App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Haftung im Falle eines Einbruchs/Überfall
- Ersteller Bozol
- Erstellt am
Meine Frage hat zwar nicht mit Onlinerecht zu tun, aber ich hoffe das mir trotzdem jemand antwortet.
Unser Geschäft wurde schon mal ausgeraubt bzw. wurden nach Feierabend betriebsfremde Personen im Gebäude angetroffen. Der Zugang dazu erfolgte jeweils durch die rückseitige Türe welche i. d. Regel nur vom Personal benutzt wird.
Nun hat die Geschäftsleitung heute per Rundschreiben aufgefordert das diese Türe ab 17.00 geschlossen (bzw. abgesperrt) sein muss. Betreffs Kenntnisnahme musste jeder seine Unterschrift leisten.
Es wurde explizit keine bestimmte Person zur Kontrolle damit beauftragt.
Nun meine Frage: ich bin der Einzige welcher den Betrieb um 17.00 verlässt, alle Anderen sind bis Geschäftsschluss um 18:00 vor Ort. Somit wäre ich sozusagen dazu aufgefordert die Türe zu sichern.
Wenn ich aber nun einmal vergesse die Tür zu verriegeln/abzusperren und der Laden würde just an diesem Tag ausgeraubt/überfallen, könnte man mich dann dafür haftbar machen dass dies durch meine Nachlässigkeit erst ermöglicht wurde?
Ich habe auf Grund dieser Bedenken bis jetzt nicht unterschrieben.
Unser Geschäft wurde schon mal ausgeraubt bzw. wurden nach Feierabend betriebsfremde Personen im Gebäude angetroffen. Der Zugang dazu erfolgte jeweils durch die rückseitige Türe welche i. d. Regel nur vom Personal benutzt wird.
Nun hat die Geschäftsleitung heute per Rundschreiben aufgefordert das diese Türe ab 17.00 geschlossen (bzw. abgesperrt) sein muss. Betreffs Kenntnisnahme musste jeder seine Unterschrift leisten.
Es wurde explizit keine bestimmte Person zur Kontrolle damit beauftragt.
Nun meine Frage: ich bin der Einzige welcher den Betrieb um 17.00 verlässt, alle Anderen sind bis Geschäftsschluss um 18:00 vor Ort. Somit wäre ich sozusagen dazu aufgefordert die Türe zu sichern.
Wenn ich aber nun einmal vergesse die Tür zu verriegeln/abzusperren und der Laden würde just an diesem Tag ausgeraubt/überfallen, könnte man mich dann dafür haftbar machen dass dies durch meine Nachlässigkeit erst ermöglicht wurde?
Ich habe auf Grund dieser Bedenken bis jetzt nicht unterschrieben.
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Soll die Tür geschlossen oder abgeschlossen sein?
Geh doch einfach eine Minute eher.
Geh doch einfach eine Minute eher.
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Kläre das doch einfach mit dem Chef.
Sollst Du, wenn Du um 17.00 Uhr gehst, die Tür ABSCHLIESSEN, auch wenn noch andere da sind oder nicht
Sollst Du, wenn Du um 17.00 Uhr gehst, die Tür ABSCHLIESSEN, auch wenn noch andere da sind oder nicht
Charlie of FAF
Commodore Special
- Mitglied seit
- 08.10.2005
- Beiträge
- 384
- Renomée
- 18
Dein Chef wird von seiner Versicherung nach dem ersten Schaden den deutlichen Hinweis zur Nachbesserung erhalten haben.
Personaltüren sind immer problematisch, weil 9 von 10 Mitarbeitern einfach nicht in der Lage sind, eine Türe hinter sich zu verschließen. Frag mich bitte nicht, warum das so ist. In der eigenen Wohnung machen sie die Haustür ja auch zu. Auf der Arbeit verliert man dann jegliche Lebensroutine und -Erfahrung.
Deshalb bringt man da bauliche Veränderungen an, die dafür sorgen, dass die Tür immer verschlossen ist. Auch wenn es fürs Personal (z.B. Raucher) eher umständlich ist.
Dein Chef hat Dir im Prinzip eine schriftliche Arbeitsanweisung gegeben. Die sollst Du unterschreiben, damit es am Ende nicht heißt: Davon wusste ich nichts. Mit Haftung hat das erst mal weniger zu tun. Zahlen muss im Fall der Fälle die Versicherung. Diese wird Dir in der Praxis kaum nachweisen können, dass Du die Tür offen gelassen hast. Kann ja auch jeder andere gewesen sein. Es geht eher schon mal um arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Du die Tür offen lässt, aber nichts diebstahlmäßiges passiert. Bei wiederholten offen lassen muss Dein Chef sich dann mal fragen, ob er den richtigen Mitarbeiter für sein Geschäft beschäftigt. Deine Unterschrift erleichtert ihm dann ein wenig die Argumentation bei einer Abmahnung/Kündigung. Meistens kann er aber sowieso innherlab der Fristen einfach betriebsbedingt kündigen.
