Kam ein rechtkräftiges Geschäft zustande?

mirage

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Hallo,

auch ich habe mal wieder ein kleines Problem. Aus diesem Grund erbitte ich eure Hilfe.

30.06.13 Bestellung eines Doppeltores
01.07.13 Auftragsbestätigung inkl. Rechnungsbetrag, zahlbar bei Vorkasse unter Abzug von 3% Skonto
01.07.13 Rechnungsbetrag gezahlt. Gutschrift auf Firmenkonto denke ich mal so am 03.07
05.07.13 Anruf der Auftragsbetreuung, dass Frachtkosten fehlen, sogleich wurde mir ohne weiteren Hinweis eine neue Auftragsbestätigung geschickt mit 100€ Frachtkosten.

Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Bereits am 01.07.2013 erfolgte die Auftragsbestätigung durch XXX. Auch habe ich die im Auftrag genannte Summe bereits gezahlt. Damit ist für mich in jeder Hinsicht eine rechtsgültige Vereinbarung/ Vertrag geschlossen worden.

Weder bei der Produnktbeschreibung, dort steht unter Versand "Ab Werk inkl. Verpackung", noch unter der Rubrik Service-> Versand und Lieferung wird für einen Laien ersichtlich, dass noch irgendwie zusätzl. Kosten hinzukommen. Ganz im Gegenteil, dort steht ganz groß "Frei-Haus-Lieferung ab 50€ für eine Vielzahl unserer Produkte"... Im Auftrag war ja auch wie in der Service-Ruprik geschildert die Transportversicherung enthalten, somit schien für mich alles seine Richtigkeit zu haben und habe daraufhin gezahlt.

unter Punkt 6 Ihrer AGB schreiben die XXX:

6.
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid eingegangen ist.


Muss ich nun den neuen Auftrag mit geänderten Summe akzeptieren?

Wie wäre hier das korrekte Vorgehen?

Grüße
mirage
 
Wird denn in der AB vom 01.07. auf die Art der Zustellung eingegangen, bzw ist in irgendeiner Form erkennbar, dass die erste AB auch die Lieferung umfasst? Wenn ja und du hast direkt bezahlt, dann sehe ich den Vertrag von deiner Seite als erfuellt.

Ansonsten wird der Verkäufer sicher auf 'ab Werk' verweisen, dann sehe ich die Chancen schlecht. Eine 'Vielzahl von Produkten' die inkl. Lieferung sind, muss dein Tor nicht zwingend beinhalten.
 
Das scheint mir so rechts zu sein, daß die Versandkosten nicht inbegriffen waren. "Ab Werk" heißt eben genau das, Du kannst das dann entweder vom Werk selbst abholen oder einen eigenen Spediteur beauftragen oder die angebotene Versandoption dazukaufen. Vollständig abgeschlossen ist der Kaufvertrag natürlich auch, so wie Du das geschildert hast.
Weder bei der Produnktbeschreibung, dort steht unter Versand "Ab Werk inkl. Verpackung", noch unter der Rubrik Service-> Versand und Lieferung wird für einen Laien ersichtlich, dass noch irgendwie zusätzl. Kosten hinzukommen. Ganz im Gegenteil, dort steht ganz groß "Frei-Haus-Lieferung ab 50€ für eine Vielzahl unserer Produkte"
Wieso "Gegenteil"? Es wird "ab Werk" angeboten, die "Frei-Haus-Lieferung" kostet zusätzlich ab 50 € aufwärts.

Allerdings könntest Du den Vertrag anfechten wegen Irrtum (§119 BGB). Ist das Tor denn schon geliefert worden? Falls nein, dürfte das problemlos sein, die überweisen das Geld zurück (innerhalb der üblichen Frist von 4 Wochen) und die Sache ist erledigt. Oder Du kaufst zwar das Tor, aber nicht die Lieferung, und siehst zu, wie Du das Ding selbst nach Hause bekommst (Anhänger vom Kumpel leihen o.ä.)

Falls es schon angeliefert ist, wird es unangenehmer, denn die angefallenen Transportkosten müssen ja von irgendwem bezahlt werden. Und das bist dann im Zweifel Du, denn bei Anfechtung wegen Irrtums mußt Du den sog. Vertrauensschaden ersetzen, sprich die Kosten, die der anderen Seite entstanden sind, weil die davon ausgingen, daß Du das so kaufen wolltest.
Ich würde mir in dem Fall erstmal überlegen, ob ich es nicht auch gekauft hätte, wenn die genannten Transportkosten offensichtlich gewesen wären, und checken, ob die Kosten üblich sind oder überzogen waren. Klingt jedenfalls nicht danach, als käme man mit 6,90 € für ein DHL-Paket aus.

Auf jeden Fall würde ich da mal schnell anrufen, damit die das nicht schon losschicken. Warten ist immer Mist. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muß natürlich dann noch schriftlich erfolgen.


