Kfz-Kennzeichen behalten bei Umzug?

Debaser

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Schönefeld bei Berlin
Hallo,

bin mal gespannt, ob einer eine zündende Idee hat...

Folgendes Szenario: Es ist möglich, daß ich dieses Jahr von Berlin nach Schönefeld ziehe - eigentlich will ich in Berlin bleiben, aber das Objekt ist super, und liegt echt keine 100 Meter von der Berliner Stadtgrenze entfernt. So dicht, daß sogar die Vorwahl noch 030 ist.

Trotzdem: Administrativ ist es Brandenburg. Ich habe ganz und gar nichts gegen Brandenburg, und der Landkreis LDS ist bestimmt auch einer der schönsten dort - trotzdem macht es mich ernstlich betrübt, daß ich mein Auto-Wunschkennzeichen, in dem u.a. mein Geburtsdatum versteckt ist, verlieren soll. Außerdem: Ich bin doch Berliner mit Leib und Seele, und irgendwo auch so stolz darauf, daß ich es zeigen will, wenn ich irgendwo in der Pampa auf der Autobahn fahre... *buck*

Naja, Spaß beiseite. Seit 2008 ist es ja grundsätzlich möglich, sein Kennzeichen auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland zu behalten, sofern die Landesbehörde zustimmt. Wer zum Beispiel von München nach Frankfurt am Main zieht, kann sein "M" behalten. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle in KW ergab aber nur "Wat? Davon weeß ick nüscht. Ha-ick ja nonnie jehört. Also hier jeht sowat jenfalls nich!". Kann man einen Zweitwohnsitz in Berlin haben (z.B. unter der elterlichen Wohnung), und das Auto da anmelden? "Nee, dit is vorn paar Jahrn vabotn worn." Na super.

Jetzt bin ich ziemlich ratlos. Komplett auf meine Eltern ummelden geht nicht - würden sie nicht machen, und ich will das eigentlich auch nicht. Was kann man also tun? Bin für jede Anregung, die noch einigermaßen legal ist (oder zumindest geduldet wird, oder nicht auffällt) dankbar!
 
Seit Oktober 2007.
Dann hast du keinen Bestandsschutz laut FZV $50, soweit ich das verstanden habe. Dein Fahrzeug hätte spätestens seit 28.2.2007 angemeldet sein müssen, um das Kennzeichen zu erhalten:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_50.php

Soweit ich das verstehe, wirst du dein Fahrzeug an deinem Hauptwohnsitz anmelden müssen und auch mit dem dort gültigen Kennzeichen. Anders lautende Verordnungen sind mir jetzt unbekannt.
 
Ich glaube nicht, dass dieser Paragraph (FZV 50) etwas mit dem mitnehmen von Kennzeichen in andere Bundesländer zu tun hat. Vielmehr steht in §13:

(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Das einzige was ich gefunden habe, ist, dass Schleswig-Holstein das innerhalb des Bundeslandes seit diesem Jahr zulässt: http://www.shz.de/nachrichten/lokal...rosse-welle-oder-nur-ein-kleiner-schritt.html

Ansonsten gibt es drei Möglichkeiten: Man vergisst einfach der Zulassungsbehörde den Umzug mitzuteilen, meldet den Wagen auf jemand anderes an, oder man meldet es am Zweitwohnsitz an. Der Zweitwohnsitz ist so eine Sache - der kann je nach Stadt Steuern kosten - und offiziell müsste Dein Auto halt vorrangig dort stationiert sein (aber das kontrolliert natürlich keiner). Die Aussage, dass dies nicht ginge, glaube ich persönlich nicht.
 
sollten die 3stelligen zahlenkombinationen bei brandenburger kennzeichen für dein geburtsdatum ausreichen, mach es doch in etwa so: lds-B-xxx

ich hab das glück, im februar 1980 geboren worden zu sein. hatte an zahlen auf meinen kennzeichen bisher 292 und 280.
seit 3 jahren fahre ich das hochzeitsdatum meiner eltern spazieren, da ich das auto von meinem dad übernommen hab. *buck*

viel glück auf jeden fall für dein vorhaben. :)
 
Ich hab letztens auf irgendeinem Amt was dazu gelesen.
Dummerweise weiss ich nicht mehr alles :(

Das was ich noch im Kopf habe ist, daß wenn man innerhalb Brandenburgs umzieht man sein Kennzeichen jetzt behalten kann.
Ob das von Berlin nach Brandenburg auch schon geht weiss ich leider nicht mehr *noahnung*
Das innerhalb von Brandenburg existiert aber zu 1000%!

