht ok, dass da immer gleich gigantische Streitwerte angesetzt werden, aber an dem Thema arbeitet zumindest für die 1. Abmahnung die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf.,
Gruss

Meines wissens nach, werden ja auch nur die besagten: 50€ für das Vergehen berechnet, so wie es Frau Zypres gerne ändern möchte.
Die Anwaltsgebühren für den Aufwand sollen davon aber nicht betroffen sein, sprich 50€ für das Vergehen und 150€ für'n Herrn Anwalt.

Also wird sich doch nichts ändern, zu hoffen bleibt das sich aber das Schuldbewustsein einiger User ändern wird!
 
hat eigentlich schon mal wer eine sache bezahlt und eine UE unterschrieben
und kurz darauf eine neue abmahnung für etwas anderes bekommen?
 
Möglich ist es, dass noch was von anderen Firmen kommen kann.
 
von der selben firma wohl eher unwahrscheinlich?

weil ich lese hier, dass welche wegen "Gilde 2" und welche wegen "Geheimakte Tunguska" belangt wurden.
Vertrieben wurde aber beides von Koch Media.
 
Nein, ein Dritter, sei es auch ein Rechtsanwalt, kommt erstmal nicht an die Verbindungsdaten. Dr Provider darf diese auch nicht herausgeben.
Zur Herausgabe von Verbindungsdaten bedarf es eines Gerichtsbeschlusses.
 
Ich denk schon, dass die Staatsanwaltschaft die Daten eingeholt hat.
Der strafrechtliche Teil aber eingestellt wurde. So hat der Kläger aber dennoch die Möglichkeit der Akteneinsicht, um seine zivilrechtlichen Forderungen zu stellen.

Nur wie gefragt ... inwieweit würde das gehandhabt werden, wenn Koch Media
und der RA seine Forderungen bezüglich dem ersten Produkt eingefordert und auch bekommen hat und denen einfällt, ach hier hat derjenige ja noch etwas von uns geholt, zwecks einem anderen Produkt.

Die Frage wäre auch, wenn eine UE unterschrieben wurde, ob die Gültigkeit mit Datum der Unterzeichnung eintritt, oder schon viel früher. z.B. ab dem Tag wo die Feststellung des Uploads getätigt wurde.
 
Margo, hat Recht!

Einen Bekannten von mir hat es jetzt auch getroffen und ich weis sicher das er sollche Programme nicht benutzt.
Ganz sicher, das einzige was Euch Betroffenen hilft, scheint nur die negative Feststellungsklage gegen KundW.
Ich weis allerding jetzt auch nicht, was mein Bekannter bisher unternommen hat!
Falsch ist es aber sicher allemale, nicht drauf zu reagieren.

Desweiteren scheint es auch Abmahnungen gegen User gegenben zu haben die zwar P2P-Software einsetzen, aber um nur und ich betone nur legale Dinge zu saugen.

Und übrigens @Mango: Mal ehrlich meiner Meinung nach sind locker 50% von den angeblich falsch/zu unrecht abgemahnten Usern im gulli:Board sicher nicht ganz soooo unschuldig wie sie schreiben. ;)
 
Und übrigens @Mango: Mal ehrlich meiner Meinung nach sind locker 50% von den angeblich falsch/zu unrecht abgemahnten Usern im gulli:Board sicher nicht ganz soooo unschuldig wie sie schreiben. ;)
Zugegeben, mag ja auch so sein, trotzdem sind da dann aber eben auch 50% Unschuldige dabei und viele deren Beiträge sind absolut wichtig und richtig. Aber mit ein wenig gesundem Menschenverstand kann man dann unqualifizierte Aussagen ja aussortieren. Warnen möchte ich allerdings vor Beiträgen wie:
"Ich hab gleich gezahlt und unterschrieben und hatte dann meine Ruhe". Wie auch hier schon richtig bemerkt wurde, tummeln sich in den Foren anscheinend gezielt bezahlte "Trolle" der Anwaltskanzleien, die absichtlich desinformieren und weiter Panik machen wollen. Die ganze Abmahnerei funktioniert nur, wenn man a) Schuldbewußt ist und/ oder b) Angst hat.

Und das die Anwaltskanzleien a la KUW durch das Aufbauen einer Drohkulisse Geld verdienen (wollen) ist jedem spätestens nach Lektüre eines solchen Anschreibens klar.
 
Meines wissens nach, werden ja auch nur die besagten: 50€ für das Vergehen berechnet, so wie es Frau Zypres gerne ändern möchte.
Die Anwaltsgebühren für den Aufwand sollen davon aber nicht betroffen sein, sprich 50€ für das Vergehen und 150€ für'n Herrn Anwalt.