Personaltüren sind immer problematisch, weil 9 von 10 Mitarbeitern einfach nicht in der Lage sind, eine Türe hinter sich zu verschließen. Frag mich bitte nicht, warum das so ist. In der eigenen Wohnung machen sie die Haustür ja auch zu. Auf der Arbeit verliert man dann jegliche Lebensroutine und -Erfahrung.
Deshalb bringt man da bauliche Veränderungen an, die dafür sorgen, dass die Tür immer verschlossen ist. Auch wenn es fürs Personal (z.B. Raucher) eher umständlich ist.
Dein Chef hat Dir im Prinzip eine schriftliche Arbeitsanweisung gegeben. Die sollst Du unterschreiben, damit es am Ende nicht heißt: Davon wusste ich nichts. Mit Haftung hat das erst mal weniger zu tun. Zahlen muss im Fall der Fälle die Versicherung. Diese wird Dir in der Praxis kaum nachweisen können, dass Du die Tür offen gelassen hast. Kann ja auch jeder andere gewesen sein. Es geht eher schon mal um arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Du die Tür offen lässt, aber nichts diebstahlmäßiges passiert. Bei wiederholten offen lassen muss Dein Chef sich dann mal fragen, ob er den richtigen Mitarbeiter für sein Geschäft beschäftigt. Deine Unterschrift erleichtert ihm dann ein wenig die Argumentation bei einer Abmahnung/Kündigung. Meistens kann er aber sowieso innherlab der Fristen einfach betriebsbedingt kündigen.
heiner.hemken
Admiral Special
- Mitglied seit
- 31.03.2008
- Beiträge
- 1.296
- Renomée
- 17
Wie soll das gehen? Bei der Haftung kann sein Arbeitgeber ihm nicht nachweisen, daß er in persona die Tür nicht geschlossen hat, aber arbeitsrechtlich ist es dann möglich?
Das ist aber sehr mysteriös.
Das ist aber sehr mysteriös.
Vielen Dank für's Feedback.
Hier der genau Wortlaut des Schreibens:
Viele sehen das als TEAM-Arbeit (Toll-Ein-Anderer-Machts).
Hier der genau Wortlaut des Schreibens:
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aus aktuellem Anlass weise ich an, dass die rückwärtige Eingangstür ab 17:00 als Diebstahlschutz grundsätzlich abzuschließen ist.
Bitte beachten Sie diese Anweisung und bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Mitteilung durch Ihre Unterschrift.
Du hast Du leider recht.Charlie of FAF schrieb:Personaltüren sind immer problematisch, weil 9 von 10 Mitarbeitern einfach nicht in der Lage sind, eine Türe hinter sich zu verschließen. Frag mich bitte nicht, warum das so ist. In der eigenen Wohnung machen sie die Haustür ja auch zu. Auf der Arbeit verliert man dann jegliche Lebensroutine und -Erfahrung.
Viele sehen das als TEAM-Arbeit (Toll-Ein-Anderer-Machts).
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.01.2001
- Beiträge
- 3.968
- Renomée
- 26
- Standort
- Isernhagen bei Hannover
- Mein Laptop
- IBM T41
- Prozessor
- 1,7GHz
- Speicher
- 1 GB
- Grafikprozessor
- mobile radeon 9000
- Display
- Gericom 17´´ incl. Lautsprecher
- HDD
- 160 GB Hitachi
- Optisches Laufwerk
- HL-DT-ST DVDRAM GSA-U10N
- Soundkarte
- sondmax integrated audio
- Betriebssystem
- Windows 7
- Webbrowser
- FF
Aufgrund des eindeutigen Wortlautes also jetzt immer die Tür abschliessen.
KarlNoff
Admiral Special
- Mitglied seit
- 06.05.2006
- Beiträge
- 1.679
- Renomée
- 17
- Prozessor
- Phenom II X4 965 @3,7Ghz
- Mainboard
- Gigabyte GA-M770-DS3
- Kühlung
- Taranquillo
- Speicher
- 4096MB, Aeneon PC800
- Grafikprozessor
- Sapphire 7850 2GB
- Display
- 21Zoll LG TFT
- HDD
- Samsung 830 128GB
- Optisches Laufwerk
- SAMSUNG DVD-Brenner
- Soundkarte
- Soundblaster Audigy 4
- Gehäuse
- Miditower
- Netzteil
- Enermax Pro82+ 425W
- Betriebssystem
- 7 64Bit
- Webbrowser
- Firefox
Wie wärs mit einer Tür mit Knauf außen und automaitschen Türschließer?
Einfach er gehts nicht.
Gruß Chirstian
Einfach er gehts nicht.
Gruß Chirstian