Edit:
Ist man bisher umgezogen, ist auch unweigerlich die Anmeldung des KFZ im neuen Wohnort angefallen, wenn die Region gewechselt wurde.
Eine Regelung in der Fahrzeug Zulassungsverordnung sorgt ab September 2008 dafür, dass die Landesbehörden auf eine Neuzuteilung des KFZ Kennzeichens verzichten können.
http://www.versicherung-in.de/kfz-kennzeichen-behalten-bei-umzug-20080507-1-1891/

Also muß es da ja was geben und wenn es nur eine KANN Bestimmung ist.
Die meißten Ämter werden davon nichts wissen, weil sie es nicht müßen ;)

Fazit:
Man braucht den Text aus der Zulassungsbestimmung und muß den Beamten im Amt becircen damit er das durchzieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten gibt es drei Möglichkeiten: Man vergisst einfach der Zulassungsbehörde den Umzug mitzuteilen, meldet den Wagen auf jemand anderes an, oder man meldet es am Zweitwohnsitz an. Der Zweitwohnsitz ist so eine Sache - der kann je nach Stadt Steuern kosten - und offiziell müsste Dein Auto halt vorrangig dort stationiert sein (aber das kontrolliert natürlich keiner). Die Aussage, dass dies nicht ginge, glaube ich persönlich nicht.
Man kann das Fahrzeug nicht mehr am Zweitwohnsitz anmelden. Hatte ich 2008 vor, weil es versicherungsmäßig billiger gekommen wäre. Wurde mir abgelehnt mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nur noch am Hauptwohnsitz gemeldet werden kann.
 
Und was ist, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs der Zweitwohnsitz ist? Angenommen ich habe meinen Hauptwohnsitz in Berlin, und meinen Zweitwohnsitz in München und besitze an beiden Standorten ein Auto - dann kann (darf?) ich die ja wohl nicht beide in Berlin anmelden? (Siehe auch den von mir zitierten Paragraphen)
 
Was passiert, wenn man das Ummelden des Fahrzeugs einfach "vergißt"? Für die erste Zeit hat man ja einen Nachsendeauftrag, so daß eventuelle Strafzettel weitergeleitet werden - danach sind diese dann nicht mehr zustellbar, woraufhin die fehlende Anmeldung schließlich auffallen wird. Gibt es dafür Strafen, Punkte oder sonstige Sanktionen?

Andere Idee, im gleichen Zusammenhang: Ich melde mich wohnsitzmäßig bei meinen Eltern an (z.B. mit Untermietvertrag), melde das Auto dort an, und eine Woche später melde ich mich in Schönefeld an, und lasse das Auto einfach unter der Adresse meiner Eltern weiterlaufen. Da sie denselben Nachnamen haben, käme sämtliche Post zu ihnen, ist damit zustellbar, und keiner merkt es. Wäre das denkbar?
 
Alle heulen rum wenn ein paar Webseiten mal persönliche Daten abfragen und gleichzeitig kleben sich die Deutschen ihre persönlichen Daten gleich fett an ihre Karre.
 
Andere Idee, im gleichen Zusammenhang: Ich melde mich wohnsitzmäßig bei meinen Eltern an (z.B. mit Untermietvertrag), melde das Auto dort an, und eine Woche später melde ich mich in Schönefeld an, und lasse das Auto einfach unter der Adresse meiner Eltern weiterlaufen. Da sie denselben Nachnamen haben, käme sämtliche Post zu ihnen, ist damit zustellbar, und keiner merkt es. Wäre das denkbar?

Das wäre wahrscheinlich das einfachste. Wobei das mit dem Untermietvertrag vermutlich nicht notwendig ist - ein Mietvertrag ist IMHO auch nicht an die Schriftform gebunden? Wenn die fragen, sagst Du einfach Du ziehst temporär zu Deinen Eltern, während Du eine neue Wohnung suchst.
 