Also wird sich doch nichts ändern, zu hoffen bleibt das sich aber das Schuldbewustsein einiger User ändern wird!

Für ein "Vergehen" gibt es nie Kosten bei einer Abmahnung. Abmahnungen sind AFAIK immer mit reinen Rechtsanwaltsgebühren behaftet und sonst nichts. Ist ja schließlich kein Strafbefehl! Geplant ist wohl, die Gebühren für die erste Abmahnung nicht mehr nach dem Streitwert zu berechnen, sonder einen fixen niedrigen Betrag....

Die Regensburger Rechtsanwälte legen die Gebühren geschickt niedriger an, als sie nach Gebührenordnung dürften (unter Berücksichtigung des Streitwertes). Die Bereitschaft, schnell zu zahlen, ist da groß. Wenn Koch-Media die Vertriebsrechte für das jeweilige Spiel haben, dürfte mit der UE auch alle Ansprüche des ursprünglichen Urhebers mit abgedeckt sein. Der hat ja für den Vertrieb diese Ansprüche an Koch-Media abgegeben. Die Frage wäre höchstens noch, was mit den Uploads aus dem Ausland ist. Wenn also jemand in den USA saß und das File hier in D von einem von Euch geladen hat z.B. In dem Markt wird Koch-Media keine Vertriebsrechte haben, da könnte sich ev. die entsprechende Vertriebsfirma in den USA melden. Könnte sie aber, egal ob man was unterzeichnet hat oder nicht.....

Zu den Unschuldigen: Wer sich sicher ist, dass man es nicht gewesen sein kann (war PC wirklich aus in der Zeit im Ausland? Kein anderer Nutzer möglich?), dann kann man es auch drauf ankommen lassen IMHO. Optimal ist natürlich, wenn man vom Provider bestätig kriegen könnte, dass man in der fraglichen Zeit überhaupt nicht on-line war. Wüsste auch nicht, warum man dann unbedingt eine negative Feststellungsklage erheben müsste. Die wollen ja zivilrechtlich etwas von einem. Dann sollen sie doch Klage erheben. Und dann eben Beweise auf den Tisch. Interessant wäre in dem Zusammenhang natürlich auch, warum die Staatsanwaltschaft im Einzelfall eingestellt hat. Wenn die sagt: aus Mangel an Beweisen, dann muss die Gegenseite schon noch was besseres vorlegen.....
Ich vermute ja eher, wenn man denen einen freundlichen Brief schreibt: "Liebe KUW, ich war zur fraglichen Zeit nicht in D, mein PC war aus, ich wars nicht, MFG" dann werden die die Sache ad acta legen. Ist für die ja genauso riskant, und mit einem verlorenen Prozess hätten die auch das Geld von so manchen Abmahnungen wieder durch den Schornstein gejagt (plus das Risiko, dass das Vorgehen für nicht rechtswirksam erklärt wird und die ganze Masche mit samt der Firma in der Schweiz zusammenbricht).
 
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"Liebe KUW, ich war zur fraglichen Zeit nicht in D, mein PC war aus, ich wars nicht, MFG" dann werden die die Sache ad acta legen. Ist für die ja genauso riskant, und mit einem verlorenen Prozess hätten die auch das Geld von so manchen Abmahnungen wieder durch den Schornstein gejagt (plus das Risiko, dass das Vorgehen für nicht rechtswirksam erklärt wird und die ganze Masche mit samt der Firma in der Schweiz zusammenbricht).

Habe ich so gemacht, sogar über meinen Anwalt, mit offizieller Abmeldebestätigung vom Rathaus und Bescheinigung des Arbeitgebers, daß ich zur fraglichen Zeit beruflich im Ausland war.

Hat die bei KUW aber bisher nicht interessiert. Ich will auch nicht darauf warten, ob ich jetzt von denen vor Gericht gezogen werde oder nicht (die Sache hat mich schon genug schlaflose Nächte gekostet, abgesehen vom Entsetzen, für etwas beschuldigt zu werden, daß man gar nicht gemacht haben kann!). Deswegen prüfe ich gerade über meine Anwälte eine Anzeige wegen Betrugs. Ich werde euch auf dem laufenden halten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, Anzeige erstatten ist ja auch nicht schlecht. Die Staatsanwaltschaft wird ja (wenn sie denn tätig wird) quasi kostenlos für einen tätig.
Auf jeden Fall würde das den Druck auf KUW etwas erhöhen.