EDIT: Ich glaube, ich habe den Shop gefunden, den Du meinst (mit Z im rotem Kreis). In Punkt 3 der AGB steht da
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. Für Bestellungen unter einen Auftragswert von 50,– € berechnen wir generell eine Frachtkostenpauschale von 6,– €.
was schon teilweise verwirrend ist, denn diese 6 € unter 50 € Auftragswert fallen ja nur bei den (extra gekennzeichneten!) Sachen an, die nicht ab Lager oder ab Werk verkauft werden, was wohl nicht viele sind. Und auf der Seite Service-Lieferung steht
Frei-Haus-Lieferung
Die Vielzahl unserer Produkte erhalten Sie ab einem Auftragswert von 50,– € innerhalb Deutschland frei Haus geliefert (ausgenommen Lieferungen auf Inseln).
Frei-Haus-Lieferungen gelten inkl. Verpackung;
hinzu kommt lediglich eine geringfügige, anteilige Transportversicherung in Höhe von 0,6% vom Netto Warenwert.
Die angegeben Preise sind netto zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. Wir verlangen keinen Mindermengenzuschlag.
Frachtkosten für Europa auf Anfrage.
"Die Vielzahl" ist ein schwammiger Begriff, der wohl auch nicht ganz zutrifft, denn bei der Vielzahl der Produkte steht nichts dabei bzgl. frei-Haus-Lieferung, womit die dann laut AGB "ab Werk" sind, also ohne Versand. Ich hab auf die Schnelle nichts gefunden, wo NICHT "zzgl. Versandkosten" dabeisteht (und zeigt man auf das LKW-Symbol, steht da "ab Werk, inkl. Verpackung, zzgl.Versandkosten..."). Und der Satz "kein Mindermengenzuschlag" ist Stuß, wenn man frei-Haus-Lieferung inklusive anbietet und dann aber unter 50€ Auftragswert 6 € nimmt, das ist ja eigentlich genau der Mindermengenzuschlag (obwohl der Begriff rechtlich nur auf den Produktpreis gilt und nicht auf die Versandkosten, rein formaljuristisch wäre es also korrekt, vom normalen Verständnis her aber irreführend).

Punkt 6 der AGB finde ich dann auch "interessant":
6. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid eingegangen ist.
D.h. also auf gut deutsch, sie können im Shop irgendwas schreiben, der Kunde bestellt, bekommt eine Auftragsbestätigung, die erwartungsgemäß von kaum jemandem richtig gelesen wird, und hinterher beruft man sich darauf.

Rein rechtlich ist dagegen zwar wohl wenig zu machen, aber ich finde das unseriös, ich würde da nichts kaufen. Müssen ja nicht gleich Betrüger sein, kann auch einfach nur an schlecht formulierten AGB liegen. Aber das ist kein guter Stil, erst was anzubieten (wobei die Webseite im rechtlichen Sinne kein "Angebot" darstellt, das macht ja erst der Käufer!) und hinterher den Preis zu erhöhen; wenn man von Rohstoffpreisen abhängig ist, muß man eben jeden Tag die Preise auf der Webseite anpassen. Wobei ich zunehmend Absicht in den Formulierungen vermute, je länger ich darüber nachdenke, aber vielleicht bin ich ja nur paranoid. Also wenn Du aus dem Vertrag noch rauskommst, mach das, aber schnell, und alles schriftlich!

EDIT2: Habe jetzt doch was gefunden, wo fett grün "frei Haus" dransteht, gibt es also. Was genau hast Du denn ausgesucht?

EDIT3: Das ist ja offensichtlich doch ein "richtiges" Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland und Produktion usw., und gar nciht mal klein, keine windige Briefkastenfirma. Also gehe ich mal nicht von absichtlich unseriös gestalteter Webseite aus. Aber etwas unklar formuliert ist es trotzdem. Also wie gesagt, überleg Dir, ob Du es auch gekauft hättest, wenn Dir die 100€ Versandkosten bewußt gewesen wären, dann kannst Du sie ja einfach bezahlen und der Dinge harren, die da kommen. Ansonsten trete vom Kauf zurück wegen Irrtum.
 
Der Punkt 6 der AGB ist unwirksam.

Denn eine einseitige Änderung des Antrages stellt regelmäßig einen neuen Antrag dar (§150 Abs. 2 BGB). Dieser Bedarf aber erneut der Annahme, die nicht durch Schweigen erfolgen kann, es sei denn es handelt sich bei beiden Parteien um Kaufleute.

@TE

Was beinhaltet denn die Auftragsbestätigung an Formulierung(en) genau?
 
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Morgen,

freue mich auf die große Resonanz.... :-) ich bewundere teilweise euren Scharfsinn, wie schnell die Communitie herausfindet, um wen es sich dabei handelt....

@OBrian, ja dies ist die Firma, wurde mir vom GaLa Bauer empfohlen.

Am 01.07. habe ich die Auftragbestätigung erhalten, aufgrund meiner Bestellung. Anbei mal das Dok in anonymisierter Form.