Was passiert, wenn man das Ummelden des Fahrzeugs einfach "vergißt"? Für die erste Zeit hat man ja einen Nachsendeauftrag, so daß eventuelle Strafzettel weitergeleitet werden - danach sind diese dann nicht mehr zustellbar, woraufhin die fehlende Anmeldung schließlich auffallen wird. Gibt es dafür Strafen, Punkte oder sonstige Sanktionen?

Das kann durchaus Sanktionen geben. Allerdings weiss ich nicht wie hoch. Vor 12 Jahren hatte man mir mal 100DM angedroht wenn ich nicht innerhalb einer bestimmten Frist ummelde.
Anderer Zulassungsbezirk bedeutet auch meistens ein anderes zuständiges Finanzamt.

Andere Idee, im gleichen Zusammenhang: Ich melde mich wohnsitzmäßig bei meinen Eltern an (z.B. mit Untermietvertrag), melde das Auto dort an, und eine Woche später melde ich mich in Schönefeld an, und lasse das Auto einfach unter der Adresse meiner Eltern weiterlaufen. Da sie denselben Nachnamen haben, käme sämtliche Post zu ihnen, ist damit zustellbar, und keiner merkt es. Wäre das denkbar?

Denkbar ja, kann aber trotzdem auffliegen. Wenn du in einer Verkehrskontrolle landest und Fahrzeugschein und Personalausweis überprüft werden.
 
Also wenn man mein Kennzeichen nimmt dann hat man je nachdem:

Nachnahme - Vorname - 2. Vorname - mein Geburtsjahr - Geburtsjahr meiner Freundin
oder
Nachnahme - meinen Vornamen - den Vornamen meiner Freundin und die Geburstjahre
oder
man liest das Schild als Wort. Da steht dann auf englisch Geboren und die Geburtsjahre.

Da hab ich 1 Woche gegrübelt bis ich diese Kombination zusammen hatte *buck*
 
Also wenn man mein Kennzeichen nimmt dann hat man je nachdem:

Nachnahme - Vorname - 2. Vorname - mein Geburtsjahr - Geburtsjahr meiner Freundin
oder
Nachnahme - meinen Vornamen - den Vornamen meiner Freundin und die Geburstjahre
oder
man liest das Schild als Wort. Da steht dann auf englisch Geboren und die Geburtsjahre.

Da hab ich 1 Woche gegrübelt bis ich diese Kombination zusammen hatte *buck*
*noahnung*

Geboren = born, bzw. BO-RN - wohnst Du jetzt in Bochum? Weil B-ORN geht ja nicht...


EDIT: Glaube, ich habe es verstanden: B-RN; das O ist der TÜV-Aufkleber. Richtig so?
 
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*noahnung*

Geboren = born, bzw. BO-RN - wohnst Du jetzt in Bochum? Weil B-ORN geht ja nicht...


EDIT: Glaube, ich habe es verstanden: B-RN; das O ist der TÜV-Aufkleber. Richtig so?
Jup dem zweiteren ist so ;D

@Topic

Also doch noch mal zurück zum Thema ;)
Ich habe jetzt noch das gefunden:
Grundsätzliche Regelung in § 47 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (tritt zum 1.3.2007 in Kraft und ersetzt die Zulassungsbestimmungen in §§ 18 ff. StVZO):
Ausnahmen können genehmigen...
2) die zuständigen obersten Landesbehörden vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes,
....
http://www.sadaba.de/GSBT_FZV.html
Das würde bedeuten das man sein Kennzeichen nicht von Berlin nach BB mitnehmen kann, sondern nur wie ich oben schon erwähnt nur innerhalb des Bundeslandes.
 
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Gestern erst im Radio gehört, Nachrichten: nach Hessen und NRW ist Brandenburg nun das dritte Bundesland das es seinen Bürgern ermöglicht das Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb des Bundeslands zu behalten. Lediglich die neue Adresse muss in den Schein eingetragen werden.

Allerdings war nicht die Rede vom Umzug von einem Bundesland in ein anderes.
 
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