Haftung im Falle eines Einbruchs/Überfall

Bozol

Vice Admiral Special
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Meine Frage hat zwar nicht mit Onlinerecht zu tun, aber ich hoffe das mir trotzdem jemand antwortet.

Unser Geschäft wurde schon mal ausgeraubt bzw. wurden nach Feierabend betriebsfremde Personen im Gebäude angetroffen. Der Zugang dazu erfolgte jeweils durch die rückseitige Türe welche i. d. Regel nur vom Personal benutzt wird.

Nun hat die Geschäftsleitung heute per Rundschreiben aufgefordert das diese Türe ab 17.00 geschlossen (bzw. abgesperrt) sein muss. Betreffs Kenntnisnahme musste jeder seine Unterschrift leisten.

Es wurde explizit keine bestimmte Person zur Kontrolle damit beauftragt.

Nun meine Frage: ich bin der Einzige welcher den Betrieb um 17.00 verlässt, alle Anderen sind bis Geschäftsschluss um 18:00 vor Ort. Somit wäre ich sozusagen dazu aufgefordert die Türe zu sichern.

Wenn ich aber nun einmal vergesse die Tür zu verriegeln/abzusperren und der Laden würde just an diesem Tag ausgeraubt/überfallen, könnte man mich dann dafür haftbar machen dass dies durch meine Nachlässigkeit erst ermöglicht wurde?

Ich habe auf Grund dieser Bedenken bis jetzt nicht unterschrieben.
 
Soll die Tür geschlossen oder abgeschlossen sein?

Geh doch einfach eine Minute eher.
 
Nun, betreffs geschlossen oder abgeschlossen, ich hab den Schrieb jetzt nicht hier. Und eine Minute eher ist nicht immer drin da ich ja Kunden nicht einfach so stehen lassen kann. :)
 
Kläre das doch einfach mit dem Chef.

Sollst Du, wenn Du um 17.00 Uhr gehst, die Tür ABSCHLIESSEN, auch wenn noch andere da sind oder nicht???
 
Dein Chef wird von seiner Versicherung nach dem ersten Schaden den deutlichen Hinweis zur Nachbesserung erhalten haben.

Personaltüren sind immer problematisch, weil 9 von 10 Mitarbeitern einfach nicht in der Lage sind, eine Türe hinter sich zu verschließen. Frag mich bitte nicht, warum das so ist. In der eigenen Wohnung machen sie die Haustür ja auch zu. Auf der Arbeit verliert man dann jegliche Lebensroutine und -Erfahrung.
Deshalb bringt man da bauliche Veränderungen an, die dafür sorgen, dass die Tür immer verschlossen ist. Auch wenn es fürs Personal (z.B. Raucher) eher umständlich ist.

Dein Chef hat Dir im Prinzip eine schriftliche Arbeitsanweisung gegeben. Die sollst Du unterschreiben, damit es am Ende nicht heißt: Davon wusste ich nichts. Mit Haftung hat das erst mal weniger zu tun. Zahlen muss im Fall der Fälle die Versicherung. Diese wird Dir in der Praxis kaum nachweisen können, dass Du die Tür offen gelassen hast. Kann ja auch jeder andere gewesen sein. Es geht eher schon mal um arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Du die Tür offen lässt, aber nichts diebstahlmäßiges passiert. Bei wiederholten offen lassen muss Dein Chef sich dann mal fragen, ob er den richtigen Mitarbeiter für sein Geschäft beschäftigt. Deine Unterschrift erleichtert ihm dann ein wenig die Argumentation bei einer Abmahnung/Kündigung. Meistens kann er aber sowieso innherlab der Fristen einfach betriebsbedingt kündigen.
 
Wie soll das gehen? Bei der Haftung kann sein Arbeitgeber ihm nicht nachweisen, daß er in persona die Tür nicht geschlossen hat, aber arbeitsrechtlich ist es dann möglich?

Das ist aber sehr mysteriös.
 
Vielen Dank für's Feedback.
Hier der genau Wortlaut des Schreibens:
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aus aktuellem Anlass weise ich an, dass die rückwärtige Eingangstür ab 17:00 als Diebstahlschutz grundsätzlich abzuschließen ist.
Bitte beachten Sie diese Anweisung und bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Mitteilung durch Ihre Unterschrift.
Charlie of FAF schrieb:
Personaltüren sind immer problematisch, weil 9 von 10 Mitarbeitern einfach nicht in der Lage sind, eine Türe hinter sich zu verschließen. Frag mich bitte nicht, warum das so ist. In der eigenen Wohnung machen sie die Haustür ja auch zu. Auf der Arbeit verliert man dann jegliche Lebensroutine und -Erfahrung.
Du hast Du leider recht.
Viele sehen das als TEAM-Arbeit (Toll-Ein-Anderer-Machts). :(
 
Aufgrund des eindeutigen Wortlautes also jetzt immer die Tür abschliessen.
 
Wie wärs mit einer Tür mit Knauf außen und automaitschen Türschließer?

Einfach er gehts nicht.

Gruß Chirstian
 
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