Noch am gleichen Tag habe ich auch die Vorabrechnung erhalten und die sieht genauso aus, nur mit dem Hinweis "Vorabrechnung".

Gezahlt habe ich am 01.07 ebenso per Vorkasse, da ich gerne die 3% Skonto in Anspruch nehmen wollte. Am Freitag kam dann die neue Auftragsbestätigung mit einer Erhöhung im Grundpreis um 100€ für die Fracht. Ich meine, wenn man sich auf 50/50 geinigt hätte aber so?

Kann ich jetzt auf die Einhaltung des Vertrages bestehen wie er am 01.07 zustande kam, bzw. am 03.07.13 nachdem die Damen und Herren meine Zahlung erhalten haben oder muss ich in jedem Fall die 100€, wie am 05.07.13 gefordert durch neue Aftragsbestätigung, nachschiessen? Verträge sind doch dazu da um eingehalten zu werden, oder? Wenn ich was zu bezahlen habe sind alle anderen doch ganz schnell dabei und fordern, wehe dem, wenn mal was vergessen wird.

Unten auf der 2. Seite steht doch extra Transportversicherung und bisl weiter rechts Lieferung: Frei -Haus ? Oder missverstehe ich etwas da?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, irgendwie bekomme ich mit dem Ipad den 2. Anhang nicht in den vorherigen Post. Hier der 2. Versuch.
 
Also ausgehend von dieses beiden Seiten, würde ich persönlich es so sehen, als wenn das die Rechnung ist *noahnung*
Das habe ich noch nie gehabt, daß ich eine Auftragsbestätigung bekomme, bezahle und dann noch eine Rechnung erhalte, wo ich nochmals zahlen soll.

Mwst, Transportversicherung, usw. sind ja alles aufgeführt.
Warum gesellen sich die Versandkosten erst, nach der Bezahlung des Artikels dazu und vor allem, warum wird das nirgends erwähnt?

Man bekommt ja meißt im Bestellkauf eine Auftragsbestätigung und die Rechnung liegt dann der Bestellung anbei.
Frei Haus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Frei_Haus
 
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Das ist es ja, ich möchte schon gerne das Tor haben aber nicht so abgezockt werden. Auf der 2. Seiten unten links steht ja auch unter Liefer- und Zahlungsbedingungen: Lieferung Frei-Haus und Zahlung per Vorkasse.
 
Dann verlange doch die Ausführung des Auftrags, wie in der ersten Auftragsbestätigung beschrieben. Diese ist Vertragsgrundlage.
 
hast Du da überhaupt schonmal angerufen? Ich gehe ja wie gesagt nicht davon aus, daß das eine dieser windige Briefkastenfirmen ist, deren Geschäftsmodell in Beschiß besteht und die sofort pleite und verschwunden sind, wenn es auffliegt.

Also ruf an und frag die, was das soll, ggf. nur ein verwaltungstechnisches Mißgeschick; sowas hatte ich letztens mit dem Finanzamt, die mahnen an, ich solle endlich die Steuererklärung abgeben, dabei hatte ich die Belege einige Tage davor schon zurückerhalten^^ Einfach angerufen und geklärt, fertig.

Kannst denen ja durchaus freundlich auch mal mitteilen, daß deren Angaben zu dem Thema auf der Webseite nicht unbedingt wahnsinnig seriös rüberkommen...

Auf jeden Fall würde ich nicht einfach warten und nichts tun.
 
Denke nicht, dass es ne Briefkastenfirma ist. Eine Dame vom Bestellmanagement hatte mich ja am 05.07.13 angerufen und mitgeeilt Sie habe da wohl was durcheinander gebracht. Sie schicke mir ne neue Auftragsbestätigung zu. Dies hatte ich habe schon im Eingangepost geschildert.
Darauf hin habe ich auf Ausführung des Auftrages, per Mail als Antwort auf den neuen Auftrag, vom 01.07.2013 gebeten, da für mich nicht ersichtlich sein konnte, dass noch irgendwelche Koten dazu kommen. Denen ist das wohl erst aufgefallen als die Damen und Herren meine Buchung gesehen haben.

Dies veranlasste mich dann hier anzufragen, ob ich es korrekte Interpretiert habe, auf Ausführung des Auftrages vom 01.07.13 bestehen kann.

Edit: Hatte denen schon gesagt, dass die Darstellung der Versandkosten mehr als undurchsichtig sind für einen Laien, die Dame hatte es nicht verstanden, was ich wollte.
 
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Also auf der Autragsbestätigung steht Frei Haus und keine Versandkosten. Das ist doch eigentlich eindeutig.

Wenn die Azubine da einen Fehler gemacht hat, bist du doch nicht dafür verantwortlich.
 
So sieht es aus, das Tor und das Zaunfeld kam auch heute an, die Firma hat weiter sich nicht mehr gemeldet...
 
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