Hattest Du noch die Wohnung und den Internetzugang gehalten damals? Irgendwo muss ja eine IP Adresse aufgetaucht sein, die durch einen Provider mit Dir verlinkt wurde.....Oder hattest Du vom Ausland aus deinen deutschen Internetzugang weitergenutzt?
Welcher Provider ist das denn? Aus der IP lässt der sich ja ableiten in aller Regel.....
 
hm, man sieht das sich die Abmahnanwälte auch auf dünnem Eis bewegen bei der ganzen Abmahnerei!
Ein fader Beigeschmack bleibt allerdings zurück, wie sind die Abmahnanwälte in den Besitz der IP von meinem Bekannten und von Mango und den restlichen 50% Unschuldigen gekommen?
Gut Verwechslungen kann es bei der Masse an Abmahnungen natürlich immer geben, aber so ganz scheint da doch was nicht zu stimmen!
Ein Urteil steht immer noch aus, in dem ein zu unrecht Abgemahnter User sich zur Wehr gesetzt hat.
Ich werd den faden Beigeschmack einfach nicht los, das die Abmahnanälte dann doch noch ein As aus dem Ärmel schütteln.
 
@larsbo: Super Beitrag! Deine Überlegungen enthalten viele interessante Punkte!

@Input: Noch so eine juristische Feinheit: Ich schrieb: "Mir wird vorgeworfen...", nicht, "Ich habe..."

@Margo: Was meinst Du damit, wenn Du sagst, dass KUW sich nicht für Dein Einspruch-Schreiben interessiert? Wie lautet deren Antwort?

@Input: IP-Adressen schwirren milliardenfach durchs Netz wie Sand am Meer. Allein anhand dieser Zahlen wäre es voreilig, Aktionen konkreten Personen zuzuordnen. In meiner Umgebung empfange ich z.B. 12 W-Lan-Verbindungen, die meistem davon schlecht bis gar nicht gesichert. Natürlich kann man sagen "Selber schuld", nur das hilft den Leuten in diesem Forum auch nicht weiter.

Hat eigentlich jemand hier schonenmal was von der Staatsanwatschaft gehört?

Danke für jeden Hilfreichen Hinweis bzw. Erfahrungsbericht! Gruß!
 
@Margo: Was meinst Du damit, wenn Du sagst, dass KUW sich nicht für Dein Einspruch-Schreiben interessiert? Wie lautet deren Antwort?
Die einzige Reaktion war ein Rückruf bei mir selbst ... was ja eigentlich verboten ist, da ich anwaltlich vertreten bin ... mit dem Versuch, mich zu verunsichern. Zitat RA Urmann: "In ihrer Email an uns machen Sie widersprüchliche Angaben" ... (was ich absolut nicht nachvollziehen kann, da ich wahrheitsgemäß alles so geschildert habe wie es ist).
Dann haben KUW nochmal bei meinem Anwalt angerufen und mitteilen lassen, das mich ja angeblich die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und das damit alles seine Rechtmäßigkeit hat.
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EDIT :
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Hattest Du noch die Wohnung und den Internetzugang gehalten damals? Irgendwo muss ja eine IP Adresse aufgetaucht sein, die durch einen Provider mit Dir verlinkt wurde.....Oder hattest Du vom Ausland aus deinen deutschen Internetzugang weitergenutzt?
Welcher Provider ist das denn? Aus der IP lässt der sich ja ableiten in aller Regel.....

Provider war die Telekom, meinen Anschluss von 2004 hatte ich bei Auszug auf meinen Nachmieter ummelden lassen. Habe seit dem keine Post oder Rechnung von der Telekom mehr bekommen und laut Auskunft bei der Telekom läuft der Anschluß auch garantiert nicht mehr auf mich.

Wie die KUWler auf mich kommen, kann ich nicht nachvollziehen, es sei denn, die Telekom hat irgendwo Murks gemacht und mich in irgendeiner Datenbank noch als Anschlußinhaber geführt bzw. mitgeführt. Davon haben sie allerdings bei meiner Anfrage nichts erwähnt.
 
kann man eigentlich beim provider anrufen und evtl. auch verlangen auskunft darüber zu geben, wer irgendwelche daten von einem angefordert hat?


wann war eigentlich das urteil, dass provider bei flatrate-kunden die daten nach 24h mindst. löschen muss?
 
Hat euch schonmal Jemand gesagt, das ein inhaltlich gleiches Thema schon über X-Seiten durchgekaut worden ist? Da gibt es nix zu philosophieren; zieht euch den alten Thread rein, ärgert euch, das ihr "erwischt" wurdet... meckert, schimpft, weint und jammert und blecht..., oder laßt es bleiben.

Beim nächsten Mal halt die Finger vom P2P lassen. In der Bucht und vielen Märkten bekommt man Games und DVDs ab 1,99; allesamt Neu & OVP. Wem das zu teuer ist, der kann meinetwegen im Bau verroten. Kratzt mich nicht, denn ich bin ja nicht betroffen.

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260778&highlight=eMule
 
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