Fernabsatzgesetz und Rücksendekosten

algeron

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Hallo,

ich habe mir in einem Online Shop DVD Rohlinge im Wert von 70€ bestellt. Die Rohlinge sind meiner Meinung nach schrott, den ich zurückschicken will. In den AGBs bin ich jedoch auf diesen Pasus gestoßen

Unterrichtspflicht zum Fernabsatzgesetz

1. Dem Verbraucher steht gemäß FernAbsG §3 und BGB §361a bei Bestellung im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an ******** erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die rechtzeitige Absendung der Ware.

2. Die Rücksendekosten bei Warenwert bis 100 € trägt der Käufer. Nach Eingang der Ware bei ****** sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Käufer entsiegelt worden ist.

3. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rückgabe im Originalzustand in der unbeschädigten Original-/Verkaufsverpackung erfolgt. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigung, beschädigter Verkaufsverpackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rückgabe) behält sich **** ausdrücklich vor, Ersatz der Wertminderung oder des Wertes zu verlangen.

Es ist mir ehrlich gesagt neu, dass der Küfer die Rücksendekosten bis 100€ trägt. Besitzt der Verkäufer das Recht das so einfach festzusetzen oder verstößt er hier gegen das Fernabsatzgesetz? Das Fernabsatzgesetz besagt doch, dass der Käufer bis zu einem Betrag von ~40€ die Rücksendekosten zu tragen hat oder liege ich da falsch???

Vielen Dank für alle Antworten im voraus :)
 
Original geschrieben von alGeroN

Es ist mir ehrlich gesagt neu, dass der Küfer die Rücksendekosten bis 100€ trägt. Besitzt der Verkäufer das Recht das so einfach festzusetzen oder verstößt er hier gegen das Fernabsatzgesetz? Das Fernabsatzgesetz besagt doch, dass der Käufer bis zu einem Betrag von ~40€ die Rücksendekosten zu tragen hat oder liege ich da falsch???

es gibt kein fag mehr, ist im bgb aufgegangen.

und nein, der händler kann nicht willkürlich eine neue grenze festlegen, ist im bgb geregelt.

§ 357 - Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Kann er nicht machen AGB Klausel ---> Null + Nichtig ---> Es gilt das normale BGB
 
nun musst du das nur noch dem Händler mitteilen.

Und deine Ware umtauschen.



UNd verweise direkt auf das BGB!!!

Nur so werden Händler einsichtig, manche zumindest (habe leider Erfahrung mit schwarzen Schafen)
 
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